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Konzernrechnungslegung - Kleeberg

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7. Quotenkonsolidierung<br />

7.2. Anteilmäßige Kapitalkonsolidierung<br />

§ Aufgabe 29: Quotenkonsolidierung (Beispiel 2)<br />

§ 310 HGB<br />

Sachverhalt (2):<br />

Die G-AG verkauft der M-AG zum 22.04.01 Waren zum Preis von TEUR 150,<br />

die sie in der Vorperiode zum Preis von TEUR 100 bezogen hat. Die M-AG<br />

hat diese Waren zum 31.12.01 in ihrem Bestand.<br />

Die G-AG wird als Gemeinschaftsunternehmen gemäß § 310 HGB in den KA<br />

der M-AG einbezogen. Die Verrechnung des Wertansatzes der der M-AG<br />

gehörenden Anteile mit dem auf diese Anteile entfallenden Betrag des<br />

Eigenkapitals der G-AG soll auf Grundlage der Wertansätze zum Zeitpunkt<br />

des Erwerbs der Anteile erfolgen (vgl. § 310 Abs. 2 HGB i.V.m. § 301 Abs. 2<br />

HGB). Ein entstehender GoF ist über vier Jahre linear abzuschreiben.<br />

Nachfolgend sind die Daten der EA der M-AG und G-AG abgebildet:<br />

<strong>Konzernrechnungslegung</strong> TU Ilmenau SS 2009 // Karl Petersen - Dr. Christian Zwirner // © <strong>Kleeberg</strong> 2009 10

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