Protokoll DV 11.05.25 - Zweckverband Sozialdienste Bezirk Dielsdorf
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Philippe Bollmann, Geschäftsleiter: Diese Erhöhung hat keinen<br />
Zusammenhang mit der KESB. Es ist jedoch nicht von der Hand zu<br />
weisen, dass der Druck auf die Amtsvormundschaft auch durch die neu zu<br />
bildende KESB und den mit dem revidierten Gesetz verbundenen<br />
differenzierten Aufträgen, eher zunehmen wird.<br />
Es wird keine weitere Diskussion gewünscht.<br />
Beschluss: Die Erhöhung des Vollzeit-Stellenäquivalents um 3 auf<br />
15,8 Stellen wird einstimmig genehmigt.<br />
08. Mitteilungen / Verschiedenes<br />
- Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) - Aktueller<br />
Stand<br />
Philippe Bollmann orientiert, dass am 26. Mai 2011 die Versammlung<br />
der Gemeindepräsidenten voraussichtlich über das weitere Vorgehen<br />
beschliesst. Die Gemeinde Regensdorf hat ihre Bemühungen zur<br />
Schaffung einer KESB Furttal eingestellt. Die glow – Gemeinden<br />
haben ihre Bemühungen zur Schaffung einer eigenen,<br />
bezirksübergreifend tätigen KESB ebenfalls eingestellt. Damit stehen<br />
die Chancen für eine KESB für den <strong>Bezirk</strong> <strong>Dielsdorf</strong> gut. Die<br />
Gemeinden werden sich nun auf eine Trägerschaft einigen müssen.<br />
Dabei sollten sie sich nicht vom Gesuch des Regierungsrates an den<br />
Bundesrat um Verschiebung des Umsetzungstermins beeindrucken<br />
lassen. Mit einer Bewilligung um Verschiebung des Inkrafttretens des<br />
Erwachsenenschutz, Personen- und Kindesrecht ist nach<br />
Einschätzung von Philippe Bollmann nicht zu rechnen. Eine<br />
Verzögerung der Entscheidung der Gemeinden könnte die rechtzeitige<br />
Umsetzung akut gefährden.<br />
Informationen des Kantons zum Thema:<br />
http://www.gaz.zh.ch/internet/justiz_inneres/gaz/de/reformen/revision_<br />
vormundschaftsrecht.html<br />
Sibylle Hauser, Niederweningen fragt an, ob denn der Vorstand des<br />
<strong>Zweckverband</strong>es bereit wäre, auch diese Aufgabe zu übernehmen?<br />
6<br />
Edith Weber, Präsidentin bejaht die Frage.<br />
Roland Bürer, Niederglatt fragt ob sich eine KESB und die Führung der<br />
AV im selben <strong>Zweckverband</strong> nicht ausschliessen?<br />
Philipe Bollmann vertritt die Ansicht, dass eine Eingliederung in den<br />
<strong>Zweckverband</strong> nur möglich wäre, wenn eine klare Trennung zwischen<br />
den Zweigen KESB und <strong>Sozialdienste</strong> sichergestellt würde. Mit einer<br />
direkten Unterstellung der beiden Aufgabenbereiche unter den<br />
Vorstand wären die operativen Aufgaben getrennt. Dies bedeutet aber,<br />
dass Synergien nur auf den Ebenen <strong>DV</strong> und Vorstand geschaffen<br />
würden. Zudem obliegt die Aufsicht der KESB einer kantonalen<br />
Behörde.<br />
- JS-Gebäude Weiteres Vorgehen aufgrund Revisionsberichts<br />
Philippe Bollmann erwähnt, dass im Revisionsbericht vermerkt wurde,<br />
dass der <strong>Zweckverband</strong> grundsätzlich keinen Besitz haben darf.<br />
Delegiertenversammlung vom 25.05.2010<br />
KESB – Aktueller<br />
Stand<br />
JS- Gebäude –<br />
Bemerkung<br />
Revisionsstelle