Handwerksleistungen in Liechtenstein
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Handwerksleistungen in Liechtenstein
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1 Voraussetzungen für die Erbr<strong>in</strong>gung von Leistungen<br />
1.1 E<strong>in</strong>reisebestimmungen<br />
Stand: August 2012<br />
Handwerkskammer für Schwaben – Außenwirtschaftsberatung, S.B.<br />
Siebentischstr. 52 – 58, 86161 Augsburg<br />
2<br />
Da ke<strong>in</strong>e Zollgrenzen zwischen Liechtenste<strong>in</strong> und der Schweiz bestehen, gelten dieselben<br />
E<strong>in</strong>reisevorschriften.<br />
Dies bedeutet, dass, als EWR-Bürger, e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>reise mit e<strong>in</strong>em Personalausweis oder e<strong>in</strong>em<br />
Reisepass möglich ist.<br />
Nicht EU-Bürger müssen die entsprechenden Visumvorschriften e<strong>in</strong>halten.<br />
1.2 Aufenthalt und Arbeitsbewilligung<br />
1.2.1 Gewerbemeldung<br />
Selbstständige Erwerbstätige müssen im Vorfeld nachweisen, dass sie die<br />
gewerberechtlichen und freiberuflichen Voraussetzungen für Liechtenste<strong>in</strong> erfüllen<br />
(Gewerberechtliche Anerkennung).<br />
Für die Gleichwertigkeitsprüfung ist das „Amt für Volkswirtschaft“ zuständig.<br />
Das Verfahren dauert ca. 10 Tage und ist gebührenfrei. Die Bewilligung wird befristet für<br />
e<strong>in</strong> Jahr ausgestellt. Nach Ablauf des Jahres kann um e<strong>in</strong>e Verlängerung der<br />
Meldebestätigung angesucht werden.<br />
Der Dienstleistungserbr<strong>in</strong>ger hat wesentliche Änderungen <strong>in</strong>nerhalb 14 Tagen nach E<strong>in</strong>tritt<br />
der Änderungen an das Amt für Volkswirtschaft zu melden.<br />
Diesbezüglich wird das Merkblatt zum „Gesuch um Erteilung e<strong>in</strong>er amtlichen<br />
Meldebestätigung zur grenzüberschreitenden Dienstleistungserbr<strong>in</strong>gung nach<br />
Liechtenste<strong>in</strong>“ unter: http://www.llv.li/pdf-avw-llv-merkblatt_gdl_neu_pdf-4.pdf<br />
empfohlen.<br />
Um die Bewilligung zu erhalten, muss auch e<strong>in</strong> Fragebogen zur betrieblichen Erfassung von<br />
Mehrwertsteuerpflichtigen ausgefüllt werden. Das dazugehörige Merkblatt:<br />
http://www.llv.li/form-llv-stv-stv_fb_mwstausl.htm<br />
Die Formulare sowie der Fragebogen lassen sich auf der Website der Landesverwaltung<br />
Liechtenste<strong>in</strong>s f<strong>in</strong>den:<br />
www.llv.li/llv-avw-gewerbe-dienstleistungsberufe-meldung_grenzueberschreitende_dl.htm<br />
Dem Formular s<strong>in</strong>d folgende Unterlagen beizulegen:<br />
• E<strong>in</strong> fachlicher Nachweis des Bewilligungs<strong>in</strong>habers bzw. Geschäftsführers oder<br />
Betriebsleiters. E<strong>in</strong>e Liste der reglementierten Berufe, für die der fachliche Nachweis<br />
erbracht werden muss, ist im Internet abrufbar:<br />
www.llv.li/llv-avw-gewerbe-dienstleistungsberufe-meldung_grenzueberschreitende_dl.htm (unter<br />
Informationen).<br />
Die Fachkenntnisse werden zudem erfüllt, wenn der Dienstleistungserbr<strong>in</strong>ger e<strong>in</strong>en<br />
Nachweis darüber erbr<strong>in</strong>gt, dass die betreffende Tätigkeit während der vorübergehenden<br />
zehn Jahre m<strong>in</strong>destens zwei Jahre selbstständig ausgeübt wurde.<br />
���� Diese Nachweise erbr<strong>in</strong>gen Sie mit e<strong>in</strong>er EU-Besche<strong>in</strong>igung, die Sie bei der HWK<br />
Schwaben bei der Handwerksrolle unter Tel. 0821/3259-1268 anfordern können.<br />
• aktueller Handelsregisterauszug oder Kopie der Gewerbeanmeldung (In Deutschland<br />
erstellt diese Bestätigung des Handelsregisterauszugs (falls Ihr Unternehmen dort<br />
e<strong>in</strong>getragen ist) das Amtsgericht gegen Gebühr. Die Bestätigung der<br />
Gewerbeanmeldung können Sie bei der Geme<strong>in</strong>de- oder Stadtverwaltung e<strong>in</strong>holen.)<br />
• MWST-Fragebogen<br />
• Passkopie des Bewilligungs<strong>in</strong>habers oder des verantwortlichen Geschäftsführers<br />
M E R K B L A T T