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Geoparks in der Schweiz - Platform Geosciences - SCNAT

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- 6 - <strong>Geoparks</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> I Die <strong>Geoparks</strong> und die gesetzlichen Grundlagen<br />

Februar 2005 sowie auf die BUWAL-Medienmitteilungen<br />

vom 21. August 2002 und 23. Februar<br />

2005. Das Revisionsprojekt will drei Typen von<br />

Schutzzonen auf nationaler Ebene ausscheiden.<br />

Die nationale Bedeutung solcher Zonen wird<br />

bestimmt durch ihren Naturreichtum, ihre e<strong>in</strong>zigartige<br />

Schönheit sowie Beson<strong>der</strong>heiten <strong>der</strong><br />

Landschaften und <strong>der</strong>en Zeugen über die Entwicklung<br />

<strong>der</strong> Kulturlandschaft.<br />

E<strong>in</strong> Nationalpark muss <strong>in</strong>takte Lebensräume<br />

für Fauna und Flora aufweisen und <strong>der</strong> Naturlandschaft<br />

erlauben, sich frei zu entwickeln.<br />

Für die Bevölkerung soll er für Erholung,<br />

Umweltbildung und Forschung von Nutzen<br />

se<strong>in</strong>. Er ist zusammengesetzt aus e<strong>in</strong>er Kern-<br />

und e<strong>in</strong>er Randzone:<br />

• In <strong>der</strong> Kernzone ist die Natur vor allen<br />

menschlichen E<strong>in</strong>griffen geschützt und sich<br />

selbst überlassen. Der Zugang für Besucher ist<br />

e<strong>in</strong>geschränkt, während Landwirtschaft,<br />

Waldwirtschaft, Sammeln, Jagd und Fischerei<br />

o<strong>der</strong> technische E<strong>in</strong>griffe absolut verboten<br />

s<strong>in</strong>d. Die Kernzone muss e<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>imalfläche<br />

von 50 km 2 im Mittelland, von 75 km 2 im Jura<br />

und von 100 km 2 <strong>in</strong> den Alpen umfassen;<br />

• Die Fläche <strong>der</strong> Randzone muss 0,75 bis 1,5<br />

Mal die Fläche <strong>der</strong> Kernzone darstellen. Die<br />

prioritären Ziele s<strong>in</strong>d hier die nachhaltige<br />

Nutzung <strong>der</strong> natürlichen Ressourcen durch<br />

traditionelle Bewirtschaftung <strong>in</strong> Landwirtschaft,<br />

Alpwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd<br />

und Fischerei. Die Randzone kann kle<strong>in</strong>ere,<br />

schon bestehende Örtlichkeiten und Infrastrukturanlagen,<br />

die sich <strong>in</strong> die Landschaft<br />

e<strong>in</strong>fügen, be<strong>in</strong>halten.<br />

E<strong>in</strong> regionaler Naturpark ist e<strong>in</strong> grosses, wenig<br />

bevölkertes Gebiet, das sich durch e<strong>in</strong>en Natur-<br />

und Kulturreichtum auszeichnet und <strong>in</strong> welchem<br />

die Bauten und Installationen sich <strong>in</strong> den ländlichen<br />

Raum sowie <strong>in</strong> die Ortsbil<strong>der</strong> e<strong>in</strong>ordnen.<br />

Das Ziel e<strong>in</strong>es regionalen Naturparks ist es:<br />

• den Wert <strong>der</strong> Natur und <strong>der</strong> Landschaft zu<br />

erhalten und zu nutzen;<br />

• aktiv an <strong>der</strong> Sensibilisierung <strong>der</strong> Bevölkerung<br />

für Umweltanliegen sowie an <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung<br />

von <strong>in</strong>novativen Technologien, welche die<br />

Anliegen <strong>der</strong> Umwelt berücksichtigen, mitwirken;<br />

• die wirtschaftlichen Aktivitäten, die <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em<br />

Bereich ausgeübt werden und auf e<strong>in</strong>e<br />

nachhaltige Entwicklung ausgerichtet s<strong>in</strong>d,<br />

verstärken. Er ermutigt so, Produkte und<br />

Dienstleistungen auf den Markt zu br<strong>in</strong>gen,<br />

die im Park selbst entstanden s<strong>in</strong>d. Die Schaffung<br />

e<strong>in</strong>es Labels „Regionaler Naturpark”<br />

muss deshalb e<strong>in</strong> wesentliches Element bei<br />

<strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung regionaler Produkte se<strong>in</strong>.<br />

Die Örtlichkeiten im Naturpark müssen im<br />

Wesentlichen ihren ländlichen Charakter<br />

bewahren. Die traditionelle, regionale Architektur<br />

soll vorherrschend bleiben und sich qualitativ<br />

mit den neuen Bauten entwickeln. Die Infrastrukturanlagen<br />

sollen vor allem auf die regionalen<br />

Bedürfnisse e<strong>in</strong>gehen und <strong>der</strong> Landschaft<br />

nicht schaden.<br />

Die Biosphärenreservate – wie dasjenige des Entlebuchs,<br />

2001 durch die UNESCO anerkannt –<br />

entsprechen im Wesentlichen <strong>der</strong> Kategorie<br />

e<strong>in</strong>es regionalen Naturparks.<br />

E<strong>in</strong> Naturerlebnispark liegt <strong>in</strong> <strong>der</strong> Nähe e<strong>in</strong>es<br />

stark bevölkerten Gebietes. Es handelt sich sozusagen<br />

um e<strong>in</strong>en „M<strong>in</strong>iaturnationalpark” . Er<br />

umfasst:<br />

• e<strong>in</strong>e Kernzone von m<strong>in</strong>imal 4 km 2 , wo die<br />

Natur sich selbst überlassen ist und die Bevölkerung<br />

nur e<strong>in</strong>en beschränkten Zugang hat;<br />

• e<strong>in</strong>e Übergangszone von m<strong>in</strong>imal 2 km 2 , die<br />

Aktivitäten im Bereich Naturerlebnis erlaubt<br />

und als Pufferzone gegen die Bedrohungen dienen,<br />

welche <strong>der</strong> Kernzone schaden können.<br />

Die Naturerlebnisparks müssen leicht mit den<br />

öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar se<strong>in</strong>.<br />

Die grossen Waldreservate, die Wasserwege mit<br />

natürlichen Ufern und die nicht bewirtschafteten<br />

Alluvialebenen eigenen sich im Beson<strong>der</strong>en<br />

für die Schaffung von Naturerlebnisparks.<br />

Die Parks im S<strong>in</strong>ne des abgeän<strong>der</strong>ten Natur- und<br />

Heimatschutzgesetzes könnten als <strong>Geoparks</strong><br />

anerkannt werden, sofern sie die Kriterien für<br />

die Schaffung e<strong>in</strong>es <strong>Geoparks</strong> erfüllen (siehe<br />

Kap. 2 und 7).

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