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Sitzung STEA 28.09.11 - Stadt Neukirchen-Vluyn

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Für die CDU-Fraktion:<br />

E I N L A D U N G<br />

zur 10. <strong>Sitzung</strong> / WP 2009-2014 des<br />

STADTENTWICKLUNGSAUSSCHUSSES<br />

am Mittwoch, den 28.09.2011, Beginn 17.00 Uhr,<br />

im großen <strong>Sitzung</strong>ssaal des Rathauses <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong><br />

Kurt Best Vorsitzender<br />

Günther Fesselmann<br />

Dirk Hollinderbäumer<br />

Walter Spiegelhoff<br />

Helmut Jänecke Sachkundiger Bürger<br />

Eva Lingrün Sachkundige Bürgerin<br />

Thomas Stralka Sachkundiger Bürger<br />

Für die SPD-Fraktion:<br />

Timo Glantschnig<br />

Rolf Heber Stv. Vorsitzender<br />

Rüdiger Rohde Sachkundiger Bürger<br />

Arnfred Miller<br />

Gerd Lück<br />

Richard Stanczyk Sachkundiger Bürger<br />

Für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen:<br />

Hans-Dieter Tersteegen<br />

Persönlicher Vertreter Thomas Wagener Sachkundiger Bürger<br />

Steffen Richter Sachkundiger Bürger<br />

Persönlicher Vertreter Thomas Wagener Sachkundiger Bürger<br />

Für die FDP-Fraktion:<br />

Wilhelm Steegmann Sachkundiger Bürger<br />

Persönlicher Vertreter Michael Kaiser Sachkundiger Bürger<br />

Für die Fraktion NV AUF geht`s:<br />

Klaus Köpp Sachkundige Bürger<br />

Persönlicher Vertreter Elisabeth<br />

Wannenmacher<br />

Sachkundige Bürgerin<br />

Allen übrigen Ratsmitgliedern zur Kenntnis.


T A G E S O R D N U N G<br />

Zur Geschäftsordnung<br />

- 2 -<br />

a) Feststellung der Anwesenheit<br />

b) Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung<br />

c) Ausschließungsgründe<br />

A. Öffentlicher Teil<br />

TOP 1 Einwohnerfragen ( max. 15 Minuten )<br />

TOP 2 Bericht der Verwaltung über nicht ausgeführte Beschlüsse und Besonderheiten<br />

bei der Ausführung von Beschlüssen<br />

TOP 3 Anmerkungen zur Niederschrift über die <strong>Sitzung</strong> des <strong>Stadt</strong>entwicklungs-<br />

ausschusses -öffentlicher Teil- am 25.05.2011<br />

TOP 4 Anträge zur Tagesordnung gem. § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW<br />

TOP 5 Folgenutzung Niederberg<br />

— mündlicher Sachstandsbericht<br />

TOP 6 Bebauungsplan Nr. 115, Gebiet Niederberg Gewerbe<br />

— Auswertung der öffentlichen Auslegung<br />

TOP 7 Bebauungsplan Nr. 27, 6. Änderung, Gebiet an der Diesterwegschule<br />

— Auswertung der öffentlichen Auslegung<br />

— Satzungsbeschluss<br />

TOP 8 89. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich Mühlenfeld<br />

— Änderung des Geltungsbereiches<br />

— Beschluss zur öffentlichen Auslegung<br />

TOP 9 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 127, Solarpark Mühlenfeld<br />

— Änderung des Geltungsbereiches<br />

— Beschluss zur öffentlichen Auslegung<br />

TOP 10 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 129, Gebiet der Neuapostolischen Kirche<br />

in <strong>Neukirchen</strong><br />

— Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 24.06.2009<br />

— Einleitungsbeschluss<br />

— Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung<br />

TOP 11 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 134, Errichtung von barrierefreien<br />

Wohnungen für Senioren<br />

— Beschluss zur öffentlichen Auslegung<br />

TOP 12 91. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich Weimannsfeld<br />

— Aufstellungsbeschluss<br />

— Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung


TOP 13 Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> über den Nachweis von Stellplätzen<br />

(Stellplatzsatzung)<br />

— Beschluss<br />

- 3 -<br />

TOP 14 Bebauungspläne Nr. 113 und 114, Gebiet Niederberg<br />

— Straßenbenennung<br />

TOP 15 Mitteilungen und Anfragen<br />

TOP 16 Einwohnerfragestunde<br />

B. Nicht-öffentlicher Teil<br />

TOP 1 Bericht der Verwaltung über nicht ausgeführte Beschlüsse und Besonderheiten<br />

bei der Ausführung von Beschlüssen<br />

TOP 2 Anmerkungen zur Niederschrift über die <strong>Sitzung</strong> des <strong>Stadt</strong>entwicklungs-<br />

ausschusses –nicht-öffentlicher Teil- am 25.05.2011<br />

TOP 3 Anträge zur Tagesordnung gem. § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW<br />

TOP 4 Mitteilungen und Anfragen<br />

<strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong>, den 12.09.2011<br />

Kurt Best<br />

Ausschussvorsitzender


TOP 06<br />

Der Bürgermeister 05.09.2011<br />

Dez. III / Amt 61<br />

BESCHLUSSVORLAGE - öffentlich -<br />

Beratungsfolge: <strong>Sitzung</strong>stermin:<br />

StEA 28.09.2011<br />

Betreff:<br />

Bebauungsplan Nr. 115, Gebiet Niederberg Gewerbe<br />

— Auswertung der öffentlichen Auslegung<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss beschließt<br />

1. die Änderung des Geltungsbereichs entsprechend der Planzeichnung,<br />

2. die Auswertung der öffentlichen Auslegung gemäß Anlage 1 unter Beachtung der<br />

Anregungen und Stellungnahmen sowie der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung;<br />

Abstimmung:<br />

Ja-Stimmen :<br />

Nein-Stimmen :<br />

Stimmenthaltungen :<br />

Nicht teilgenommen :<br />

Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:<br />

Personal- und Sachkosten für die Durchführung des Verfahrens<br />

Berichterstatter/in:<br />

Herr Eccarius, Herr Knoblach<br />

Schilderung des Sachverhaltes:<br />

Im <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss am 24.11.2010 wurde die Durchführung der öffentlichen Auslegung<br />

des o.g. Planverfahrens beschlossen. Dies wurde am 06.12.2010 im Amtsblatt der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> (36. Jahrgang, Nr. 14, S. 183 f) bekannt gemacht. Die öffentliche Auslegung<br />

gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 21.12.2010 bis einschließlich 21.01.2011 statt. Die<br />

Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 20.12.2010 über<br />

die öffentliche Auslegung informiert.<br />

Seitens der Bürger gab es keine Anregungen in der Offenlage. Auch die Beteiligung der Fachbehörden<br />

und sonstigen Träger öffentlicher Belange ergab keine grundsätzlichen Bedenken gegen


TOP 06 - 2 -<br />

die Gesamtplanung für den Standort Niederberg im Allgemeinen und die gewerbliche Entwicklung<br />

des Bebauungsplanes Nr. 115 im Besonderen.<br />

Die RAG Aktiengesellschaft regte an, im Plangebiet südlich der Niederrheinallee, westlich der<br />

Nord-Süd-Straße die öffentliche Verkehrsfläche teilweise zu erweitern, da sich aus Prüfungen zum<br />

Verkehrsfluss des ausführenden Ingenieurbüros ein höherer Flächenbedarf für den Straßenraum<br />

ergeben hat. Die Ausführungsplanung für die Verkehrsplanung hat diesen Mehrbedarf an Fläche<br />

bereits berücksichtigt. Der Mehrbedarf an Fläche ist sehr gering und hat keine Beeinträchtigung<br />

anderer Nutzungen zur Folge. Es wird daher empfohlen, die Vergrößerung der Verkehrsfläche zu<br />

beschließen.<br />

Es wird empfohlen, die Auswertung der öffentlichen Auslegung gemäß Anlage 1 vorzunehmen.<br />

Es soll nun der Beschluss über die Auswertung der öffentlichen Auslegung erfolgen, um den<br />

Verfahrensstand nach § 33 BauGB zu erreichen. Die Zulässigkeit nach § 33 BauGB stellt die<br />

Grundlage für die Prüfung eines Vorhabens dar, solange der Bebauungsplan noch nicht<br />

rechtskräftig ist. Danach wäre ein Vorhaben zulässig, wenn die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung<br />

nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt wurde und anzunehmen ist, dass das Vorhaben<br />

den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans nicht entgegensteht und die Erschließung<br />

gesichert ist. Der Punkt der Erschließung stünde zwar nach wie vor einer Genehmigung entgegen,<br />

jedoch soll durch die durchgeführte und beschlossene öffentliche Auslegung die RAG Montan<br />

Immobilien GmbH gegenüber Investoren gesicherte Aussagen machen können. Dies wiederum<br />

kann die Vermarktung unterstützen und erleichtern. Gute Vermarktungsaussichten versprechen<br />

Einnahmen, die wiederum Bedingung für den Bau der Erschließung sind.<br />

Anmerkung:<br />

Bestandteil der Begründung ist auch der Umweltbericht. Dieser wurde bereits in der Vorlage zum<br />

Beschluss der Offenlage als Anlage beigefügt. Da sich keine inhaltlichen Änderungen ergeben<br />

haben wird auf ein erneutes Kopieren verzichtet, um Kopierkosten zu sparen. Der Umweltbericht<br />

kann unter folgendem Dateipfad eingesehen werden: U, Alle, Ratswesen, Gremiumsordner, <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss,<br />

2011, 2011.09.28 öffentlich, BP 115_Umweltbericht<br />

Anlage:<br />

1. Abwägungstabelle Offenlage<br />

2. Bebauungsplan mit textlichen Festsetzungen, Kennzeichnungen und Hinweisen<br />

3. Begründung<br />

In Vertretung<br />

Eccarius<br />

Erster Beigeordneter


TOP 07<br />

Der Bürgermeister 31.08.2011<br />

Dez. III / Amt 61<br />

BESCHLUSSVORLAGE - öffentlich -<br />

Beratungsfolge: <strong>Sitzung</strong>stermin:<br />

1. StEA 28.09.2011<br />

2. Rat 19.10.2011<br />

Betreff:<br />

Bebauungsplan Nr. 27, 6. Änderung, Gebiet an der Diesterwegschule<br />

— Auswertung der öffentlichen Auslegung<br />

— Satzungsbeschluss<br />

Beschlussvorschlag:<br />

**********************************************************************<br />

UM AUFBEWAHRUNG DER VORLAGE WIRD GEBETEN.<br />

**********************************************************************<br />

Der <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:<br />

Der Rat beschließt<br />

1. die Auswertung der öffentlichen Auslegung gemäß Anlage 1 für die <strong>Sitzung</strong> des<br />

<strong>Stadt</strong>entwicklungsausschusses am 28.09.2011 unter Beachtung der Anregungen und<br />

Stellungnahmen;<br />

2. den Bebauungsplan Nr. 27, 6. Änderung, Gebiet an der Diesterwegschule, unter Berücksichtigung<br />

der Auswertung und Abwägung der öffentlichen Auslegung als Satzung.<br />

Abstimmung:<br />

Ja-Stimmen :<br />

Nein-Stimmen :<br />

Stimmenthaltungen :<br />

Nicht teilgenommen :<br />

Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:<br />

Personal- und Sachkosten für die Durchführung des Verfahrens<br />

Es entstehen Kosten für den Austausch des Plattenbelages im Gehweg Hirschberger Straße gegen<br />

Pflaster. Die erforderlichen ca. 1.000 € sind im Haushalt für Straßenunterhaltung vorhanden.<br />

Berichterstatter/in:<br />

Herr Eccarius, Herr Knoblach


Schilderung des Sachverhaltes:<br />

TOP 07 - 2 -<br />

Im <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss am 25.05.2011 wurde die Durchführung der öffentlichen Auslegung<br />

des o.g. Planverfahrens beschlossen. Dies wurde am 01.06.2011 im Amtsblatt der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> (37. Jahrgang, Nr. 7, S. 76 f) bekannt gemacht. Die öffentliche Auslegung<br />

gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 22.06. bis einschließlich 21.07.2011 statt. Die Behörden<br />

und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 21.06.2011 über die<br />

öffentliche Auslegung informiert.<br />

Anregungen seitens der Behörden wurden nicht geäußert. Die Anlieger, durch die das Planverfahren<br />

initiiert wurde, äußerten den Wunsch nach einer Parkplatzanlage auf der öffentlichen Grünfläche.<br />

Dies hätte einen Eingriff in den vorhandenen Wald zur Folge, was neben der Herstellung der<br />

Parkplatzanlage auch den Waldausgleich an anderer Stelle mit sich bringen würde. Die <strong>Stadt</strong> ist<br />

nicht verpflichtet, eine Parkplatzanlage zu schaffen, jedoch würde eine derartige Anlage zu einer<br />

hohen finanziellen Belastung der Allgemeinheit führen. Da dies nicht zu rechtfertigen ist, wurde die<br />

Anregung entsprechend abgewogen (siehe Abwägungstabelle).<br />

Die Verwaltung schlägt vor, das Verfahren mit den genannten Beschlüssen fortzuführen.<br />

Anlage:<br />

1. Abwägungstabelle Offenlage<br />

2. Bebauungsplan<br />

3. Begründung<br />

In Vertretung<br />

Eccarius<br />

Erster Beigeordneter


TOP 08<br />

Der Bürgermeister 29.08.2011<br />

Dez. III / Amt 61<br />

BESCHLUSSVORLAGE - öffentlich -<br />

Beratungsfolge: <strong>Sitzung</strong>stermin:<br />

StEA 28.09.2011<br />

Betreff:<br />

89. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich Mühlenfeld<br />

— Änderung des Geltungsbereiches<br />

— Beschluss zur öffentlichen Auslegung<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss beschließt<br />

1. die Änderung des Geltungsbereiches und<br />

2. die Durchführung der öffentlichen Auslegung.<br />

Abstimmung:<br />

Ja-Stimmen :<br />

Nein-Stimmen :<br />

Stimmenthaltungen :<br />

Nicht teilgenommen :<br />

Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:<br />

Personal- und Sachkosten für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens<br />

Berichterstatter/in:<br />

Herr Eccarius / Herr Knoblach<br />

Schilderung des Sachverhaltes:<br />

1. Bauleitplanverfahren<br />

In der <strong>Sitzung</strong> des <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschusses am 25.05.2011 wurde die Anpassung des Änderungsbereiches<br />

beschlossen. Das war erforderlich, da beim Aufstellungsbeschluss der 89. Änderung<br />

des Flächennutzungsplanes am 29.04.2009 eine Fläche mit einer Photovoltaikanlage überbaut<br />

werden und die restliche Fläche Ferieneinrichtungen und Freizeitanlagen vorbehalten<br />

bleiben sollte. Mittlerweile sind die Planungsarbeiten für die Freiflächen-Photovoltaikanlage (Frei-


TOP 08 - 2 -<br />

flächen-PVA) weiter fortgeschritten. Dabei zeigte sich, dass auch der Wall in Richtung Autobahn<br />

A 57 einbezogen werden soll, um insbesondere möglichst viel ökologischen Ausgleich vor Ort<br />

schaffen zu können. Es ist daher erforderlich, den Geltungsbereich zu ändern und den Wall sowie<br />

eine kleinere Fläche in Richtung der Grafschafter Straße K 2 einzubeziehen.<br />

Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Folglich ist der Bereich der<br />

89. Änderung des Flächennutzungsplanes um die oben genannten Bereiche zu erweitern.<br />

Das Bauleitplanverfahren soll parallel zum Verfahren für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />

Nr. 127, Solarpark Mühlenfeld, durchgeführt werden. Für den Solarpark Mühlenfeld ist ENNI die<br />

Vorhabenträgerin. ENNI führt bzw. führte am 21.09.2011 eine Informationsveranstaltung im kleinen<br />

<strong>Sitzung</strong>ssaal des Rathauses durch. Die unmittelbaren Nachbarn wurden mittels Handzettel eingeladen;<br />

in Pressemitteilungen wird bzw. wurde auf die Informationsveranstaltung hingewiesen.<br />

Damit ist es möglich, auf die frühzeitige Beteiligung nach § 3 (1) Satz 1 BauGB zu verzichten. Das<br />

ist zulässig, da nach § 3 (1) Satz 2 Nr. 2 BauGB von einer frühzeitigen Beteiligung abgesehen<br />

werden kann, wenn „die Unterrichtung und Erörterung bereits zuvor auf anderer Grundlage erfolgt<br />

sind“.<br />

2. Landesplanerische Zustimmung<br />

Bei der Änderung des Flächennutzungsplanes ist die landesplanerische Zustimmung nach § 34<br />

Landesplanungsgesetz (LPlG) von der Regionalplanungsbehörde einzuholen. Der Gebietsentwicklungsplan<br />

(GEP 99) stellt für den betreffenden Bereich als Ziel „Allgemeiner Siedlungsbereich für<br />

zweckgebundene Nutzung, hier: Ferieneinrichtungen und Freizeitanlagen“ dar. Der Geltungsbereich<br />

der 89. Änderung des Flächennutzungsplanes vereinnahmt die gesamte Fläche des GEP 99<br />

mit der genannten Zielformulierung. Das städtebauliche Ziel, eine Freiflächen-Photovoltaikanlage<br />

planungsrechtlich zu ermöglichen, steht im Widerspruch zum GEP-Ziel „Ferieneinrichtungen und<br />

Freizeitanlagen“. In den bisherigen Planungen eines anderen Investors war zumindest formal dem<br />

GEP-Ziel Rechnung getragen worden, indem auf einer Teilfläche das o.g. GEP-Ziel umgesetzt<br />

hätte werden können. Deswegen gab die Bezirksregierung Düsseldorf als damalige Regionalplanungsbehörde<br />

ihre Zustimmung.<br />

Mit Schreiben vom 18.08.2011 hat der Regionalverband Ruhr (RVR) als Regionalplanungsbehörde<br />

auf diesen Widerspruch hingewiesen und die landesplanerische Zustimmung nach § 34 LPlG nicht<br />

erteilt.<br />

Spätestens mit der Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) sind Klimaschutz und Klimaanpassung<br />

sowie die Förderung der erneuerbaren Energien auch formal eine städtebauliche Aufgabe.<br />

Der Landesentwicklungsplan (LEP NRW) als übergeordnete planerische Zielvorgabe formuliert<br />

ebenfalls zugunsten der erneuerbaren Energien. Der Widerspruch zwischen den Zielen der <strong>Stadt</strong><br />

und des Investors (Bau / Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage) und den Darstellungen des<br />

GEP 99 ist daher eher als formale denn als inhaltliche Unvereinbarkeit zu bewerten. Die Verwaltung<br />

hat daher mit Schreiben vom 29.08.2011 den Antrag auf Änderung des GEP 99 gestellt und<br />

dabei gebeten, ein verkürztes Verfahren (Beteiligungsfrist: ein Monat) durchzuführen.<br />

Die Bauleitplanverfahren für Änderung des Flächennutzungsplanes und den Vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplan sollen parallel zur Änderung des GEP 99 fortgeführt werden.<br />

Es wird empfohlen, die Beschlüsse zur Änderung des Geltungsbereiches und zur Durchführung<br />

der öffentlichen Auslegung zu fassen.


Anlage:<br />

TOP 08 - 3 -<br />

1. Antrag auf Änderung des GEP 99 für den Bereich Mühlenfeld<br />

2. Plan<br />

3. Begründung<br />

In Vertretung<br />

E c c a r i u s<br />

Erster Beigeordneter


TOP 09<br />

Der Bürgermeister 01.09.2011<br />

Dez. III / Amt 61<br />

BESCHLUSSVORLAGE - öffentlich -<br />

Beratungsfolge: <strong>Sitzung</strong>stermin:<br />

StEA 28.09.2011<br />

Betreff:<br />

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 127, Solarpark Mühlenfeld<br />

— Änderung des Geltungsbereiches<br />

— Beschluss zur öffentlichen Auslegung<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss beschließt<br />

1. die Änderung des Geltungsbereiches und<br />

2. die Durchführung der öffentlichen Auslegung.<br />

Abstimmung:<br />

Ja-Stimmen :<br />

Nein-Stimmen :<br />

Stimmenthaltungen :<br />

Nicht teilgenommen :<br />

Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:<br />

Personalkosten für die Betreuung des Bauleitplanverfahrens<br />

Berichterstatter/in:<br />

Herr Eccarius / Herr Knoblach<br />

Schilderung des Sachverhaltes:<br />

In der <strong>Sitzung</strong> des <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschusses am 25.05.2011 wurde der Einleitungsbeschluss<br />

für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 127, Solarpark Mühlenfeld, gefasst.<br />

Mittlerweile sind die Planungsarbeiten für die Freiflächen-Photovoltaikanlage (Freiflächen-PVA)<br />

weiter fortgeschritten. Dabei zeigte sich, dass auch der Wall in Richtung Autobahn A 57<br />

einbezogen werden soll, um insbesondere möglichst viel ökologischen Ausgleich vor Ort schaffen<br />

zu können. Es ist daher, erforderlich, den Geltungsbereich zu ändern und den Wall sowie eine<br />

kleinere Fläche in Richtung der Grafschafter Straße K 2 einzubeziehen.


TOP 09 - 2 -<br />

In der <strong>Sitzung</strong>svorlage vom 25.05.2011 wurde darauf hingewiesen, dass ENNI als<br />

Vorhabenträgerin zu einer Informationsveranstaltung einladen wird.<br />

Die Informationsveranstaltung findet bzw. fand am 21.09.2011 im kleinen <strong>Sitzung</strong>ssaal des<br />

Rathauses statt. ENNI hat die unmittelbaren Nachbarn mittels Handzettel eingeladen und<br />

Pressemitteilungen veröffentlicht.<br />

Damit ist es möglich, auf die frühzeitige Beteiligung nach § 3 (1) Satz 1 BauGB zu verzichten. Das<br />

ist möglich, da nach § 3 (1) Satz 2 Nr. 2 BauGB davon abgesehen werden kann, wenn „die<br />

Unterrichtung und Erörterung bereits zuvor auf anderer Grundlage erfolgt sind“.<br />

Es wird empfohlen, die Beschlüsse zur Änderung des Geltungsbereiches und zur Durchführung<br />

der öffentlichen Auslegung zu fassen.<br />

Anlage:<br />

1. Plan<br />

2. Begründung<br />

(für die 89. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich Mühlenfeld, und den<br />

Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 127, Solarpark Mühlenfeld, wurde ein<br />

gemeinsamer Umweltbericht erarbeitet, der Teil der jeweiligen Begründung ist. Um den<br />

Umweltbericht nicht doppelt der Einladung beizufügen, wird dieser nur mit der Vorlage<br />

für die 89. Änderung des Flächennutzungsplanes zugestellt.)<br />

In Vertretung<br />

E c c a r i u s<br />

Erster Beigeordneter


TOP 10<br />

Der Bürgermeister 25.08.2011<br />

Dez. III / Amt 61<br />

BESCHLUSSVORLAGE - öffentlich -<br />

Beratungsfolge: <strong>Sitzung</strong>stermin:<br />

StEA 28.09.2011<br />

Betreff:<br />

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 129, Gebiet der Neuapostolischen Kirche in <strong>Neukirchen</strong><br />

— Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 24.06.2009 für den Bebauungsplan Nr. 129<br />

— Einleitungsbeschluss<br />

— Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss beschließt,<br />

1. die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 129,<br />

2. das Bauleitplanverfahren für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 129, Gebiet der<br />

Neuapostol. Kirche in <strong>Neukirchen</strong>, einzuleiten,<br />

3. die frühzeitige Beteiligung durchzuführen.<br />

Abstimmung:<br />

Ja-Stimmen :<br />

Nein-Stimmen :<br />

Stimmenthaltungen :<br />

Nicht teilgenommen :<br />

Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:<br />

Personalkosten für die Betreuung des Bauleitplanverfahrens<br />

Berichterstatter/in:<br />

Herr Eccarius / Herr Knoblach<br />

Schilderung des Sachverhaltes:<br />

1. Einleitung<br />

Anfang des Jahres 2009 stellte die Neuapostolische Kirche (NAK) der Verwaltung Entwürfe für den<br />

Neubau ihrer Kirche an der Krefelder Straße vor. Die Kirche und deren Nebenräume sollen


TOP 10 - 2 -<br />

abgebrochen und in erweiterter Form neu errichtet werden. Dafür wurde mittlerweile das südlich<br />

angrenzende Grundstück gekauft.<br />

Die Planungen wurden dem <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss in der <strong>Sitzung</strong> am 24.06.2009<br />

vorgestellt. In dieser <strong>Sitzung</strong> wurde auch der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan<br />

Nr. 129 gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 09.07.2009 im Amtsblatt der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> bekannt gemacht.<br />

An der Krefelder Straße sollen das Kirchengebäude und ein Mehrzweckraum entstehen. Die Lage<br />

der beiden Baukörper greift die im Bebauungsplan Nr. 46 festgesetzte Baugrenze auf. Östlich des<br />

Kirchengebäudes soll ein weiteres kleines Gebäude gebaut werden, in dem u.a. Besprechungs-<br />

und Sanitärräume untergebracht werden sollen.<br />

Die Kirche soll ca. 300 Sitzplatze aufnehmen. Die erforderlichen Stellplätze sollen an der<br />

nördlichen und östlichen Grundstücksgrenze liegen, wo 26 Stück geschaffen werden können. Bei<br />

der Berechnung der erforderlichen Stellplätze wird zugrunde gelegt, dass je 10-30 Sitzplätze ein<br />

Stellplatz nachzuweisen ist. Somit wären zwischen 10 und 30 Stellplätze nachzuweisen; folglich<br />

sind 31 Stellplätze, wie sie in der jüngsten Planung nachgewiesen sind, als ausreichend zu<br />

bewerten.<br />

Mit Datum vom 15.12.2010 wurde ein Schallschutzgutachten erarbeitet und vorgelegt. Auf Wunsch<br />

der Verwaltung wurde das Schallschutzgutachten ergänzt, indem auch Gottesdienste<br />

berücksichtigt wurden, die während der Nachtzeit (z.B. Ostern, Weihnachten) stattfinden. Diese<br />

Gottesdienste bzw. der dadurch hervorgerufene Verkehr führen dazu, dass die<br />

Immissionsrichtwerte im Einzelfall überschritten werden. Da es sich lediglich um zwei bis drei<br />

Ereignisse pro Jahr handelt und diese nicht an zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden<br />

vorkommen, sind diese als seltene Ereignisse (< 10/a) anzusprechen. Auf<br />

Schallschutzmaßnahmen wie den Bau eines Carports kann daher verzichtet werden.<br />

Das Kirchengebäude soll dem Entwurf zufolge eine Firsthöhe von 10,40 m und eine Traufhöhe von<br />

7,62 m haben. Aufgrund der Lage und dieser Maße, die einem eineinhalbgeschossigem Haus<br />

entsprechen, fügt sich der Neubau in die vorhandene Bebauung ein. Dies trifft auch für die<br />

Nebengebäude zu, deren Pultdächer eine maximale Höhe von annähernd 5,00 m erreichen. Mit<br />

dieser beabsichtigten Bebauung ist auch weiterhin die städtebauliche Ordnung gegeben.<br />

2. Planungsrecht<br />

Das jetzige Grundstück der NAK und das erworbene Flurstück 988 liegen im Geltungsbereich des<br />

Bebauungsplanes Nr. 46, Gebiet westlich des Grotfeldsweges. Für das Kirchengrundstück setzt<br />

der Bebauungsplan „Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Neuapostolische Kirche“<br />

fest.<br />

Für das südlich davon gelegene Grundstück ist „Reines Wohngebiet“ (WR) festgesetzt.<br />

Im Norden grenzt an das Grundstück der Neuapostolischen Kirche ein Gehweg, der verkehrlich<br />

Krefelder Straße und Friedhof miteinander verbindet. Für die nördlich davon gelegenen<br />

Grundstücke ist WR festgesetzt. Östlich der beiden Grundstücke der Neuapostolischen Kirche liegt<br />

der Friedhof <strong>Neukirchen</strong>.<br />

Planungsrechtlich ist es bezogen auf das Flurstück 988 nicht möglich, das Vorhaben im Zuge einer<br />

Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu ermöglichen. Eine Befreiung von der<br />

Festsetzung WR berührt die Art der Nutzung und damit die Grundzüge der Planung. Außerdem<br />

sind in einem Reinen Wohngebiet nur ausnahmsweise Anlagen für kirchliche Zwecke zulässig und<br />

nur dann, wenn sie den Bedürfnissen der Bewohner des Gebietes dienen (§ 3 BauNVO). Der<br />

rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 46 trifft keine Festsetzung, die die ausnahmsweise Zulässigkeit<br />

kirchlicher Anlagen regelt. Die kirchlichen Einrichtungen werden einen Einzugsbereich haben, der


TOP 10 - 3 -<br />

über das eigentliche Gebiet hinausgeht; sie dienen nicht ausschließlich der im Gebiet wohnenden<br />

Bevölkerung.<br />

Um das Vorhaben zu ermöglichen, bleibt damit die Möglichkeit, einen Bebauungsplan<br />

aufzustellen, dessen Geltungsbereich die beiden Grundstücke der NAK und das südlich davon<br />

liegende Grundstück umfasst.<br />

3. Bauleitplanverfahren<br />

In der Vorlage für den Aufstellungsbeschluss am 24.06.2009 wurde formuliert, dass das Verfahren<br />

fortgeführt werden soll, sobald die NAK die Voraussetzungen für die Einleitung eines<br />

Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vorlegt.<br />

» Mit Schreiben vom 02.02.2011 hat die NAK den „Antrag für die Aufstellung eines<br />

Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes“ gestellt. Dem Antrag liegt eine kurze<br />

Vorhabenbeschreibung in Wort und Bild bei.<br />

» Das Vorhaben erstreckt sich über die beiden Flurstücke 987 und 988 der Gmkg. <strong>Neukirchen</strong>,<br />

Flur 8. Das Flurstück 988 ist mittlerweile erworben und die Liegenschaftskarte weist die NAK<br />

als Eigentümerin dieser Flurstücke aus.<br />

» Mit Datum vom 28.02.2011 wurde von der Commerzbank die Bonität der NAK bezüglich des<br />

angestrebten Neubaus bestätigt.<br />

Mit den drei zuvor genannten Punkten sind die Voraussetzungen gegeben, um den<br />

Einleitungsbeschluss zu fassen.<br />

Das Vorhaben entspricht den Voraussetzungen, um ein Bauleitplanverfahren nach § 13a BauGB<br />

durchzuführen. Allerdings sollen nicht alle Möglichkeiten des § 13a BauGB genutzt werden. So soll<br />

eine frühzeitige Beteiligung bzw. Bürgeranhörung stattfinden, um über das Vorhaben zu<br />

informieren.<br />

4. <strong>Sitzung</strong> des <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschusses am 25.05.2011<br />

Es war vorgesehen, in der StEA-<strong>Sitzung</strong> am 25.05.2011 die jetzt zur Beratung und<br />

Beschlussfassung anstehenden Punkte zu behandeln. In der <strong>Sitzung</strong> wurde jedoch weiterer<br />

Beratungsbedarf angemeldet. Die Verwaltung wurde beauftragt, sich mit dem Vorhabenträger über<br />

eine höhere Anzahl von Stellplätzen zu verständigen.<br />

Hintergrund waren wohl (1) die oben gemachte Ausführung („Die kirchlichen Einrichtungen werden<br />

einen Einzugsbereich haben, der über das eigentliche Gebiet hinausgeht; sie dienen nicht<br />

ausschließlich der im Gebiet wohnenden Bevölkerung.“) und (2) Informationen, nach denen der<br />

Standort Moers-Kapellen zugunsten von <strong>Neukirchen</strong> aufgegeben wird.<br />

Zu (1)<br />

Dieser Satz bezieht sich ausschließlich auf die Rechtslage; er macht keine Aussage zur<br />

Organisation der Neuapostolischen Kirche.<br />

Die Kirche wird naturgemäß einen Einzugsbereich haben, der größer ist als das Gebiet des<br />

Bebauungsplanes Nr. 46. Planungsrechtlich ist dies zu berücksichtigen, da in Reinen<br />

Wohngebieten (WR) nur Anlagen zulässig sind, die den „Bedürfnissen der Bewohner des Gebietes<br />

dienen“ (§ 3 BauNVO). Für den Bau und Betrieb einer Kirche in diesem Gebiet ergibt sich somit<br />

Planbedürfnis.


TOP 10 - 4 -<br />

Zu (2)<br />

Von der Verwaltung wurde im mündlichen Vortrag auf Überlegungen der Neuapostolischen Kirche<br />

hingewiesen, den Einzugsbereich des Standortes <strong>Neukirchen</strong> zu vergrößern und dafür andere<br />

Kirchengemeinden aufzulösen. In dem Zusammenhang wurde auf die Kirchengemeinde Moers-<br />

Kapellen verwiesen.<br />

Dem Ausschuss wurde dadurch offensichtlich vermittelt, dass das Verkehrsaufkommen deutlich<br />

zunimmt. Dies wurde umso gravierender eingeschätzt als die Krefelder Straße und deren<br />

Anwohner ohnehin schon stark durch fließenden und ruhenden Verkehr belastet sind.<br />

In einem Gespräch zwischen der NAK und der Verwaltung wurden diese Punkte angesprochen.<br />

Mit Schreiben vom 11.07.2011 erfolgte seitens der NAK eine Klarstellung bezüglich des<br />

Einzugsbereiches („Es besteht keine Absicht weitere Gemeinden nach <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong><br />

einzugliedern“). Des weiteren wurde die Anzahl der Stellplätze auf dem eigenen Grundstück von<br />

26 auf 31 vergrößert.<br />

Das Schreiben sowie der überarbeitete Lageplan wurde per E-Mail an die Fraktionen gegeben mit<br />

der Bitte, diese insbesondere deren Mitglieder im <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss zur Kenntnis zu<br />

geben.<br />

Das Schreiben der NAK vom 11.07.2011 stellt eine Prognose im Sinne des Nachweises der<br />

erforderlichen Stellplätze dar (§ 51 BauO NRW). Zur Bewertung, ob die Anzahl der<br />

nachgewiesenen Stellplätze ausreichend ist, können empirische Erfahrungswerte herangezogen<br />

werden, wie sie in der einstigen Verwaltungsvorschrift zur BauO NRW als Richtzahlen aufgelistet<br />

waren. Werden 31 Stellplätze nachgewiesen, so ist das ein Stellplatz je 10 Sitzplätze (genau: 9,68<br />

Sitzplätze). Die Relation Sitzplätze : Stellplätze ist damit günstiger als in den Richtzahlen genannt.<br />

Zu bedenken ist ferner, dass bei einem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Grundsatz der<br />

Kausalität und Angemessenheit zu beachten ist. Es darf nur gefordert werden, was durch das<br />

Vorhaben ausgelöst wird.<br />

Die Verwaltung empfiehlt, die Beschlüsse zu fassen, um das Bauleitplanverfahren fortführen zu<br />

können.<br />

Anlage:<br />

1. Schreiben der NAK vom 11.07.2011<br />

2. Antrag auf Einleitung des Bauleitplanverfahrens<br />

3. Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />

4. Entwürfe<br />

5. Begründung<br />

In Vertretung<br />

E c c a r i u s<br />

Erster Beigeordneter


TOP 11<br />

Der Bürgermeister 08.09.2011<br />

Dez. III / Amt 61<br />

BESCHLUSSVORLAGE - öffentlich -<br />

Beratungsfolge: <strong>Sitzung</strong>stermin:<br />

StEA 28.09.2011<br />

Betreff:<br />

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 134, Errichtung von barrierefreien Wohnungen für<br />

Senioren“<br />

— Beschluss zur öffentlichen Auslegung<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss beschließt die Durchführung der öffentlichen Auslegung.<br />

Abstimmung:<br />

Ja-Stimmen :<br />

Nein-Stimmen :<br />

Stimmenthaltungen :<br />

Nicht teilgenommen :<br />

Beteiligungen/Ergebnisse:<br />

- anderer Ämter : 60<br />

- Gleichstell.beauftr. :<br />

- Personalrat :<br />

Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:<br />

Personal- und Sachkosten für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens<br />

Berichterstatter/in:<br />

Herr Eccarius, Herr Knoblach<br />

Schilderung des Sachverhaltes:<br />

In der <strong>Sitzung</strong> des <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschusses am 23.02.2011 wurde der Einleitungsbeschluss<br />

über den o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplan gefasst.<br />

Die AWO hat ein Planungsbüro beauftragt, das nun die erforderlichen Unterlagen zur<br />

Durchführung eines Bauleitplanverfahrens vorgelegt hat. Da es sich um einen innerstädtischen<br />

Bereich handelt, soll das Verfahren nach § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung


TOP 11 - 2 -<br />

durchgeführt werden. Dieses Instrument kann angewendet werden, wenn eine Fläche<br />

wiedernutzbar gemacht werden soll.<br />

Am 6. April 2011 fand in der Begegnungsstätte der AWO eine Informationsveranstaltung zu dem<br />

Vorhaben statt. Die Veranstaltung wurde von der AWO als Projektinitiator veranstaltet. Das<br />

Vorhaben wurde mit sehr hoher Akzeptanz aufgenommen. Daraus lässt sich eine hohe Nachfrage<br />

nach den Wohnungen ableiten. Die AWO führt eine Interessentenliste.<br />

Da bei dem beschleunigten Verfahren auf die frühzeitige Beteiligung verzichtet werden kann und<br />

sich keine Konflikte auftaten, soll hier direkt der Beschluss zur öffentlichen Auslegung gefasst<br />

werden und von der frühzeitigen Behördenbeteiligung abgesehen werden. Im übrigen kann die<br />

Informationsveranstaltung am 06.04.2011 als frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3<br />

Abs. 1 BauGB gewertet werden. Diese Vorgehensweise ist insbesondere auch vor dem Hintergrund<br />

sinnvoll, da es bereits geltendes Planungsrecht für den Bereich mit dem Gebietscharakter<br />

„WA – allgemeines Wohngebiet“ gibt (vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 108, Gebiet<br />

ehemalige Barbara-Schule). Der Gebietscharakter bleibt in der neuen Planung gleich, er wird<br />

lediglich mit dem Begriff „Seniorenwohnen“ konkretisiert.<br />

Die ursprüngliche Bezeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans lautete „Neubau von<br />

AWO-Einrichtungen“ und wurde nun in die Bezeichnung „Errichtung von barrierefreien Wohnungen<br />

für Senioren“ geändert. Diese eindeutigere Bezeichnung soll der besseren Nachvollziehbarkeit der<br />

Nutzung für den Erstleser des Plans dienen.<br />

Der Nachweis über die notwendigen Stellplätze wird im weiteren Verfahren mit dem Investor<br />

erörtert werden.<br />

Es wird empfohlen, den Beschluss zur öffentlichen Auslegung für den vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplan Nr. 134 zu fassen.<br />

Anlage:<br />

1. Begründung<br />

2. Entwurf vorhabenbezogener Bebauungsplan mit zeichnerischen Festsetzungen<br />

3. Vorhaben- und Erschließungsplan<br />

4. Textliche Festsetzungen, Kennzeichnungen und Hinweise<br />

In Vertretung<br />

Eccarius


TOP 12<br />

Der Bürgermeister 31.08.2011<br />

Dez. III / Amt 61<br />

BESCHLUSSVORLAGE - öffentlich -<br />

Beratungsfolge: <strong>Sitzung</strong>stermin:<br />

StEA 28.09.2011<br />

Betreff:<br />

91. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich Weimannsfeld<br />

— Aufstellungsbeschluss<br />

— Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss beschließt:<br />

1. Die Einleitung des Bauleitplanverfahrens für die 91. Änderung des Flächennutzungsplanes,<br />

Bereich Weimannsfeld;<br />

2. Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung.<br />

Abstimmung:<br />

Ja-Stimmen :<br />

Nein-Stimmen :<br />

Stimmenthaltungen :<br />

Nicht teilgenommen :<br />

Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:<br />

Personal- und Sachkosten für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens<br />

Berichterstatter/in:<br />

Herr Eccarius / Herr Knoblach<br />

Schilderung des Sachverhaltes:<br />

1. DB Sediments<br />

DB Sediments ist eine junge Firma, die eine innovative Technik anbietet. Diese Technik wird mit<br />

der zunehmenden Bedeutung von Wasserspeichern (z.B. Stauseen, Pumpwasserspeicher) bedeutsam<br />

werden.


TOP 12 - 2 -<br />

Stauseen dienen gegenwärtig vorrangig der Wasserbereitstellung für unterschiedliche Zwecke<br />

(z.B. Trinkwasserreservoir, Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen). Ihre Bedeutung wird steigen,<br />

da mit Hilfe des Wassers nicht nur Energie erzeugt, sondern auch gespeichert werden kann<br />

(Pumpspeicher). Allerdings wird die Funktion eines jeden Stausees durch die permanente Sedimentation<br />

zunehmend eingeengt, indem das Speichervolumen abnimmt (Verlust ca. 1% / a). So<br />

reichen die in Bau befindlichen Stauseen nicht aus, um den Verlust an Speichervolumen auszugleichen.<br />

Damit das Speichervolumen nicht zusehends reduziert wird, sind verschiedene Verfahren denkbar,<br />

um die Sedimente zu beseitigen. Eine Variante ist, den Grundablass der Staumauer zu öffnen und<br />

mit der so erzeugten starken Wasserströmung Sedimente in den Vorfluter (Unterlauf) zu verfrachten.<br />

Dies funktioniert nur, wenn die Sedimente bereits nahe der Staumauer liegen. Die Wirkung ist<br />

nur auf die unmittelbarere Nähe des Grundablasses beschränkt. Nachteile dieses Verfahrens sind,<br />

dass damit ein beträchtlicher Wasservorrat verloren geht und die starke Spülung den Unterlauf<br />

ökologisch belastet. Eine weitere Variante ist, die Sedimente mit Saugbagger oder Radlader (Voraussetzung:<br />

der Stausee liegt trocken) zu entfernen und dann zu beseitigen. Vor allem die Entsorgung<br />

der geförderten Sedimente ist mit hohen Kosten verbunden.<br />

Die technische Lösung von DB Sediments sieht vor, innerhalb des Stausees die Sedimente in die<br />

Nähe des Abflusses zu verlagern. Die Sedimente werden dann mit dem „betrieblichen Abfluss“<br />

(Abfluss zum Antrieb der Turbinen) permanent in den Vorfluter transportiert. Mit der kleinen Menge<br />

von Sedimenten wird eine Beschädigung der Turbinen etc. vermieden. Überdies wird dem Unterlauf<br />

in ökologisch verträglichen Mengen Sedimentmaterial zugeführt, wodurch wiederum dessen<br />

weitere Eintiefung verhindert werden kann.<br />

2. Anlass der Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

Die Firma DB Sediments benötigt insbesondere für die Erprobung und Vorführung ihrer Produkte<br />

eine Wasserfläche, die bestimmte Voraussetzungen hat. Diese Bedingungen sind mit dem Abgrabungsbereich<br />

Weimannsfeld gegeben:<br />

» Der Baggersee ist ausreichend groß, um die Technik in der Praxis testen zu können.<br />

» Die Korngrößen der Sande und Kiese sowie die Sedimente sind geeignet, den Einsatz in<br />

Stauseen simulieren zu können.<br />

» Der Bereich Weimannsfeld ist überregional sehr gut über die Autobahnen A 57 und A 40 sowie<br />

den Landesstraßen L 398 und L 475 zu erreichen und damit gut beispielsweise an den Flughafen<br />

Düsseldorf (überregionale Kundschaft) angebunden.<br />

» Die Fa. DB Sediments ist bereits in <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> ansässig. Damit ist die Nähe zwischen<br />

Erprobungs- und Vorführfläche einerseits sowie Lager und Produktion andererseits gegeben.<br />

» Der Bereich ist durch Anpflanzungen und Wälle abgeschirmt.<br />

» Die Anlage einschließlich ihrer Verankerungen im Uferbereich kann nicht in einem Hafenbecken,<br />

Fluss oder Kanal installiert werden, da sie deren Betrieb stark beeinträchtigen würde.<br />

Das Vorhaben ist seinen spezifischen Anforderungen zufolge ortsgebunden; das heißt, es ist auf<br />

eine Auskiesungsfläche, die üblicherweise im planungsrechtlichen Außenbereich (§ 35 BauGB)<br />

liegt, angewiesen.<br />

3. Bauleitplanverfahren<br />

Um die Anlage der Fa. DB Sediments planungsrechtlich zu ermöglichen, ist eine Änderung des<br />

Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes nötig.<br />

Das Vorhaben soll im planungsrechtlichen Außenbereich (§ 35 BauGB) realisiert werden. Der<br />

Schutz des Außenbereiches ist unstrittiges Ziel. Die zukünftige Darstellungsart im Flächennutzungsplan<br />

soll daher nur dieses Vorhaben für zulässig erklären. Es soll daher nach § 5 (2) Nr. 1


TOP 12 - 3 -<br />

BauGB i.V.m. § 1 (1) Nr. 4 BauNVO eine „Sonderbaubaufläche mit der Zweckbestimmung Nutzungsoptimierung<br />

Wasserenergie“ dargestellt werden.<br />

Vorgesehen ist, das Vorhaben mit Hilfe eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VBP) planungsrechtlich<br />

zu ermöglichen. Ein VBP ist dafür besonders geeignet, da die Festsetzungsmöglichkeiten<br />

nicht an den Katalog des § 9 BauGB gebunden sind und damit gezielt auf das jeweilige<br />

Vorhaben zugeschnitten werden können. Zudem erlaubt es der Durchführungsvertrag, weitere<br />

Vereinbarungen vorzunehmen.<br />

Mit Blick darauf, dass es ein Vorhaben im Außenbereich ist, soll in Abstimmung mit der Regionalplanungsbehörde<br />

zunächst die Änderung des Flächennutzungsplanes ins Verfahren gehen. So<br />

können die Stellungnahmen des Kreises Wesel sowie des Regionalverbandes Ruhr (RVR) als<br />

Trägerin der Regionalplanung dann im verbindlichen Bauleitplanverfahren berücksichtigt werden.<br />

Es wird empfohlen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.<br />

Anlage:<br />

1. Plan<br />

2. Begründung<br />

In Vertretung<br />

E c c a r i u s<br />

Erster Beigeordneter


TOP 13<br />

Der Bürgermeister 05.09.2011<br />

Dez. III / Amt 61<br />

BESCHLUSSVORLAGE - öffentlich -<br />

Beratungsfolge: <strong>Sitzung</strong>stermin:<br />

1. StEA 28.09.2011<br />

2. Rat 19.10.2011<br />

**********************************************************************<br />

UM AUFBEWAHRUNG DER VORLAGE WIRD GEBETEN.<br />

**********************************************************************<br />

Betreff:<br />

Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> über den Nachweis von Stellplätzen (Stellplatzsatzung)<br />

— Beschluss<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:<br />

Der Rat beschließt die Stellplatzsatzung in der vom <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss in seiner <strong>Sitzung</strong><br />

am 28.09.2011 beschlossenen Fassung.<br />

Abstimmung:<br />

Ja-Stimmen :<br />

Nein-Stimmen :<br />

Stimmenthaltungen :<br />

Nicht teilgenommen :<br />

Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:<br />

Keine<br />

Berichterstatter/in:<br />

Herr Eccarius / Herr Knoblach<br />

Schilderung des Sachverhaltes:<br />

Bis zum 31.12.2005 war die Berechnung der Anzahl der notwendigen Stellplätze in einer<br />

Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung (VV BauO NRW) geregelt. Diese befristete VV BauO<br />

NRW ist ersatzlos ausgelaufen.


TOP 13 - 2 -<br />

Teil der VV BauO NRW war eine Tabelle mit Richtzahlen für den Nachweis der erforderlichen<br />

Stellplätze. Mit dem ersatzlosen Auslaufen der Verwaltungsvorschrift ist nicht nur eine Vorgabe für<br />

einheitliches Verwaltungshandeln entfallen, sondern der Bauaufsicht ist insgesamt die empirischtabellarische<br />

Grundlage entzogen worden, den Nachweis der erforderlichen Stellplätze detailliert<br />

prüfen zu können.<br />

Einerseits ist der Bauaufsicht bei der Überprüfung der Zahl der notwendigen Stellplätze weder<br />

Ermessens- noch Beurteilungsspielraum eingeräumt. Das Prüfergebnis der Bauaufsicht unterliegt<br />

der uneingeschränkten gerichtlichen Kontrolle. Das bedeutet, die Herleitung des Ergebnisses<br />

muss nachvollziehbar sein und die Prüfkriterien müssen gleich sein. Andererseits wird die<br />

Bauaufsicht beim Nachweis der erforderlichen Stellplätze mit unterschiedlichen Prognoseansätzen<br />

und deren Ergebnissen konfrontiert. Beinahe regelmäßig werden weniger als die erforderlichen<br />

Stellplätze nachgewiesen, was zu langwierigen Erörterungen zwischen Bauherren und Bauaufsicht<br />

führt und so die Verfahren verlängert. Die Bauaufsicht hat über den § 51 BauO NW hinaus im<br />

Regelfall keine Rechtsgrundlage, bestimmte Stellplatzzahlen zu fordern. Bislang basierte das<br />

Verfahren auf Beratungsgesprächen, in denen die rechtlichen Vorschriften des § 51 BauO NW auf<br />

den Einzelfall angewendet werden. Das Verfahren führt des Öfteren zu konfliktträchtigen<br />

Gesprächen, wenn die Kosten für Stellplätze und schwindende Renditeerwartungen einerseits mit<br />

der städtebaulich notwendigen Ordnung des ruhenden Verkehrs andererseits kollidiert.<br />

Sowohl der Bauaufsicht als auch den Bauherren und Entwurfsverfasser sollen daher<br />

Anhaltspunkte in Form der empirischen Erfahrungswerte für die Anzahl der erforderlichen<br />

Stellplätze je nach Nutzung an die Hand gegeben werden. Dies kann durch die Stellplatzsatzung<br />

erreicht werden.<br />

Als vor Jahren die VV BauO NW konzipiert wurde, gab es in NRW die Diskussion, ob auf die<br />

Richtzahlen verzichtet werden könnte. Es wurde angemerkt, dass ohne Richtzahlentabelle<br />

zeitaufwändige Prüfverfahren vorgenommen werden müssten und dies kontraproduktiv zu dem<br />

Ziel stünde, Verfahrensabwicklungen zu beschleunigen. Diese Annahme hat sich im Nachhinein<br />

als zutreffend erwiesen. Aus diesen Erfahrungen sollen die Folgen gezogen werden, indem nun<br />

mit einer örtlichen Satzung weitestgehend auf die nach der ehemaligen VV BauO NW verbindliche<br />

Tabelle zurückgegriffen wird.<br />

Mit der Stellplatzsatzung für <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> wird sowohl den Bauherren und Entwurfsverfassern<br />

als auch der Verwaltung Rechtssicherheit gegeben. Rechtssicherheit bedeutet, dass es für eine<br />

Verfahrensabwicklung konkrete Vorgaben gibt, die eine vergleichbare Bearbeitung erleichtern und<br />

zeitliche Verzögerungen von Baugenehmigungen wegen der Diskussion um die Stellplatzfrage<br />

vermeiden helfen.<br />

Die Stellplatzsatzung ist auch eine Grundlage für städtebauliche Fragestellungen. Sie dient damit<br />

dem einheitlichen Verwaltungshandeln. Darüber hinaus werden mit der Satzung Regelungen zu<br />

Aspekten getroffen, zu denen es des öfters konträre Auffassungen gibt.<br />

Es wird empfohlen, die beigefügte Stellplatzsatzung zu beschließen.


Anlage:<br />

1. Stellplatzsatzung<br />

2. Begründung zur Stellplatzsatzung<br />

In Vertretung<br />

Eccarius<br />

Erster Beigeordneter<br />

TOP 13 - 3 -


TOP 14<br />

Der Bürgermeister 06.09.2011<br />

Dez. III / Amt 61<br />

BESCHLUSSVORLAGE - öffentlich -<br />

Beratungsfolge: <strong>Sitzung</strong>stermin:<br />

StEA 28.09.2011<br />

Betreff:<br />

Bebauungspläne Nr. 113 und 114, Gebiet Niederberg<br />

- Straßenbenennung<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss beschließt:<br />

Die im Übersichtsplan kenntlich gemachten Planstraßen werden wie folgt benannt:<br />

Planstraße A: Dicksche Heide<br />

Planstraße B: Niederberg<br />

Planstraße C Drentheweg<br />

Planstraße D: Moränenweg<br />

Abstimmung:<br />

Ja-Stimmen :<br />

Nein-Stimmen :<br />

Stimmenthaltungen :<br />

Nicht teilgenommen :<br />

Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:<br />

Keine<br />

Berichterstatter:<br />

Herr Eccarius, Herr Knoblach


Schilderung des Sachverhaltes:<br />

TOP 14 - 2 -<br />

Im Bereich der Bebauungspläne Nr. 113, Gebiet Infrastruktur Niederberg I, und Nr. 114, Gebiet<br />

Niederberg Wohnen I, werden neue Straße erschlossen, die bisher nicht benannt sind (siehe<br />

Anlage).<br />

Für die Straßenbenennung ist der <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss zuständig.<br />

Aus Sicht der Verwaltung und des Projektpartners RAG MI sollen den geplanten Straßen südlich<br />

der Niederrheinallee Namen vorbehalten sein, die entweder einen eher bergbaulich-industriellen<br />

Charakter haben oder Begriffen des ehemaligen Bergwerksbetriebes der Schachtanlage<br />

Niederberg entsprechen.<br />

Daher schlägt die Verwaltung vor die Planstraße B in "Niederberg" zu benennen.<br />

Die Umbenennung eines Teilbereiches der Fritz-Baum-Allee ist hierfür notwendig. Eine<br />

Umnummerierung von Grundstücken ist hierbei nicht erforderlich.<br />

Weitere Straßenbenennungen südlich der Niederrheinallee sollen erst erfolgen, sobald das<br />

Planungsrecht zu den angrenzenden Gebieten umgesetzt wird.<br />

Die Straßen in den Wohngebieten nördlich der Niederrheinallee sollen keine Namen erhalten, die<br />

unmittelbar auf die aufgelassene bergbauliche Nutzung schließen lassen. Für die Vermarktung ist<br />

es vorteilhafter, Namen zu verwenden, die nicht assoziieren, auf einem bergbaulichen Altstandort<br />

zu wohnen und zu leben.<br />

Die einstige (1) bergbauliche wie auch die (2) landwirtschaftliche Nutzung sollte sich dennoch in<br />

der Namensgebung wiederfinden.<br />

Zu (1):<br />

Da der Bergbau geologisch eingebunden werden kann, ist es naheliegend dementsprechende<br />

Begriffe zu wählen. Für den gesamten Bereich nördlich der Niederrheinallee soll dies als Konzept<br />

umgesetzt werden und dann in allen (ca. acht) Straßennamen erkennbar sein.<br />

Grundsätzlich sollte das Konzept einer thematischen Einheitlichkeit bei der Straßenbenennung<br />

realisiert werden. Das heißt, dass mit der Nennung eines Straßennamens folglich sieben weitere<br />

zumindest „mitgedacht“ werden müssen.<br />

In Anlehnung an geologische Gegebenheiten und mit Blick auf die Bebauungsstruktur (ein<br />

Wohngebiet = zwei Straßen) ergeben sich somit Namenspaare. Für die Planstraßen C und D<br />

können dies sein:<br />

"Lehm-" und "Tonweg", "Karbon-" und "Permweg" oder "Drenthe-" und "Moränenweg".<br />

Da in den folgenden Jahren noch weitere Straßenbenennungen notwendig werden, könnte dieses<br />

System der Bezeichnungen nach geologischen Begriffen erweitert werden.<br />

Es wird empfohlen, die Planstraße C als „Drentheweg“ und die Planstraße D als „Moränenweg“ zu<br />

benennen. Der Niederrhein und die eiszeitlichen Relikte wurden grundlegend in der Saale-Eiszeit<br />

(180.000 bis 120.000 vor heute) geformt. Während des Drenthe-Stadiums stieß das Inlandeis am<br />

weitesten vor und hinterliess u.a. Sande und Kiese sowie die Stauendmoräne des<br />

Schaephuysener Höhenzuges.


TOP 14 - 3 -<br />

Zu (2)<br />

Die einstige Gewannenbezeichnung lautete „Dicksche Heide“ und lässt einige agrarhistorische<br />

Rückschlüsse zu. Es wird daher empfohlen, die Hauptverkehrsverbindung (= Planstraße A) in<br />

Anlehnung an die ehemalige Gewannenbezeichnung als "Dicksche Heide" zu benennen.<br />

Die neu zu benennenden Straßen sind in der Anlage im Übersichtsplan kenntlich gemacht.<br />

Anlage:<br />

1. Übersichtsplan der Planstraßen im Gebiet Niederberg<br />

In Vertretung<br />

Eccarius<br />

Erster Beigeordneter

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