Erhebung zur ambulanten psychotherapeutischen ... - DPtV
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Das Durchschnittsalter der Therapeuten mit mindestens einer Abrechnungsgenehmigung liegt mit 51,0<br />
Jahren (SD 7,5 Jahre) signifikant unter dem der Therapeuten ohne Abrechnungsgenehmigung (52,4<br />
Jahre, SD 7,3 Jahre). Dies bestätigt die Analyse nach Altersgruppen sowohl für die Gesamtzahl von<br />
Therapeuten mit Abrechnungsgenehmigung als auch mit Genehmigungen für die beiden Verfahren<br />
Autogenes Training und Muskelrelaxation. Bei diesen beiden Verfahren steigt der Anteil der so<br />
zertifizierten Therapeuten mit sinkender Lebensaltersstufe. So haben z.B. nur 13,0 % der Therapeuten<br />
in der ältesten Altersklasse und 22,7 % in der zweitältesten eine Abrechnungsgenehmigung für<br />
Muskelrelaxation, während es in der jüngsten Altersklasse 50,0 % und 49,0 % in der zweitjüngsten<br />
Altersklasse sind. Einzig Abrechnungsgenehmigungen für Hypnose (Ergebnisse in Tabelle 14 grau<br />
gedruckt) sind nicht signifikant unterschiedlich nach Altersgruppen. In der multivariaten<br />
Betrachtungsweise jedoch werden die Unterschiede nach Altersgruppen ausnahmslos insignifikant.<br />
Beim Vergleich der relativen Häufigkeiten von Abrechnungsgenehmigungen in den nach<br />
Approbationsart unterschiedenen Psychotherapeutengruppen jedoch werden die Ergebnisse der<br />
bivariaten Analyse auf multivariater Ebene bestätigt. Hier fällt auf, dass Therapeuten mit Approbation<br />
sowohl als Psychologischer Psychotherapeut als auch als Kinder- und Jugendpsychotherapeut zu<br />
einem deutlich höheren Anteil als ihre Kollegen über Genehmigungen verfügen. Dies gilt hier auch für<br />
alle Einzelverfahren. Insgesamt haben 36,3 % aller KJP und 37,1 % aller PP mindestens eine<br />
Abrechnungsgenehmigung, während es bei den PP+KJP 51,4 % sind.<br />
Auch differenziert nach Fachkundenachweis ergeben sich signifikante Unterschiede. Die Therapeuten<br />
der „Rest“-Gruppe, welche sich durch den Besitz von Qualifikationen für mehrere Verfahren<br />
auszeichnen 8<br />
, verfügen mit 55,1 % anteilig am häufigsten auch über mindestens eine<br />
Abrechnungsgenehmigung für übende und suggestive Techniken. Darauf folgen Therapeuten mit<br />
verhaltenstherapeutischem Fachkundenachweis, die auch zu 49,8 % die erfragten Genehmigungen<br />
besitzen, während die übrigen zwei Gruppen der Tiefenpsychologen und Psychoanalytiker nur zu<br />
20,6 % respektive 25,6 % darüber verfügen. Eine grundsätzlich ähnliche Verteilung ergibt sich in<br />
Bezug auf die einzelnen Techniken, wobei auffällt, dass im Bereich der Muskelrelaxation in der<br />
Gruppe der Verhaltenstherapeuten 38,7 % Abrechnungsgenehmigungen haben, was die höchste Quote<br />
innerhalb der verglichenen Gruppen darstellt. Auch hier unterstützt die multivariate Auswertung die<br />
bivariat ermittelten Ergebnisse.<br />
Signifikant differieren ebenfalls Therapeuten in KVen der alten und neuen Bundesländer. Für alle<br />
Einzeltechniken halten östliche Therapeuten anteilig signifikant mehr Abrechnungsgenehmigungen.<br />
Vergleicht man die Anteile der Therapeuten, die mindestens eine Abrechnungsgenehmigung haben, so<br />
liegt der Anteil bei den Psychotherapeuten aus den neuen Bundesländern mit 67,0 % noch deutlicher<br />
über dem ihrer Kollegen aus den alten Bundesländern mit 37,3 %.<br />
Grob zusammengefasst lässt sich also sagen, dass in den Gruppen der Therapeuten mit Berechtigung<br />
<strong>zur</strong> Behandlung sowohl von Erwachsenen als auch von Kindern, derjenigen mit Fachkundenachweis<br />
8<br />
Nur in der Gruppe AP/AP+TP befinden sich sonst noch Therapeuten mit mehr als einem Fachkundenachweis.<br />
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