Anschlag RATHAUS V e r h a n d l u n g s s c h r i f t - Stadt Bludenz
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gängerverbindung zwischen Untersteinstraße und Rathausgasse (ehem. Gemü-<br />
semarkt).<br />
Der Teilbebauungsplan verfolgt die Ziele:<br />
1. Es handelt sich um ein gewachsenes Altstadtquartier mit zum Teil äußerst<br />
wertvoller Bausubstanz. Gleichzeitig liegen einige Grundstücke brach bzw. sol-<br />
len Gebäude einer neuen Nutzung zugeführt werden. Der Bebauungsplan soll<br />
hier zu einer geordneten und der besonderen Umgebung entsprechenden bau-<br />
lichen Entwicklung führen.<br />
2. Die stadtbildprägende Blockrandstruktur ist im Bereich der Untersteinstraße<br />
und insbesondere zum ehem. Gemüsemarkt hin unvollständig und soll gestärkt<br />
und ergänzt werden, wobei die Geschosszahlen sich an der bestehenden Be-<br />
bauung orientieren sollen. Zum ehem. Gemüsemarkt wird ein Gebäude mit an-<br />
spruchsvoller, der Situation angepasster Fassadengestaltung gewünscht, der<br />
diesen Platz räumlich schließt, dabei jedoch so niedrig wie möglich bleibt, um<br />
Aussicht und Besonnung nicht unnötig einzuschränken.<br />
3. Die historisch gewachsene Dachlandschaft, die insbesondere vom Schloss-<br />
berg und vom Turm der Laurentiuskirche erlebbar ist, soll erhalten und weiter-<br />
entwickelt werden, wobei bei Neubauten zeitgenössische Interpretationen<br />
möglich sein sollen.<br />
4. Die bestehenden Platzräume (Sparkassenplatz, ehem. Gemüsemarkt, Rat-<br />
hausplatz um den Nepomukbrunnen) sollen erhalten und räumlich eindeutig<br />
gefasst werden.<br />
5. Die Anforderung an Größe und Qualität von Einzelhandelsflächen haben sich<br />
in den letzten Jahren und Jahrzehnten deutlich gewandelt. Für am Markt posi-<br />
tionierbare Geschäftslokale und Büroflächen sind gewisse Mindestgrößen,<br />
technische Ausstattungen, Zufahrts- und Parkierungsmöglichkeiten erforder-<br />
lich. Es ist daher Ziel des Teilbebauungsplanes, die der Widmung als Kernge-<br />
biet entsprechende zentrale innerörtliche Funktion des Gebietes zu stärken,<br />
insbesondere als Handels-, Dienstleistungs- und Wohnstandort.<br />
6. Die Bauabstände nach §§ 5 u. 6 BauG sind für Gebiete außerhalb der ge-<br />
schlossenen Bebauung festgelegt worden und werden der gewachsenen Alt-