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Erhebung zur ambulanten psychotherapeutischen ... - DPtV

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Differenziert nach Siedlungsstruktur des Niederlassungsortes ergeben sich keine signifikanten<br />

Unterschiede des Anteils der Therapeuten mit Abrechnungsgenehmigung für Gruppentherapie. Jedoch<br />

bieten Psychotherapeuten in ländlichen Regionen mit 53,8 % signifikant häufiger tatsächlich<br />

Gruppentherapie an, wenn sie über eine Genehmigung verfügen, als in anderen regionalen Strukturen<br />

niedergelassene Kollegen. Betrachtet man den Anteil der Anbietenden von Gruppentherapie an allen<br />

Therapeuten einer Gruppe, so ist jedoch trotzdem kein signifikanter Unterschied zu beobachten.<br />

In Tabelle 16 sind die von den befragten Psychotherapeuten angegebenen Gründe, sich gegen das<br />

Anbieten von Gruppentherapie zu entscheiden, dokumentiert. Die nicht eingerückten Begründungen<br />

waren im Fragebogen als Antwortmöglichkeit vorgegeben, die eingerückten wurden aus den frei zu<br />

formulierenden sonstigen Begründungen gruppiert. Die prozentualen Angaben beziehen sich auf alle<br />

Therapeuten, die kein Angebot von Gruppentherapie vorhalten.<br />

Tabelle 16: Gründe gegen das Angebot von Gruppentherapie<br />

Gründe gegen das Angebot von Gruppentherapie<br />

Anzahl der Antworten 1 / in % der<br />

Therapeuten ohne Gruppentherapieangebot<br />

aufgrund der fehlenden Abrechnungsgenehmigung in Gruppentherapie 1.417 66,6%<br />

aus Mangel an organisatorischen Möglichkeiten 540 25,4%<br />

nicht genügend Patienten 117 5,5%<br />

sonstige Gründe 205<br />

8%<br />

• kein Interesse/Einzeltherapie bevorzugt 156 7,3%<br />

• keine Kapazität/keine Zeit 70 3,3%<br />

• zu hoher Aufwand (Gutachten, Antragsverfahren...) 179 8,4%<br />

• KV-bezogene Gründe 26 1,2%<br />

• finanzielle Gründe/zu schlechte Bezahlung 35 1,6%<br />

• keine Parallelabrechnung möglich/nur privat 8 0,4%<br />

• Therapie- und patientenbezogene Gründe 23 1,1%<br />

• Sonstiges 91 4,3%<br />

1<br />

Insgesamt haben 2.127 Therapeuten Gründe dafür angegeben, kein Angebot an Gruppentherapie <strong>zur</strong> Verfügung zu stellen<br />

Quelle: eigene Berechnungen<br />

Hier fällt besonders der hohe Anteil der Therapeuten (25,4 %) auf, die organisatorische<br />

Schwierigkeiten benennen. Bei ausschließlicher Auswertung der Antworten der Therapeuten, die zwar<br />

eine Genehmigung <strong>zur</strong> Durchführung von Gruppentherapie haben, diese jedoch nicht durchführen,<br />

wird diese Begründung von 52,3% der Befragten genannt. Unter den frei formulierten Begründungen<br />

wird mit 8,4 % ein (zu) hoher Aufwand für Gutachten und Antragsverfahren besonders häufig<br />

genannt.<br />

Insgesamt lässt sich also sagen, dass, obwohl etwa ein Viertel aller befragten Psychotherapeuten über<br />

eine Abrechnungsgenehmigung <strong>zur</strong> Gruppentherapie verfügt, deutlich weniger aber diese tatsächlich<br />

anbieten. Lediglich in den Gruppen der Psychoanalytiker/Psychoanalytiker und Tiefenpsychologen<br />

sowie der Gruppe der restlichen Therapeuten mit mehreren Fachkundenachweisen wurden<br />

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