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Aktuelle WEG-Rechtsprechung

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Stimmrecht in der Eigentümerversammlung<br />

BGH, Urt. v. 27.4.2012 – V ZR 211/11<br />

Die Die nachträgliche nachträgliche Aufteilung Aufteilung Aufteilung und und Veräuße-<br />

Veräuße<br />

rung rung eines eines Wohnungseigentumsrechts Wohnungseigentumsrechts darf darf<br />

darf<br />

nicht nicht zu zu einer einer Vermehrung Vermehrung der der der Stimmrechte<br />

Stimmrechte<br />

führen, führen, da da hierdurch hierdurch in in in die die Rechte Rechte der der üb-<br />

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rigen rigen Wohnungseigentümer Wohnungseigentümer eingegriffen<br />

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würde. würde. würde. Daher Daher Daher bleiben bleiben die die Stimmrechte Stimmrechte in in in der der<br />

der<br />

Wohnungseigentümergemeinschaft Wohnungseigentümergemeinschaft im im Falle<br />

Falle<br />

vereinbarten vereinbarten Kopf Kopf- Kopf oder oder Objektstimmrecht<br />

Objektstimmrecht<br />

unverändert.<br />

unverändert.<br />

19<br />

28.11.2012

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