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Begründung zum Bebauungsplan im pdf-Format - Gemeinde Kissing

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kissing</strong>, <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 43 – <strong>Begründung</strong> 10<br />

4. Ziele der Planung<br />

4.1 Art der baulichen Nutzung<br />

Für den Planbereich ist entsprechend der geplanten Nutzung eine Festsetzung<br />

als allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 Baunutzungsverordnung in<br />

der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BauNVO) vorgesehen.<br />

Mit dem Ausschluss von Handwerksbetrieben und der in<br />

§ 4 Abs. 3 BauNVO genannten ausnahmsweise zulässigen Nutzungen soll<br />

sichergestellt werden, dass in dem geplanten Wohngebiet keine Beeinträchtigungen<br />

durch unerwünschte Nutzungen erfolgen.<br />

4.2 Maß der baulichen Nutzung, Gestaltungskonzept<br />

Entsprechend der geplanten Nutzung sind Nutzungsschablonen in den <strong>Bebauungsplan</strong><br />

eingetragen, die sich an den <strong>im</strong> Folgenden getroffenen Aussagen<br />

orientieren:<br />

Das gesamte Baugebiet soll in verschiedene Wohnquartiere eingeteilt werden,<br />

die durch eine jeweils eigenständige Baustruktur geprägt werden.<br />

Für die Bauzeile <strong>im</strong> Norden des Plangebietes werden zweigeschossige<br />

Doppelhäuser mit flachgeneigten Satteldächern bzw. versetzt angeordneter<br />

Pultdächer vorgesehen, die <strong>im</strong> Westen und Osten durch jeweils ein zweigeschossiges<br />

Einzelhaus gefasst werden sollen. Mit der zwingend zweigeschossigen<br />

Bebauung in diesem Bereich soll das gesamte Baugebiet nach<br />

Norden, zur Entlastungsstraße hin, durch eine hohe und dichte Bebauung<br />

weitestgehend abgeschirmt werden.<br />

Für die zentralen von West nach Ost verlaufenden Bauflächen ist eine lockere<br />

Bebauung mit eingeschossigen Einzelhäusern vorgesehen. Für diese<br />

Gebäude ist eine Bebauung mit Erdgeschoss und steilgeneigtem Satteldach<br />

bzw. versetzt angeordnetem Pultdach geplant, die sich in ihrer Baustruktur<br />

in die typische Einfamilienhausbebauung in den benachbarten<br />

Wohnquartieren einfügt. Südlich der zentralen Platzflächen sollen neben<br />

eingeschossigen Einzelhäusern auch Doppelhäuser in einer Bauweise mit<br />

Erdgeschoss und ausgebautem Dachgeschoss möglich sein.<br />

Arnold, Beratende Ingenieure für das Bauwesen<br />

Hauptstraße 20, 86438 <strong>Kissing</strong>, Tel. 08233/7915-0 O:\Fotos etc\Internetseite\Bebauungspläne\BPL Nr. 43\<strong>Begründung</strong>.doc

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