Anschlag RATHAUS V e r h a n d l u n g s s c h r i f t - Stadt Bludenz
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Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit der ordnungsgemäß eingeladenen<br />
<strong>Stadt</strong>vertretung fest und erklärt die Sitzung für eröffnet; anwesend sind 23 <strong>Stadt</strong>-<br />
vertreter und 10 Ersatzleute.<br />
Zu 1.:<br />
Berichte, Anträge und Beschlüsse :<br />
Genehmigung der Verhandlungsschrift der 10. Sitzung vom 14.09.2006<br />
Die Verhandlungsschrift der 10. Sitzung vom 14. September 2006 wird einstimmig<br />
genehmigt.<br />
Zu 2.:<br />
Berichte, Kenntnisnahmen:<br />
Allmein Außerbraz, Grubs, Radin, St. Leonhard und Hintergastenz;<br />
Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes vom 19.06.2006;<br />
Abweisung der Beschwerde von 24 Nutzungsberechtigten<br />
Mit Beschluss des <strong>Stadt</strong>rates <strong>Bludenz</strong> vom 05.04.2001 wurden gemäß § 10 Abs. 4<br />
des Gesetzes über das Gemeindegut 24 Personen zum Kreis der Nutzungsbe-<br />
rechtigten bei der Allmein Außerbraz, Grubs, Radin, St. Leonhard und Hinter-<br />
gastenz als zugehörig festgestellt. Die dagegen erhobene Berufung der festge-<br />
stellten Nutzungsberechtigten, alle vertreten durch Herrn Dr. Hans Widerin, Blu-<br />
denz, wurde mit Beschluss der Berufungskommission <strong>Bludenz</strong> abgewiesen. Ge-<br />
gen diesen Bescheid haben die genannten Nutzungsberechtigten das Rechtsmit-<br />
tel der Vorstellung erhoben.<br />
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft <strong>Bludenz</strong> vom 08.08.2003, BHBL-I-<br />
4102.03-2003/0005, wurde die Vorstellung der Nutzungsberechtigten als unbe-<br />
gründet abgewiesen. Gegen diesen Bescheid haben die Nutzungsberechtigten<br />
eine Verfassungsgerichtshofsbeschwerde eingebracht, welche der Verfassungs-