PDF, ca. 1,2 MB - Ev.-luth. Kirchengemeinde Westerland/Sylt
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AUSEINANDERSETZUNG UM DIE BÄDERREGELUNG<br />
Die Auseinandersetzung um die Bäderregelung<br />
... hat in diesem Sommer Wogen geschlagen. Die nordelbische Kirche hat beim Gericht einen<br />
Normenkontrollantrag gestellt. Dies hat für unschöne Schlagzeilen und polemische Austrittsaufrufe<br />
gesorgt, aber auch für ernsthafte Auseinandersetzung mit den Beweggründen<br />
und den Bedenken des je anderen. Wir stellen beide Positionen dar:<br />
Contra:<br />
Karl Max Hellner<br />
Geschäftsstelle<br />
Verein <strong>Sylt</strong>er Unternehmer<br />
Die geltende Bäderregelung mit der entsprechenden<br />
Sonntagöffnung ist für eine<br />
Tourismus-destination wie die Insel <strong>Sylt</strong><br />
elementar wichtig und nicht wegzudenken.<br />
Vor allem unsere Übernachtungs- und Tagesgäste<br />
nutzen die Möglichkeit, am Wochenende<br />
entspannt das Einkaufsangebot<br />
zu erleben. Dies gehört zu einem Urlaub<br />
ebenso dazu, wie kulturelle Veranstaltungen<br />
und die schöne Natur. Wenn wir uns auf <strong>Sylt</strong><br />
den Dienstleistungs- und Servicegedanken<br />
auf die Fahnen schreiben, dürfen wir die<br />
Erwartungshaltung unserer Gäste gerade<br />
in diesem Punkt nicht enttäuschen. Damit<br />
einher geht natürlich auch, das ein nicht zu<br />
14<br />
unterschätzender Umsatzanteil der <strong>Sylt</strong>er<br />
Betriebe insbesondere an den verkaufsoffenen<br />
Sonntagen erzielt wird. Insofern geht<br />
es hier für die Wirtschaft um eine ernsthafte<br />
existenzielle Frage und die Sicherung von<br />
Arbeitsplätzen auf <strong>Sylt</strong>. Nur eine funktionierende<br />
Wirtschaft kann sich als wichtiger Faktor<br />
in die touristische Entwicklung einbringen<br />
und über öffentliche Abgaben wie z.B.<br />
Gewerbesteuern an den Gemeindelasten<br />
beteiligen. Vielfach wird in der Argumentation<br />
darauf verwiesen, dass die Sonntagsruhe<br />
„Zeit für Familie und Freunde“ sowie „eine<br />
Pause vom Alltag“ bedeutet. Diese Werte<br />
sind zweifelsfrei wichtig und werden auch<br />
trotz der Sonntagsöffnung in Form eines<br />
alternativen Freizeitausgleichs bzw. entsprechender<br />
Personalplanungen nicht in Frage<br />
gestellt und erhalten. Finanzielle Anreize<br />
und Sondervergütungen für die Sonntagsarbeit<br />
werden von den Mitarbeitern ebenfalls<br />
gerne angenommen.<br />
Den öffentlichen Berichterstattungen zufolge,<br />
trifft die Bäderregelung und Sonntagsöffnung<br />
auf 78 Orte in Schleswig-Holstein<br />
zu. Dies entspricht lediglich 8,6% der Gemeinden.<br />
Somit ist dies in Bezug auf eine<br />
befürchtete allgemeine Gefährdung der<br />
Sonntagsruhe nicht die Regel, sondern weiterhin<br />
eher die Ausnahme. Vergessen sollte<br />
man in diesem Zusammenhang nicht, dass<br />
vor Inkrafttreten der in Schleswig-Holstein<br />
geltenden Bäderregelung im Jahr 2008 eine<br />
Zustimmung der Gewerkschaften und Kirchen<br />
auch für die hier enthaltene Sonntagsöffnung<br />
erfolgte.