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Erhebung zur ambulanten psychotherapeutischen ... - DPtV

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Das Durchschnittsalter der Therapeuten mit mindestens einer Abrechnungsgenehmigung liegt mit 51,0<br />

Jahren (SD 7,5 Jahre) signifikant unter dem der Therapeuten ohne Abrechnungsgenehmigung (52,4<br />

Jahre, SD 7,3 Jahre). Dies bestätigt die Analyse nach Altersgruppen sowohl für die Gesamtzahl von<br />

Therapeuten mit Abrechnungsgenehmigung als auch mit Genehmigungen für die beiden Verfahren<br />

Autogenes Training und Muskelrelaxation. Bei diesen beiden Verfahren steigt der Anteil der so<br />

zertifizierten Therapeuten mit sinkender Lebensaltersstufe. So haben z.B. nur 13,0 % der Therapeuten<br />

in der ältesten Altersklasse und 22,7 % in der zweitältesten eine Abrechnungsgenehmigung für<br />

Muskelrelaxation, während es in der jüngsten Altersklasse 50,0 % und 49,0 % in der zweitjüngsten<br />

Altersklasse sind. Einzig Abrechnungsgenehmigungen für Hypnose (Ergebnisse in Tabelle 14 grau<br />

gedruckt) sind nicht signifikant unterschiedlich nach Altersgruppen. In der multivariaten<br />

Betrachtungsweise jedoch werden die Unterschiede nach Altersgruppen ausnahmslos insignifikant.<br />

Beim Vergleich der relativen Häufigkeiten von Abrechnungsgenehmigungen in den nach<br />

Approbationsart unterschiedenen Psychotherapeutengruppen jedoch werden die Ergebnisse der<br />

bivariaten Analyse auf multivariater Ebene bestätigt. Hier fällt auf, dass Therapeuten mit Approbation<br />

sowohl als Psychologischer Psychotherapeut als auch als Kinder- und Jugendpsychotherapeut zu<br />

einem deutlich höheren Anteil als ihre Kollegen über Genehmigungen verfügen. Dies gilt hier auch für<br />

alle Einzelverfahren. Insgesamt haben 36,3 % aller KJP und 37,1 % aller PP mindestens eine<br />

Abrechnungsgenehmigung, während es bei den PP+KJP 51,4 % sind.<br />

Auch differenziert nach Fachkundenachweis ergeben sich signifikante Unterschiede. Die Therapeuten<br />

der „Rest“-Gruppe, welche sich durch den Besitz von Qualifikationen für mehrere Verfahren<br />

auszeichnen 8<br />

, verfügen mit 55,1 % anteilig am häufigsten auch über mindestens eine<br />

Abrechnungsgenehmigung für übende und suggestive Techniken. Darauf folgen Therapeuten mit<br />

verhaltenstherapeutischem Fachkundenachweis, die auch zu 49,8 % die erfragten Genehmigungen<br />

besitzen, während die übrigen zwei Gruppen der Tiefenpsychologen und Psychoanalytiker nur zu<br />

20,6 % respektive 25,6 % darüber verfügen. Eine grundsätzlich ähnliche Verteilung ergibt sich in<br />

Bezug auf die einzelnen Techniken, wobei auffällt, dass im Bereich der Muskelrelaxation in der<br />

Gruppe der Verhaltenstherapeuten 38,7 % Abrechnungsgenehmigungen haben, was die höchste Quote<br />

innerhalb der verglichenen Gruppen darstellt. Auch hier unterstützt die multivariate Auswertung die<br />

bivariat ermittelten Ergebnisse.<br />

Signifikant differieren ebenfalls Therapeuten in KVen der alten und neuen Bundesländer. Für alle<br />

Einzeltechniken halten östliche Therapeuten anteilig signifikant mehr Abrechnungsgenehmigungen.<br />

Vergleicht man die Anteile der Therapeuten, die mindestens eine Abrechnungsgenehmigung haben, so<br />

liegt der Anteil bei den Psychotherapeuten aus den neuen Bundesländern mit 67,0 % noch deutlicher<br />

über dem ihrer Kollegen aus den alten Bundesländern mit 37,3 %.<br />

Grob zusammengefasst lässt sich also sagen, dass in den Gruppen der Therapeuten mit Berechtigung<br />

<strong>zur</strong> Behandlung sowohl von Erwachsenen als auch von Kindern, derjenigen mit Fachkundenachweis<br />

8<br />

Nur in der Gruppe AP/AP+TP befinden sich sonst noch Therapeuten mit mehr als einem Fachkundenachweis.<br />

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