Protokoll DV 11.05.25 - Zweckverband Sozialdienste Bezirk Dielsdorf
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07. Erhöhung des Vollzeit-Stellenäquivalents um 3 Stellen auf 15,8 Stellen<br />
Der anhaltende Aufwärtstrend der grossen Anzahl Neumeldungen im<br />
Fachbereich Amtsvormundschaft (Neumeldungen, die nicht abgelehnt oder<br />
verschoben werden können) führte dazu, dass im Jahre 2010 nur mit dem<br />
Einsatz von Springern die Spitze der Belastung ein wenig gebrochen<br />
werden konnte.<br />
Bereits im 1. Quartal 2011 führten die Neumeldungen zu einer derartigen<br />
Belastung, dass die Mitarbeitenden klar an ihre Kapazitätsgrenzen stiessen<br />
und dringend entlastet werden mussten. Die letzten Jahre haben auch<br />
gezeigt, dass der wünschbare Normalbetrieb nicht zu erwarten ist.<br />
Personalwechsel, Neuanstellungen, ausserordentliche Aufwände in<br />
speziellen Fällen, Ferien oder die wenigen unfall-oder krankheitsbedingten<br />
Ausfälle waren für die verbleibenden Mitarbeitenden nicht aufzufangen.<br />
Bisher konnte die Arbeit nur durch Mehrarbeitsstunden oder<br />
Springereinsätze aufgefangen werden. Damit die Belastung der<br />
Mitarbeitenden nicht über Mass strapaziert wird, muss in Zukunft darauf<br />
geachtet werden, dass der Druck durch Pendenzen abgebaut und die<br />
anstehende Arbeit im Rahmen des effektiven Anstellungsumfangs geleistet<br />
werden kann.<br />
Die Festlegung des Stellenäquivalents liegt in der Kompetenz der<br />
Delegiertenversammlung. Die Stellen werden zur Erfüllung der Aufgaben<br />
eingesetzt (bei der AV werden die Aufträge durch die Gemeinden erteilt.<br />
Diese bestimmen dadurch das zu bewältigende Arbeitsvolumen. Sowohl<br />
Vorstand wie auch die <strong>DV</strong> sind angehalten die notwendige<br />
Personalkapazität zur Erfüllung der Aufgaben bereit zu stellen). Im<br />
Rahmen des festgelegten Stellenäquivalents sind die wiederkehrenden<br />
Ausgaben für Löhne und Sozialversicherungen als gebundene Kosten zu<br />
betrachten. (Ausführlich Antrag -> Anhang 3)<br />
Antrag Vorstand<br />
Der Vorstand beantragt der Delegiertenversammlung die Erhöhung des<br />
Vollzeit-Stellenäquivalents um 3 Stellen und den damit verbundenen<br />
Lohnkosten (Lohnklasse 07-19) auf 15.8 Stellen, um die anstehenden<br />
Aufgaben bewältigen zu können. Der Vorstand erhält die Bewilligung, die<br />
genehmigten Stellen bedarfsgerecht zu beanspruchen.<br />
Bei einer vollen Beanspruchung der beantragten Stellen ist mit einem<br />
jährlichen wiederkehrenden Mehraufwand von Fr. 300‘000.- und einem<br />
einmaligen Aufwand für die Einrichtung von Büroräumlichkeiten in der<br />
Höhe von Fr. 20‘000.- zu rechnen.<br />
Antrag RPK<br />
Die RPK hat das vorliegende Geschäft geprüft und beantragt der<br />
Delegiertenversammlung, der Antragstellung zur Erhöhung des Vollzeit-<br />
Stellenäquivalents, um 3 Stellen (Lohnklassen 07-19) auf ein Vollzeit-<br />
Stellenäquivalents von 15.8 Stellen, um die anstehenden Aufgaben<br />
bewältigen zu können, zuzustimmen.<br />
Markus Bopp, Otelfingen/Roland Bürer, Niederglatt fragen an, ob es sich<br />
bei dieser Erhöhung um eine Massnahme im Hinblick auf die neu zu<br />
schaffende KESB handelt bzw. ob dieser Antrag direkt mit der KESB<br />
verbunden ist.<br />
5<br />
Delegiertenversammlung vom 25.05.2010<br />
Erhöhung Vollzeit-<br />
Stellenäquivalent