Handwerksleistungen in Liechtenstein
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5.2.1.2 „Freipass“ oder ZAVV (Zollanmeldung Vorübergehende Verwendung)<br />
Stand: August 2012<br />
Handwerkskammer für Schwaben – Außenwirtschaftsberatung, S.B.<br />
Siebentischstr. 52 – 58, 86161 Augsburg<br />
7<br />
In Fällen von gebrauchtem Werkzeug und von Hand tragbaren Masch<strong>in</strong>en, kann für die<br />
vorübergehende E<strong>in</strong>fuhr von Werkzeugen nach Liechtenste<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e ZAVV bzw. e<strong>in</strong> sog.<br />
„Freipass“ verwendet werden. Die ZAVV wird an der Grenze ausgestellt. Beim Zollamt muss<br />
e<strong>in</strong>e Abgabe (8%) <strong>in</strong> der Höhe h<strong>in</strong>terlegt oder verbürgt werden, die anfallen würde, wenn<br />
die Ware <strong>in</strong> der Schweiz/Liechtenste<strong>in</strong> verbleiben würde. Besitzt der Ausführer e<strong>in</strong> ZAZ-<br />
Konto (zentralisiertes Abrechnungsverfahren der Zollverwaltung) beim Schweizer Zoll,<br />
benötigt er das Formular 11.73 „Zollanmeldung für die vorübergehende Verwendung“. Ist<br />
ke<strong>in</strong> ZAZ-Konto vorhanden, müssen die Abgaben bar h<strong>in</strong>terlegt werden (Formular 11.74).<br />
H<strong>in</strong>weis: In e<strong>in</strong>igen Fällen (z.B. bei der E<strong>in</strong>fuhr von Autokränen) ist für die ZAVV e<strong>in</strong>e<br />
Bewilligung erforderlich. Nähere Auskünfte hierzu erteilen Ihnen die Zollkreisdirektionen. Die<br />
Adressen f<strong>in</strong>den Sie unter:<br />
http://www.ezv.adm<strong>in</strong>.ch/dienstleistungen/01808/<strong>in</strong>dex.html?lang=de<br />
5.2.1.3 Carnet A.T.A.<br />
Für die vorübergehende zollfreie E<strong>in</strong>fuhr von größerer, nicht tragbarer Berufsausrüstung,<br />
Warenmustern und Messegut, geben die IHK und Hermes <strong>in</strong> Form des Carnet A.T.A. e<strong>in</strong>e<br />
Garantie für die Wiederausfuhr. Das Carnet ist maximal e<strong>in</strong> Jahr gültig und kann mehrfach<br />
verwendet werden. Dieser Ausweis ersetzt alle sonst üblichen Zollpapiere. Auf Antrag wird<br />
das Carnet von der zuständigen IHK ausgestellt. Wert und Gewicht der Gegenstände s<strong>in</strong>d<br />
dabei anzugeben.<br />
H<strong>in</strong>weis: Verbrauchsmaterial zählt nicht zur Berufsausrüstung und ist deshalb bei der<br />
E<strong>in</strong>fuhr <strong>in</strong> die Schweiz separat zur E<strong>in</strong>fuhr zu versteuern.<br />
Das Carnet A.T.A.-Verfahren f<strong>in</strong>det ke<strong>in</strong>e Anwendung bei Ausrüstungen, die<br />
- der Errichtung, Instandhaltung oder Instandsetzung von Gebäuden<br />
oder<br />
- der Ausführung von Erdarbeiten oder ähnlichen Zwecken dienen (z.B. M<strong>in</strong>ibagger).<br />
5.2.2 E<strong>in</strong>fuhrverzollung von Material zum Verbleib <strong>in</strong> Liechtenste<strong>in</strong><br />
Für die E<strong>in</strong>fuhr von Waren <strong>in</strong> die Schweiz und Liechtenste<strong>in</strong> bedarf es e<strong>in</strong>er<br />
E<strong>in</strong>fuhrdeklaration. Das E<strong>in</strong>heitsdokument Formular 11.010 und die Ergänzungsblätter für je<br />
drei weitere Positionen s<strong>in</strong>d bei den Zollämtern erhältlich.<br />
Die E<strong>in</strong>fuhr von Ursprungswaren aus der EU ist zollfrei, wenn die<br />
Ursprungseigenschaft durch e<strong>in</strong>e Warenverkehrsbesche<strong>in</strong>igung EUR.1 nachgewiesen wird.<br />
Dies gilt auch für Ursprungswaren aus Ländern, mit denen die Schweiz e<strong>in</strong><br />
Freihandelsabkommen abgeschlossen hat. EUR.1 Formulare s<strong>in</strong>d bei der IHK oder bei<br />
Formularverlagen erhältlich. Die EUR.1 ist bei der für den Wohnsitz zuständigen Zollstelle<br />
ausgefüllt e<strong>in</strong>zureichen. Daneben ist noch die Handelsrechnung <strong>in</strong> zweifacher Ausfertigung<br />
mitzuführen.<br />
Bis € 6000,- Warenwert kann die Ursprungseigenschaft auch auf der Rechnung, dem<br />
Liefersche<strong>in</strong> oder anderen Handelspapieren eigenverantwortlich bestätigt werden. Anstelle<br />
e<strong>in</strong>er EUR.1 genügt dann folgende Erklärung auf der Handelsrechnung:<br />
„Der Ausführer der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass<br />
diese Waren, soweit nicht anders angegeben,<br />
präferenzbegünstigten...........................Ursprungswaren s<strong>in</strong>d.“<br />
Ort, Datum, Unterschrift des Ausführers und Name des Unterzeichners <strong>in</strong> Druckschrift<br />
M E R K B L A T T