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PDF, ca. 1,2 MB - Ev.-luth. Kirchengemeinde Westerland/Sylt

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AUSEINANDERSETZUNG UM DIE BÄDERREGELUNG<br />

Die Auseinandersetzung um die Bäderregelung<br />

... hat in diesem Sommer Wogen geschlagen. Die nordelbische Kirche hat beim Gericht einen<br />

Normenkontrollantrag gestellt. Dies hat für unschöne Schlagzeilen und polemische Austrittsaufrufe<br />

gesorgt, aber auch für ernsthafte Auseinandersetzung mit den Beweggründen<br />

und den Bedenken des je anderen. Wir stellen beide Positionen dar:<br />

Contra:<br />

Karl Max Hellner<br />

Geschäftsstelle<br />

Verein <strong>Sylt</strong>er Unternehmer<br />

Die geltende Bäderregelung mit der entsprechenden<br />

Sonntagöffnung ist für eine<br />

Tourismus-destination wie die Insel <strong>Sylt</strong><br />

elementar wichtig und nicht wegzudenken.<br />

Vor allem unsere Übernachtungs- und Tagesgäste<br />

nutzen die Möglichkeit, am Wochenende<br />

entspannt das Einkaufsangebot<br />

zu erleben. Dies gehört zu einem Urlaub<br />

ebenso dazu, wie kulturelle Veranstaltungen<br />

und die schöne Natur. Wenn wir uns auf <strong>Sylt</strong><br />

den Dienstleistungs- und Servicegedanken<br />

auf die Fahnen schreiben, dürfen wir die<br />

Erwartungshaltung unserer Gäste gerade<br />

in diesem Punkt nicht enttäuschen. Damit<br />

einher geht natürlich auch, das ein nicht zu<br />

14<br />

unterschätzender Umsatzanteil der <strong>Sylt</strong>er<br />

Betriebe insbesondere an den verkaufsoffenen<br />

Sonntagen erzielt wird. Insofern geht<br />

es hier für die Wirtschaft um eine ernsthafte<br />

existenzielle Frage und die Sicherung von<br />

Arbeitsplätzen auf <strong>Sylt</strong>. Nur eine funktionierende<br />

Wirtschaft kann sich als wichtiger Faktor<br />

in die touristische Entwicklung einbringen<br />

und über öffentliche Abgaben wie z.B.<br />

Gewerbesteuern an den Gemeindelasten<br />

beteiligen. Vielfach wird in der Argumentation<br />

darauf verwiesen, dass die Sonntagsruhe<br />

„Zeit für Familie und Freunde“ sowie „eine<br />

Pause vom Alltag“ bedeutet. Diese Werte<br />

sind zweifelsfrei wichtig und werden auch<br />

trotz der Sonntagsöffnung in Form eines<br />

alternativen Freizeitausgleichs bzw. entsprechender<br />

Personalplanungen nicht in Frage<br />

gestellt und erhalten. Finanzielle Anreize<br />

und Sondervergütungen für die Sonntagsarbeit<br />

werden von den Mitarbeitern ebenfalls<br />

gerne angenommen.<br />

Den öffentlichen Berichterstattungen zufolge,<br />

trifft die Bäderregelung und Sonntagsöffnung<br />

auf 78 Orte in Schleswig-Holstein<br />

zu. Dies entspricht lediglich 8,6% der Gemeinden.<br />

Somit ist dies in Bezug auf eine<br />

befürchtete allgemeine Gefährdung der<br />

Sonntagsruhe nicht die Regel, sondern weiterhin<br />

eher die Ausnahme. Vergessen sollte<br />

man in diesem Zusammenhang nicht, dass<br />

vor Inkrafttreten der in Schleswig-Holstein<br />

geltenden Bäderregelung im Jahr 2008 eine<br />

Zustimmung der Gewerkschaften und Kirchen<br />

auch für die hier enthaltene Sonntagsöffnung<br />

erfolgte.

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