Konzernrechnungslegung - Kleeberg
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8. Equity-Methode<br />
§ Aufgabe 31: Equity-Bewertung (Beispiel 2)<br />
§ 311 HGB<br />
§ 312 HGB<br />
8.2. Technik der Equity-Bewertung<br />
Prämissen:<br />
§ Für die Verrechnung der Anschaffungskosten mit dem anteiligen Eigenkapital<br />
wird der Zeitpunkt des Erwerbs der Beteiligung zugrunde gelegt.<br />
§ Die aufzudeckenden stillen Reserven im Posten „Maschinen“ sollen linear über<br />
fünf Jahre abgeschrieben werden.<br />
§ Ein entstehender Geschäfts- oder Firmenwert soll linear in vier Jahren<br />
abgeschrieben werden, wobei die erste Abschreibung bereits im Jahr der<br />
Anschaffung vorgenommen werden soll.<br />
§ Im Jahr 01 erzielt die E-AG einen Jahresüberschuss in Höhe von EUR 90.000.<br />
§ Im Jahr 02 ergibt sich bei der E-AG ein Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR<br />
40.000. Die E-AG löst Rücklagen in Höhe von EUR 50.000 auf und weist einen<br />
Bilanzgewinn in Höhe von EUR 10.000 aus.<br />
§ Die M-AG vereinnahmt im Jahr 02 von der E-AG einen Beteiligungsertrag in<br />
Höhe von EUR 36.000.<br />
<strong>Konzernrechnungslegung</strong> TU Ilmenau SS 2009 // Karl Petersen - Dr. Christian Zwirner // © <strong>Kleeberg</strong> 2009 23