12.02.2013 Aufrufe

Angeljournal Angeljournal - Landesverband Sächsischer Angler eV

Angeljournal Angeljournal - Landesverband Sächsischer Angler eV

Angeljournal Angeljournal - Landesverband Sächsischer Angler eV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Landesverband</strong> <strong>Sächsischer</strong> <strong>Angler</strong> e. V.<br />

Angelveranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen<br />

von Andreas Schreier und Jens Felix<br />

Die Organisation von Angelveranstaltungen<br />

mit Kindern und Jugendlichen<br />

hat sich für Vereine vereinfacht und<br />

Kosten entfallen.<br />

Was ist zu beachten?<br />

Mit dem geltenden Sächsischen Fischereigesetz<br />

(SächsFischG) vom 26.05.<br />

2012 wurde der rechtliche Rahmen geschaffen,<br />

dass Kinder bzw. Jugendliche,<br />

die das sechzehnte Lebensjahr<br />

noch nicht vollendet haben, keinen Fischereischein<br />

mehr benötigen, sofern<br />

sie an einer Veranstaltung der <strong>Angler</strong>vereine<br />

teilnehmen, die von sachkundigen<br />

Vertretern beaufsichtigt wird.<br />

Das Präsidium des <strong>Landesverband</strong>es<br />

<strong>Sächsischer</strong> <strong>Angler</strong> e. V. ist in<br />

Übereinkunft mit der Fischereibehör-<br />

Erfolgreiche Jungangler Fotos: LVSA-Archiv<br />

186 Fischer & <strong>Angler</strong> in Sachsen, Winter 2012<br />

de zur Ansicht gelangt, dass es hierfür<br />

konkreter Festlegungen bedarf, um<br />

Missverständnisse auszuschließen und<br />

Missbrauch zu verhindern.<br />

Einstimmig wurden dazu die nachfolgenden<br />

Festlegungen für die sächsischen<br />

Mitgliedsvereine getroffen:<br />

Um eine Veranstaltung eines Angelvereins<br />

im Sinne des § 20 Abs. 3 Sächs-<br />

FischG handelt es sich nur, wenn die<br />

geplanten Angelveranstaltungen gegenüber<br />

dem <strong>Angler</strong>verband angezeigt und<br />

dem <strong>Angler</strong>verein dafür eine Registrierungsbestätigung<br />

erteilt wurde.<br />

Die fischereiausübungsberechtigten<br />

Regionalverbände stellen ihren Vereinen<br />

ein Formular zur Verfügung, mit<br />

welchem die geplanten Angelveranstaltungen<br />

gegenüber dem Verband<br />

anzuzeigen sind.<br />

Es sind folgende Maßgaben zu beachten:<br />

1. Die geplante Veranstaltung ist dem<br />

fischereiausübungsberechtigten Regionalverband<br />

mindestens 7 Tage<br />

vor der geplanten Durchführung<br />

anzuzeigen.<br />

2. Bei Veranstaltungen eines <strong>Angler</strong>vereins<br />

entfällt gemäß § 20 Abs. 3<br />

SächsFischG die Fischereischeinpflicht<br />

für Personen, die das sechzehnte<br />

Lebensjahr noch nicht vollendet<br />

haben (also noch nicht den<br />

16. Geburtstag gefeiert haben).<br />

Demzufolge wird auch kein Erlaubnisschein<br />

(§ 19 Abs. 1 SächsFischG )<br />

ausgegeben.<br />

3. Der Verein bestätigt mit seiner Unterschrift<br />

durch einen Vertretungsbefugten,<br />

dass die Veranstaltung<br />

durch Fischereischeininhaber (Sachkundige)<br />

beaufsichtigt wird.<br />

4. Der für die Veranstaltung verantwortliche<br />

Vertreter des <strong>Angler</strong>vereins<br />

hat die Registrierungsbestätigung<br />

des <strong>Angler</strong>verbandes<br />

auf Verlangen gegenüber der Verbands-<br />

und Gewässeraufsicht vorzuzeigen.<br />

Mit der Registrierungsbestätigung erhält<br />

der jeweilige Verein einen Fangmengennachweis<br />

durch den fischereiausübungsberechtigten<br />

Regionalverband.<br />

Dieser Nachweis ist erforderlich für die<br />

Erstellung der Fangstatistik.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!