Sitzung STEA 28.09.11 - Stadt Neukirchen-Vluyn
Sitzung STEA 28.09.11 - Stadt Neukirchen-Vluyn
Sitzung STEA 28.09.11 - Stadt Neukirchen-Vluyn
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Für die CDU-Fraktion:<br />
E I N L A D U N G<br />
zur 10. <strong>Sitzung</strong> / WP 2009-2014 des<br />
STADTENTWICKLUNGSAUSSCHUSSES<br />
am Mittwoch, den 28.09.2011, Beginn 17.00 Uhr,<br />
im großen <strong>Sitzung</strong>ssaal des Rathauses <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong><br />
Kurt Best Vorsitzender<br />
Günther Fesselmann<br />
Dirk Hollinderbäumer<br />
Walter Spiegelhoff<br />
Helmut Jänecke Sachkundiger Bürger<br />
Eva Lingrün Sachkundige Bürgerin<br />
Thomas Stralka Sachkundiger Bürger<br />
Für die SPD-Fraktion:<br />
Timo Glantschnig<br />
Rolf Heber Stv. Vorsitzender<br />
Rüdiger Rohde Sachkundiger Bürger<br />
Arnfred Miller<br />
Gerd Lück<br />
Richard Stanczyk Sachkundiger Bürger<br />
Für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen:<br />
Hans-Dieter Tersteegen<br />
Persönlicher Vertreter Thomas Wagener Sachkundiger Bürger<br />
Steffen Richter Sachkundiger Bürger<br />
Persönlicher Vertreter Thomas Wagener Sachkundiger Bürger<br />
Für die FDP-Fraktion:<br />
Wilhelm Steegmann Sachkundiger Bürger<br />
Persönlicher Vertreter Michael Kaiser Sachkundiger Bürger<br />
Für die Fraktion NV AUF geht`s:<br />
Klaus Köpp Sachkundige Bürger<br />
Persönlicher Vertreter Elisabeth<br />
Wannenmacher<br />
Sachkundige Bürgerin<br />
Allen übrigen Ratsmitgliedern zur Kenntnis.
T A G E S O R D N U N G<br />
Zur Geschäftsordnung<br />
- 2 -<br />
a) Feststellung der Anwesenheit<br />
b) Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung<br />
c) Ausschließungsgründe<br />
A. Öffentlicher Teil<br />
TOP 1 Einwohnerfragen ( max. 15 Minuten )<br />
TOP 2 Bericht der Verwaltung über nicht ausgeführte Beschlüsse und Besonderheiten<br />
bei der Ausführung von Beschlüssen<br />
TOP 3 Anmerkungen zur Niederschrift über die <strong>Sitzung</strong> des <strong>Stadt</strong>entwicklungs-<br />
ausschusses -öffentlicher Teil- am 25.05.2011<br />
TOP 4 Anträge zur Tagesordnung gem. § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW<br />
TOP 5 Folgenutzung Niederberg<br />
— mündlicher Sachstandsbericht<br />
TOP 6 Bebauungsplan Nr. 115, Gebiet Niederberg Gewerbe<br />
— Auswertung der öffentlichen Auslegung<br />
TOP 7 Bebauungsplan Nr. 27, 6. Änderung, Gebiet an der Diesterwegschule<br />
— Auswertung der öffentlichen Auslegung<br />
— Satzungsbeschluss<br />
TOP 8 89. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich Mühlenfeld<br />
— Änderung des Geltungsbereiches<br />
— Beschluss zur öffentlichen Auslegung<br />
TOP 9 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 127, Solarpark Mühlenfeld<br />
— Änderung des Geltungsbereiches<br />
— Beschluss zur öffentlichen Auslegung<br />
TOP 10 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 129, Gebiet der Neuapostolischen Kirche<br />
in <strong>Neukirchen</strong><br />
— Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 24.06.2009<br />
— Einleitungsbeschluss<br />
— Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung<br />
TOP 11 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 134, Errichtung von barrierefreien<br />
Wohnungen für Senioren<br />
— Beschluss zur öffentlichen Auslegung<br />
TOP 12 91. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich Weimannsfeld<br />
— Aufstellungsbeschluss<br />
— Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung
TOP 13 Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> über den Nachweis von Stellplätzen<br />
(Stellplatzsatzung)<br />
— Beschluss<br />
- 3 -<br />
TOP 14 Bebauungspläne Nr. 113 und 114, Gebiet Niederberg<br />
— Straßenbenennung<br />
TOP 15 Mitteilungen und Anfragen<br />
TOP 16 Einwohnerfragestunde<br />
B. Nicht-öffentlicher Teil<br />
TOP 1 Bericht der Verwaltung über nicht ausgeführte Beschlüsse und Besonderheiten<br />
bei der Ausführung von Beschlüssen<br />
TOP 2 Anmerkungen zur Niederschrift über die <strong>Sitzung</strong> des <strong>Stadt</strong>entwicklungs-<br />
ausschusses –nicht-öffentlicher Teil- am 25.05.2011<br />
TOP 3 Anträge zur Tagesordnung gem. § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW<br />
TOP 4 Mitteilungen und Anfragen<br />
<strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong>, den 12.09.2011<br />
Kurt Best<br />
Ausschussvorsitzender
TOP 06<br />
Der Bürgermeister 05.09.2011<br />
Dez. III / Amt 61<br />
BESCHLUSSVORLAGE - öffentlich -<br />
Beratungsfolge: <strong>Sitzung</strong>stermin:<br />
StEA 28.09.2011<br />
Betreff:<br />
Bebauungsplan Nr. 115, Gebiet Niederberg Gewerbe<br />
— Auswertung der öffentlichen Auslegung<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Der <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss beschließt<br />
1. die Änderung des Geltungsbereichs entsprechend der Planzeichnung,<br />
2. die Auswertung der öffentlichen Auslegung gemäß Anlage 1 unter Beachtung der<br />
Anregungen und Stellungnahmen sowie der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung;<br />
Abstimmung:<br />
Ja-Stimmen :<br />
Nein-Stimmen :<br />
Stimmenthaltungen :<br />
Nicht teilgenommen :<br />
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:<br />
Personal- und Sachkosten für die Durchführung des Verfahrens<br />
Berichterstatter/in:<br />
Herr Eccarius, Herr Knoblach<br />
Schilderung des Sachverhaltes:<br />
Im <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss am 24.11.2010 wurde die Durchführung der öffentlichen Auslegung<br />
des o.g. Planverfahrens beschlossen. Dies wurde am 06.12.2010 im Amtsblatt der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> (36. Jahrgang, Nr. 14, S. 183 f) bekannt gemacht. Die öffentliche Auslegung<br />
gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 21.12.2010 bis einschließlich 21.01.2011 statt. Die<br />
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 20.12.2010 über<br />
die öffentliche Auslegung informiert.<br />
Seitens der Bürger gab es keine Anregungen in der Offenlage. Auch die Beteiligung der Fachbehörden<br />
und sonstigen Träger öffentlicher Belange ergab keine grundsätzlichen Bedenken gegen
TOP 06 - 2 -<br />
die Gesamtplanung für den Standort Niederberg im Allgemeinen und die gewerbliche Entwicklung<br />
des Bebauungsplanes Nr. 115 im Besonderen.<br />
Die RAG Aktiengesellschaft regte an, im Plangebiet südlich der Niederrheinallee, westlich der<br />
Nord-Süd-Straße die öffentliche Verkehrsfläche teilweise zu erweitern, da sich aus Prüfungen zum<br />
Verkehrsfluss des ausführenden Ingenieurbüros ein höherer Flächenbedarf für den Straßenraum<br />
ergeben hat. Die Ausführungsplanung für die Verkehrsplanung hat diesen Mehrbedarf an Fläche<br />
bereits berücksichtigt. Der Mehrbedarf an Fläche ist sehr gering und hat keine Beeinträchtigung<br />
anderer Nutzungen zur Folge. Es wird daher empfohlen, die Vergrößerung der Verkehrsfläche zu<br />
beschließen.<br />
Es wird empfohlen, die Auswertung der öffentlichen Auslegung gemäß Anlage 1 vorzunehmen.<br />
Es soll nun der Beschluss über die Auswertung der öffentlichen Auslegung erfolgen, um den<br />
Verfahrensstand nach § 33 BauGB zu erreichen. Die Zulässigkeit nach § 33 BauGB stellt die<br />
Grundlage für die Prüfung eines Vorhabens dar, solange der Bebauungsplan noch nicht<br />
rechtskräftig ist. Danach wäre ein Vorhaben zulässig, wenn die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung<br />
nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt wurde und anzunehmen ist, dass das Vorhaben<br />
den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans nicht entgegensteht und die Erschließung<br />
gesichert ist. Der Punkt der Erschließung stünde zwar nach wie vor einer Genehmigung entgegen,<br />
jedoch soll durch die durchgeführte und beschlossene öffentliche Auslegung die RAG Montan<br />
Immobilien GmbH gegenüber Investoren gesicherte Aussagen machen können. Dies wiederum<br />
kann die Vermarktung unterstützen und erleichtern. Gute Vermarktungsaussichten versprechen<br />
Einnahmen, die wiederum Bedingung für den Bau der Erschließung sind.<br />
Anmerkung:<br />
Bestandteil der Begründung ist auch der Umweltbericht. Dieser wurde bereits in der Vorlage zum<br />
Beschluss der Offenlage als Anlage beigefügt. Da sich keine inhaltlichen Änderungen ergeben<br />
haben wird auf ein erneutes Kopieren verzichtet, um Kopierkosten zu sparen. Der Umweltbericht<br />
kann unter folgendem Dateipfad eingesehen werden: U, Alle, Ratswesen, Gremiumsordner, <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss,<br />
2011, 2011.09.28 öffentlich, BP 115_Umweltbericht<br />
Anlage:<br />
1. Abwägungstabelle Offenlage<br />
2. Bebauungsplan mit textlichen Festsetzungen, Kennzeichnungen und Hinweisen<br />
3. Begründung<br />
In Vertretung<br />
Eccarius<br />
Erster Beigeordneter
TOP 07<br />
Der Bürgermeister 31.08.2011<br />
Dez. III / Amt 61<br />
BESCHLUSSVORLAGE - öffentlich -<br />
Beratungsfolge: <strong>Sitzung</strong>stermin:<br />
1. StEA 28.09.2011<br />
2. Rat 19.10.2011<br />
Betreff:<br />
Bebauungsplan Nr. 27, 6. Änderung, Gebiet an der Diesterwegschule<br />
— Auswertung der öffentlichen Auslegung<br />
— Satzungsbeschluss<br />
Beschlussvorschlag:<br />
**********************************************************************<br />
UM AUFBEWAHRUNG DER VORLAGE WIRD GEBETEN.<br />
**********************************************************************<br />
Der <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:<br />
Der Rat beschließt<br />
1. die Auswertung der öffentlichen Auslegung gemäß Anlage 1 für die <strong>Sitzung</strong> des<br />
<strong>Stadt</strong>entwicklungsausschusses am 28.09.2011 unter Beachtung der Anregungen und<br />
Stellungnahmen;<br />
2. den Bebauungsplan Nr. 27, 6. Änderung, Gebiet an der Diesterwegschule, unter Berücksichtigung<br />
der Auswertung und Abwägung der öffentlichen Auslegung als Satzung.<br />
Abstimmung:<br />
Ja-Stimmen :<br />
Nein-Stimmen :<br />
Stimmenthaltungen :<br />
Nicht teilgenommen :<br />
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:<br />
Personal- und Sachkosten für die Durchführung des Verfahrens<br />
Es entstehen Kosten für den Austausch des Plattenbelages im Gehweg Hirschberger Straße gegen<br />
Pflaster. Die erforderlichen ca. 1.000 € sind im Haushalt für Straßenunterhaltung vorhanden.<br />
Berichterstatter/in:<br />
Herr Eccarius, Herr Knoblach
Schilderung des Sachverhaltes:<br />
TOP 07 - 2 -<br />
Im <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss am 25.05.2011 wurde die Durchführung der öffentlichen Auslegung<br />
des o.g. Planverfahrens beschlossen. Dies wurde am 01.06.2011 im Amtsblatt der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> (37. Jahrgang, Nr. 7, S. 76 f) bekannt gemacht. Die öffentliche Auslegung<br />
gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 22.06. bis einschließlich 21.07.2011 statt. Die Behörden<br />
und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 21.06.2011 über die<br />
öffentliche Auslegung informiert.<br />
Anregungen seitens der Behörden wurden nicht geäußert. Die Anlieger, durch die das Planverfahren<br />
initiiert wurde, äußerten den Wunsch nach einer Parkplatzanlage auf der öffentlichen Grünfläche.<br />
Dies hätte einen Eingriff in den vorhandenen Wald zur Folge, was neben der Herstellung der<br />
Parkplatzanlage auch den Waldausgleich an anderer Stelle mit sich bringen würde. Die <strong>Stadt</strong> ist<br />
nicht verpflichtet, eine Parkplatzanlage zu schaffen, jedoch würde eine derartige Anlage zu einer<br />
hohen finanziellen Belastung der Allgemeinheit führen. Da dies nicht zu rechtfertigen ist, wurde die<br />
Anregung entsprechend abgewogen (siehe Abwägungstabelle).<br />
Die Verwaltung schlägt vor, das Verfahren mit den genannten Beschlüssen fortzuführen.<br />
Anlage:<br />
1. Abwägungstabelle Offenlage<br />
2. Bebauungsplan<br />
3. Begründung<br />
In Vertretung<br />
Eccarius<br />
Erster Beigeordneter
TOP 08<br />
Der Bürgermeister 29.08.2011<br />
Dez. III / Amt 61<br />
BESCHLUSSVORLAGE - öffentlich -<br />
Beratungsfolge: <strong>Sitzung</strong>stermin:<br />
StEA 28.09.2011<br />
Betreff:<br />
89. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich Mühlenfeld<br />
— Änderung des Geltungsbereiches<br />
— Beschluss zur öffentlichen Auslegung<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Der <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss beschließt<br />
1. die Änderung des Geltungsbereiches und<br />
2. die Durchführung der öffentlichen Auslegung.<br />
Abstimmung:<br />
Ja-Stimmen :<br />
Nein-Stimmen :<br />
Stimmenthaltungen :<br />
Nicht teilgenommen :<br />
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:<br />
Personal- und Sachkosten für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens<br />
Berichterstatter/in:<br />
Herr Eccarius / Herr Knoblach<br />
Schilderung des Sachverhaltes:<br />
1. Bauleitplanverfahren<br />
In der <strong>Sitzung</strong> des <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschusses am 25.05.2011 wurde die Anpassung des Änderungsbereiches<br />
beschlossen. Das war erforderlich, da beim Aufstellungsbeschluss der 89. Änderung<br />
des Flächennutzungsplanes am 29.04.2009 eine Fläche mit einer Photovoltaikanlage überbaut<br />
werden und die restliche Fläche Ferieneinrichtungen und Freizeitanlagen vorbehalten<br />
bleiben sollte. Mittlerweile sind die Planungsarbeiten für die Freiflächen-Photovoltaikanlage (Frei-
TOP 08 - 2 -<br />
flächen-PVA) weiter fortgeschritten. Dabei zeigte sich, dass auch der Wall in Richtung Autobahn<br />
A 57 einbezogen werden soll, um insbesondere möglichst viel ökologischen Ausgleich vor Ort<br />
schaffen zu können. Es ist daher erforderlich, den Geltungsbereich zu ändern und den Wall sowie<br />
eine kleinere Fläche in Richtung der Grafschafter Straße K 2 einzubeziehen.<br />
Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Folglich ist der Bereich der<br />
89. Änderung des Flächennutzungsplanes um die oben genannten Bereiche zu erweitern.<br />
Das Bauleitplanverfahren soll parallel zum Verfahren für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />
Nr. 127, Solarpark Mühlenfeld, durchgeführt werden. Für den Solarpark Mühlenfeld ist ENNI die<br />
Vorhabenträgerin. ENNI führt bzw. führte am 21.09.2011 eine Informationsveranstaltung im kleinen<br />
<strong>Sitzung</strong>ssaal des Rathauses durch. Die unmittelbaren Nachbarn wurden mittels Handzettel eingeladen;<br />
in Pressemitteilungen wird bzw. wurde auf die Informationsveranstaltung hingewiesen.<br />
Damit ist es möglich, auf die frühzeitige Beteiligung nach § 3 (1) Satz 1 BauGB zu verzichten. Das<br />
ist zulässig, da nach § 3 (1) Satz 2 Nr. 2 BauGB von einer frühzeitigen Beteiligung abgesehen<br />
werden kann, wenn „die Unterrichtung und Erörterung bereits zuvor auf anderer Grundlage erfolgt<br />
sind“.<br />
2. Landesplanerische Zustimmung<br />
Bei der Änderung des Flächennutzungsplanes ist die landesplanerische Zustimmung nach § 34<br />
Landesplanungsgesetz (LPlG) von der Regionalplanungsbehörde einzuholen. Der Gebietsentwicklungsplan<br />
(GEP 99) stellt für den betreffenden Bereich als Ziel „Allgemeiner Siedlungsbereich für<br />
zweckgebundene Nutzung, hier: Ferieneinrichtungen und Freizeitanlagen“ dar. Der Geltungsbereich<br />
der 89. Änderung des Flächennutzungsplanes vereinnahmt die gesamte Fläche des GEP 99<br />
mit der genannten Zielformulierung. Das städtebauliche Ziel, eine Freiflächen-Photovoltaikanlage<br />
planungsrechtlich zu ermöglichen, steht im Widerspruch zum GEP-Ziel „Ferieneinrichtungen und<br />
Freizeitanlagen“. In den bisherigen Planungen eines anderen Investors war zumindest formal dem<br />
GEP-Ziel Rechnung getragen worden, indem auf einer Teilfläche das o.g. GEP-Ziel umgesetzt<br />
hätte werden können. Deswegen gab die Bezirksregierung Düsseldorf als damalige Regionalplanungsbehörde<br />
ihre Zustimmung.<br />
Mit Schreiben vom 18.08.2011 hat der Regionalverband Ruhr (RVR) als Regionalplanungsbehörde<br />
auf diesen Widerspruch hingewiesen und die landesplanerische Zustimmung nach § 34 LPlG nicht<br />
erteilt.<br />
Spätestens mit der Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) sind Klimaschutz und Klimaanpassung<br />
sowie die Förderung der erneuerbaren Energien auch formal eine städtebauliche Aufgabe.<br />
Der Landesentwicklungsplan (LEP NRW) als übergeordnete planerische Zielvorgabe formuliert<br />
ebenfalls zugunsten der erneuerbaren Energien. Der Widerspruch zwischen den Zielen der <strong>Stadt</strong><br />
und des Investors (Bau / Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage) und den Darstellungen des<br />
GEP 99 ist daher eher als formale denn als inhaltliche Unvereinbarkeit zu bewerten. Die Verwaltung<br />
hat daher mit Schreiben vom 29.08.2011 den Antrag auf Änderung des GEP 99 gestellt und<br />
dabei gebeten, ein verkürztes Verfahren (Beteiligungsfrist: ein Monat) durchzuführen.<br />
Die Bauleitplanverfahren für Änderung des Flächennutzungsplanes und den Vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplan sollen parallel zur Änderung des GEP 99 fortgeführt werden.<br />
Es wird empfohlen, die Beschlüsse zur Änderung des Geltungsbereiches und zur Durchführung<br />
der öffentlichen Auslegung zu fassen.
Anlage:<br />
TOP 08 - 3 -<br />
1. Antrag auf Änderung des GEP 99 für den Bereich Mühlenfeld<br />
2. Plan<br />
3. Begründung<br />
In Vertretung<br />
E c c a r i u s<br />
Erster Beigeordneter
TOP 09<br />
Der Bürgermeister 01.09.2011<br />
Dez. III / Amt 61<br />
BESCHLUSSVORLAGE - öffentlich -<br />
Beratungsfolge: <strong>Sitzung</strong>stermin:<br />
StEA 28.09.2011<br />
Betreff:<br />
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 127, Solarpark Mühlenfeld<br />
— Änderung des Geltungsbereiches<br />
— Beschluss zur öffentlichen Auslegung<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Der <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss beschließt<br />
1. die Änderung des Geltungsbereiches und<br />
2. die Durchführung der öffentlichen Auslegung.<br />
Abstimmung:<br />
Ja-Stimmen :<br />
Nein-Stimmen :<br />
Stimmenthaltungen :<br />
Nicht teilgenommen :<br />
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:<br />
Personalkosten für die Betreuung des Bauleitplanverfahrens<br />
Berichterstatter/in:<br />
Herr Eccarius / Herr Knoblach<br />
Schilderung des Sachverhaltes:<br />
In der <strong>Sitzung</strong> des <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschusses am 25.05.2011 wurde der Einleitungsbeschluss<br />
für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 127, Solarpark Mühlenfeld, gefasst.<br />
Mittlerweile sind die Planungsarbeiten für die Freiflächen-Photovoltaikanlage (Freiflächen-PVA)<br />
weiter fortgeschritten. Dabei zeigte sich, dass auch der Wall in Richtung Autobahn A 57<br />
einbezogen werden soll, um insbesondere möglichst viel ökologischen Ausgleich vor Ort schaffen<br />
zu können. Es ist daher, erforderlich, den Geltungsbereich zu ändern und den Wall sowie eine<br />
kleinere Fläche in Richtung der Grafschafter Straße K 2 einzubeziehen.
TOP 09 - 2 -<br />
In der <strong>Sitzung</strong>svorlage vom 25.05.2011 wurde darauf hingewiesen, dass ENNI als<br />
Vorhabenträgerin zu einer Informationsveranstaltung einladen wird.<br />
Die Informationsveranstaltung findet bzw. fand am 21.09.2011 im kleinen <strong>Sitzung</strong>ssaal des<br />
Rathauses statt. ENNI hat die unmittelbaren Nachbarn mittels Handzettel eingeladen und<br />
Pressemitteilungen veröffentlicht.<br />
Damit ist es möglich, auf die frühzeitige Beteiligung nach § 3 (1) Satz 1 BauGB zu verzichten. Das<br />
ist möglich, da nach § 3 (1) Satz 2 Nr. 2 BauGB davon abgesehen werden kann, wenn „die<br />
Unterrichtung und Erörterung bereits zuvor auf anderer Grundlage erfolgt sind“.<br />
Es wird empfohlen, die Beschlüsse zur Änderung des Geltungsbereiches und zur Durchführung<br />
der öffentlichen Auslegung zu fassen.<br />
Anlage:<br />
1. Plan<br />
2. Begründung<br />
(für die 89. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich Mühlenfeld, und den<br />
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 127, Solarpark Mühlenfeld, wurde ein<br />
gemeinsamer Umweltbericht erarbeitet, der Teil der jeweiligen Begründung ist. Um den<br />
Umweltbericht nicht doppelt der Einladung beizufügen, wird dieser nur mit der Vorlage<br />
für die 89. Änderung des Flächennutzungsplanes zugestellt.)<br />
In Vertretung<br />
E c c a r i u s<br />
Erster Beigeordneter
TOP 10<br />
Der Bürgermeister 25.08.2011<br />
Dez. III / Amt 61<br />
BESCHLUSSVORLAGE - öffentlich -<br />
Beratungsfolge: <strong>Sitzung</strong>stermin:<br />
StEA 28.09.2011<br />
Betreff:<br />
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 129, Gebiet der Neuapostolischen Kirche in <strong>Neukirchen</strong><br />
— Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 24.06.2009 für den Bebauungsplan Nr. 129<br />
— Einleitungsbeschluss<br />
— Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Der <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss beschließt,<br />
1. die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 129,<br />
2. das Bauleitplanverfahren für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 129, Gebiet der<br />
Neuapostol. Kirche in <strong>Neukirchen</strong>, einzuleiten,<br />
3. die frühzeitige Beteiligung durchzuführen.<br />
Abstimmung:<br />
Ja-Stimmen :<br />
Nein-Stimmen :<br />
Stimmenthaltungen :<br />
Nicht teilgenommen :<br />
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:<br />
Personalkosten für die Betreuung des Bauleitplanverfahrens<br />
Berichterstatter/in:<br />
Herr Eccarius / Herr Knoblach<br />
Schilderung des Sachverhaltes:<br />
1. Einleitung<br />
Anfang des Jahres 2009 stellte die Neuapostolische Kirche (NAK) der Verwaltung Entwürfe für den<br />
Neubau ihrer Kirche an der Krefelder Straße vor. Die Kirche und deren Nebenräume sollen
TOP 10 - 2 -<br />
abgebrochen und in erweiterter Form neu errichtet werden. Dafür wurde mittlerweile das südlich<br />
angrenzende Grundstück gekauft.<br />
Die Planungen wurden dem <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss in der <strong>Sitzung</strong> am 24.06.2009<br />
vorgestellt. In dieser <strong>Sitzung</strong> wurde auch der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan<br />
Nr. 129 gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 09.07.2009 im Amtsblatt der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> bekannt gemacht.<br />
An der Krefelder Straße sollen das Kirchengebäude und ein Mehrzweckraum entstehen. Die Lage<br />
der beiden Baukörper greift die im Bebauungsplan Nr. 46 festgesetzte Baugrenze auf. Östlich des<br />
Kirchengebäudes soll ein weiteres kleines Gebäude gebaut werden, in dem u.a. Besprechungs-<br />
und Sanitärräume untergebracht werden sollen.<br />
Die Kirche soll ca. 300 Sitzplatze aufnehmen. Die erforderlichen Stellplätze sollen an der<br />
nördlichen und östlichen Grundstücksgrenze liegen, wo 26 Stück geschaffen werden können. Bei<br />
der Berechnung der erforderlichen Stellplätze wird zugrunde gelegt, dass je 10-30 Sitzplätze ein<br />
Stellplatz nachzuweisen ist. Somit wären zwischen 10 und 30 Stellplätze nachzuweisen; folglich<br />
sind 31 Stellplätze, wie sie in der jüngsten Planung nachgewiesen sind, als ausreichend zu<br />
bewerten.<br />
Mit Datum vom 15.12.2010 wurde ein Schallschutzgutachten erarbeitet und vorgelegt. Auf Wunsch<br />
der Verwaltung wurde das Schallschutzgutachten ergänzt, indem auch Gottesdienste<br />
berücksichtigt wurden, die während der Nachtzeit (z.B. Ostern, Weihnachten) stattfinden. Diese<br />
Gottesdienste bzw. der dadurch hervorgerufene Verkehr führen dazu, dass die<br />
Immissionsrichtwerte im Einzelfall überschritten werden. Da es sich lediglich um zwei bis drei<br />
Ereignisse pro Jahr handelt und diese nicht an zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden<br />
vorkommen, sind diese als seltene Ereignisse (< 10/a) anzusprechen. Auf<br />
Schallschutzmaßnahmen wie den Bau eines Carports kann daher verzichtet werden.<br />
Das Kirchengebäude soll dem Entwurf zufolge eine Firsthöhe von 10,40 m und eine Traufhöhe von<br />
7,62 m haben. Aufgrund der Lage und dieser Maße, die einem eineinhalbgeschossigem Haus<br />
entsprechen, fügt sich der Neubau in die vorhandene Bebauung ein. Dies trifft auch für die<br />
Nebengebäude zu, deren Pultdächer eine maximale Höhe von annähernd 5,00 m erreichen. Mit<br />
dieser beabsichtigten Bebauung ist auch weiterhin die städtebauliche Ordnung gegeben.<br />
2. Planungsrecht<br />
Das jetzige Grundstück der NAK und das erworbene Flurstück 988 liegen im Geltungsbereich des<br />
Bebauungsplanes Nr. 46, Gebiet westlich des Grotfeldsweges. Für das Kirchengrundstück setzt<br />
der Bebauungsplan „Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Neuapostolische Kirche“<br />
fest.<br />
Für das südlich davon gelegene Grundstück ist „Reines Wohngebiet“ (WR) festgesetzt.<br />
Im Norden grenzt an das Grundstück der Neuapostolischen Kirche ein Gehweg, der verkehrlich<br />
Krefelder Straße und Friedhof miteinander verbindet. Für die nördlich davon gelegenen<br />
Grundstücke ist WR festgesetzt. Östlich der beiden Grundstücke der Neuapostolischen Kirche liegt<br />
der Friedhof <strong>Neukirchen</strong>.<br />
Planungsrechtlich ist es bezogen auf das Flurstück 988 nicht möglich, das Vorhaben im Zuge einer<br />
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu ermöglichen. Eine Befreiung von der<br />
Festsetzung WR berührt die Art der Nutzung und damit die Grundzüge der Planung. Außerdem<br />
sind in einem Reinen Wohngebiet nur ausnahmsweise Anlagen für kirchliche Zwecke zulässig und<br />
nur dann, wenn sie den Bedürfnissen der Bewohner des Gebietes dienen (§ 3 BauNVO). Der<br />
rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 46 trifft keine Festsetzung, die die ausnahmsweise Zulässigkeit<br />
kirchlicher Anlagen regelt. Die kirchlichen Einrichtungen werden einen Einzugsbereich haben, der
TOP 10 - 3 -<br />
über das eigentliche Gebiet hinausgeht; sie dienen nicht ausschließlich der im Gebiet wohnenden<br />
Bevölkerung.<br />
Um das Vorhaben zu ermöglichen, bleibt damit die Möglichkeit, einen Bebauungsplan<br />
aufzustellen, dessen Geltungsbereich die beiden Grundstücke der NAK und das südlich davon<br />
liegende Grundstück umfasst.<br />
3. Bauleitplanverfahren<br />
In der Vorlage für den Aufstellungsbeschluss am 24.06.2009 wurde formuliert, dass das Verfahren<br />
fortgeführt werden soll, sobald die NAK die Voraussetzungen für die Einleitung eines<br />
Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vorlegt.<br />
» Mit Schreiben vom 02.02.2011 hat die NAK den „Antrag für die Aufstellung eines<br />
Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes“ gestellt. Dem Antrag liegt eine kurze<br />
Vorhabenbeschreibung in Wort und Bild bei.<br />
» Das Vorhaben erstreckt sich über die beiden Flurstücke 987 und 988 der Gmkg. <strong>Neukirchen</strong>,<br />
Flur 8. Das Flurstück 988 ist mittlerweile erworben und die Liegenschaftskarte weist die NAK<br />
als Eigentümerin dieser Flurstücke aus.<br />
» Mit Datum vom 28.02.2011 wurde von der Commerzbank die Bonität der NAK bezüglich des<br />
angestrebten Neubaus bestätigt.<br />
Mit den drei zuvor genannten Punkten sind die Voraussetzungen gegeben, um den<br />
Einleitungsbeschluss zu fassen.<br />
Das Vorhaben entspricht den Voraussetzungen, um ein Bauleitplanverfahren nach § 13a BauGB<br />
durchzuführen. Allerdings sollen nicht alle Möglichkeiten des § 13a BauGB genutzt werden. So soll<br />
eine frühzeitige Beteiligung bzw. Bürgeranhörung stattfinden, um über das Vorhaben zu<br />
informieren.<br />
4. <strong>Sitzung</strong> des <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschusses am 25.05.2011<br />
Es war vorgesehen, in der StEA-<strong>Sitzung</strong> am 25.05.2011 die jetzt zur Beratung und<br />
Beschlussfassung anstehenden Punkte zu behandeln. In der <strong>Sitzung</strong> wurde jedoch weiterer<br />
Beratungsbedarf angemeldet. Die Verwaltung wurde beauftragt, sich mit dem Vorhabenträger über<br />
eine höhere Anzahl von Stellplätzen zu verständigen.<br />
Hintergrund waren wohl (1) die oben gemachte Ausführung („Die kirchlichen Einrichtungen werden<br />
einen Einzugsbereich haben, der über das eigentliche Gebiet hinausgeht; sie dienen nicht<br />
ausschließlich der im Gebiet wohnenden Bevölkerung.“) und (2) Informationen, nach denen der<br />
Standort Moers-Kapellen zugunsten von <strong>Neukirchen</strong> aufgegeben wird.<br />
Zu (1)<br />
Dieser Satz bezieht sich ausschließlich auf die Rechtslage; er macht keine Aussage zur<br />
Organisation der Neuapostolischen Kirche.<br />
Die Kirche wird naturgemäß einen Einzugsbereich haben, der größer ist als das Gebiet des<br />
Bebauungsplanes Nr. 46. Planungsrechtlich ist dies zu berücksichtigen, da in Reinen<br />
Wohngebieten (WR) nur Anlagen zulässig sind, die den „Bedürfnissen der Bewohner des Gebietes<br />
dienen“ (§ 3 BauNVO). Für den Bau und Betrieb einer Kirche in diesem Gebiet ergibt sich somit<br />
Planbedürfnis.
TOP 10 - 4 -<br />
Zu (2)<br />
Von der Verwaltung wurde im mündlichen Vortrag auf Überlegungen der Neuapostolischen Kirche<br />
hingewiesen, den Einzugsbereich des Standortes <strong>Neukirchen</strong> zu vergrößern und dafür andere<br />
Kirchengemeinden aufzulösen. In dem Zusammenhang wurde auf die Kirchengemeinde Moers-<br />
Kapellen verwiesen.<br />
Dem Ausschuss wurde dadurch offensichtlich vermittelt, dass das Verkehrsaufkommen deutlich<br />
zunimmt. Dies wurde umso gravierender eingeschätzt als die Krefelder Straße und deren<br />
Anwohner ohnehin schon stark durch fließenden und ruhenden Verkehr belastet sind.<br />
In einem Gespräch zwischen der NAK und der Verwaltung wurden diese Punkte angesprochen.<br />
Mit Schreiben vom 11.07.2011 erfolgte seitens der NAK eine Klarstellung bezüglich des<br />
Einzugsbereiches („Es besteht keine Absicht weitere Gemeinden nach <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong><br />
einzugliedern“). Des weiteren wurde die Anzahl der Stellplätze auf dem eigenen Grundstück von<br />
26 auf 31 vergrößert.<br />
Das Schreiben sowie der überarbeitete Lageplan wurde per E-Mail an die Fraktionen gegeben mit<br />
der Bitte, diese insbesondere deren Mitglieder im <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss zur Kenntnis zu<br />
geben.<br />
Das Schreiben der NAK vom 11.07.2011 stellt eine Prognose im Sinne des Nachweises der<br />
erforderlichen Stellplätze dar (§ 51 BauO NRW). Zur Bewertung, ob die Anzahl der<br />
nachgewiesenen Stellplätze ausreichend ist, können empirische Erfahrungswerte herangezogen<br />
werden, wie sie in der einstigen Verwaltungsvorschrift zur BauO NRW als Richtzahlen aufgelistet<br />
waren. Werden 31 Stellplätze nachgewiesen, so ist das ein Stellplatz je 10 Sitzplätze (genau: 9,68<br />
Sitzplätze). Die Relation Sitzplätze : Stellplätze ist damit günstiger als in den Richtzahlen genannt.<br />
Zu bedenken ist ferner, dass bei einem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Grundsatz der<br />
Kausalität und Angemessenheit zu beachten ist. Es darf nur gefordert werden, was durch das<br />
Vorhaben ausgelöst wird.<br />
Die Verwaltung empfiehlt, die Beschlüsse zu fassen, um das Bauleitplanverfahren fortführen zu<br />
können.<br />
Anlage:<br />
1. Schreiben der NAK vom 11.07.2011<br />
2. Antrag auf Einleitung des Bauleitplanverfahrens<br />
3. Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />
4. Entwürfe<br />
5. Begründung<br />
In Vertretung<br />
E c c a r i u s<br />
Erster Beigeordneter
TOP 11<br />
Der Bürgermeister 08.09.2011<br />
Dez. III / Amt 61<br />
BESCHLUSSVORLAGE - öffentlich -<br />
Beratungsfolge: <strong>Sitzung</strong>stermin:<br />
StEA 28.09.2011<br />
Betreff:<br />
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 134, Errichtung von barrierefreien Wohnungen für<br />
Senioren“<br />
— Beschluss zur öffentlichen Auslegung<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Der <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss beschließt die Durchführung der öffentlichen Auslegung.<br />
Abstimmung:<br />
Ja-Stimmen :<br />
Nein-Stimmen :<br />
Stimmenthaltungen :<br />
Nicht teilgenommen :<br />
Beteiligungen/Ergebnisse:<br />
- anderer Ämter : 60<br />
- Gleichstell.beauftr. :<br />
- Personalrat :<br />
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:<br />
Personal- und Sachkosten für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens<br />
Berichterstatter/in:<br />
Herr Eccarius, Herr Knoblach<br />
Schilderung des Sachverhaltes:<br />
In der <strong>Sitzung</strong> des <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschusses am 23.02.2011 wurde der Einleitungsbeschluss<br />
über den o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplan gefasst.<br />
Die AWO hat ein Planungsbüro beauftragt, das nun die erforderlichen Unterlagen zur<br />
Durchführung eines Bauleitplanverfahrens vorgelegt hat. Da es sich um einen innerstädtischen<br />
Bereich handelt, soll das Verfahren nach § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung
TOP 11 - 2 -<br />
durchgeführt werden. Dieses Instrument kann angewendet werden, wenn eine Fläche<br />
wiedernutzbar gemacht werden soll.<br />
Am 6. April 2011 fand in der Begegnungsstätte der AWO eine Informationsveranstaltung zu dem<br />
Vorhaben statt. Die Veranstaltung wurde von der AWO als Projektinitiator veranstaltet. Das<br />
Vorhaben wurde mit sehr hoher Akzeptanz aufgenommen. Daraus lässt sich eine hohe Nachfrage<br />
nach den Wohnungen ableiten. Die AWO führt eine Interessentenliste.<br />
Da bei dem beschleunigten Verfahren auf die frühzeitige Beteiligung verzichtet werden kann und<br />
sich keine Konflikte auftaten, soll hier direkt der Beschluss zur öffentlichen Auslegung gefasst<br />
werden und von der frühzeitigen Behördenbeteiligung abgesehen werden. Im übrigen kann die<br />
Informationsveranstaltung am 06.04.2011 als frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3<br />
Abs. 1 BauGB gewertet werden. Diese Vorgehensweise ist insbesondere auch vor dem Hintergrund<br />
sinnvoll, da es bereits geltendes Planungsrecht für den Bereich mit dem Gebietscharakter<br />
„WA – allgemeines Wohngebiet“ gibt (vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 108, Gebiet<br />
ehemalige Barbara-Schule). Der Gebietscharakter bleibt in der neuen Planung gleich, er wird<br />
lediglich mit dem Begriff „Seniorenwohnen“ konkretisiert.<br />
Die ursprüngliche Bezeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans lautete „Neubau von<br />
AWO-Einrichtungen“ und wurde nun in die Bezeichnung „Errichtung von barrierefreien Wohnungen<br />
für Senioren“ geändert. Diese eindeutigere Bezeichnung soll der besseren Nachvollziehbarkeit der<br />
Nutzung für den Erstleser des Plans dienen.<br />
Der Nachweis über die notwendigen Stellplätze wird im weiteren Verfahren mit dem Investor<br />
erörtert werden.<br />
Es wird empfohlen, den Beschluss zur öffentlichen Auslegung für den vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplan Nr. 134 zu fassen.<br />
Anlage:<br />
1. Begründung<br />
2. Entwurf vorhabenbezogener Bebauungsplan mit zeichnerischen Festsetzungen<br />
3. Vorhaben- und Erschließungsplan<br />
4. Textliche Festsetzungen, Kennzeichnungen und Hinweise<br />
In Vertretung<br />
Eccarius
TOP 12<br />
Der Bürgermeister 31.08.2011<br />
Dez. III / Amt 61<br />
BESCHLUSSVORLAGE - öffentlich -<br />
Beratungsfolge: <strong>Sitzung</strong>stermin:<br />
StEA 28.09.2011<br />
Betreff:<br />
91. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich Weimannsfeld<br />
— Aufstellungsbeschluss<br />
— Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Der <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss beschließt:<br />
1. Die Einleitung des Bauleitplanverfahrens für die 91. Änderung des Flächennutzungsplanes,<br />
Bereich Weimannsfeld;<br />
2. Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung.<br />
Abstimmung:<br />
Ja-Stimmen :<br />
Nein-Stimmen :<br />
Stimmenthaltungen :<br />
Nicht teilgenommen :<br />
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:<br />
Personal- und Sachkosten für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens<br />
Berichterstatter/in:<br />
Herr Eccarius / Herr Knoblach<br />
Schilderung des Sachverhaltes:<br />
1. DB Sediments<br />
DB Sediments ist eine junge Firma, die eine innovative Technik anbietet. Diese Technik wird mit<br />
der zunehmenden Bedeutung von Wasserspeichern (z.B. Stauseen, Pumpwasserspeicher) bedeutsam<br />
werden.
TOP 12 - 2 -<br />
Stauseen dienen gegenwärtig vorrangig der Wasserbereitstellung für unterschiedliche Zwecke<br />
(z.B. Trinkwasserreservoir, Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen). Ihre Bedeutung wird steigen,<br />
da mit Hilfe des Wassers nicht nur Energie erzeugt, sondern auch gespeichert werden kann<br />
(Pumpspeicher). Allerdings wird die Funktion eines jeden Stausees durch die permanente Sedimentation<br />
zunehmend eingeengt, indem das Speichervolumen abnimmt (Verlust ca. 1% / a). So<br />
reichen die in Bau befindlichen Stauseen nicht aus, um den Verlust an Speichervolumen auszugleichen.<br />
Damit das Speichervolumen nicht zusehends reduziert wird, sind verschiedene Verfahren denkbar,<br />
um die Sedimente zu beseitigen. Eine Variante ist, den Grundablass der Staumauer zu öffnen und<br />
mit der so erzeugten starken Wasserströmung Sedimente in den Vorfluter (Unterlauf) zu verfrachten.<br />
Dies funktioniert nur, wenn die Sedimente bereits nahe der Staumauer liegen. Die Wirkung ist<br />
nur auf die unmittelbarere Nähe des Grundablasses beschränkt. Nachteile dieses Verfahrens sind,<br />
dass damit ein beträchtlicher Wasservorrat verloren geht und die starke Spülung den Unterlauf<br />
ökologisch belastet. Eine weitere Variante ist, die Sedimente mit Saugbagger oder Radlader (Voraussetzung:<br />
der Stausee liegt trocken) zu entfernen und dann zu beseitigen. Vor allem die Entsorgung<br />
der geförderten Sedimente ist mit hohen Kosten verbunden.<br />
Die technische Lösung von DB Sediments sieht vor, innerhalb des Stausees die Sedimente in die<br />
Nähe des Abflusses zu verlagern. Die Sedimente werden dann mit dem „betrieblichen Abfluss“<br />
(Abfluss zum Antrieb der Turbinen) permanent in den Vorfluter transportiert. Mit der kleinen Menge<br />
von Sedimenten wird eine Beschädigung der Turbinen etc. vermieden. Überdies wird dem Unterlauf<br />
in ökologisch verträglichen Mengen Sedimentmaterial zugeführt, wodurch wiederum dessen<br />
weitere Eintiefung verhindert werden kann.<br />
2. Anlass der Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
Die Firma DB Sediments benötigt insbesondere für die Erprobung und Vorführung ihrer Produkte<br />
eine Wasserfläche, die bestimmte Voraussetzungen hat. Diese Bedingungen sind mit dem Abgrabungsbereich<br />
Weimannsfeld gegeben:<br />
» Der Baggersee ist ausreichend groß, um die Technik in der Praxis testen zu können.<br />
» Die Korngrößen der Sande und Kiese sowie die Sedimente sind geeignet, den Einsatz in<br />
Stauseen simulieren zu können.<br />
» Der Bereich Weimannsfeld ist überregional sehr gut über die Autobahnen A 57 und A 40 sowie<br />
den Landesstraßen L 398 und L 475 zu erreichen und damit gut beispielsweise an den Flughafen<br />
Düsseldorf (überregionale Kundschaft) angebunden.<br />
» Die Fa. DB Sediments ist bereits in <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> ansässig. Damit ist die Nähe zwischen<br />
Erprobungs- und Vorführfläche einerseits sowie Lager und Produktion andererseits gegeben.<br />
» Der Bereich ist durch Anpflanzungen und Wälle abgeschirmt.<br />
» Die Anlage einschließlich ihrer Verankerungen im Uferbereich kann nicht in einem Hafenbecken,<br />
Fluss oder Kanal installiert werden, da sie deren Betrieb stark beeinträchtigen würde.<br />
Das Vorhaben ist seinen spezifischen Anforderungen zufolge ortsgebunden; das heißt, es ist auf<br />
eine Auskiesungsfläche, die üblicherweise im planungsrechtlichen Außenbereich (§ 35 BauGB)<br />
liegt, angewiesen.<br />
3. Bauleitplanverfahren<br />
Um die Anlage der Fa. DB Sediments planungsrechtlich zu ermöglichen, ist eine Änderung des<br />
Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes nötig.<br />
Das Vorhaben soll im planungsrechtlichen Außenbereich (§ 35 BauGB) realisiert werden. Der<br />
Schutz des Außenbereiches ist unstrittiges Ziel. Die zukünftige Darstellungsart im Flächennutzungsplan<br />
soll daher nur dieses Vorhaben für zulässig erklären. Es soll daher nach § 5 (2) Nr. 1
TOP 12 - 3 -<br />
BauGB i.V.m. § 1 (1) Nr. 4 BauNVO eine „Sonderbaubaufläche mit der Zweckbestimmung Nutzungsoptimierung<br />
Wasserenergie“ dargestellt werden.<br />
Vorgesehen ist, das Vorhaben mit Hilfe eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VBP) planungsrechtlich<br />
zu ermöglichen. Ein VBP ist dafür besonders geeignet, da die Festsetzungsmöglichkeiten<br />
nicht an den Katalog des § 9 BauGB gebunden sind und damit gezielt auf das jeweilige<br />
Vorhaben zugeschnitten werden können. Zudem erlaubt es der Durchführungsvertrag, weitere<br />
Vereinbarungen vorzunehmen.<br />
Mit Blick darauf, dass es ein Vorhaben im Außenbereich ist, soll in Abstimmung mit der Regionalplanungsbehörde<br />
zunächst die Änderung des Flächennutzungsplanes ins Verfahren gehen. So<br />
können die Stellungnahmen des Kreises Wesel sowie des Regionalverbandes Ruhr (RVR) als<br />
Trägerin der Regionalplanung dann im verbindlichen Bauleitplanverfahren berücksichtigt werden.<br />
Es wird empfohlen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.<br />
Anlage:<br />
1. Plan<br />
2. Begründung<br />
In Vertretung<br />
E c c a r i u s<br />
Erster Beigeordneter
TOP 13<br />
Der Bürgermeister 05.09.2011<br />
Dez. III / Amt 61<br />
BESCHLUSSVORLAGE - öffentlich -<br />
Beratungsfolge: <strong>Sitzung</strong>stermin:<br />
1. StEA 28.09.2011<br />
2. Rat 19.10.2011<br />
**********************************************************************<br />
UM AUFBEWAHRUNG DER VORLAGE WIRD GEBETEN.<br />
**********************************************************************<br />
Betreff:<br />
Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> über den Nachweis von Stellplätzen (Stellplatzsatzung)<br />
— Beschluss<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Der <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:<br />
Der Rat beschließt die Stellplatzsatzung in der vom <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss in seiner <strong>Sitzung</strong><br />
am 28.09.2011 beschlossenen Fassung.<br />
Abstimmung:<br />
Ja-Stimmen :<br />
Nein-Stimmen :<br />
Stimmenthaltungen :<br />
Nicht teilgenommen :<br />
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:<br />
Keine<br />
Berichterstatter/in:<br />
Herr Eccarius / Herr Knoblach<br />
Schilderung des Sachverhaltes:<br />
Bis zum 31.12.2005 war die Berechnung der Anzahl der notwendigen Stellplätze in einer<br />
Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung (VV BauO NRW) geregelt. Diese befristete VV BauO<br />
NRW ist ersatzlos ausgelaufen.
TOP 13 - 2 -<br />
Teil der VV BauO NRW war eine Tabelle mit Richtzahlen für den Nachweis der erforderlichen<br />
Stellplätze. Mit dem ersatzlosen Auslaufen der Verwaltungsvorschrift ist nicht nur eine Vorgabe für<br />
einheitliches Verwaltungshandeln entfallen, sondern der Bauaufsicht ist insgesamt die empirischtabellarische<br />
Grundlage entzogen worden, den Nachweis der erforderlichen Stellplätze detailliert<br />
prüfen zu können.<br />
Einerseits ist der Bauaufsicht bei der Überprüfung der Zahl der notwendigen Stellplätze weder<br />
Ermessens- noch Beurteilungsspielraum eingeräumt. Das Prüfergebnis der Bauaufsicht unterliegt<br />
der uneingeschränkten gerichtlichen Kontrolle. Das bedeutet, die Herleitung des Ergebnisses<br />
muss nachvollziehbar sein und die Prüfkriterien müssen gleich sein. Andererseits wird die<br />
Bauaufsicht beim Nachweis der erforderlichen Stellplätze mit unterschiedlichen Prognoseansätzen<br />
und deren Ergebnissen konfrontiert. Beinahe regelmäßig werden weniger als die erforderlichen<br />
Stellplätze nachgewiesen, was zu langwierigen Erörterungen zwischen Bauherren und Bauaufsicht<br />
führt und so die Verfahren verlängert. Die Bauaufsicht hat über den § 51 BauO NW hinaus im<br />
Regelfall keine Rechtsgrundlage, bestimmte Stellplatzzahlen zu fordern. Bislang basierte das<br />
Verfahren auf Beratungsgesprächen, in denen die rechtlichen Vorschriften des § 51 BauO NW auf<br />
den Einzelfall angewendet werden. Das Verfahren führt des Öfteren zu konfliktträchtigen<br />
Gesprächen, wenn die Kosten für Stellplätze und schwindende Renditeerwartungen einerseits mit<br />
der städtebaulich notwendigen Ordnung des ruhenden Verkehrs andererseits kollidiert.<br />
Sowohl der Bauaufsicht als auch den Bauherren und Entwurfsverfasser sollen daher<br />
Anhaltspunkte in Form der empirischen Erfahrungswerte für die Anzahl der erforderlichen<br />
Stellplätze je nach Nutzung an die Hand gegeben werden. Dies kann durch die Stellplatzsatzung<br />
erreicht werden.<br />
Als vor Jahren die VV BauO NW konzipiert wurde, gab es in NRW die Diskussion, ob auf die<br />
Richtzahlen verzichtet werden könnte. Es wurde angemerkt, dass ohne Richtzahlentabelle<br />
zeitaufwändige Prüfverfahren vorgenommen werden müssten und dies kontraproduktiv zu dem<br />
Ziel stünde, Verfahrensabwicklungen zu beschleunigen. Diese Annahme hat sich im Nachhinein<br />
als zutreffend erwiesen. Aus diesen Erfahrungen sollen die Folgen gezogen werden, indem nun<br />
mit einer örtlichen Satzung weitestgehend auf die nach der ehemaligen VV BauO NW verbindliche<br />
Tabelle zurückgegriffen wird.<br />
Mit der Stellplatzsatzung für <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> wird sowohl den Bauherren und Entwurfsverfassern<br />
als auch der Verwaltung Rechtssicherheit gegeben. Rechtssicherheit bedeutet, dass es für eine<br />
Verfahrensabwicklung konkrete Vorgaben gibt, die eine vergleichbare Bearbeitung erleichtern und<br />
zeitliche Verzögerungen von Baugenehmigungen wegen der Diskussion um die Stellplatzfrage<br />
vermeiden helfen.<br />
Die Stellplatzsatzung ist auch eine Grundlage für städtebauliche Fragestellungen. Sie dient damit<br />
dem einheitlichen Verwaltungshandeln. Darüber hinaus werden mit der Satzung Regelungen zu<br />
Aspekten getroffen, zu denen es des öfters konträre Auffassungen gibt.<br />
Es wird empfohlen, die beigefügte Stellplatzsatzung zu beschließen.
Anlage:<br />
1. Stellplatzsatzung<br />
2. Begründung zur Stellplatzsatzung<br />
In Vertretung<br />
Eccarius<br />
Erster Beigeordneter<br />
TOP 13 - 3 -
TOP 14<br />
Der Bürgermeister 06.09.2011<br />
Dez. III / Amt 61<br />
BESCHLUSSVORLAGE - öffentlich -<br />
Beratungsfolge: <strong>Sitzung</strong>stermin:<br />
StEA 28.09.2011<br />
Betreff:<br />
Bebauungspläne Nr. 113 und 114, Gebiet Niederberg<br />
- Straßenbenennung<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Der <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss beschließt:<br />
Die im Übersichtsplan kenntlich gemachten Planstraßen werden wie folgt benannt:<br />
Planstraße A: Dicksche Heide<br />
Planstraße B: Niederberg<br />
Planstraße C Drentheweg<br />
Planstraße D: Moränenweg<br />
Abstimmung:<br />
Ja-Stimmen :<br />
Nein-Stimmen :<br />
Stimmenthaltungen :<br />
Nicht teilgenommen :<br />
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:<br />
Keine<br />
Berichterstatter:<br />
Herr Eccarius, Herr Knoblach
Schilderung des Sachverhaltes:<br />
TOP 14 - 2 -<br />
Im Bereich der Bebauungspläne Nr. 113, Gebiet Infrastruktur Niederberg I, und Nr. 114, Gebiet<br />
Niederberg Wohnen I, werden neue Straße erschlossen, die bisher nicht benannt sind (siehe<br />
Anlage).<br />
Für die Straßenbenennung ist der <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss zuständig.<br />
Aus Sicht der Verwaltung und des Projektpartners RAG MI sollen den geplanten Straßen südlich<br />
der Niederrheinallee Namen vorbehalten sein, die entweder einen eher bergbaulich-industriellen<br />
Charakter haben oder Begriffen des ehemaligen Bergwerksbetriebes der Schachtanlage<br />
Niederberg entsprechen.<br />
Daher schlägt die Verwaltung vor die Planstraße B in "Niederberg" zu benennen.<br />
Die Umbenennung eines Teilbereiches der Fritz-Baum-Allee ist hierfür notwendig. Eine<br />
Umnummerierung von Grundstücken ist hierbei nicht erforderlich.<br />
Weitere Straßenbenennungen südlich der Niederrheinallee sollen erst erfolgen, sobald das<br />
Planungsrecht zu den angrenzenden Gebieten umgesetzt wird.<br />
Die Straßen in den Wohngebieten nördlich der Niederrheinallee sollen keine Namen erhalten, die<br />
unmittelbar auf die aufgelassene bergbauliche Nutzung schließen lassen. Für die Vermarktung ist<br />
es vorteilhafter, Namen zu verwenden, die nicht assoziieren, auf einem bergbaulichen Altstandort<br />
zu wohnen und zu leben.<br />
Die einstige (1) bergbauliche wie auch die (2) landwirtschaftliche Nutzung sollte sich dennoch in<br />
der Namensgebung wiederfinden.<br />
Zu (1):<br />
Da der Bergbau geologisch eingebunden werden kann, ist es naheliegend dementsprechende<br />
Begriffe zu wählen. Für den gesamten Bereich nördlich der Niederrheinallee soll dies als Konzept<br />
umgesetzt werden und dann in allen (ca. acht) Straßennamen erkennbar sein.<br />
Grundsätzlich sollte das Konzept einer thematischen Einheitlichkeit bei der Straßenbenennung<br />
realisiert werden. Das heißt, dass mit der Nennung eines Straßennamens folglich sieben weitere<br />
zumindest „mitgedacht“ werden müssen.<br />
In Anlehnung an geologische Gegebenheiten und mit Blick auf die Bebauungsstruktur (ein<br />
Wohngebiet = zwei Straßen) ergeben sich somit Namenspaare. Für die Planstraßen C und D<br />
können dies sein:<br />
"Lehm-" und "Tonweg", "Karbon-" und "Permweg" oder "Drenthe-" und "Moränenweg".<br />
Da in den folgenden Jahren noch weitere Straßenbenennungen notwendig werden, könnte dieses<br />
System der Bezeichnungen nach geologischen Begriffen erweitert werden.<br />
Es wird empfohlen, die Planstraße C als „Drentheweg“ und die Planstraße D als „Moränenweg“ zu<br />
benennen. Der Niederrhein und die eiszeitlichen Relikte wurden grundlegend in der Saale-Eiszeit<br />
(180.000 bis 120.000 vor heute) geformt. Während des Drenthe-Stadiums stieß das Inlandeis am<br />
weitesten vor und hinterliess u.a. Sande und Kiese sowie die Stauendmoräne des<br />
Schaephuysener Höhenzuges.
TOP 14 - 3 -<br />
Zu (2)<br />
Die einstige Gewannenbezeichnung lautete „Dicksche Heide“ und lässt einige agrarhistorische<br />
Rückschlüsse zu. Es wird daher empfohlen, die Hauptverkehrsverbindung (= Planstraße A) in<br />
Anlehnung an die ehemalige Gewannenbezeichnung als "Dicksche Heide" zu benennen.<br />
Die neu zu benennenden Straßen sind in der Anlage im Übersichtsplan kenntlich gemacht.<br />
Anlage:<br />
1. Übersichtsplan der Planstraßen im Gebiet Niederberg<br />
In Vertretung<br />
Eccarius<br />
Erster Beigeordneter