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Anschlag RATHAUS V e r h a n d l u n g s s c h r i f t - Stadt Bludenz

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§ 14: Freiwillige Auflösung des Vereins<br />

(1) Die freiwillige Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einbe-<br />

rufenen Vollversammlung und nur mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen<br />

gültigen Stimmen beschlossen werden.<br />

(2) Diese Vollversammlung hat auch über die Aufteilung des Vereinsvermögens,<br />

welches den Mitgliedsgemeinden für gemeinnützige Zwecke zufließen soll, zu<br />

entscheiden. Dieses Vermögen soll im Verhältnis der bisherigen Kostenbeteili-<br />

gung zugewiesen werden.<br />

(3) Die Vereinsauflösung ist der Vereinsbehörde binnen vier Wochen mitzuteilen.<br />

Zu 14.:<br />

Ankauf einer Teilfläche aus Gst.Nr. 961 (Bundesgymnasium);<br />

Verordnung über die Erklärung als Gemeindestraße gemäß § 9<br />

Straßengesetz<br />

a) Für die Errichtung der Postautohaltestelle sowie des westlich des Bundesgym-<br />

nasiums gelegenen Gehsteiges hat die <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> von der Bundesimmobi-<br />

liengesellschaft m.b.H. 1031 Wien, Neulinggasse 29, Grund beansprucht.<br />

Gemäß Vermessungsurkunde des Vermessungsbüro Bischofberger + Partner,<br />

GZ: 13523/2006 vom 25.07.2006, Teil 1 und Teil 2 werden von der Gst.Nr. 961<br />

eine Teilfläche von 746 m² abgetrennt und gemäß <strong>Stadt</strong>ratbeschluss vom 14.<br />

September 2006, Pkt. 29 c, dem Grundstück Nr. 3959 (994 m²) zugeschlagen.<br />

Über Antrag von Bürgermeister Josef Katzenmayer beschließt die <strong>Stadt</strong>vertre-<br />

tung einstimmig, von der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H, Neulinggasse<br />

29, 1030 Wien, 746 m² Grund zum Pauschalpreis von EUR 10.000,-- zu er-<br />

werben und diese Fläche ins öffentliche Gut Gst.Nr. 3959 (Straßen und Wege),<br />

EZ 1885, zu übernehmen.

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