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Frühjahrskammerversammlung 2010 Die korrekte Lagerung von ...

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6. Forensik-Tagung am Harz-Klinikum<br />

Wernigerode – Blankenburg<br />

Ursprünglich auf Initiative des<br />

Arbeitskreises der Leiter psychiatrisch-psychotherapeutischerKliniken<br />

in Sachsen-Anhalt zur Weiterbildung<br />

der Facharztkandidaten<br />

entstanden, wurde die nunmehr jährlich<br />

stattfindende Tagung des Institutes<br />

für psychiatrische Begutachtung<br />

(IPB) des Harz-Klinikums Wernigerode<br />

– Blankenburg vor über 6 Jahren<br />

für die Teilnahme <strong>von</strong> Psychologen<br />

und Juristen geöffnet. Gerade diese<br />

Interprofessionalität wird sowohl<br />

<strong>von</strong> den erfahrenen Gutachtern als<br />

auch Neueinsteigern als besonders<br />

fruchtbringend angesehen. In<br />

bewährter Weise lag die organisatorische<br />

Leitung wieder in den Händen<br />

<strong>von</strong> Oberarzt Dr. Stephan Pecher<br />

und die wissenschaftliche <strong>von</strong> Chefarzt<br />

Dr. Wolf-Rainer Krause. Als Veranstaltungsort<br />

hat sich das Kurhotel<br />

„Fürstenhof“ Blankenburg bewährt.<br />

Im Eröffnungsvortrag stellte Dr.<br />

Stephan Pecher bisher zumindest<br />

<strong>von</strong> den psychiatrischen Gutachtern<br />

häufig vernachlässigte Aspekte der<br />

Tatortauswertung dar. <strong>Die</strong> Tatortanalyse<br />

ist durch objektive Daten ein<br />

wichtiger Bestandteil der Tatanalyse.<br />

Sie hat eine große Bedeutung zur<br />

Beurteilung des Steuerungsvermögens<br />

im Erkenntnisverfahren sowie<br />

bei der Tatanalyse, selbstredend<br />

auch für Therapie und die Prognosebeurteilung.<br />

Prof. Dr. Dr. Paul Hoff <strong>von</strong> der Universitätsklinik<br />

Zürich referierte<br />

anschließend zum Wahn – Psychopathologie<br />

und forensische Bedeutung.<br />

Umfassend stellte er den Wahn<br />

als ein Schlüsselproblem der psychiatrischen<br />

Forschung unter besonderer<br />

Berücksichtigung <strong>von</strong> Nosologie<br />

und Ätiologie dar. Umfassend wurden<br />

Wahnkonzepte und deren Protagonisten<br />

des 19. und 20. Jahrhunderts<br />

beschrieben. Er kam zu dem<br />

Resümee: Wahn ist ein zentrales,<br />

wissenschaftlich anspruchsvolles<br />

psychopathologisches Phänomen,<br />

kann nahezu bei allen psychischen<br />

Störungen auftreten und hat diagnostisch,<br />

therapeutisch und forensisch<br />

eine hohe Relevanz. Ohne eine<br />

umfassende und subtile psychopathologische<br />

Befunderhebung und<br />

Analyse ist die forensische Beurteilung<br />

eines wahnhaften Zustandes<br />

nicht möglich.<br />

Zum Wahn aus juristischer Sicht<br />

nahm Kurt Rüdiger Maatz, Richter<br />

am Bundesgerichtshof in Karlsruhe,<br />

aufgrund seiner jahrzehntelangen<br />

Erfahrungen ausführlich Stellung.<br />

Seine theoretischen Ausführungen<br />

untermauerte er mit Fallbeispielen<br />

wie: Der eifersüchtige Vergewaltiger,<br />

der mörderische Vater-Sohn-<br />

Konflikt, der Querulantenwahn usw.<br />

Als Diplompsychologe des IBP<br />

berichtete Herr Dr. rer. nat. Wolfgang<br />

Trittschack über die Qualitätskriterien<br />

für (Hirn-)Leistungsdiagnosik.<br />

Er plädierte für eine fachgerechte<br />

Anwendung und den gezielten Einsatz<br />

entsprechender Testbatterien.<br />

<strong>Die</strong> Aufgaben könnten nur <strong>von</strong> speziell<br />

weitergebildeten Ärzten oder<br />

Psychologen ausgeführt werden.<br />

Selbstverständlich führt auch hier<br />

eine falsche Anwendung zu falschen<br />

Ergebnissen. <strong>Die</strong> Tests sehen häufig<br />

scheinbar einfach durchführbar aus,<br />

aber sind häufig schwer interpretierbar.<br />

<strong>Die</strong> Rahmenbedingungen müssen<br />

grundsätzlich beachtet werden.<br />

Einzelergebnisse dürfen nicht überbewertet<br />

werden. Normierung und<br />

Geltungsbereiche müssen beachtet<br />

werden. So sind z. B. manche Tests<br />

gar nicht in der Jugend oder im höheren<br />

Alter anwendbar.<br />

Zum Abschluss stellten Pecher und<br />

Krause aktuelle Problemfälle bei der<br />

Unterbringung nach § 63 und § 64<br />

StGB vor. <strong>Die</strong>se Fallbeispiele wurden<br />

besonders intensiv sowohl <strong>von</strong><br />

juristischer als auch medizinischer<br />

Seite diskutiert.<br />

<strong>Die</strong> 7. Tagung ist für den 23. 3. 2011<br />

geplant.<br />

W.-R. K.<br />

Herr Chefarzt Dr. Wolf-Rainer Krause begrüßt die in der ersten Reihe sitzenden<br />

Referenten der 6. Forensik-Tagung (<strong>von</strong> links nach rechts): Dr. Wolfgang Trittschack,<br />

Kurt Rüdiger Maatz, Prof. Dr. Paul Hoff und Oberarzt Dr. Stephan Pecher<br />

Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (<strong>2010</strong>) 5<br />

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