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Handwerksleistungen in Liechtenstein

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1.3 Regelungen für Angehörige von Drittstaaten<br />

Stand: August 2012<br />

Handwerkskammer für Schwaben – Außenwirtschaftsberatung, S.B.<br />

Siebentischstr. 52 – 58, 86161 Augsburg<br />

4<br />

Sollte e<strong>in</strong> beschäftigter Mitarbeiter, der ke<strong>in</strong>e Staatsangehörigkeit der EU/EFTA-Staaten hat,<br />

nach Liechtenste<strong>in</strong> entsendet werden gilt zu beachten:<br />

Der Arbeitnehmer muss zum e<strong>in</strong>en schon vor der Entsendung im Unternehmen beschäftigt<br />

(und versicherungspflichtig) se<strong>in</strong>, zudem e<strong>in</strong>en gültigen, auf Dauer angelegten<br />

Aufenthaltstitel für Deutschland besitzen und die entsprechenden Visumvorschriften von<br />

Liechtenste<strong>in</strong> e<strong>in</strong>halten.<br />

Sollte ke<strong>in</strong> entsprechender Aufenthaltstitel für den Mitarbeiter vorhanden se<strong>in</strong>, muss dieser<br />

seit m<strong>in</strong>destens 12 Monaten auf dem deutschen Arbeitsmarkt tätig se<strong>in</strong>.<br />

E<strong>in</strong>e Meldung beim Ausländer- und Passamt muss m<strong>in</strong>destens vier Wochen vor dem<br />

geplanten Arbeitsbeg<strong>in</strong>n erfolgen.<br />

2 Arbeitsrechtliche Bestimmungen<br />

Dem <strong>in</strong> das Fürstentum Liechtenste<strong>in</strong> entsendeten Arbeitnehmer müssen m<strong>in</strong>destens die<br />

dort vorgeschriebenen M<strong>in</strong>destvorschriften gewährt werden.<br />

Dies bezieht sich speziell auf:<br />

Höchstarbeitszeiten und M<strong>in</strong>destruhezeiten, jährliche M<strong>in</strong>destdauer der bezahlten<br />

Ferien, Entlohnung (e<strong>in</strong>schließlich Überstundensätze), Bed<strong>in</strong>gungen für die Überlassung<br />

von Arbeitskräften (<strong>in</strong>sb. durch Leiharbeitsfirmen), Sicherheit; Gesundheitsschutz und<br />

Hygiene am Arbeitsplatz, Behandlung von Schwangeren und Jugendlichen sowie die<br />

Gleichbehandlung von Frauen und Männern.<br />

Zudem muss beachtet werden, dass evtl. sogenannte GAV (Gesamtarbeitsverträge) für<br />

sämtliche Arbeitsverhältnisse e<strong>in</strong>er Branche existieren.<br />

Dort s<strong>in</strong>d zumeist: Arbeitszeiten, Ferien, Kündigungsfristen sowie M<strong>in</strong>destlöhne geregelt.<br />

Momentan handelt es sich dabei um die Branchen: Autogewerbe - Baumeister und<br />

Pflasterer - Elektro-Elektronik und Radio/TV - Plattenleger und Hafner - Haustechnik und<br />

Spengler - Schre<strong>in</strong>er - Zimmermeister und Dachdecker – Gärtner und Florist – Gipser –<br />

Maler – Metaller und auch Gebäudere<strong>in</strong>igung und Hauswartdienste.<br />

Für die grenzüberschreitende Dienstleistungserbr<strong>in</strong>gung <strong>in</strong> Branchen, die über e<strong>in</strong>en<br />

allgeme<strong>in</strong> verb<strong>in</strong>dlichen Gesamtarbeitsvertrag verfügen, ist e<strong>in</strong>e Meldung bei der<br />

Zentralparitätischen Kommission (ZPK) verpflichtend. Das Onl<strong>in</strong>e Formular f<strong>in</strong>den Sie hier:<br />

http://www.zpk.li/Deklaration/tabid/73/Default.aspx<br />

H<strong>in</strong>weis: Weitere Informationen und die aktuell gültigen GAV f<strong>in</strong>den Sie auf der Homepage<br />

der Wirtschaftskammer Liechtenste<strong>in</strong>:<br />

http://www.wirtschaftskammer.li/gesamtarbeitsvertraege/allgeme<strong>in</strong>verbl<strong>in</strong>dlichkeit/<br />

oder unter: www.zpk.li<br />

3 Sozialversicherung<br />

Bisher wurde der Nachweis, dass Sie bei e<strong>in</strong>em Auslandse<strong>in</strong>satz weiterh<strong>in</strong> im Entsendestaat<br />

versichert s<strong>in</strong>d, durch die E101 Besche<strong>in</strong>igung geführt. Seit Juni 2012 ist stattdessen der<br />

Vordruck A1 zu verwenden. Zudem wurde der maximale Entsendezeitraum von 12 auf 24<br />

Monate erweitert, wodurch das aufwändige Verlängerungsverfahren mit dem Vordruck E 102<br />

entfällt.<br />

Den Vordruck A1 erhalten Sie von der Krankenkasse oder dem Rentenversicherungsträger.<br />

Informationen dazu f<strong>in</strong>den Sie im Internet unter: www.dvka.de<br />

Bitte führen Sie die A1 Formulare für jeden entsandten Mitarbeiter auf der Baustelle mit!<br />

M E R K B L A T T

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