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Aktuelle WEG-Rechtsprechung

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Stimmrecht in der Eigentümerversammlung<br />

BGH, Urt. v. 30.3.2012 – V ZR 178/11<br />

Mehrere Mehrere Bevollmächtige Bevollmächtige Bevollmächtige müssen müssen müssen sich<br />

sich<br />

untereinander untereinander einigen, einigen, wie wie wie abgestimmt<br />

abgestimmt<br />

abgestimmt<br />

wird, wird, da da lediglich lediglich eine eine Stimme, Stimme, wenn<br />

wenn<br />

auch auch durch durch mehrere, mehrere, vertreten vertreten wird.<br />

wird.<br />

Analogie Analogie zu zu § 25 25 Abs. Abs. 2 2 S. S. 2 2 <strong>WEG</strong>:<br />

<strong>WEG</strong>:<br />

„Steht „Steht ein ein Wohnungseigentum Wohnungseigentum mehreren<br />

mehreren<br />

gemeinschaftlich gemeinschaftlich zu, zu, so so können können sie sie das<br />

das<br />

Stimmrecht Stimmrecht nur nur einheitlich einheitlich einheitlich ausüben.“<br />

ausüben.“<br />

16<br />

28.11.2012

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