Auszug NS GR Wb 14-10-11
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3. Bauantrag von Frau Nadine und Bernd Maltenberger, Weilersbach für den Neubau<br />
eines Einfamilienwohnhauses mit Garagen und Anbau, Gmkg. Unterweilersbach<br />
Frau Nadine und Herr Bernd Maltenberger planen den Neubau eines Einfamilienwohnhauses<br />
mit Garagen und Anbau, Gmkg. Unterweilersbach.<br />
Das Bauvorhaben wird im Freistellungsverfahren errichtet.<br />
Der Gemeinderat nimmt die Planunterlagen zur Kenntnis.<br />
4. Antrag von Frau Andrea und Herrn Frank Gebhardt, Weilersbach auf Änderung<br />
des Flächennutzungsplanes für das Grundstück der Gmkg. Oberweilersbach<br />
Derzeit läuft das Verfahren zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde<br />
Weilersbach. In der Sitzung des Gemeinderats vom 09.09.<strong>11</strong> wurden bereits drei<br />
Änderungsanträge abgelehnt.<br />
Das Gremium fasst folgenden Beschluss:<br />
Die Änderung des Flächennutzungsplanes für das Grundstück der Gmkg. Oberweilersbach<br />
wird durchgeführt.<br />
AE 1:12 abgelehnt<br />
5. Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Weilersbach auf Errichtung einer 4. Halle<br />
Die Freiwillige Feuerwehr Weilersbach beantragt mit Schreiben vom 13.09.20<strong>11</strong> den Bau<br />
einer 4. Halle zur Unterbringung der Gerätschaften.<br />
Das geplante Vorhaben wird durch Herrn Kommandanten Wunner erläutert.<br />
Die bestehende sogenannte Bauernhalle wäre als Lager ausreichend ist aber nicht im<br />
Eigentum der Gemeinde Weilersbach.<br />
Für die Errichtung einer 4. Halle sollen die baurechtlichen Abstandsflächen geklärt werden.<br />
Am 05.<strong>11</strong>.20<strong>11</strong> findet eine Begehung der Feuerwehrhallen durch den Gemeinderat statt.<br />
Dazu soll auch Herr Alfred Rösler von der Bauernvereinigung eingeladen werden.<br />
6. Antrag der Erbengemeinschaft Rauch auf Verlegung der Bachverrohrung<br />
Die Erbengemeinschaft Rauch beantragt mit Schreiben vom 05.<strong>10</strong>.20<strong>11</strong> die Verlegung des<br />
verrohrten Baches durch die Grundstücke Flurnummer 375, 374 und 6 der Gemarkung<br />
Oberweilersbach. Der Antrag wird anhand eines Lageplans erläutert.<br />
Der gleichlautende Antrag ergeht auch an den Abwasserzweckverband der Ehrenbach-<br />
Weilersbach-Gruppe auf Verlegung des parallel zur Bachverrohrung verlaufenden<br />
Abwasserkanals.<br />
Das Gremium fasst folgenden Beschluss:<br />
Die Gemeinde Weilersbach wird den verrohrten Bach auf den Grundstücken Flurnummern<br />
375, 374 und 6 der Gemarkung Oberweilersbach nicht verlegen.<br />
AE 13:0<br />
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