dr24 Uffeln - Stadt Ibbenbüren
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- 3 - Drucksache 24/2010<br />
Neben den industriellen Nutzungen finden sich in der Ortslage auch einige landwirtschaftliche<br />
Betriebe mit Intensivtierhaltung. In den unmittelbar an der Tegelmannsiedlung befindlichen<br />
landwirtschaftlichen Hofstellen sind derzeit folgende Mastplätze baurechtlich<br />
genehmigt und somit bei den Planungsüberlegungen mit entsprechenden Erweiterungsmöglichkeiten<br />
zu beachten:<br />
Hofstelle 1 2 3 4<br />
Schweine 734 1.100 1.498 550<br />
Rinder 160 205<br />
Die Lage der Hofstellen ist aus dem als Anlage 1 beigefügten Plan ersichtlich.<br />
Aufgrund der besonderen Lage des Ortsteils <strong>Uffeln</strong> sind bei den weiteren Planungsüberlegungen<br />
sowohl die Immissionssituation zu beachten als auch die planungsrechtlichen<br />
Rahmenbedingungen. Bei den folgenden Ausführungen handelt es sich im wesentlichen<br />
um Einschätzungen aus Vorgesprächen mit der zuständigen Immissionsbehörde und der<br />
Analyse der weiteren Randbedingungen.<br />
Immissionen<br />
1. Landwirtschaft<br />
Im Zusammenhang mit Überlegungen zur Erweiterung der Tegelmannsiedlung im Jahr<br />
1996 wurde durch das Büro Stephan Schirz, Münster ein Gutachten zur Immissionssituation<br />
erstellt. Im Ergebnis stellt der Gutachter fest, dass nach den damaligen Zahlen „der<br />
Plan nur zu verwirklichen ist, wenn die Landwirte technische Zusatzmaßnahmen in ihre<br />
Anlagen einbauen, denen die Landwirte zustimmen müssen.“ Im Rahmen der olfaktorischen<br />
Untersuchung des Ingenieurbüros Richters und Hüls, Ahaus wurden dann die<br />
Kosten von entsprechenden Maßnahmen in Höhe von 875.150 DM ermittelt. Nach dem<br />
Verursacherprinzip – in diesem Falle die heranrückende Wohnbebauung – wären die<br />
Kosten durch die <strong>Stadt</strong> zu tragen. Aufgrund dieser Kostenschätzung wurde das damalige<br />
Planverfahren zur Erweiterung der Tegelmannsiedlung nicht weiterverfolgt.<br />
Zwischenzeitlich haben sich sowohl die Mastplätze in der unmittelbaren Nähe zur Tegelmannsiedlung<br />
als auch die einer solchen Untersuchung zu Grunde liegende Richtlinie<br />
(GIRL) geändert, so dass vor einem entsprechenden Planverfahren erneute Untersuchung<br />
zu erstellen sind. Ein entsprechendes Gutachten würden entsprechend einer<br />
Preisabfrage der Verwaltung ca. 4.000 bis 5.000 Euro kosten. Ob ein erneutes Gutachten<br />
hierbei zu einer anderen Schätzung der notwendigen Maßnahmen kommen würde, ist<br />
derzeit nicht abschätzbar.<br />
2. Industrie und Gewerbe<br />
Bei einer planerischen Neuausweisung von möglichen Wohnbauflächen müsste nach<br />
Rücksprache mit der zuständigen Immissionsbehörde eine erneute Betrachtung der bestehenden<br />
Industrie- und Gewerbebetriebe erfolgen. Entsprechende Gutachten liegen der<br />
Verwaltung zurzeit nicht vor, da die seinerzeitigen Bebauungsplanverfahren aus den