Sitzung STEA 28.09.11 - Stadt Neukirchen-Vluyn
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Zu (2)<br />
Von der Verwaltung wurde im mündlichen Vortrag auf Überlegungen der Neuapostolischen Kirche<br />
hingewiesen, den Einzugsbereich des Standortes <strong>Neukirchen</strong> zu vergrößern und dafür andere<br />
Kirchengemeinden aufzulösen. In dem Zusammenhang wurde auf die Kirchengemeinde Moers-<br />
Kapellen verwiesen.<br />
Dem Ausschuss wurde dadurch offensichtlich vermittelt, dass das Verkehrsaufkommen deutlich<br />
zunimmt. Dies wurde umso gravierender eingeschätzt als die Krefelder Straße und deren<br />
Anwohner ohnehin schon stark durch fließenden und ruhenden Verkehr belastet sind.<br />
In einem Gespräch zwischen der NAK und der Verwaltung wurden diese Punkte angesprochen.<br />
Mit Schreiben vom 11.07.2011 erfolgte seitens der NAK eine Klarstellung bezüglich des<br />
Einzugsbereiches („Es besteht keine Absicht weitere Gemeinden nach <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong><br />
einzugliedern“). Des weiteren wurde die Anzahl der Stellplätze auf dem eigenen Grundstück von<br />
26 auf 31 vergrößert.<br />
Das Schreiben sowie der überarbeitete Lageplan wurde per E-Mail an die Fraktionen gegeben mit<br />
der Bitte, diese insbesondere deren Mitglieder im <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss zur Kenntnis zu<br />
geben.<br />
Das Schreiben der NAK vom 11.07.2011 stellt eine Prognose im Sinne des Nachweises der<br />
erforderlichen Stellplätze dar (§ 51 BauO NRW). Zur Bewertung, ob die Anzahl der<br />
nachgewiesenen Stellplätze ausreichend ist, können empirische Erfahrungswerte herangezogen<br />
werden, wie sie in der einstigen Verwaltungsvorschrift zur BauO NRW als Richtzahlen aufgelistet<br />
waren. Werden 31 Stellplätze nachgewiesen, so ist das ein Stellplatz je 10 Sitzplätze (genau: 9,68<br />
Sitzplätze). Die Relation Sitzplätze : Stellplätze ist damit günstiger als in den Richtzahlen genannt.<br />
Zu bedenken ist ferner, dass bei einem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Grundsatz der<br />
Kausalität und Angemessenheit zu beachten ist. Es darf nur gefordert werden, was durch das<br />
Vorhaben ausgelöst wird.<br />
Die Verwaltung empfiehlt, die Beschlüsse zu fassen, um das Bauleitplanverfahren fortführen zu<br />
können.<br />
Anlage:<br />
1. Schreiben der NAK vom 11.07.2011<br />
2. Antrag auf Einleitung des Bauleitplanverfahrens<br />
3. Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />
4. Entwürfe<br />
5. Begründung<br />
In Vertretung<br />
E c c a r i u s<br />
Erster Beigeordneter