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Handwerksleistungen in Liechtenstein

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1 Voraussetzungen für die Erbr<strong>in</strong>gung von Leistungen<br />

1.1 E<strong>in</strong>reisebestimmungen<br />

Stand: August 2012<br />

Handwerkskammer für Schwaben – Außenwirtschaftsberatung, S.B.<br />

Siebentischstr. 52 – 58, 86161 Augsburg<br />

2<br />

Da ke<strong>in</strong>e Zollgrenzen zwischen Liechtenste<strong>in</strong> und der Schweiz bestehen, gelten dieselben<br />

E<strong>in</strong>reisevorschriften.<br />

Dies bedeutet, dass, als EWR-Bürger, e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>reise mit e<strong>in</strong>em Personalausweis oder e<strong>in</strong>em<br />

Reisepass möglich ist.<br />

Nicht EU-Bürger müssen die entsprechenden Visumvorschriften e<strong>in</strong>halten.<br />

1.2 Aufenthalt und Arbeitsbewilligung<br />

1.2.1 Gewerbemeldung<br />

Selbstständige Erwerbstätige müssen im Vorfeld nachweisen, dass sie die<br />

gewerberechtlichen und freiberuflichen Voraussetzungen für Liechtenste<strong>in</strong> erfüllen<br />

(Gewerberechtliche Anerkennung).<br />

Für die Gleichwertigkeitsprüfung ist das „Amt für Volkswirtschaft“ zuständig.<br />

Das Verfahren dauert ca. 10 Tage und ist gebührenfrei. Die Bewilligung wird befristet für<br />

e<strong>in</strong> Jahr ausgestellt. Nach Ablauf des Jahres kann um e<strong>in</strong>e Verlängerung der<br />

Meldebestätigung angesucht werden.<br />

Der Dienstleistungserbr<strong>in</strong>ger hat wesentliche Änderungen <strong>in</strong>nerhalb 14 Tagen nach E<strong>in</strong>tritt<br />

der Änderungen an das Amt für Volkswirtschaft zu melden.<br />

Diesbezüglich wird das Merkblatt zum „Gesuch um Erteilung e<strong>in</strong>er amtlichen<br />

Meldebestätigung zur grenzüberschreitenden Dienstleistungserbr<strong>in</strong>gung nach<br />

Liechtenste<strong>in</strong>“ unter: http://www.llv.li/pdf-avw-llv-merkblatt_gdl_neu_pdf-4.pdf<br />

empfohlen.<br />

Um die Bewilligung zu erhalten, muss auch e<strong>in</strong> Fragebogen zur betrieblichen Erfassung von<br />

Mehrwertsteuerpflichtigen ausgefüllt werden. Das dazugehörige Merkblatt:<br />

http://www.llv.li/form-llv-stv-stv_fb_mwstausl.htm<br />

Die Formulare sowie der Fragebogen lassen sich auf der Website der Landesverwaltung<br />

Liechtenste<strong>in</strong>s f<strong>in</strong>den:<br />

www.llv.li/llv-avw-gewerbe-dienstleistungsberufe-meldung_grenzueberschreitende_dl.htm<br />

Dem Formular s<strong>in</strong>d folgende Unterlagen beizulegen:<br />

• E<strong>in</strong> fachlicher Nachweis des Bewilligungs<strong>in</strong>habers bzw. Geschäftsführers oder<br />

Betriebsleiters. E<strong>in</strong>e Liste der reglementierten Berufe, für die der fachliche Nachweis<br />

erbracht werden muss, ist im Internet abrufbar:<br />

www.llv.li/llv-avw-gewerbe-dienstleistungsberufe-meldung_grenzueberschreitende_dl.htm (unter<br />

Informationen).<br />

Die Fachkenntnisse werden zudem erfüllt, wenn der Dienstleistungserbr<strong>in</strong>ger e<strong>in</strong>en<br />

Nachweis darüber erbr<strong>in</strong>gt, dass die betreffende Tätigkeit während der vorübergehenden<br />

zehn Jahre m<strong>in</strong>destens zwei Jahre selbstständig ausgeübt wurde.<br />

���� Diese Nachweise erbr<strong>in</strong>gen Sie mit e<strong>in</strong>er EU-Besche<strong>in</strong>igung, die Sie bei der HWK<br />

Schwaben bei der Handwerksrolle unter Tel. 0821/3259-1268 anfordern können.<br />

• aktueller Handelsregisterauszug oder Kopie der Gewerbeanmeldung (In Deutschland<br />

erstellt diese Bestätigung des Handelsregisterauszugs (falls Ihr Unternehmen dort<br />

e<strong>in</strong>getragen ist) das Amtsgericht gegen Gebühr. Die Bestätigung der<br />

Gewerbeanmeldung können Sie bei der Geme<strong>in</strong>de- oder Stadtverwaltung e<strong>in</strong>holen.)<br />

• MWST-Fragebogen<br />

• Passkopie des Bewilligungs<strong>in</strong>habers oder des verantwortlichen Geschäftsführers<br />

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