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EINWOHNERGEMEINDE DÜRRENROTH BAUREGLEMENT ...

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29<br />

f) die Durchführung von Einigungsverhandlungen, wobei der Gemeindeschreiber das Protokoll führt,<br />

g) die Aufsicht über die Einhaltung der Bauvorschriften und der Bedingungen und Auflagen der Baubewilligung,<br />

h) den Erlass von baupolizeilichen Verfügungen (Art. 45 BauG),<br />

i) die Organisation und Durchführung der Baukontrollen,<br />

k) die Behandlung von Voranfragen und Antragstellung an den Regierungsstatthalter,<br />

l) die Antragstellung an den Gemeinderat zur Erhebung von Einsprachen.

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