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Begründung zum Bebauungsplan im pdf-Format - Gemeinde Kissing

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kissing</strong><br />

Landkreis Aichach-Friedberg<br />

_______________________________________________<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 43<br />

„Am Waldweg“<br />

geändert am<br />

31.07.2003<br />

25.09.2003<br />

23.10.2003<br />

B E G R Ü N D U N G<br />

vom 25.06.2003<br />

_______________________________________________<br />

ARNOLD CONSULT AG<br />

Hauptstraße 20, 86438 <strong>Kissing</strong>, Telefon 08233/7915-0


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kissing</strong>, <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 43 – <strong>Begründung</strong> 2<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1. Beschreibung des Plangebietes....................................4<br />

1.1 Lage .................................................................................................. 4<br />

1.2 Geltungsbereich ................................................................................ 4<br />

1.3 Größe ................................................................................................ 5<br />

1.4 Naturraum ......................................................................................... 5<br />

1.5 Topographie und Vegetation ............................................................. 5<br />

1.6 Bodenverhältnisse und Flächennutzung............................................ 5<br />

1.7 Potentiell natürliche Vegetation ......................................................... 6<br />

1.8 Natur- und Denkmalschutz ................................................................ 7<br />

1.9 Biotopkartierung und Artenschutzkartierung Bayern ......................... 7<br />

1.10 Hydrologie ......................................................................................... 7<br />

2. Planungsrechtliche Ausgangssituation<br />

..........................................................................................8<br />

2.1 Umliegende Strukturen und Nutzungen............................................. 8<br />

2.2 Darstellung <strong>im</strong> Flächennutzungsplan und Landschaftsplan............... 8<br />

2.3 Rechtsverbindliche Bebauungspläne ................................................ 8<br />

2.4 Eigentumsverhältnisse ...................................................................... 9<br />

3. Anlass der Planung.........................................................9<br />

4. Ziele der Planung ..........................................................10<br />

4.1 Art der baulichen Nutzung ............................................................... 10<br />

4.2 Maß der baulichen Nutzung, Gestaltungskonzept........................... 10<br />

5. Grünordnung und Naturschutz....................................12<br />

5.1 Lage ................................................................................................ 12<br />

5.2 Bestandsbeschreibung .................................................................... 12<br />

5.3 Bewertung des Bestandes............................................................... 12<br />

5.4 Ermitteln des Umfangs erforderlicher Ausgleichsflächen ................ 16<br />

5.5 Kompensationsmaßnahme.............................................................. 17<br />

5.6 Kompensationsbeurteilung .............................................................. 21<br />

6. Umweltverträglichkeitsprüfung ...................................22<br />

7. Immissionsschutz .........................................................22<br />

7.1 Verkehrslärm ................................................................................... 22<br />

7.2 Landwirtschaft ................................................................................. 24<br />

8. Verkehrserschließung des Plangebietes ...................25<br />

8.1 Örtliche und überörtliche Verkehrsanbindung ................................. 25<br />

8.2 Ruhender Verkehr ........................................................................... 25<br />

9. Ver- und Entsorgung ....................................................26<br />

9.1 Wasserversorgung .......................................................................... 26<br />

9.2 Abwasserentsorgung....................................................................... 26<br />

9.3 Oberflächen- und Niederschlagswasserbeseitigung........................ 26<br />

Arnold, Beratende Ingenieure für das Bauwesen<br />

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kissing</strong>, <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 43 – <strong>Begründung</strong> 3<br />

9.4 Stromversorgung............................................................................. 26<br />

9.5 Gasversorgung................................................................................ 27<br />

9.6 Fernmeldeanlagen........................................................................... 27<br />

9.7 Abfallbeseitigung ............................................................................. 27<br />

10. Städtebauliche Statistik................................................27<br />

11. Altlasten .........................................................................28<br />

12. Inkrafttreten ...................................................................28<br />

Arnold, Beratende Ingenieure für das Bauwesen<br />

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kissing</strong>, <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 43 – <strong>Begründung</strong> 4<br />

<strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 43 „Am Waldweg“ der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kissing</strong>, in der<br />

Fassung vom 23.10.2003 für das Gebiet östlich des Waldweges, südlich der<br />

Entlastungsstraße und nördlich der bereits bestehenden Bebauung an der<br />

Gunzenleestraße.<br />

Entwurfsverfasser: ARNOLD CONSULT AG<br />

Beratende Architekten und Ingenieure<br />

Hauptstraße 20, 86438 <strong>Kissing</strong><br />

1. Beschreibung des Plangebietes<br />

1.1 Lage<br />

Das Plangebiet (Teilplan 1.1) liegt am nördlichen Ortsrand von <strong>Kissing</strong>, in<br />

unmittelbarer Nachbarschaft des bereits größtenteils realisierten neuen<br />

Wohngebietes „Nördlich der Gunzenleestraße“ und der Entlastungsstraße.<br />

Das für Ausgleichsmaßnahmen herangezogene Areal liegt nördlich der<br />

„Paartalhalle“.<br />

1.2 Geltungsbereich<br />

Der räumliche Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es ergibt sich aus den<br />

Planzeichnungen.<br />

Innerhalb des Geltungsbereiches des Teilbereiches 1.1 befinden sich die in<br />

der Gemarkung <strong>Kissing</strong> liegenden Grundstücke Flur Nr. 3183/3, 3183/4,<br />

3183/5, 3183/6 und 3183/7 sowie Teilflächen der Grundstücke Flur Nr.<br />

3182, 3183, 3183/2, 3184, 3185, 3186 und 3187.<br />

Der Teilbereich 1.2 setzt sich aus den in der Gemarkung <strong>Kissing</strong> liegenden<br />

Grundstücken Flur Nr. 2907 und 2908 zusammen.<br />

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kissing</strong>, <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 43 – <strong>Begründung</strong> 5<br />

1.3 Größe<br />

Die Gesamtfläche des <strong>Bebauungsplan</strong>es beträgt ca. 4,4 ha für den Teilbereich<br />

1.1 und ca. 2,3 ha für den Teilbereich 1.2. Im Teilbereich 1.1 entfallen<br />

ca. 3,0 ha auf die geplanten Wohnbauflächen, ca. 0,9 ha auf die geplanten<br />

öffentlichen Verkehrsflächen für die innere Erschließung sowie ca. 0,5 ha<br />

auf privat und öffentliche Grünflächen.<br />

1.4 Naturraum<br />

Das geplante Wohngebiet liegt <strong>im</strong> Bereich des Meringer Feldes, das <strong>im</strong> Osten<br />

an das höhergelegene Donau-Isar-Hügelland und <strong>im</strong> Westen an das<br />

Mittlere Lechgries angrenzt. Das Meringer Feld ist – wie der Mittlere<br />

Lechgries - Bestandteil der vom Quartär geprägten, weitläufigen Lech-<br />

Wertach-Ebene, welche aufgrund der überwiegend guten Bodenverhältnisse<br />

stark von landwirtschaftlicher Nutzung geprägt.<br />

1.5 Topographie und Vegetation<br />

Das Gelände des geplanten Wohngebietes ist <strong>im</strong> Wesentlichen eben.<br />

Die Fläche des geplanten Wohngebietes wurde bisher vollständig landwirtschaftlich<br />

als Ackerland genutzt. Nennenswerter Gehölzbestand ist <strong>im</strong><br />

Plangebiet nicht vorhanden.<br />

1.6 Bodenverhältnisse und Flächennutzung<br />

Der vorherrschende Bodentyp des Naturraums ist Pararendzina aus carbonatreichem<br />

Schotter mit Flussmergeldecke, ein flachgründiger, mäßig frischer,<br />

lehmiger Schotterboden. Die junge Aumergeldecke gewährt <strong>im</strong> lechnahen<br />

Teil des Meringer Feldes nur eine mittelmäßige Ertragslage; vorherrschende<br />

agrarische Nutzung ist der Ackerbau.<br />

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kissing</strong>, <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 43 – <strong>Begründung</strong> 6<br />

1.7 Potentiell natürliche Vegetation<br />

Nach WILLMANNS (1984) wird die potentielle natürliche Vegetation als<br />

Vegetation definiert, die sich spontan – also unter den momentan vorliegenden<br />

Standortbedingungen – einstellen würde, wenn der anthropogene<br />

Einfluß ausbliebe. Diese theoretisch konstruierte Vegetation dient als Planungsgrundlage<br />

der Darstellung des aktuellen, natürlichen biotischen Potentials<br />

einer Landschaft sowie der standortgerechten Pflanzenauswahl für<br />

Neupflanzungen – etwa <strong>im</strong> Rahmen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.<br />

Die potentiell natürliche Vegetation <strong>im</strong> Untersuchungsgebiet setzt sich nach<br />

SEIBERT (1968) aus einem Eschen-Ulmen-Auwald (Querco-Ulmetum minoris)<br />

zusammen mit folgenden Hauptgehölzarten:<br />

·Eschen-Ulmen-Auwald (Querco-Ulmetum minoris)<br />

In der Baumschicht:<br />

Fraxinus excelsior (Esche), Ulmus minor (Feld-Ulme), Ulmus glabra (Berg-<br />

Ulme), Acer pseudoplatanus (Berg-Ahorn), Acer platanoides (Spitz-Ahorn),<br />

Quercus robur (Stiel-Eiche), Tilia cordata (Winter-Linde), Prunus padus<br />

(Trauben-Kirsche), Carpinus betulus (Hainbuche), Alnus incana (Grau-<br />

Erle), Betula pendula (Weiß-Birke), Populus canescens (Grau-Pappel), Populus<br />

alba (Silber-Pappel), Populus nigra (Schwarz-Pappel), Salix alba<br />

(Silber-Weide), Salix triandra (Mandel-Weide) Malus sylvestris (Apfel), Pi-<br />

nus sylvestris (Wald-Kiefer), Picea abies (Fichte)<br />

In der Strauchschicht:<br />

Lonicera xylosteum (Gewöhnliche Heckenkirsche), Cornus sanguinea (Roter<br />

Hartriegel), Daphne mezereum (Seidelbast), Ligustrum vulgare (Gemeiner<br />

Liguster), Euonymus europaea (Pfaffenhütchen), Corylus avellana (Hasel),<br />

Viburnum lantana (Wolliger Schneeball), Viburnum opulus (Gewöhnlicher<br />

Schneeball), Prunus spinosa (Schlehe), Crataegus monogyna<br />

(Eingriffliger Weißdorn), Crataegus oxyacantha (Zweigriffliger Weißdorn),<br />

Rhamnus frangula (Faulbaum), Rhamnus cathartica (Echter Kreuzdorn),<br />

Berberis vulgaris (Gewöhnliche Berberitze), Sambucus nigra (Schwarzer<br />

Holunder), Ribes nigrum (Schwarze Johannisbeere), Ribes rubrum (Rote<br />

Johannisbeere), Salix v<strong>im</strong>inals (Flecht-Weide), Clematis vitalba (Gemeine<br />

Waldrebe), Humulus lupulus (Hopfen)<br />

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kissing</strong>, <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 43 – <strong>Begründung</strong> 7<br />

1.8 Natur- und Denkmalschutz<br />

Für das Plangebiet liegen nach derzeitigem Kenntnisstand keine naturschutzrechtlichen<br />

und denkmalschutzrechtlichen Gründe vor, die der geplanten<br />

Wohnbebauung entgegenstehen.<br />

Das Plangebiet grenzt <strong>im</strong> Westen direkt an eine Gruppe von mindestens<br />

zehn eingeebneten hallstattzeitlichen Grabhügeln. Es besteht die Möglichkeit,<br />

dass sich <strong>im</strong> Plangebiet weitere Grabhügel bzw. auch eine dazugehörige<br />

Siedlung befinden.<br />

Bodendenkmäler, die beider Verwirklichung des Vorhabens zutage kommen,<br />

unterliegen der Meldepflicht nach Art. 8 DSchG und sind dem Bayerischen<br />

Landesamt für Denkmalpflege unverzüglich bekannt zu geben.<br />

1.9 Biotopkartierung und Artenschutzkartierung Bayern<br />

Im Rahmen der Biotopkartierung ist <strong>im</strong> Planungsgebiet keine Fläche erhoben<br />

worden<br />

1.10 Hydrologie<br />

Mit Grundwasser ist <strong>im</strong> Planbereich in den für die geplante Bebauung relevanten<br />

Tiefen möglicherweise zu rechnen. Nachdem bei starken Regenereignissen<br />

ein Ansteigen des Grundwassers bekannt ist, wird empfohlen,<br />

die Gebäude bis zur Geländeoberkante wasserdicht auszuführen und gegen<br />

aufsteigendes und drückendes Wasser sowie gegen Auftrieb zu sichern.<br />

Es wird empfohlen bei Öltanks eine Auftriebssicherung vorzusehen.<br />

Erforderliche Grundwasserabsenkungen zur Bauwasserhaltung bedürfen<br />

der wasserrechtlichen Erlaubnis. Anträge hierzu sind bei der Kreisverwaltungsbehörde<br />

rechtzeitig vor Baubeginn einzureichen. Grundsätzlich ist eine<br />

Versickerung des geförderten Grundwassers vorzusehen. Eine Grundwasserabsenkung<br />

über den Bauzustand hinaus ist nicht zulässig.<br />

Natürliche Oberflächengewässer sind <strong>im</strong> <strong>Bebauungsplan</strong>gebiet nicht vorzufinden.<br />

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2. Planungsrechtliche Ausgangssituation<br />

2.1 Umliegende Strukturen und Nutzungen<br />

Die an die geplanten Wohnbauflächen angrenzende Nachbarschaft ist geprägt<br />

durch unterschiedliche Strukturen und Nutzungen:<br />

• Im Norden der unmittelbar nördlich angrenzenden Entlastungsstraße<br />

und <strong>im</strong> Osten durch landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen.<br />

• Im Süden durch die entlang der Gunzenleestraße bereits vorhandene<br />

Wohnbebauung mit Einfamilien-, Doppel- und Mehrfamilienhäusern<br />

(ein- und zweigeschossige Gebäude).<br />

• Im Westen durch den Waldweg mit der westlich anschließenden neuen<br />

Wohnbebauung in Form von Einfamilienhäusern und Doppelhäusern<br />

(ein- und zweigeschossige Gebäude) <strong>im</strong> Wohngebiet „Nördlich der<br />

Gunzenleestraße“.<br />

2.2 Darstellung <strong>im</strong> Flächennutzungsplan und Landschaftsplan<br />

In dem rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kissing</strong> ist<br />

der Planungsbereich (Teilbereich 1.1) als allgemeines Wohngebiet (WA)<br />

dargestellt.<br />

Die beabsichtigte bauliche Nutzung entspricht somit in vollem Umfang den<br />

Darstellungen <strong>im</strong> Flächennutzungsplan. Der <strong>Bebauungsplan</strong> ist gemäß § 8<br />

Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.<br />

2.3 Rechtsverbindliche Bebauungspläne<br />

Das für die Bebauung vorgesehene Areal liegt <strong>im</strong> Außenbereich gemäß<br />

§ 35 BauGB. Ein <strong>Bebauungsplan</strong> ist bislang noch nicht vorhanden.<br />

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2.4 Eigentumsverhältnisse<br />

Die für die geplanten Wohnbauflächen und die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen<br />

benötigten Grundstücke befinden sich <strong>im</strong> Eigentum der <strong>Gemeinde</strong>.<br />

3. Anlass der Planung<br />

Nachdem das in den vergangenen zwei bis drei Jahren realisierte Baugebiet<br />

„Nördlich der Gunzenleestraße“ zwischenzeitlich bereits nahezu vollständig<br />

belegt ist und <strong>im</strong>mer neuen Anfragen nach Bauland in der <strong>Gemeinde</strong><br />

einlaufen, sieht sich die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kissing</strong> vor die Aufgabe gestellt,<br />

neue Bauflächen zur Deckung der weiterhin vorliegenden Bauanfragen<br />

auszuweisen.<br />

Die weitere Entwicklung der <strong>Gemeinde</strong> soll <strong>im</strong> Norden <strong>im</strong> Wesentlichen<br />

entlang der neuen Entlastungsstraße vonstatten gehen. Hierzu hat die<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>im</strong> Vorfeld einer <strong>Bebauungsplan</strong>aufstellung bereits den Erwerb<br />

der Grundstücke östlich des Waldweges in Angriff genommen, um später<br />

eine zügige Umsetzung der Bebauung sicherstellen zu können.<br />

Da aufgrund der Lage der Flächen <strong>im</strong> Außenbereich eine bauliche Entwicklung<br />

dieser Flächen östlich des Waldweges jedoch nur über einen <strong>Bebauungsplan</strong><br />

möglich ist, hat die <strong>Gemeinde</strong> am 25.07.2002 die Aufstellung eines<br />

<strong>Bebauungsplan</strong>s zur Erschließung eines neuen Wohngebietes östlich<br />

des Waldweges beschlossen.<br />

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kissing</strong>, <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 43 – <strong>Begründung</strong> 10<br />

4. Ziele der Planung<br />

4.1 Art der baulichen Nutzung<br />

Für den Planbereich ist entsprechend der geplanten Nutzung eine Festsetzung<br />

als allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 Baunutzungsverordnung in<br />

der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BauNVO) vorgesehen.<br />

Mit dem Ausschluss von Handwerksbetrieben und der in<br />

§ 4 Abs. 3 BauNVO genannten ausnahmsweise zulässigen Nutzungen soll<br />

sichergestellt werden, dass in dem geplanten Wohngebiet keine Beeinträchtigungen<br />

durch unerwünschte Nutzungen erfolgen.<br />

4.2 Maß der baulichen Nutzung, Gestaltungskonzept<br />

Entsprechend der geplanten Nutzung sind Nutzungsschablonen in den <strong>Bebauungsplan</strong><br />

eingetragen, die sich an den <strong>im</strong> Folgenden getroffenen Aussagen<br />

orientieren:<br />

Das gesamte Baugebiet soll in verschiedene Wohnquartiere eingeteilt werden,<br />

die durch eine jeweils eigenständige Baustruktur geprägt werden.<br />

Für die Bauzeile <strong>im</strong> Norden des Plangebietes werden zweigeschossige<br />

Doppelhäuser mit flachgeneigten Satteldächern bzw. versetzt angeordneter<br />

Pultdächer vorgesehen, die <strong>im</strong> Westen und Osten durch jeweils ein zweigeschossiges<br />

Einzelhaus gefasst werden sollen. Mit der zwingend zweigeschossigen<br />

Bebauung in diesem Bereich soll das gesamte Baugebiet nach<br />

Norden, zur Entlastungsstraße hin, durch eine hohe und dichte Bebauung<br />

weitestgehend abgeschirmt werden.<br />

Für die zentralen von West nach Ost verlaufenden Bauflächen ist eine lockere<br />

Bebauung mit eingeschossigen Einzelhäusern vorgesehen. Für diese<br />

Gebäude ist eine Bebauung mit Erdgeschoss und steilgeneigtem Satteldach<br />

bzw. versetzt angeordnetem Pultdach geplant, die sich in ihrer Baustruktur<br />

in die typische Einfamilienhausbebauung in den benachbarten<br />

Wohnquartieren einfügt. Südlich der zentralen Platzflächen sollen neben<br />

eingeschossigen Einzelhäusern auch Doppelhäuser in einer Bauweise mit<br />

Erdgeschoss und ausgebautem Dachgeschoss möglich sein.<br />

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kissing</strong>, <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 43 – <strong>Begründung</strong> 11<br />

Entlang der Verlängerung der Friedberger Straße, soll auf einigen wenigen<br />

Grundstücken auch die Möglichkeit geschaffen werden, die an der Gunzenleestraße<br />

bereits in diesem Bereich vorhandene Mehrfamilienhausbebauung<br />

<strong>im</strong> Plangebiet fortsetzen zu können.<br />

Im Südwesten des Plangebietes wird am Übergang zu der bereits an der<br />

Gunzenleestraße vorhandenen tlw. massiven Bebauung eine dichte Bebauung<br />

mit zweigeschossigen Gebäuden in Form von Reihen-, Doppel-<br />

oder Einzelhäusern vorgesehen.<br />

Im Südosten des Plangebietes sollen auf kleineren Grundstücken kleine<br />

zweigeschossige Einzelhäuser entstehen, die Wohneigentum für jedermann<br />

zu einem erschwinglichen Preis ermöglichen sollen. Aufgrund der<br />

südlich zu diesem Bereich angrenzenden hohen und wuchtigen Bestandsgebäude,<br />

können die neuen Wohngebäude in diesem Bereich in Abweichung<br />

von der Abstandsflächenregelung des Art. 6 der BayBO bis zu einem<br />

Abstand von lediglich 2,50 m an die nördlich angrenzende neue Erschließungsstraße<br />

herangebaut werden, da die Belichtung der Gebäude<br />

dadurch nicht beeinträchtigt wird<br />

Mit den für die jeweiligen Gebäudetypen festgesetzten max<strong>im</strong>alen Grundflächen<br />

soll eine Bebauung <strong>im</strong> Plangebiet ermöglicht werden, die für jeden<br />

Haustyp eine Größenordnung ermöglicht, die eine ausreichende Nutzung<br />

des jeweiligen Gebäudes zulässt, ohne eine zu starke Überbauung des<br />

Baugebiets herbeizuführen. Durch die festgesetzten Grundflächen werden<br />

die in § 17 BauNVO für allgemeine Wohngebiete vorgegeben Obergrenzen<br />

für die Best<strong>im</strong>mung des Maßes der baulichen Nutzung eingehalten.<br />

Durch die Festsetzung einer max<strong>im</strong>alen Wandhöhe von 6,2 m und gleichzeitiger<br />

flacher Dachneigung (28° - 35°) wird eine Bebauung mit Erdgeschoss<br />

und 1. Obergeschoss sowie eine teilweise Nutzung des Dachgeschosses<br />

ermöglicht, während bei einer max<strong>im</strong>alen Wandhöhe von 3,50 m<br />

und gleichzeitiger steiler Dachneigung (38° - 45°) eine Bebauung mit Erdgeschoss<br />

und vollständig ausgebautem Dachgeschoss ermöglicht werden<br />

soll.<br />

Grundsätzlich werden die Traufhöhe und Dachneigungen <strong>im</strong> Plangebiet so<br />

vorgesehen, dass später eine weitestgehend einheitliche Firsthöhe in den<br />

einzelnen Wohnquartieren des Wohngebietes erzielt werden kann.<br />

Mit den getroffenen Festsetzungen soll ein Wohngebiet ermöglicht werden,<br />

das hinsichtlich der Gebäudetypen ein breit gefächertes Spektrum anbietet,<br />

ohne dass jedoch die städtebauliche Ordnung des Plangebiets auf der<br />

Strecke bleibt.<br />

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kissing</strong>, <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 43 – <strong>Begründung</strong> 12<br />

5. Grünordnung und Naturschutz<br />

5.1 Lage<br />

Das ca. 4,4 ha große Planungsgebiet befindet sich <strong>im</strong> Lechtal. Es schließt<br />

nördlich und östlich an die bestehende Wohnbebauung in Neukissing, südlich<br />

der neuen Entlastungsstraße an Bestand.<br />

5.2 Bestandsbeschreibung<br />

Das Planungsgebiet selbst unterliegt derzeit der landwirtschaftlichen, ackerbaulichen<br />

Nutzung. Nach Süden und Westen grenzen bestehende<br />

Wohngebiete an. Die Flächen nördlich und östlich werden derzeit landwirtschaftlich<br />

(überwiegend ackerbaulich) genutzt. In Zukunft wird die geplante<br />

Entlastungsstraße das Baugebiet nach Norden hin begrenzen.<br />

Das Landschaftsbild wird hier vor allem durch die angrenzenden Siedlungs-<br />

und Straßenflächen, die landwirtschaftlich intensiv genutzten Felder sowie<br />

durch das schmale weiter nördlich gelegene Waldgebiet geprägt, das den<br />

Siedlungsraum von Neukissing von der weitläufigeren Lechebene abgrenzt.<br />

5.3 Bewertung des Bestandes<br />

Durch die langjährige intensive Nutzung der Ackerflächen sowie die straßen-<br />

und siedlungsnahe Lage des Untersuchungsgebietes weisen die Ackerflächen<br />

einen hohen Grad an Hemerobie sowie damit einhergehend<br />

eine aktuell geringe Wertigkeit für Natur und Landschaft auf. Die mangelhafte<br />

Ausstattung mit Strukturelementen auf den Ackerflächen sowie die<br />

zukünftige Zerschneidung durch die Entlastungsstraße bietet wenig Rückzugsmöglichkeiten<br />

für die Tier- und Pflanzenwelt. Auch die Schutzgüter<br />

Boden, Wasser, Kl<strong>im</strong>a und Landschaftsbild werden durch die aktuelle Nutzung<br />

sowie durch die umliegende Infrastruktur und Bebauung beeinträchtigt.<br />

Insgesamt ist aufgrund der bisherigen Beeinträchtigungen der Flächen von<br />

einer geringen Empfindlichkeit gegenüber Eingriffen in den Naturhaushalt<br />

auszugehen.<br />

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kissing</strong>, <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 32 – <strong>Begründung</strong> 13<br />

Tabelle 1: Zustandseinstufung des Planungsgebietes nach der Bedeutung der Schutzgüter<br />

BEDEUTUNG FÜR<br />

NATURHAUSHALT UND<br />

LANDSCHAFTBILD<br />

Acker<br />

43.700 m²<br />

ARTEN UND<br />

BIOTOPE<br />

Kategorie I oberer<br />

Wert<br />

• Ackerfläche<br />

BODEN<br />

Kategorie I oberer<br />

Wert<br />

• Anthropogen überprägte<br />

Ackerfläche mit<br />

durchschnittlichen Erzeugungsbedingungen<br />

WASSER<br />

Kategorie II unterer<br />

Wert<br />

• grundwasserferner<br />

Boden mit hoher<br />

Durchlässigkeit und<br />

geringem Filtervermögen<br />

(laut StandortkundlicherBodenkarte);<br />

Eintragsrisiko von<br />

Nähr- und Schadstoffen<br />

ins Grundwasser<br />

vorhanden<br />

KLIMA / LUFT<br />

Kategorie I oberer<br />

Wert<br />

• Fläche ohne kleinkl<strong>im</strong>atisch<br />

wirksame<br />

Luftaustauschbahnen<br />

Kategorie I: Acker 43.700<br />

LANDSCHAFTSBILD<br />

Kategorie I oberer<br />

Wert<br />

• Ausgeräumte, strukturarmeAgrarlandschaft,<br />

geprägt von<br />

Siedlung und Infrastruktur<br />

m²<br />

GESAMTWERT<br />

Kategorie I<br />

oberer<br />

Wert<br />

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kissing</strong>, <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 43 – <strong>Begründung</strong> 14<br />

5.3.1 Vermeidungs- und Min<strong>im</strong>ierungsmaßnahmen innerhalb der Eingriffsfläche<br />

Potential Leitbilder / Funktions-<br />

und Wertelemente<br />

BODENPO-<br />

TENTIAL<br />

WASSER-<br />

POTENTIAL<br />

• Filter- und Pufferfunk-<br />

tion gegen Eintrag von<br />

Schadstoffen<br />

• Abflußregulation<br />

• Belebter Oberboden als<br />

Standort für natürliche<br />

Vegetation und Kulturpflanzen<br />

• Intakter Wasserkreislauf<br />

• Grundwasserneubildung<br />

• Retention von Oberflächenwasser<br />

Allg. Beeinträchtigungen<br />

gegenüber geplanter<br />

Baumaßnahme<br />

• Flächenverlust und<br />

-verdichtung<br />

• Veränderung des Wasserhaushaltes<br />

durch Versiegelung<br />

• Schadstoffeintrag <strong>im</strong><br />

direkten Umfeld<br />

• Verringerung der Grundwasserneubildung<br />

• reduzierte Retention des<br />

Oberflächenwassers<br />

• Eingriff in den natürlichen<br />

Wasserhaushalt, evtl.<br />

Schadstoffeintrag<br />

Baubedingt:<br />

Vorkehrungen zur Vermeidung und Minderung von Beeinträchtigungen<br />

• Sachgemäße Lagerung und Trennung des Mutterbodens vom Unterboden (nach DIN 18300)<br />

• Vermeidung von Schadstoffeintrag<br />

• Schutz angrenzender Flächen vor Verdichtung und Zerstörung<br />

• Flächensparende Ablagerung von Erdmassen und Baustoffen etc.<br />

• Reduzierung der Versiegelung und der Erdmassenbewegungen auf ein Mindestmaß<br />

Anlagebedingt:<br />

• Verwendung wasserdurchlässiger Beläge auf den kontaminationsfreien und versickerungsfähigen<br />

Lager-, Stell- und Verkehrsflächen.<br />

Baubedingt:<br />

• Sorgfältige Handhabe von Maschinen und Baustoffen zur Vermeidung von Schadstoffversickerung<br />

Anlagebedingt:<br />

• Rückhaltung bzw. Versickerung des Niederschlagswassers von den Dachflächen und wenig<br />

frequentierten Verkehrsflächen vor Ort (z.B. über Zisternen, Rigolen, Sickermulden oder –<br />

Schächte, Versickerung über offenes Grabensystem oder über die belebte, bewachsene Bodenzone<br />

<strong>im</strong> Bereich der Grünflächen vor Ort )<br />

• Verwendung wasserdurchlässiger Beläge auf den kontaminationsfreien und versickerungsfähigen<br />

Lager-, Stell- und Verkehrsflächen<br />

• Vermeidung von Grundwasseranschnitt und –absenkung<br />

• Verminderung des Oberflächenabflusses durch Bepflanzung<br />

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kissing</strong>, <strong>Bebauungsplan</strong><br />

Nr. 43 – <strong>Begründung</strong><br />

Potential Leitbilder / Funktions-<br />

und Wertelemente<br />

KLIMA-<br />

POTENTIAL<br />

BIOTOPPO-<br />

TENTIAL<br />

LANDSCHAFTS-<br />

BILD, ERHO-<br />

LUNG<br />

• Erhalt kl<strong>im</strong>aaktiver<br />

Flächen<br />

• Steigerung der Frischluftproduktion<br />

• Sicherung und Erhalt<br />

von Kalt- und Frischluftabflußbahnen<br />

<strong>im</strong> Siedlungs-<br />

und siedlungsnahen<br />

Bereich<br />

• Standort für Biotope in<br />

der Kulturlandschaft als<br />

Rückzugsraum für Flora<br />

und Fauna<br />

• landschaftliche Vielfalt<br />

und Eigenart<br />

• standorttypisches<br />

Landschaftsbild<br />

• Erholungsfunktion<br />

Allg. Beeinträchtigungen<br />

gegenüber geplanter<br />

Baumaßnahme<br />

• Verlust an kl<strong>im</strong>aaktiven<br />

Flächen<br />

• Verringerung der Frischluftproduktion<br />

und -<br />

zufuhr<br />

• Veränderung des Kleinkl<strong>im</strong>as<br />

<strong>im</strong> siedlungsnahen<br />

Raum<br />

• Verlust und Zerschneidung<br />

von Biotopflächen<br />

und Landschaftsraum<br />

• Veränderung des bestehendenLandschaftsbildes<br />

• Verlust von Freiraum für<br />

die Naherholung<br />

Vorkehrungen zur Vermeidung und Minderung von Beeinträchtigungen<br />

Anlagebedingt:<br />

• Vermeidung eines hohen Emissionsausstoßes<br />

• Schaffung kl<strong>im</strong>afördernder Strukturen (Gehölzpflanzungen)<br />

Baubedingt:<br />

• Flächensparende Ablagerung von Erdmassen und Baustoffen<br />

• Schutz vor Emissionen, Auswaschung und Versickerung von Schadstoffen<br />

Anlagebedingt:<br />

• Verzicht auf große Ablagerungen und Aufschüttungen sowie Grundwasserveränderungen<br />

• Pflanzung von standortgerechten Gehölzen auf den öffentlichen und privaten Grünflächen<br />

laut Artenliste<br />

• Verwendung von UV-armer Straßenbeleuchtung<br />

Anlagebedingt<br />

• Opt<strong>im</strong>ale Einpassung des Wohngebietes in das Gelände<br />

• Einbindung der Bauwerke und des Wohngebietes in das Orts- und Landschaftsbild durch<br />

Bepflanzung mit standorthe<strong>im</strong>ischen Gehölzen sowohl <strong>im</strong> öffentlichen als auch privaten Bereich<br />

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das Bauwesen O:\Fotos etc\Internetseite\Bebauungspläne\BPL<br />

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15


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kissing</strong>, <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 32 – <strong>Begründung</strong> 16<br />

5.4 Ermitteln des Umfangs erforderlicher Ausgleichsflächen<br />

Im vorliegenden Fall ist die Bebauung bzw. Versiegelung der Fläche die<br />

prägende Größe bezüglich der Intensität des Eingriffs. Durch die Baumaßnahme<br />

gehen nahezu alle Schutzgutfunktionen verloren. Anhand des Leitfadens<br />

des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und<br />

Umweltfragen „Bauen <strong>im</strong> Einklang mit Natur und Landschaft“ (StMLU<br />

1999) kann die Schwere des Eingriffs und der Bedarf an Kompensationsflächen<br />

ermittelt werden.<br />

Mit einer Grundflächenzahl von > 0,35 wird das geplante Wohngebiet als<br />

„Fläche mit hohem Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad“ betrachtet (Typ A).<br />

Die Ackerflächen werden in Kategorie I - Gebiete mit geringer Bedeutung<br />

für Naturhaushalt – eingestuft (vgl. Kapitel Bewertung). Daraus ergibt sich<br />

für die Ackerflächen ein Kompensationsfaktor von 0,3 - 0,6. Da das geplante<br />

Wohngebiet von drei Seiten durch angrenzende Wohngebiete bzw.<br />

nach Norden durch die neue Entlastungsstrasse umgeben wird (die vierte<br />

Seite öffnet sich zu einer derzeit noch landwirtschaftlich genutzten Fläche),<br />

wird ein niedriger Wert als Faktor festgesetzt. Aufgrund der festgesetzten<br />

Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung der Beeinträchtigung von Natur<br />

und Landschaft (vgl. Tabelle 2) sowie der grünordnerische Maßnahmen<br />

zur Wohnumfeldgestaltung kann damit ein Kompensationsfaktor von 0,4<br />

für die Ausgleichsbemessung herangezogen werden.<br />

Daraus ergibt sich folgende Berechnung:<br />

Fläche in m² Flächennutzungstyp Kompensationsfläche in m²<br />

43.700 Landwirtschaftliche<br />

Flächen, intensiv genutzt<br />

(Acker)<br />

= 17.480<br />

Kompensationsfläche gesamt = 17.480<br />

Nach dieser Kalkulation ist für den Ausgleich des geplanten Eingriffs<br />

<strong>im</strong> Rahmen des Bauvorhaben „Am Waldweg“ eine Kompensationsfläche<br />

von 17.480 m² notwendig.<br />

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5.5 Kompensationsmaßnahme<br />

Als Ausgleich für den entstehenden Eingriff in Natur und Landschaft sind<br />

ca. 17.400 m² Ausgleichsfläche bereitzustellen. Gemäß Leitfaden „Bauen<br />

<strong>im</strong> Einklang mit Natur“ muss die Ausgleichsfläche um mindestens eine Kategorie<br />

aufgewertet werden (§ 9 (1a) BauGB).<br />

Die Kompensation des Eingriffs kann durch Maßnahmen <strong>im</strong> Geltungsbereich<br />

des <strong>Bebauungsplan</strong>es, aber auch außerhalb des Baugebietes erbracht<br />

werden. Da innerhalb und <strong>im</strong> direkten Umfeld des Bebauungsgebietes<br />

„Am Waldweg“ aufgrund der mangelnden Ausgleichseignung keine<br />

Kompensation für die Beeinträchtigung der verschiedenen Schutzgüter erreicht<br />

werden kann, muss der Eingriff durch die Aufwertung von außerhalb<br />

des Eingriffsbereichs liegenden Flächen erfolgen.<br />

As Kompensation werden die in der Paaraue gelegenen Flurstücke 2907<br />

und 2908 herangezogen. Die Flächen grenzen an den Geltungsbereich<br />

des <strong>Bebauungsplan</strong>es Nr. 14 und die vorgesehenen Maßnahmen ergänzen<br />

somit dessen Ausgleichsflächen zur Aufwertung der Paaraue.<br />

5.5.1 Derzeitiger Zustand der Ausgleichsflächen (s. auch Teilplan 1.2)<br />

Ausgleichsfläche Derzeitiger Zustand<br />

Fl. Nr. 2907, 16.740m²<br />

Gmd. <strong>Kissing</strong>, Paaraue<br />

Intensiv genutztes Grünland<br />

das Flurstück wird durch einen Nord-Süd verlaufenden<br />

Graben getrennt:<br />

• der westliche Teil unterliegt derzeit einer<br />

intensiven Grünlandnutzung<br />

• der Abschnitt östlich des Grabens wird<br />

wiederum von einem Wirtschaftsweg geteilt,<br />

der Bereich östlich hiervon weist <strong>im</strong><br />

Artenbestand Feuchtezeiger auf und<br />

grenzt an einen nördlich gelegenen Großseggenbestand.<br />

An seiner Ostgrenze<br />

stösst er an den Waldbestand der Paarleite,<br />

nach Süden an ein Grundstück mit<br />

Kleingartennutzung und Gehölzen.<br />

Bewertung der Fläche insgesamt gemäß Leit-<br />

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Ausgleichsfläche Derzeitiger Zustand<br />

faden (BAYSTMLU 1999):<br />

Geringe Bedeutung für Naturhaushalt und<br />

Landschaftsbild<br />

Fl. Nr. 2908 , 6.410 m²<br />

Gmd. <strong>Kissing</strong>, Paaraue<br />

Intensiv genutztes Grünland<br />

das Flurstück liegt nördlich des o.g. und wird<br />

ebenfalls durch einen Nord-Süd verlaufenden<br />

Graben getrennt:<br />

• das westliche Gelände ist Teil einer ehemaligen<br />

Weide (gemeinsam mit Flurstück<br />

2908/2). Es ist nach Süden und Osten hin<br />

eingezäunt und teilweise von einer<br />

Scheune bestanden(ca. 3,5 x 5 m), die<br />

Westgrenze bildet ein Wirtschaftsweg entlang<br />

der Paar.<br />

• der östliche Abschnitt unterliegt intensiver<br />

Grünlandnutzung, weist östlich des zweiten<br />

Feldweges jedoch einen hohen Anteil<br />

an Feuchtezeigern auf. Er grenzt an seiner<br />

Ostgrenze an den Waldbestand der Paarleite.<br />

Bewertung der Fläche insgesamt gemäß Leitfaden<br />

(BAYSTMLU 1999):<br />

westlicher Teil:<br />

geringe Bedeutung für Naturhaushalt und<br />

Landschaftsbild<br />

östlicher Teil:<br />

mittlere Bedeutung für Naturhaushalt und<br />

Landschaft<br />

23.150 m 2 Gesamtsumme der Kompensation<br />

Eine Aufwertung der oben genannten Flächen ist aus naturschutzfachlicher<br />

Sicht sinnvoll.<br />

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5.5.2 Beschreibung der Ausgleichsmaßnahmen<br />

Schutzgut Ausgleichsmaßnahme<br />

Arten und Lebensräume<br />

Anlage und Entwicklung eines strukturreichen Grabensystems<br />

unter Berücksichtigung des natürlichen<br />

Standortpotentials, Verbesserung der aquatischen<br />

und terrestrischen Biotopstrukturen, Extensivierung<br />

der Nutzung<br />

Boden Reduzierung der Bodenbewirtschaftung<br />

Wasser Aufwertung des bestehenden Grabenlaufs<br />

Kl<strong>im</strong>a und Luft Keine<br />

Landschaftsbild Wiederherstellung naturraumtypischer Auenutzung<br />

und historischer Landnutzungsformen (Grabensysteme)<br />

Anlage und Entwicklung eines stukturreichen Grabensystems:<br />

In den Flurstücken 2907 und 2908 werden in Ost-West-Richtung und<br />

senkrecht <strong>zum</strong> derzeitigen Entwässerungsgraben Gräben bis max.<br />

0,50 m Tiefe angelegt. Bei der Ausführung ist darauf zu achten, dass<br />

die Längs- und Querprofile abwechslungsreich ausgebildet werden<br />

und die Böschungsneigungen der neuen Uferböschungen variieren<br />

(1:1 bis 1 : 10) (siehe auch Beispiel Grabenprofil). Im Bereich flacher<br />

Uferböschungen ist somit eine Mahd bis an die Grabenoberkante<br />

möglich; die steileren Böschungen können einen breiteren Stauden-<br />

und Röhrichtsaum entwickeln. Der <strong>im</strong> Rahmen der Baumassnahme<br />

abzutragende Oberboden ist von der Kompensationsfläche zu entfernen<br />

und auf Ackerflächen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kissing</strong>, z.B. <strong>im</strong> Bereich<br />

der Lechaue, auszubringen.<br />

Die Nutzung des gesamten Grünlandes erfolgt extensiv in 2-maliger<br />

Mahd <strong>im</strong> Jahr (1. Mahd ab Mitte Juni) sowie mit Verzicht auf Düngung.<br />

Im Bereich der neu entstehenden Böschungsbereiche und<br />

Rohbodenstandorte sind stellenweise (bis 25%) Intialansaaten<br />

(feuchte Hochstauden, Röhrichte aus autochtonen Beständen)<br />

durchzuführen, ansonsten sind die Uferbereiche der natürlichen Besiedlung<br />

durch Arten aus den umliegenden Biotopen zu überlassen.<br />

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Dominanter Gehölzaufwuchs ist durch angepasste Pflege zu unterbinden<br />

Entwicklung von Feuchtwiesenbeständen:<br />

Die Wiesenbereiche östlich des Wirtschaftsweges (Ost) weisen derzeit<br />

bereits ein hohes Feuchtepotential auf und sind zu artenreichen<br />

Feuchtwiesen – Typ Kohldistelwiese - zu entwickeln. Hierzu ist die<br />

Nutzung durch Reduzierung der Mahd auf 2x / Jahr zu extensivieren<br />

(1. Schnitt ab Mitte Juni) sowie auf Düngung zu verzichten.<br />

Weitere Maßnahmen:<br />

In der auf Flurstück 2908 vorhandenen Scheune ist ein Schleiereulenkasten<br />

<strong>im</strong> Dachgebälk anzubringen, um die Ansiedlung dieser Art zu fördern.<br />

Darüber hinaus ist darauf zu achten, dass die Scheune auch weiterhin in<br />

ihrer baulichen Substanz für Kleintiere und –säuger zugängig bleibt.<br />

Der Zaun um Flurstück 2908 ist rückzubauen.<br />

Beipiel für Grabenprofil:<br />

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5.6 Kompensationsbeurteilung<br />

Die vorgesehenen Maßnahmen dienen der Steigerung der Strukturvielfalt,<br />

der Verbesserung der natürlichen Standortverhältnisse, dem Verbund vorhandener<br />

Biotope des Naturraumes Paaraue sowie der Verbesserung der<br />

aquatischen Lebensräume.<br />

Nach den aufgeführten Maßnahmen zu Vermeidung und Minderung auf<br />

der Baufläche und der Aufwertung der standörtlichen Eigenschaften auf<br />

den Ersatzflächen kann der zu erwartende Eingriff in den Naturhaushalt<br />

aus naturschutzfachlicher Sicht kompensiert werden.<br />

Da kleinere Teilbereiche der Kompensationsfläche (Grünland mit Feuchtezeigern<br />

östlich des Feldwegs) bereits als höherwertig einzustufen sind, ist<br />

keine Aufwertung der Gesamtfläche um ein Kategorie möglich (s. Leitfaden<br />

„Bauen <strong>im</strong> Einklang mit Natur“). Die vorgesehenen Ersatzmaßnahmen<br />

werden daher zu 80% als Kompensation angerechnet.<br />

1. Ersatzfläche<br />

Gesamtfläche 23.150 m 2<br />

80% als Kompensation anrechenbar: 18.520 m 2<br />

2. Benötigte Kompensationsfläche: 17.480 m 2<br />

Kompensationsüberschuss 1.040 m 2<br />

Die Bilanzierung ergibt einen Überschuss von 1.040 m². Diese Summe ist<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kissing</strong> bei Umsetzung der Maßnahme gutzuschreiben<br />

(Stichwort Ökokonto).<br />

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6. Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

Nach § 2 a BauGB ist für Vorhaben, für die nach dem Gesetz über die<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(UVP) durchzuführen ist, ein Umweltbericht in die <strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong><br />

aufzunehmen. Inwieweit eine UVP durchzuführen ist oder<br />

nicht, ist <strong>im</strong> UVPG geregelt.<br />

Nachdem davon ausgegangen werden kann, dass mit den für das geplante<br />

Wohngebiet getroffenen Festsetzungen zur Überbauung der Grundstücke<br />

die in Anlage 1, Nr. 18.7.2 aufgeführte Größe der Grundfläche von<br />

insgesamt 20.000 m² nicht erreicht wird, ergibt sich für das geplante Vorhaben<br />

keine Erfordernis zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

oder einer allgemeinen Vorprüfung.<br />

7. Immissionsschutz<br />

7.1 Verkehrslärm<br />

Zur Beurteilung der von der Entlastungsstraße auf das Plangebiet einwirkenden<br />

Schall<strong>im</strong>missionen wurde von der Arnold Consult AG, Beratende<br />

Ingenieure und Architekten, <strong>Kissing</strong>, ein Schallgutachten (Nr. 1.03.529<br />

vom 01.10.2003) erstellt.<br />

Bei dieser schalltechnischen Berechnung wurden gemäß den rechtlichen<br />

Vorgaben die Auswirkungen der Verkehrsgeräusche auf die geplanten<br />

Wohngebäude untersucht und die erforderlichen Maßnahmen <strong>zum</strong> Schutz<br />

der Bebauung vor diesen Verkehrsgeräuschen festgelegt.<br />

Im Vergleich der an den untersuchten maßgebenden Immissionsorten der<br />

<strong>im</strong> Baugebiet „Am Waldweg“ geplanten Wohngebäude auftretenden Beurteilungspegeln<br />

mit den schalltechnischen Orientierungswerten der DIN<br />

18005 können folgende Aussagen getroffen werden.<br />

• Bei Betrachtung der zukünftigen Verkehrsbelastung auf der benachbarten<br />

Entlastungsstraße Nord, werden für die geplanten Wohnge-<br />

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bäude <strong>im</strong> Untersuchungsgebiet ohne Ansatz einer zusätzlichen<br />

Lärmschutzeinrichtung entlang der Entlastungsstraße die Orientierungswerte<br />

der DIN 18 005 an mehreren der untersuchten Immissionsorte<br />

<strong>im</strong> EG und 1. OG tagsüber um bis zu 8,4 dB (A) und nachts<br />

um bis zu 10,1 dB (A) überschritten.<br />

• Bei Ansatz einer 3,0 m hohen Lärmschutzwand entlang der Nordseite<br />

des Plangebietes, werden für die geplanten Wohngebäude <strong>im</strong> Untersuchungsgebiet,<br />

bei Betrachtung der zukünftigen Verkehrsbelastung<br />

auf der benachbarten Entlastungsstraße, die Orientierungswerte<br />

der DIN 18005 <strong>im</strong> Erdgeschossbereich mit Ausnahme einer geringen<br />

Überschreitung von jeweils 0,1 dB(A) an der Nordseite von zwei<br />

geplanten Gebäuden, an allen anderen maßgebenden Punkten eingehalten.<br />

Nachdem für die maßgebende Verkehrsschallquellen (Entlastungsstraße)<br />

nur <strong>zum</strong> Schutz der Freibereiche <strong>im</strong> Erdgeschoss eine Abschirmung durch<br />

eine 3,0 m hohe Lärmschutzwand entlang der Nordseite des Gebietes realisierbar<br />

ist, sind an den beeinträchtigten Außenfassaden der geplanten<br />

Wohngebäude <strong>im</strong> 1. Obergeschoss, anhand der ermittelten Überschreitungen,<br />

Anforderungen an das resultierende Schalldämmmaß erf. R’w.res<br />

der Außenbauteile gemäß DIN 4109, Tabelle 8, zu stellen.<br />

Unter Berücksichtigung eines Zuschlages von 3 dB (A) <strong>zum</strong> ermittelten<br />

„maßgeblichen Außenlärmpegel“ sind nach DIN 4109 an den jeweiligen<br />

Außenbauteilen von Wohn- und Schlafräumen folgende erforderlichen resultierenden<br />

Schalldämmmaße erf. R’W.res einzuhalten:<br />

Tabelle 4: Übersicht der erforderlichen Schalldämmmaße<br />

Lage der Außenbauteile gemäß<br />

Anlage „Ergebnisdarstellung“<br />

Haus 1, Nordfassade, 1.OG<br />

Haus 1, Westfassade, 1.OG<br />

Haus 2, Nordfassade, 1.OG<br />

Haus 2, Westfassade, 1.OG<br />

Haus 3, Nordfassade, 1.OG<br />

Haus 4, Nordfassade, 1.OG<br />

Haus 5, Nordfassade, 1.OG<br />

Haus 6, Nordfassade, 1.OG<br />

Haus 7, Nordfassade, 1.OG<br />

Maßgeblicher Außenlärmpegel<br />

dB (A), Lärmpegelbereich<br />

61 bis 65, III<br />

61 bis 65, III<br />

61 bis 65, III<br />

56 bis 60, II<br />

61 bis 65, III<br />

61 bis 65, III<br />

61 bis 65, III<br />

61 bis 65, III<br />

61 bis 65, III<br />

erf. R’ W.res des Außenbauteils<br />

in dB bei Wohn- u.<br />

Schlafräumen<br />

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35<br />

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kissing</strong>, <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 43 „Am Waldweg“ - <strong>Begründung</strong> 24<br />

Lage der Außenbauteile gemäß<br />

Anlage „Ergebnisdarstellung“<br />

Haus 8, Nordfassade, 1.OG<br />

Haus 9, Nordfassade, 1.OG<br />

Haus 10, Nordfassade, 1.OG<br />

Haus 11, Nordfassade, 1.OG<br />

Haus 12, Nordfassade, 1.OG<br />

Haus 13, Nordfassade, 1.OG<br />

Haus 13, Ostfassade, 1.OG<br />

Maßgeblicher Außenlärmpegel<br />

dB (A), Lärmpegelbereich<br />

61 bis 65, III<br />

61 bis 65, III<br />

61 bis 65, III<br />

61 bis 65, III<br />

61 bis 65, III<br />

61 bis 65, III<br />

56 bis 60, II<br />

erf. R’ W.res des Außenbauteils<br />

in dB bei Wohn- u.<br />

Schlafräumen<br />

Unter der Voraussetzung, dass die in dieser schalltechnischen Untersuchung<br />

vorgegebenen Empfehlungen für die Satzung <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong><br />

übernommen und die vorgegebenen Maßnahmen auch umgesetzt werden,<br />

kann davon ausgegangen werden, dass die Anforderungen an gesunde<br />

Wohnverhältnisse an den geplanten Wohngebäuden <strong>im</strong> Plangebiet<br />

auch eingehalten werden können.<br />

7.2 Landwirtschaft<br />

Durch die ortsübliche landwirtschaftliche Nutzung der <strong>im</strong> Norden und Osten<br />

angrenzenden weiterhin landwirtschaftlich genutzten Grundstücke sind<br />

Geruchs-, Lärm- und Staubbelästigungen nicht auszuschließen. Diese sind<br />

durch die Bauwerber hinzunehmen.<br />

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kissing</strong>, <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 43 „Am Waldweg“ - <strong>Begründung</strong> 25<br />

8. Verkehrserschließung des<br />

Plangebietes<br />

8.1 Örtliche und überörtliche Verkehrsanbindung<br />

Hierzu soll eine Hauptverkehrsachse vom Waldweg <strong>im</strong> Westen zur Landsberger<br />

Straße <strong>im</strong> Osten in West-Ost-Richtung durch das Plangebiet geführt<br />

werden. Vor dieser Straße aus zweigen insgesamt drei Stichstraßen<br />

nach Norden bzw. Süden ab, die die innere Erschließung der weiteren<br />

Bauflächen <strong>im</strong> Plangebiet sicherstellen sollen. Im Osten des Plangebiets<br />

wird darüber hinaus die Trasse der Friedberger Straße bis zur neuen Entlastungsstraße<br />

verlängert.<br />

Das Baugebiet erhält über die Waldstraße <strong>im</strong> Westen und die neue Verlängerung<br />

der Friedberger Straße <strong>im</strong> Osten einen direkten Anschluss an<br />

die Entlastungsstraße Nord. Über diese wiederum ist weiterführend über<br />

die B 2 die überörtliche Verkehrsanbindung des Plangebiets in ausreichendem<br />

Umfang sichergestellt.<br />

8.2 Ruhender Verkehr<br />

Die für die Bewohner des Gebietes erforderlichen Stellplätze sollen grundsätzlich<br />

auf den privaten Grundstücken errichtet werden.<br />

Für die zu erwartende Anzahl von Besuchern und Gästen werden darüber<br />

hinaus öffentliche Stellplätze <strong>im</strong> Plangebiet ausgewiesen.<br />

Mit diesen Stellplätzen kann sichergestellt werden, dass der für die geplante<br />

Nutzung erforderliche Bedarf an Flächen für den ruhenden Verkehr in<br />

ausreichendem Maße abgedeckt ist.<br />

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9. Ver- und Entsorgung<br />

9.1 Wasserversorgung<br />

Die Wasserversorgung wird sichergestellt durch Anschluss an das anliegende<br />

Netz der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kissing</strong>. Im Rahmen der Erschließungsplanung<br />

ist eine ausreichende Löschwasserversorgung sicherzustellen.<br />

9.2 Abwasserentsorgung<br />

Die Abwasserentsorgung wird sichergestellt durch Anschluss an das Abwassernetz<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kissing</strong>.<br />

9.3 Oberflächen- und Niederschlagswasserbeseitigung<br />

Das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser ist nach Möglichkeit<br />

über Rigolen zu versickern. Lassen die Untergrundverhältnisse eine<br />

Versickerung nicht zu, ist das Niederschlagswasser durch geeignete<br />

Maßnahmen möglichst auf den privaten Grundstücken zurückzuhalten.<br />

9.4 Stromversorgung<br />

Die Stromversorgung wird sichergestellt durch Anschluss an das Leitungsnetz<br />

der Lechwerke AG Augsburg.<br />

ARNOLD CONSULT AG O:\Fotos etc\Internetseite\Bebauungspläne\BPL Nr. 43\<strong>Begründung</strong>.doc<br />

Hauptstraße 20, 86438 <strong>Kissing</strong>, Telefon 08233/7915-0


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kissing</strong>, <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 43 „Am Waldweg“ - <strong>Begründung</strong> 27<br />

9.5 Gasversorgung<br />

Die Gasversorgung wird sichergestellt durch Anschluss an das Leitungsnetz<br />

der Stadtwerke Augsburg.<br />

9.6 Fernmeldeanlagen<br />

Die fernmeldetechnische Versorgung des Plangebietes wird sichergestellt<br />

durch Anschluss an das Netz des zukünftigen Betriebes. Hierzu ist die Verlegung<br />

neuer Telekommunikationslinien erforderlich.<br />

9.7 Abfallbeseitigung<br />

Die Beseitigung der Abfälle kann über die bestehenden und geplanten<br />

Straßen sichergestellt werden.<br />

10. Städtebauliche Statistik<br />

Fläche (Teilbereich 1.1) Gesamter Geltungsbereich<br />

in ha in %<br />

Überbaubare Flächen<br />

� Wohngebiet 2,97 67,9<br />

Verkehrsflächen<br />

� Verkehrsflächen zur inneren Erschließung 0,89 20,4<br />

Grün- und Freiflächen<br />

� Öffentliche Grünflächen 0,30 6,9<br />

� Flächen für Lärmschutzanlagen 0,21 4,8<br />

Gesamtfläche 4,37 100,0<br />

ARNOLD CONSULT AG O:\Fotos etc\Internetseite\Bebauungspläne\BPL Nr. 43\<strong>Begründung</strong>.doc<br />

Hauptstraße 20, 86438 <strong>Kissing</strong>, Telefon 08233/7915-0


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kissing</strong>, <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 43 „Am Waldweg“ - <strong>Begründung</strong> 28<br />

Fläche (Teilbereich 1.2) Gesamter Geltungsbereich<br />

in ha in %<br />

Grün- und Freiflächen<br />

� Flächen für Maßnahmen <strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege<br />

und zur Entwicklung von Natur und Landschaft<br />

2,32 100,0<br />

Gesamtfläche 2,32 100,0<br />

11. Altlasten<br />

Konkrete Anhaltspunkte für eine schädliche Bodenverunreinigung (z.B.<br />

auffällige Verfärbungen, auffälliger Geruch) oder Altlasten (z.B. künstliche<br />

Auffüllungen mit Abfällen) unterliegen der Mitteillungspflicht nach Art. 1<br />

Satz 1 Bayer. Bodenschutzgesetz. Sie sind dem Landratsamt Aichach-<br />

Friedberg, Sachgebiet 60, unverzüglich anzuzeigen.<br />

12. Inkrafttreten<br />

Aufgestellt:<br />

<strong>Kissing</strong>, 23.10.2003<br />

Arnold Consult AG<br />

Der <strong>Bebauungsplan</strong> tritt nach ortsüblicher Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses<br />

in Kraft, da er gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan<br />

der <strong>Gemeinde</strong> entwickelt ist und somit keiner Genehmigung<br />

durch die höhere Verwaltungsbehörde bedarf.<br />

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Hauptstraße 20, 86438 <strong>Kissing</strong>, Telefon 08233/7915-0

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