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Amtsblatt - Verwaltungsgemeinschaft Buttelstedt

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<strong>Amtsblatt</strong> - Vgem. Berlstedt / Vgem. <strong>Buttelstedt</strong><br />

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09. Ausgabe, 03. September 2012<br />

Bürgermeister: Ronald Runge Stadtanschrift: Am alten Gutshof 1, 99439 Neumark Telefon: (036452) 7 22 82<br />

1. Beigeordneter: Jörg Geibert 2. Beigeordneter: Egon Meier Sprechzeit: Dienstag 18 - 19 Uhr<br />

Bekanntmachung der Beschlüsse<br />

der öffentlichen Sitzung des Stadtrates Neumark<br />

vom 24.07.2012<br />

Mit Beschluss-Nr. 29/07/2012 wird die Niederschrift über die öffentliche<br />

Sitzung des Stadtrates vom 10.07.2012 in der vorliegenden Form und<br />

Fassung bestätigt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Gesetzliche Anzahl der SR: 7, davon anwesend: 6,<br />

Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 1<br />

Mit Beschluss-Nr. 30/07/2012 werden die Bauleistungen für die Errichtung<br />

eines Buswartehauses an das Bauunternehmen Pfeiffer GmbH aus Berlstedt<br />

in Höhe von 19.562,16 € vergeben.<br />

Der Mehrausgabe in Höhe von 6.200,00 € wird zugestimmt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Gesetzliche Anzahl der SR: 7, davon anwesend: 6,<br />

Ja-Stimmen: 3, Nein-Stimmen: 2, Enthaltungen: 1<br />

Mit Beschluss-Nr. 31/07/2012 vergibt der Stadtrat von Neumark die<br />

Ingenieurleistung zur Sanierung der Trauerhalle an das Ingenieurbüro<br />

Köcher.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Gesetzliche Anzahl der SR: 7, davon anwesend: 6,<br />

Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0<br />

Mit Beschluss-Nr. 32/07/2012 beauftragt der Stadtrat Neumark den<br />

Bürgermeister und den 2. Beigeordneten, mit der ARGE Betonversorgung<br />

ICE, Feste Fahrbahn Erfurt-Halle, über die Nutzungsvereinbarung neu zu<br />

verhandeln.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Gesetzliche Anzahl der SR: 7, davon anwesend: 6,<br />

Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0<br />

Bekanntmachung<br />

Die Firma van Asten Tierzucht Neumark GmbH & Co. KG in 99734<br />

Nordhausen, Kommuni kationsweg 11, hat auf Grund der §§ 4, 6, 10<br />

und 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i.d.F. der<br />

Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert<br />

am 27.06.2012 (BGBl. I S. 1421) einen Antrag auf Genehmigung einer<br />

wesent lichen Änderung<br />

der bestehenden Anlage zum Halten und zur Aufzucht von Schweinen mit<br />

einer Tierplatzkapazität von 5230 Sauen-, 972 Abferkel-, 289 Jungsauen-,<br />

2240 Mastläufer-, 33504 Ferkelaufzucht- und 3 Eberplätzen i.V.m. einer<br />

Anlage zur Güllelagerung mit einem Güllelagervolumen von insgesamt<br />

15828 m³ durch Errichtung einer Biogasanlage i.V.m. einer Anlage<br />

zur Lagerung brennbarer Gase mit einer maximalen Lagermenge<br />

von 15,53 t Biogas und einer Verbren nungsmotoranlage mit einer<br />

Feuerungswärmeleistung von 1,882 MW und damit verbunden die<br />

Erhöhung des Güllelagervolumens auf insgesamt 26342 m³ (11535 m³<br />

Biogasanlage und 14807 m³ Gülle- / Gärrestlager)<br />

und des Betriebs der wesentlich geänderten Anlage in 99439 Neumark, Am<br />

langen Raine 1, Gemarkung Neumark, Flur 6, Flurstücke 492/1, 492/2, 493,<br />

494, 495, 724, 725, 496/2, 497/2, 488/1 nach Maßgabe der dem Antrag beigefügten<br />

Planunterlagen gestellt.<br />

Gemäß § 10 Abs. 4 BImSchG wird darauf hingewiesen, dass<br />

1. der Antrag auf Erteilung der Genehmigung sowie die zugehörigen<br />

Planunterlagen, aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens<br />

ergeben, während der Dienstzeit in der Zeit<br />

vom 04. September 2012 bis einschließlich 04. Oktober 2012<br />

in der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> Berlstedt, Hauptstraße 23 , Zi. 5 a und<br />

Amtliches<br />

im Thüringer Landesverwaltungsamt, Abteilung IV / Umwelt, Referat<br />

420 - Immissions-/ Strahlen schutz und Gentechnik, in 99423 Weimar,<br />

Weimarplatz 4, Haus 2, Zimmer 3810, zur Einsicht ausliegen;<br />

2. Einwendungen gegen das Vorhaben zur Vermeidung des Ausschlusses<br />

bei den unter Punkt 1 genannten Stellen vom 04. September bis<br />

einschließlich 18. Oktober 2012 schriftlich zu erheben sind und mit<br />

Ablauf dieser Frist alle Einwendungen ausge schlossen werden, die<br />

nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen;<br />

3. auf Verlangen der Einwender deren Name und Anschrift vor der<br />

Bekanntgabe der Einwendung gegenüber dem Antragsteller und den beteiligten<br />

Behörden unkenntlich gemacht werden können, wenn diese zur<br />

ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich<br />

sind;<br />

4. laut § 17 Abs. 1 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG)<br />

i.d.F. der Bekanntmachung vom 18. August 2009 (GVBl. Nr. 11 vom<br />

28.08.2009), zuletzt geändert am 09. September 2010 (GVBl. S. 291,<br />

292),bei gleichförmigen Einwen dungen von mehr als 50 Personen<br />

derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Unterzeichner gilt,<br />

der darin mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als<br />

Vertreter bezeichnet ist, soweit er nicht von ihnen bestellt wurde, wobei<br />

der Vertreter nur eine natürliche Person sein kann,<br />

5. gleichförmige Einwendungen, die diese unter Punkt 3 genannten Angaben<br />

nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite<br />

enthalten oder als Vertreter nicht eine natürliche Person benennen,<br />

unberücksichtigt bleiben können; sowie gleichförmige Einwendungen<br />

ebenfalls unberücksichtigt bleiben können, wenn Unterzeichner ihre<br />

Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben;<br />

6. zur Erörterung rechtzeitig und formgerecht erhobener Einwendungen<br />

am 04. Dezember 2012 um 10.00 Uhr in der Stadtverwaltung<br />

Neumark, Am alten Gutshof, im Sitzungs zimmer, ein Erörterungstermin<br />

vorgesehen ist; hierzu wird darauf hingewiesen, dass<br />

a) dieser Erörterungstermin durchgeführt wird, soweit er auf Grundlage der<br />

rechtzeitig und formgerecht erhobenen Einwendungen sachgerecht und<br />

erforderlich erscheint;<br />

b) die Entscheidung über die Durchführung eines Erörterungstermins oder<br />

der Verzicht auf einen Erörterungstermin im Thüringer Staatsanzeiger<br />

und in den örtlichen Tages zeitungen bekannt gemacht wird; die<br />

Entscheidung hierüber trifft die Genehmigungs behörde nach Ablauf der<br />

Einwendungsfrist in Ausübung ihres pfl ichtgemäßen Ermessens;<br />

c) im Falle der Durchführung eines Erörterungstermins die formgerecht erhobenen<br />

Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von<br />

Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden;<br />

7. für den Fall, dass nicht alle Einwendungen innerhalb des unter Punkt 6<br />

genannten Termins erörtert werden können, der Erörterungstermin an<br />

den darauf folgenden Werktagen fortgesetzt wird, bis alle Einwendungen<br />

erörtert worden sind;<br />

8. weitere Informationen, die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des<br />

Vorhabens von Bedeutung sein können und die der Genehmigungsbehörde<br />

erst nach Beginn der Auslegung vorliegen, der Öffentlichkeit nach den<br />

Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationen zugänglich<br />

sind;<br />

9. die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche<br />

Bekannt machung erfolgen kann.<br />

Die neue Biogasanlage in der Schweinezuchtanlage Neumark soll im Jahr<br />

2013 in Betrieb genommen werden.<br />

Weimar, den 13.08.2012<br />

Thüringer Landesverwaltungsamt In Vertretung<br />

Der Präsident Dr. Bär

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