Teilhabe und Hilfeplanung für Menschen mit Behinderung
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LVR-Köln – Dezernat Soziales <strong>und</strong> Integration<br />
Medizinisch-psychosozialer Fachdienst<br />
hilfeplanung icf 2012 a-a/gi<br />
IHP: Bogen – notwendige Leistungen<br />
Die Zuordnung der zuvor aufgeführten Leistungen zu anderen Sozialleistungsträgern erfolgt<br />
nicht über die Maßnahmen, sondern über die <strong>mit</strong> diesen Maßnahmen zu erreichenden Ziele.<br />
Die Zuordnung wird vom LVR vorgenommen.<br />
Sind Zweck <strong>und</strong> Form der Leistung geklärt, kann der zuständige Leistungsträger er<strong>mit</strong>telt<br />
werden. Ggfls. erfolgt nach § 14 SGB IX eine Weiterleitung an den zuständigen<br />
Leistungsträger.