Angeljournal Angeljournal - Landesverband Sächsischer Angler eV
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<strong>Landesverband</strong> <strong>Sächsischer</strong> <strong>Angler</strong> e. V.<br />
Angelveranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen<br />
von Andreas Schreier und Jens Felix<br />
Die Organisation von Angelveranstaltungen<br />
mit Kindern und Jugendlichen<br />
hat sich für Vereine vereinfacht und<br />
Kosten entfallen.<br />
Was ist zu beachten?<br />
Mit dem geltenden Sächsischen Fischereigesetz<br />
(SächsFischG) vom 26.05.<br />
2012 wurde der rechtliche Rahmen geschaffen,<br />
dass Kinder bzw. Jugendliche,<br />
die das sechzehnte Lebensjahr<br />
noch nicht vollendet haben, keinen Fischereischein<br />
mehr benötigen, sofern<br />
sie an einer Veranstaltung der <strong>Angler</strong>vereine<br />
teilnehmen, die von sachkundigen<br />
Vertretern beaufsichtigt wird.<br />
Das Präsidium des <strong>Landesverband</strong>es<br />
<strong>Sächsischer</strong> <strong>Angler</strong> e. V. ist in<br />
Übereinkunft mit der Fischereibehör-<br />
Erfolgreiche Jungangler Fotos: LVSA-Archiv<br />
186 Fischer & <strong>Angler</strong> in Sachsen, Winter 2012<br />
de zur Ansicht gelangt, dass es hierfür<br />
konkreter Festlegungen bedarf, um<br />
Missverständnisse auszuschließen und<br />
Missbrauch zu verhindern.<br />
Einstimmig wurden dazu die nachfolgenden<br />
Festlegungen für die sächsischen<br />
Mitgliedsvereine getroffen:<br />
Um eine Veranstaltung eines Angelvereins<br />
im Sinne des § 20 Abs. 3 Sächs-<br />
FischG handelt es sich nur, wenn die<br />
geplanten Angelveranstaltungen gegenüber<br />
dem <strong>Angler</strong>verband angezeigt und<br />
dem <strong>Angler</strong>verein dafür eine Registrierungsbestätigung<br />
erteilt wurde.<br />
Die fischereiausübungsberechtigten<br />
Regionalverbände stellen ihren Vereinen<br />
ein Formular zur Verfügung, mit<br />
welchem die geplanten Angelveranstaltungen<br />
gegenüber dem Verband<br />
anzuzeigen sind.<br />
Es sind folgende Maßgaben zu beachten:<br />
1. Die geplante Veranstaltung ist dem<br />
fischereiausübungsberechtigten Regionalverband<br />
mindestens 7 Tage<br />
vor der geplanten Durchführung<br />
anzuzeigen.<br />
2. Bei Veranstaltungen eines <strong>Angler</strong>vereins<br />
entfällt gemäß § 20 Abs. 3<br />
SächsFischG die Fischereischeinpflicht<br />
für Personen, die das sechzehnte<br />
Lebensjahr noch nicht vollendet<br />
haben (also noch nicht den<br />
16. Geburtstag gefeiert haben).<br />
Demzufolge wird auch kein Erlaubnisschein<br />
(§ 19 Abs. 1 SächsFischG )<br />
ausgegeben.<br />
3. Der Verein bestätigt mit seiner Unterschrift<br />
durch einen Vertretungsbefugten,<br />
dass die Veranstaltung<br />
durch Fischereischeininhaber (Sachkundige)<br />
beaufsichtigt wird.<br />
4. Der für die Veranstaltung verantwortliche<br />
Vertreter des <strong>Angler</strong>vereins<br />
hat die Registrierungsbestätigung<br />
des <strong>Angler</strong>verbandes<br />
auf Verlangen gegenüber der Verbands-<br />
und Gewässeraufsicht vorzuzeigen.<br />
Mit der Registrierungsbestätigung erhält<br />
der jeweilige Verein einen Fangmengennachweis<br />
durch den fischereiausübungsberechtigten<br />
Regionalverband.<br />
Dieser Nachweis ist erforderlich für die<br />
Erstellung der Fangstatistik.