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Expertenbericht des Forensisches Institut Ostschweiz AG

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10.1 Strukturqualität<br />

Feststellung<br />

22 <strong>Expertenbericht</strong> Heimwesen Kanton Bern<br />

<strong>Forensisches</strong> <strong>Institut</strong> <strong>Ostschweiz</strong> <strong>AG</strong>, CH-8500 Frauenfeld<br />

10.1.1 Die Konzepte der Einrichtungen/Heime im Kanton Bern sind von hoher Qualität und geeignet, die sexuelle<br />

Integrität der Schutzbefohlenen zu gewährleisten.<br />

Optimierungsvorschlag<br />

Konzepte sind kontinuierlich mit der Praxis abzugleichen. Damit sie Bestand haben können, müssen sie<br />

dynamisch bleiben. Dies bedingt eine hohe Aufmerksamkeit der Verantwortlichen.<br />

Feststellung<br />

10.1.2 Alle Heime sollten über ein Sexual-, beziehungsweise Präventionskonzept verfügen.<br />

Optimierungsvorschläge<br />

Es existiert eine Vielzahl von Angeboten zur Prävention. Diese sind im Einzelfall zu prüfen und allenfalls<br />

zu optimieren.<br />

Für präventive Massnahmen und Interventionen in allen Heimen müssen Mittel zur Verfügung gestellt werden.<br />

Sinnvolle, wirksame und nachhaltige Prävention muss permanent stattfinden. Einmalige Aktionen sind wenig<br />

wirksam. Prävention muss ein permanenter Sensibilisierungsprozess sein.<br />

Feststellung<br />

10.1.3 Die Führungsstruktur, insbesondere die oft ehrenamtlich tätigen Trägerschaften von Heimen, muss überdacht<br />

werden. Möglicherweise sind sie nicht mehr zeitgemäss, weil eine gute Strukturqualität auch eine<br />

professionelle Führungsstruktur voraussetzt.<br />

Optimierungsvorschlag<br />

Der Kanton Bern kann richtungsweisend für die Heimlandschaft in der Schweiz beispielsweise im Rahmen<br />

einer Projektgruppe überprüfen lassen, ob die ehrenamtliche Führungsstruktur im Bereich der Trägerschaften<br />

von Heimen insbesondere im Hinblick auf die Prävention von sexueller Gewalt, beziehungsweise hinsichtlich<br />

dem Schutze der sexuellen Integrität, noch zeitgemäss ist. Allenfalls empfehlen sich flankierend professionelle<br />

Weiterbildungen für Trägerschaften zu den spezifischen Themen.<br />

Feststellung<br />

10.1.4 Die Heimleitungen tragen die grösste Verantwortung hinsichtlich der Implementierung der Konzepte,<br />

insbesondere im Bereich <strong>des</strong> Schutzes der sexuellen Integrität.<br />

Optimierungsvorschlag<br />

Insbesondere Leitungspersönlichkeiten müssen über die notwendigen Qualifikationen für ihre Tätigkeit<br />

verfügen. Entsprechende Richtlinien sind zu überprüfen und gegebenenfalls weiter zu entwickeln.

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