EINWOHNERGEMEINDE DÜRRENROTH BAUREGLEMENT ...
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f) die Durchführung von Einigungsverhandlungen, wobei der Gemeindeschreiber das Protokoll führt,<br />
g) die Aufsicht über die Einhaltung der Bauvorschriften und der Bedingungen und Auflagen der Baubewilligung,<br />
h) den Erlass von baupolizeilichen Verfügungen (Art. 45 BauG),<br />
i) die Organisation und Durchführung der Baukontrollen,<br />
k) die Behandlung von Voranfragen und Antragstellung an den Regierungsstatthalter,<br />
l) die Antragstellung an den Gemeinderat zur Erhebung von Einsprachen.