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Anschlag RATHAUS V e r h a n d l u n g s s c h r i f t - Stadt Bludenz

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Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit der ordnungsgemäß eingeladenen<br />

<strong>Stadt</strong>vertretung fest und erklärt die Sitzung für eröffnet; anwesend sind 23 <strong>Stadt</strong>-<br />

vertreter und 10 Ersatzleute.<br />

Zu 1.:<br />

Berichte, Anträge und Beschlüsse :<br />

Genehmigung der Verhandlungsschrift der 10. Sitzung vom 14.09.2006<br />

Die Verhandlungsschrift der 10. Sitzung vom 14. September 2006 wird einstimmig<br />

genehmigt.<br />

Zu 2.:<br />

Berichte, Kenntnisnahmen:<br />

Allmein Außerbraz, Grubs, Radin, St. Leonhard und Hintergastenz;<br />

Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes vom 19.06.2006;<br />

Abweisung der Beschwerde von 24 Nutzungsberechtigten<br />

Mit Beschluss des <strong>Stadt</strong>rates <strong>Bludenz</strong> vom 05.04.2001 wurden gemäß § 10 Abs. 4<br />

des Gesetzes über das Gemeindegut 24 Personen zum Kreis der Nutzungsbe-<br />

rechtigten bei der Allmein Außerbraz, Grubs, Radin, St. Leonhard und Hinter-<br />

gastenz als zugehörig festgestellt. Die dagegen erhobene Berufung der festge-<br />

stellten Nutzungsberechtigten, alle vertreten durch Herrn Dr. Hans Widerin, Blu-<br />

denz, wurde mit Beschluss der Berufungskommission <strong>Bludenz</strong> abgewiesen. Ge-<br />

gen diesen Bescheid haben die genannten Nutzungsberechtigten das Rechtsmit-<br />

tel der Vorstellung erhoben.<br />

Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft <strong>Bludenz</strong> vom 08.08.2003, BHBL-I-<br />

4102.03-2003/0005, wurde die Vorstellung der Nutzungsberechtigten als unbe-<br />

gründet abgewiesen. Gegen diesen Bescheid haben die Nutzungsberechtigten<br />

eine Verfassungsgerichtshofsbeschwerde eingebracht, welche der Verfassungs-

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