Sitzung STEA 28.09.11 - Stadt Neukirchen-Vluyn
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durchgeführt werden. Dieses Instrument kann angewendet werden, wenn eine Fläche<br />
wiedernutzbar gemacht werden soll.<br />
Am 6. April 2011 fand in der Begegnungsstätte der AWO eine Informationsveranstaltung zu dem<br />
Vorhaben statt. Die Veranstaltung wurde von der AWO als Projektinitiator veranstaltet. Das<br />
Vorhaben wurde mit sehr hoher Akzeptanz aufgenommen. Daraus lässt sich eine hohe Nachfrage<br />
nach den Wohnungen ableiten. Die AWO führt eine Interessentenliste.<br />
Da bei dem beschleunigten Verfahren auf die frühzeitige Beteiligung verzichtet werden kann und<br />
sich keine Konflikte auftaten, soll hier direkt der Beschluss zur öffentlichen Auslegung gefasst<br />
werden und von der frühzeitigen Behördenbeteiligung abgesehen werden. Im übrigen kann die<br />
Informationsveranstaltung am 06.04.2011 als frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3<br />
Abs. 1 BauGB gewertet werden. Diese Vorgehensweise ist insbesondere auch vor dem Hintergrund<br />
sinnvoll, da es bereits geltendes Planungsrecht für den Bereich mit dem Gebietscharakter<br />
„WA – allgemeines Wohngebiet“ gibt (vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 108, Gebiet<br />
ehemalige Barbara-Schule). Der Gebietscharakter bleibt in der neuen Planung gleich, er wird<br />
lediglich mit dem Begriff „Seniorenwohnen“ konkretisiert.<br />
Die ursprüngliche Bezeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans lautete „Neubau von<br />
AWO-Einrichtungen“ und wurde nun in die Bezeichnung „Errichtung von barrierefreien Wohnungen<br />
für Senioren“ geändert. Diese eindeutigere Bezeichnung soll der besseren Nachvollziehbarkeit der<br />
Nutzung für den Erstleser des Plans dienen.<br />
Der Nachweis über die notwendigen Stellplätze wird im weiteren Verfahren mit dem Investor<br />
erörtert werden.<br />
Es wird empfohlen, den Beschluss zur öffentlichen Auslegung für den vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplan Nr. 134 zu fassen.<br />
Anlage:<br />
1. Begründung<br />
2. Entwurf vorhabenbezogener Bebauungsplan mit zeichnerischen Festsetzungen<br />
3. Vorhaben- und Erschließungsplan<br />
4. Textliche Festsetzungen, Kennzeichnungen und Hinweise<br />
In Vertretung<br />
Eccarius