Anschlag RATHAUS V e r h a n d l u n g s s c h r i f t - Stadt Bludenz
Anschlag RATHAUS V e r h a n d l u n g s s c h r i f t - Stadt Bludenz
Anschlag RATHAUS V e r h a n d l u n g s s c h r i f t - Stadt Bludenz
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
- 53 -<br />
d) den Jahresabschluss zu prüfen und der Generalversammlung hierüber zu<br />
berichten.<br />
e) die Dienstverträge leitender Angestellter und den Dienstpostenplan zu prüfen<br />
und der Geschäftsführung diesbezüglich Vorschläge zu erstatten.<br />
10) Über die Verhandlungen und Beschlüsse des Beirats ist binnen 14 Tagen eine<br />
Niederschrift anzufertigen, die der Vorsitzende oder sein Stellvertreter zu un-<br />
terzeichnen hat und die ohne Verzug den Mitgliedern in Abschrift zuzustellen<br />
ist. Erhebt kein Mitglied innerhalb von 3 Wochen nach Zustellung Einspruch, so<br />
gilt die Niederschrift als genehmigt. Eine Kopie der genehmigten Niederschrift<br />
ist der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> als Gesellschafterin zu überlassen.<br />
§ 8<br />
GESCHÄFTSJAHR, ERGEBNIS, FESTSTELLUNG<br />
1. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft beginnt jeweils mit 01. Jänner und endet<br />
mit dem folgenden 31. Dezember.<br />
2. Das erste Geschäftsjahr beginnt mit dem Tage der Eintragung der Gesellschaft<br />
in das Firmenbuch und endet am darauf folgenden 31. Dezember.<br />
3. Die Geschäftsführung hat in den ersten fünf Monaten jedes Geschäftsjahres<br />
für das abgelaufene Geschäftsjahr den Jahresabschluss aufzustellen.<br />
4. Über die Verwendung des Bilanzgewinnes ist durch Gesellschafterbeschluss<br />
zu entscheiden.<br />
§ 9<br />
TEILUNG UND ÜBERTRAGUNG VON GESCHÄFTSANTEILEN<br />
Die Geschäftsanteile sind teilbar und übertragbar.