10.02.2013 Aufrufe

Vollmacht zur Abholung des neuen Personalausweises - der VG ...

Vollmacht zur Abholung des neuen Personalausweises - der VG ...

Vollmacht zur Abholung des neuen Personalausweises - der VG ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Informationen <strong>zur</strong> <strong>Abholung</strong> Ihres <strong>neuen</strong> <strong>Personalausweises</strong><br />

Sie können Ihren <strong>neuen</strong> Personalausweis ca. drei Tage nach Zustellung <strong>des</strong> PIN-Briefes innerhalb<br />

unserer Öffnungszeiten im Bürgerbüro abholen.<br />

Bringen Sie dazu bitte Ihren bisherigen Personalausweis bzw. vorläufigen Personalausweis mit!<br />

Zur <strong>Abholung</strong> Ihres <strong>Personalausweises</strong> können Sie auch eine an<strong>der</strong>e Person schriftlich<br />

bevollmächtigen. Diese Person muss zusätzlich ihren eigenen Ausweis/ Pass vorlegen.<br />

<strong>Vollmacht</strong><br />

Hiermit bevollmächtige ich (Name, Vorname) ,<br />

Frau/ Herr (Name, Vorname) ,<br />

wohnhaft<br />

meinen <strong>neuen</strong> Personalausweis bei <strong>der</strong> <strong>VG</strong> Kirchehrenbach abzuholen.<br />

1) Erklärung über den Erhalt <strong>des</strong> PIN-Briefes (§ 13 PAuswG)<br />

Mir wurde <strong>der</strong> Brief mit <strong>der</strong> PIN, <strong>der</strong> PUK und dem Sperrkennwort <strong>zur</strong> Online-Ausweisfunktion<br />

(elektronischer Identitätsnachweis) vom Ausweishersteller übersandt.<br />

O JA O NEIN (Falls „Nein“ angekreuzt o<strong>der</strong> Kreuz fehlt wird <strong>der</strong> Ausweis<br />

nur mit ausgeschalteter Online-Ausweisfunktion ausgegeben.)<br />

2) Erklärung <strong>zur</strong> Online-Ausweisfunktion (elektronischer Identitätsnachweis, § 10 Abs. 1 PAuswG)<br />

O JA Ich möchte die Online-Ausweisfunktion (elektronischer Identitätsnachweis) nutzen.<br />

Mir ist bekannt, dass ich diese Funktion bei <strong>der</strong> zuständigen Personalausweisbehörde auch<br />

nachträglich je<strong>der</strong>zeit ausschalten lassen kann.<br />

O NEIN Ich möchte die Online-Ausweisfunktion (elektronischer Identitätsnachweis) nicht nutzen.<br />

Mir ist bekannt, dass ich diese Funktion bei <strong>der</strong> zuständigen Personalausweisbehörde auch<br />

nachträglich je<strong>der</strong>zeit (gebührenpflichtig) einschalten lassen kann.<br />

(Falls Kreuz fehlt wird <strong>der</strong> Ausweis nur mit ausgeschalteter Online-Ausweisfunktion ausgegeben.)<br />

Datum: Unterschrift:


HINWEIS:<br />

Wie Sie sicher bereits gesehen haben, enthält <strong>der</strong> PIN-Brief <strong>zur</strong> Online-Ausweisfunktion aus<br />

Sicherheitsgründen noch nicht Ihre endgültige PIN, son<strong>der</strong>n nur eine 5-stellige „Transport-PIN“. Bitte<br />

än<strong>der</strong>n Sie diese unverzüglich in Ihre 6-stellige individuelle PIN. Das können Sie in <strong>der</strong> <strong>VG</strong> Kirchehrenbach<br />

o<strong>der</strong> an Ihrem eigenen Computer machen. Dazu benötigen Sie nur ein entsprechen<strong>des</strong> Kartenlesegerät und<br />

die Software „AusweisApp“.<br />

Verwenden Sie für Ihre persönliche PIN keine Daten, die auf Ihrem Personalausweis stehen – also<br />

beispielsweise Ihr Geburtsdatum, die Seriennummer o<strong>der</strong> die Zugangsnummer. Schützen Sie die PIN bitte<br />

sorgfältig: Wenn Sie diese aufschreiben, bewahren Sie sie sorgfältig, sicher und stets getrennt von Ihrem<br />

Personalausweis auf. Schreiben Sie die PIN niemals auf Ihren Personalausweis.<br />

Wenn Sie Ihren Personalausweis verlieren, müssen Sie uns dies unverzüglich anzeigen. Wenn die Online-<br />

Ausweisfunktion eingeschaltet ist, müssen Sie zudem <strong>der</strong>en Sperrung veranlassen. Entwe<strong>der</strong> persönlich<br />

hier bei uns o<strong>der</strong> telefonisch je<strong>der</strong>zeit über den Sperrnotruf unter <strong>der</strong> Nummer 0180-1-33 33 33. Wenn Sie<br />

den Sperrnotruf wählen, sollten Sie zusätzlich <strong>der</strong> zuständigen Personalausweisbehörde die Sperrung<br />

mitteilen. In jedem Fall müssen Sie dort den Verlust anzeigen.<br />

Wenn Sie die Unterschriftsfunktion nutzen, müssen Sie diese separat über Ihren Signaturanbieter sperren<br />

lassen. Weitere Informationen stehen in den Informationsmaterialien, die Sie erhalten haben.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!