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Januar 2013 - Gemeinde Vettweiss

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Information<br />

der <strong>Gemeinde</strong>kasse Vettweiß<br />

für alle Steuerpflichtigen,<br />

die noch nicht<br />

am Lastschriftverfahren teilnehmen!<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

durch die Teilnahme am SEPA-BASIS-Lastschriftverfahren<br />

wird Ihnen die Zahlung der<br />

Grundbesitzabgaben<br />

Hundesteuer<br />

Gewerbesteuer<br />

wesentlich erleichtert.<br />

Haben Sie ein Konto bei einer Sparkasse oder Bank, sollten<br />

Sie nicht zögern, sich des SEPA-BASIS-Lastschriftverfahrens<br />

zu bedienen.<br />

Die Steuern und Abgaben werden frühestens am Fälligkeitstag<br />

Ihrem Konto belastet.<br />

➔ Ihre Vorteile<br />

Sie zahlen immer den richtigen Betrag, auch wenn sich die<br />

Steuer-Beitragshöhe ändert.<br />

Sie sparen sich das Überweisen der Forderungen.<br />

Es müssen keine Zahlungstermine überwacht werden.<br />

Alle Zahlungen erfolgen pünktlich.<br />

➔ Kein Risiko<br />

Mit dem Kontoauszug Ihres Geldinstitutes erhalten Sie<br />

über jede vorgenommene Lastschrift einen Nachweis.<br />

Amtsblatt für die <strong>Gemeinde</strong><br />

10 VETTWEISS<br />

Sie können jeder Belastung Ihres Kontos widersprechen<br />

und von Ihrem Geldinstitut die Wiedergutschrift des be -<br />

lasteten Betrages verlangen. Hierfür gilt die Frist von 8<br />

Wochen, ab dem Zeitpunkt der Belastung auf Ihrem<br />

Konto.<br />

➔ Was müssen Sie wissen?<br />

Bitte füllen Sie die SEPA-BASIS-Lastschrift unter diesem<br />

Artikel aus.<br />

Hierzu einige Anmerkungen:<br />

Mit der SEPA-BASIS-Lastschrift ermächtigen Sie Ihr<br />

Kreditinstitut die fälligen Steuerforderungen der<br />

<strong>Gemeinde</strong> Vettweiß von Ihrem Konto zu belasten.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> Vettweiß ist verpflichtet, das Mandat 13<br />

Monate vorrätig zu halten. Ein Mandat verliert nach 36<br />

Monaten seine Gültigkeit, wenn bis dahin keine Belastung<br />

erfolgte.<br />

Haben Sie der <strong>Gemeinde</strong> Vettweiß unter einem<br />

Mandat/Kassenzeichen eine SEPA-BASIS-Lastschrift<br />

erteilt und erfolgt für eine Abgabenart ein Widerspruch, so<br />

gelten die weiteren Abgabearten weiter.<br />

Ändert sich das Kassenzeichen durch einen neuen Einheitswert,<br />

so wird die bisherige SEPA-BASIS-Lastschrift nicht<br />

übernommen.<br />

➔ Bitte beachten Sie folgendes<br />

Abbuchungen von einem Sparbuch sind nicht möglich<br />

Entstehen der <strong>Gemeinde</strong>kasse im Rahmen des SEPA-<br />

BASIS-Lastschriftverfahrens Entgelte die Sie zu vertreten<br />

haben, weil z.B. eine Belastung mangels Deckung nicht<br />

eingelöst wird, so sind die Kosten von Ihnen zu tragen.<br />

Die SEPA-BASIS-Lastschrift bezieht sich ausschließlich auf<br />

das umstehende Kassenzeichen.<br />

Wird ein neues Kassenzeichen vergeben, so ist auch eine<br />

neue SEPA-BASIS-Lastschrift erforderlich.<br />

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