Begründung zum Bebauungsplan im pdf-Format - Gemeinde Kissing
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kissing</strong><br />
Landkreis Aichach-Friedberg<br />
_______________________________________________<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 43<br />
„Am Waldweg“<br />
geändert am<br />
31.07.2003<br />
25.09.2003<br />
23.10.2003<br />
B E G R Ü N D U N G<br />
vom 25.06.2003<br />
_______________________________________________<br />
ARNOLD CONSULT AG<br />
Hauptstraße 20, 86438 <strong>Kissing</strong>, Telefon 08233/7915-0
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kissing</strong>, <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 43 – <strong>Begründung</strong> 2<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1. Beschreibung des Plangebietes....................................4<br />
1.1 Lage .................................................................................................. 4<br />
1.2 Geltungsbereich ................................................................................ 4<br />
1.3 Größe ................................................................................................ 5<br />
1.4 Naturraum ......................................................................................... 5<br />
1.5 Topographie und Vegetation ............................................................. 5<br />
1.6 Bodenverhältnisse und Flächennutzung............................................ 5<br />
1.7 Potentiell natürliche Vegetation ......................................................... 6<br />
1.8 Natur- und Denkmalschutz ................................................................ 7<br />
1.9 Biotopkartierung und Artenschutzkartierung Bayern ......................... 7<br />
1.10 Hydrologie ......................................................................................... 7<br />
2. Planungsrechtliche Ausgangssituation<br />
..........................................................................................8<br />
2.1 Umliegende Strukturen und Nutzungen............................................. 8<br />
2.2 Darstellung <strong>im</strong> Flächennutzungsplan und Landschaftsplan............... 8<br />
2.3 Rechtsverbindliche Bebauungspläne ................................................ 8<br />
2.4 Eigentumsverhältnisse ...................................................................... 9<br />
3. Anlass der Planung.........................................................9<br />
4. Ziele der Planung ..........................................................10<br />
4.1 Art der baulichen Nutzung ............................................................... 10<br />
4.2 Maß der baulichen Nutzung, Gestaltungskonzept........................... 10<br />
5. Grünordnung und Naturschutz....................................12<br />
5.1 Lage ................................................................................................ 12<br />
5.2 Bestandsbeschreibung .................................................................... 12<br />
5.3 Bewertung des Bestandes............................................................... 12<br />
5.4 Ermitteln des Umfangs erforderlicher Ausgleichsflächen ................ 16<br />
5.5 Kompensationsmaßnahme.............................................................. 17<br />
5.6 Kompensationsbeurteilung .............................................................. 21<br />
6. Umweltverträglichkeitsprüfung ...................................22<br />
7. Immissionsschutz .........................................................22<br />
7.1 Verkehrslärm ................................................................................... 22<br />
7.2 Landwirtschaft ................................................................................. 24<br />
8. Verkehrserschließung des Plangebietes ...................25<br />
8.1 Örtliche und überörtliche Verkehrsanbindung ................................. 25<br />
8.2 Ruhender Verkehr ........................................................................... 25<br />
9. Ver- und Entsorgung ....................................................26<br />
9.1 Wasserversorgung .......................................................................... 26<br />
9.2 Abwasserentsorgung....................................................................... 26<br />
9.3 Oberflächen- und Niederschlagswasserbeseitigung........................ 26<br />
Arnold, Beratende Ingenieure für das Bauwesen<br />
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kissing</strong>, <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 43 – <strong>Begründung</strong> 3<br />
9.4 Stromversorgung............................................................................. 26<br />
9.5 Gasversorgung................................................................................ 27<br />
9.6 Fernmeldeanlagen........................................................................... 27<br />
9.7 Abfallbeseitigung ............................................................................. 27<br />
10. Städtebauliche Statistik................................................27<br />
11. Altlasten .........................................................................28<br />
12. Inkrafttreten ...................................................................28<br />
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kissing</strong>, <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 43 – <strong>Begründung</strong> 4<br />
<strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 43 „Am Waldweg“ der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kissing</strong>, in der<br />
Fassung vom 23.10.2003 für das Gebiet östlich des Waldweges, südlich der<br />
Entlastungsstraße und nördlich der bereits bestehenden Bebauung an der<br />
Gunzenleestraße.<br />
Entwurfsverfasser: ARNOLD CONSULT AG<br />
Beratende Architekten und Ingenieure<br />
Hauptstraße 20, 86438 <strong>Kissing</strong><br />
1. Beschreibung des Plangebietes<br />
1.1 Lage<br />
Das Plangebiet (Teilplan 1.1) liegt am nördlichen Ortsrand von <strong>Kissing</strong>, in<br />
unmittelbarer Nachbarschaft des bereits größtenteils realisierten neuen<br />
Wohngebietes „Nördlich der Gunzenleestraße“ und der Entlastungsstraße.<br />
Das für Ausgleichsmaßnahmen herangezogene Areal liegt nördlich der<br />
„Paartalhalle“.<br />
1.2 Geltungsbereich<br />
Der räumliche Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es ergibt sich aus den<br />
Planzeichnungen.<br />
Innerhalb des Geltungsbereiches des Teilbereiches 1.1 befinden sich die in<br />
der Gemarkung <strong>Kissing</strong> liegenden Grundstücke Flur Nr. 3183/3, 3183/4,<br />
3183/5, 3183/6 und 3183/7 sowie Teilflächen der Grundstücke Flur Nr.<br />
3182, 3183, 3183/2, 3184, 3185, 3186 und 3187.<br />
Der Teilbereich 1.2 setzt sich aus den in der Gemarkung <strong>Kissing</strong> liegenden<br />
Grundstücken Flur Nr. 2907 und 2908 zusammen.<br />
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1.3 Größe<br />
Die Gesamtfläche des <strong>Bebauungsplan</strong>es beträgt ca. 4,4 ha für den Teilbereich<br />
1.1 und ca. 2,3 ha für den Teilbereich 1.2. Im Teilbereich 1.1 entfallen<br />
ca. 3,0 ha auf die geplanten Wohnbauflächen, ca. 0,9 ha auf die geplanten<br />
öffentlichen Verkehrsflächen für die innere Erschließung sowie ca. 0,5 ha<br />
auf privat und öffentliche Grünflächen.<br />
1.4 Naturraum<br />
Das geplante Wohngebiet liegt <strong>im</strong> Bereich des Meringer Feldes, das <strong>im</strong> Osten<br />
an das höhergelegene Donau-Isar-Hügelland und <strong>im</strong> Westen an das<br />
Mittlere Lechgries angrenzt. Das Meringer Feld ist – wie der Mittlere<br />
Lechgries - Bestandteil der vom Quartär geprägten, weitläufigen Lech-<br />
Wertach-Ebene, welche aufgrund der überwiegend guten Bodenverhältnisse<br />
stark von landwirtschaftlicher Nutzung geprägt.<br />
1.5 Topographie und Vegetation<br />
Das Gelände des geplanten Wohngebietes ist <strong>im</strong> Wesentlichen eben.<br />
Die Fläche des geplanten Wohngebietes wurde bisher vollständig landwirtschaftlich<br />
als Ackerland genutzt. Nennenswerter Gehölzbestand ist <strong>im</strong><br />
Plangebiet nicht vorhanden.<br />
1.6 Bodenverhältnisse und Flächennutzung<br />
Der vorherrschende Bodentyp des Naturraums ist Pararendzina aus carbonatreichem<br />
Schotter mit Flussmergeldecke, ein flachgründiger, mäßig frischer,<br />
lehmiger Schotterboden. Die junge Aumergeldecke gewährt <strong>im</strong> lechnahen<br />
Teil des Meringer Feldes nur eine mittelmäßige Ertragslage; vorherrschende<br />
agrarische Nutzung ist der Ackerbau.<br />
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1.7 Potentiell natürliche Vegetation<br />
Nach WILLMANNS (1984) wird die potentielle natürliche Vegetation als<br />
Vegetation definiert, die sich spontan – also unter den momentan vorliegenden<br />
Standortbedingungen – einstellen würde, wenn der anthropogene<br />
Einfluß ausbliebe. Diese theoretisch konstruierte Vegetation dient als Planungsgrundlage<br />
der Darstellung des aktuellen, natürlichen biotischen Potentials<br />
einer Landschaft sowie der standortgerechten Pflanzenauswahl für<br />
Neupflanzungen – etwa <strong>im</strong> Rahmen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.<br />
Die potentiell natürliche Vegetation <strong>im</strong> Untersuchungsgebiet setzt sich nach<br />
SEIBERT (1968) aus einem Eschen-Ulmen-Auwald (Querco-Ulmetum minoris)<br />
zusammen mit folgenden Hauptgehölzarten:<br />
·Eschen-Ulmen-Auwald (Querco-Ulmetum minoris)<br />
In der Baumschicht:<br />
Fraxinus excelsior (Esche), Ulmus minor (Feld-Ulme), Ulmus glabra (Berg-<br />
Ulme), Acer pseudoplatanus (Berg-Ahorn), Acer platanoides (Spitz-Ahorn),<br />
Quercus robur (Stiel-Eiche), Tilia cordata (Winter-Linde), Prunus padus<br />
(Trauben-Kirsche), Carpinus betulus (Hainbuche), Alnus incana (Grau-<br />
Erle), Betula pendula (Weiß-Birke), Populus canescens (Grau-Pappel), Populus<br />
alba (Silber-Pappel), Populus nigra (Schwarz-Pappel), Salix alba<br />
(Silber-Weide), Salix triandra (Mandel-Weide) Malus sylvestris (Apfel), Pi-<br />
nus sylvestris (Wald-Kiefer), Picea abies (Fichte)<br />
In der Strauchschicht:<br />
Lonicera xylosteum (Gewöhnliche Heckenkirsche), Cornus sanguinea (Roter<br />
Hartriegel), Daphne mezereum (Seidelbast), Ligustrum vulgare (Gemeiner<br />
Liguster), Euonymus europaea (Pfaffenhütchen), Corylus avellana (Hasel),<br />
Viburnum lantana (Wolliger Schneeball), Viburnum opulus (Gewöhnlicher<br />
Schneeball), Prunus spinosa (Schlehe), Crataegus monogyna<br />
(Eingriffliger Weißdorn), Crataegus oxyacantha (Zweigriffliger Weißdorn),<br />
Rhamnus frangula (Faulbaum), Rhamnus cathartica (Echter Kreuzdorn),<br />
Berberis vulgaris (Gewöhnliche Berberitze), Sambucus nigra (Schwarzer<br />
Holunder), Ribes nigrum (Schwarze Johannisbeere), Ribes rubrum (Rote<br />
Johannisbeere), Salix v<strong>im</strong>inals (Flecht-Weide), Clematis vitalba (Gemeine<br />
Waldrebe), Humulus lupulus (Hopfen)<br />
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1.8 Natur- und Denkmalschutz<br />
Für das Plangebiet liegen nach derzeitigem Kenntnisstand keine naturschutzrechtlichen<br />
und denkmalschutzrechtlichen Gründe vor, die der geplanten<br />
Wohnbebauung entgegenstehen.<br />
Das Plangebiet grenzt <strong>im</strong> Westen direkt an eine Gruppe von mindestens<br />
zehn eingeebneten hallstattzeitlichen Grabhügeln. Es besteht die Möglichkeit,<br />
dass sich <strong>im</strong> Plangebiet weitere Grabhügel bzw. auch eine dazugehörige<br />
Siedlung befinden.<br />
Bodendenkmäler, die beider Verwirklichung des Vorhabens zutage kommen,<br />
unterliegen der Meldepflicht nach Art. 8 DSchG und sind dem Bayerischen<br />
Landesamt für Denkmalpflege unverzüglich bekannt zu geben.<br />
1.9 Biotopkartierung und Artenschutzkartierung Bayern<br />
Im Rahmen der Biotopkartierung ist <strong>im</strong> Planungsgebiet keine Fläche erhoben<br />
worden<br />
1.10 Hydrologie<br />
Mit Grundwasser ist <strong>im</strong> Planbereich in den für die geplante Bebauung relevanten<br />
Tiefen möglicherweise zu rechnen. Nachdem bei starken Regenereignissen<br />
ein Ansteigen des Grundwassers bekannt ist, wird empfohlen,<br />
die Gebäude bis zur Geländeoberkante wasserdicht auszuführen und gegen<br />
aufsteigendes und drückendes Wasser sowie gegen Auftrieb zu sichern.<br />
Es wird empfohlen bei Öltanks eine Auftriebssicherung vorzusehen.<br />
Erforderliche Grundwasserabsenkungen zur Bauwasserhaltung bedürfen<br />
der wasserrechtlichen Erlaubnis. Anträge hierzu sind bei der Kreisverwaltungsbehörde<br />
rechtzeitig vor Baubeginn einzureichen. Grundsätzlich ist eine<br />
Versickerung des geförderten Grundwassers vorzusehen. Eine Grundwasserabsenkung<br />
über den Bauzustand hinaus ist nicht zulässig.<br />
Natürliche Oberflächengewässer sind <strong>im</strong> <strong>Bebauungsplan</strong>gebiet nicht vorzufinden.<br />
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2. Planungsrechtliche Ausgangssituation<br />
2.1 Umliegende Strukturen und Nutzungen<br />
Die an die geplanten Wohnbauflächen angrenzende Nachbarschaft ist geprägt<br />
durch unterschiedliche Strukturen und Nutzungen:<br />
• Im Norden der unmittelbar nördlich angrenzenden Entlastungsstraße<br />
und <strong>im</strong> Osten durch landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen.<br />
• Im Süden durch die entlang der Gunzenleestraße bereits vorhandene<br />
Wohnbebauung mit Einfamilien-, Doppel- und Mehrfamilienhäusern<br />
(ein- und zweigeschossige Gebäude).<br />
• Im Westen durch den Waldweg mit der westlich anschließenden neuen<br />
Wohnbebauung in Form von Einfamilienhäusern und Doppelhäusern<br />
(ein- und zweigeschossige Gebäude) <strong>im</strong> Wohngebiet „Nördlich der<br />
Gunzenleestraße“.<br />
2.2 Darstellung <strong>im</strong> Flächennutzungsplan und Landschaftsplan<br />
In dem rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kissing</strong> ist<br />
der Planungsbereich (Teilbereich 1.1) als allgemeines Wohngebiet (WA)<br />
dargestellt.<br />
Die beabsichtigte bauliche Nutzung entspricht somit in vollem Umfang den<br />
Darstellungen <strong>im</strong> Flächennutzungsplan. Der <strong>Bebauungsplan</strong> ist gemäß § 8<br />
Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.<br />
2.3 Rechtsverbindliche Bebauungspläne<br />
Das für die Bebauung vorgesehene Areal liegt <strong>im</strong> Außenbereich gemäß<br />
§ 35 BauGB. Ein <strong>Bebauungsplan</strong> ist bislang noch nicht vorhanden.<br />
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2.4 Eigentumsverhältnisse<br />
Die für die geplanten Wohnbauflächen und die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen<br />
benötigten Grundstücke befinden sich <strong>im</strong> Eigentum der <strong>Gemeinde</strong>.<br />
3. Anlass der Planung<br />
Nachdem das in den vergangenen zwei bis drei Jahren realisierte Baugebiet<br />
„Nördlich der Gunzenleestraße“ zwischenzeitlich bereits nahezu vollständig<br />
belegt ist und <strong>im</strong>mer neuen Anfragen nach Bauland in der <strong>Gemeinde</strong><br />
einlaufen, sieht sich die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kissing</strong> vor die Aufgabe gestellt,<br />
neue Bauflächen zur Deckung der weiterhin vorliegenden Bauanfragen<br />
auszuweisen.<br />
Die weitere Entwicklung der <strong>Gemeinde</strong> soll <strong>im</strong> Norden <strong>im</strong> Wesentlichen<br />
entlang der neuen Entlastungsstraße vonstatten gehen. Hierzu hat die<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>im</strong> Vorfeld einer <strong>Bebauungsplan</strong>aufstellung bereits den Erwerb<br />
der Grundstücke östlich des Waldweges in Angriff genommen, um später<br />
eine zügige Umsetzung der Bebauung sicherstellen zu können.<br />
Da aufgrund der Lage der Flächen <strong>im</strong> Außenbereich eine bauliche Entwicklung<br />
dieser Flächen östlich des Waldweges jedoch nur über einen <strong>Bebauungsplan</strong><br />
möglich ist, hat die <strong>Gemeinde</strong> am 25.07.2002 die Aufstellung eines<br />
<strong>Bebauungsplan</strong>s zur Erschließung eines neuen Wohngebietes östlich<br />
des Waldweges beschlossen.<br />
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4. Ziele der Planung<br />
4.1 Art der baulichen Nutzung<br />
Für den Planbereich ist entsprechend der geplanten Nutzung eine Festsetzung<br />
als allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 Baunutzungsverordnung in<br />
der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BauNVO) vorgesehen.<br />
Mit dem Ausschluss von Handwerksbetrieben und der in<br />
§ 4 Abs. 3 BauNVO genannten ausnahmsweise zulässigen Nutzungen soll<br />
sichergestellt werden, dass in dem geplanten Wohngebiet keine Beeinträchtigungen<br />
durch unerwünschte Nutzungen erfolgen.<br />
4.2 Maß der baulichen Nutzung, Gestaltungskonzept<br />
Entsprechend der geplanten Nutzung sind Nutzungsschablonen in den <strong>Bebauungsplan</strong><br />
eingetragen, die sich an den <strong>im</strong> Folgenden getroffenen Aussagen<br />
orientieren:<br />
Das gesamte Baugebiet soll in verschiedene Wohnquartiere eingeteilt werden,<br />
die durch eine jeweils eigenständige Baustruktur geprägt werden.<br />
Für die Bauzeile <strong>im</strong> Norden des Plangebietes werden zweigeschossige<br />
Doppelhäuser mit flachgeneigten Satteldächern bzw. versetzt angeordneter<br />
Pultdächer vorgesehen, die <strong>im</strong> Westen und Osten durch jeweils ein zweigeschossiges<br />
Einzelhaus gefasst werden sollen. Mit der zwingend zweigeschossigen<br />
Bebauung in diesem Bereich soll das gesamte Baugebiet nach<br />
Norden, zur Entlastungsstraße hin, durch eine hohe und dichte Bebauung<br />
weitestgehend abgeschirmt werden.<br />
Für die zentralen von West nach Ost verlaufenden Bauflächen ist eine lockere<br />
Bebauung mit eingeschossigen Einzelhäusern vorgesehen. Für diese<br />
Gebäude ist eine Bebauung mit Erdgeschoss und steilgeneigtem Satteldach<br />
bzw. versetzt angeordnetem Pultdach geplant, die sich in ihrer Baustruktur<br />
in die typische Einfamilienhausbebauung in den benachbarten<br />
Wohnquartieren einfügt. Südlich der zentralen Platzflächen sollen neben<br />
eingeschossigen Einzelhäusern auch Doppelhäuser in einer Bauweise mit<br />
Erdgeschoss und ausgebautem Dachgeschoss möglich sein.<br />
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Entlang der Verlängerung der Friedberger Straße, soll auf einigen wenigen<br />
Grundstücken auch die Möglichkeit geschaffen werden, die an der Gunzenleestraße<br />
bereits in diesem Bereich vorhandene Mehrfamilienhausbebauung<br />
<strong>im</strong> Plangebiet fortsetzen zu können.<br />
Im Südwesten des Plangebietes wird am Übergang zu der bereits an der<br />
Gunzenleestraße vorhandenen tlw. massiven Bebauung eine dichte Bebauung<br />
mit zweigeschossigen Gebäuden in Form von Reihen-, Doppel-<br />
oder Einzelhäusern vorgesehen.<br />
Im Südosten des Plangebietes sollen auf kleineren Grundstücken kleine<br />
zweigeschossige Einzelhäuser entstehen, die Wohneigentum für jedermann<br />
zu einem erschwinglichen Preis ermöglichen sollen. Aufgrund der<br />
südlich zu diesem Bereich angrenzenden hohen und wuchtigen Bestandsgebäude,<br />
können die neuen Wohngebäude in diesem Bereich in Abweichung<br />
von der Abstandsflächenregelung des Art. 6 der BayBO bis zu einem<br />
Abstand von lediglich 2,50 m an die nördlich angrenzende neue Erschließungsstraße<br />
herangebaut werden, da die Belichtung der Gebäude<br />
dadurch nicht beeinträchtigt wird<br />
Mit den für die jeweiligen Gebäudetypen festgesetzten max<strong>im</strong>alen Grundflächen<br />
soll eine Bebauung <strong>im</strong> Plangebiet ermöglicht werden, die für jeden<br />
Haustyp eine Größenordnung ermöglicht, die eine ausreichende Nutzung<br />
des jeweiligen Gebäudes zulässt, ohne eine zu starke Überbauung des<br />
Baugebiets herbeizuführen. Durch die festgesetzten Grundflächen werden<br />
die in § 17 BauNVO für allgemeine Wohngebiete vorgegeben Obergrenzen<br />
für die Best<strong>im</strong>mung des Maßes der baulichen Nutzung eingehalten.<br />
Durch die Festsetzung einer max<strong>im</strong>alen Wandhöhe von 6,2 m und gleichzeitiger<br />
flacher Dachneigung (28° - 35°) wird eine Bebauung mit Erdgeschoss<br />
und 1. Obergeschoss sowie eine teilweise Nutzung des Dachgeschosses<br />
ermöglicht, während bei einer max<strong>im</strong>alen Wandhöhe von 3,50 m<br />
und gleichzeitiger steiler Dachneigung (38° - 45°) eine Bebauung mit Erdgeschoss<br />
und vollständig ausgebautem Dachgeschoss ermöglicht werden<br />
soll.<br />
Grundsätzlich werden die Traufhöhe und Dachneigungen <strong>im</strong> Plangebiet so<br />
vorgesehen, dass später eine weitestgehend einheitliche Firsthöhe in den<br />
einzelnen Wohnquartieren des Wohngebietes erzielt werden kann.<br />
Mit den getroffenen Festsetzungen soll ein Wohngebiet ermöglicht werden,<br />
das hinsichtlich der Gebäudetypen ein breit gefächertes Spektrum anbietet,<br />
ohne dass jedoch die städtebauliche Ordnung des Plangebiets auf der<br />
Strecke bleibt.<br />
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kissing</strong>, <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 43 – <strong>Begründung</strong> 12<br />
5. Grünordnung und Naturschutz<br />
5.1 Lage<br />
Das ca. 4,4 ha große Planungsgebiet befindet sich <strong>im</strong> Lechtal. Es schließt<br />
nördlich und östlich an die bestehende Wohnbebauung in Neukissing, südlich<br />
der neuen Entlastungsstraße an Bestand.<br />
5.2 Bestandsbeschreibung<br />
Das Planungsgebiet selbst unterliegt derzeit der landwirtschaftlichen, ackerbaulichen<br />
Nutzung. Nach Süden und Westen grenzen bestehende<br />
Wohngebiete an. Die Flächen nördlich und östlich werden derzeit landwirtschaftlich<br />
(überwiegend ackerbaulich) genutzt. In Zukunft wird die geplante<br />
Entlastungsstraße das Baugebiet nach Norden hin begrenzen.<br />
Das Landschaftsbild wird hier vor allem durch die angrenzenden Siedlungs-<br />
und Straßenflächen, die landwirtschaftlich intensiv genutzten Felder sowie<br />
durch das schmale weiter nördlich gelegene Waldgebiet geprägt, das den<br />
Siedlungsraum von Neukissing von der weitläufigeren Lechebene abgrenzt.<br />
5.3 Bewertung des Bestandes<br />
Durch die langjährige intensive Nutzung der Ackerflächen sowie die straßen-<br />
und siedlungsnahe Lage des Untersuchungsgebietes weisen die Ackerflächen<br />
einen hohen Grad an Hemerobie sowie damit einhergehend<br />
eine aktuell geringe Wertigkeit für Natur und Landschaft auf. Die mangelhafte<br />
Ausstattung mit Strukturelementen auf den Ackerflächen sowie die<br />
zukünftige Zerschneidung durch die Entlastungsstraße bietet wenig Rückzugsmöglichkeiten<br />
für die Tier- und Pflanzenwelt. Auch die Schutzgüter<br />
Boden, Wasser, Kl<strong>im</strong>a und Landschaftsbild werden durch die aktuelle Nutzung<br />
sowie durch die umliegende Infrastruktur und Bebauung beeinträchtigt.<br />
Insgesamt ist aufgrund der bisherigen Beeinträchtigungen der Flächen von<br />
einer geringen Empfindlichkeit gegenüber Eingriffen in den Naturhaushalt<br />
auszugehen.<br />
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kissing</strong>, <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 32 – <strong>Begründung</strong> 13<br />
Tabelle 1: Zustandseinstufung des Planungsgebietes nach der Bedeutung der Schutzgüter<br />
BEDEUTUNG FÜR<br />
NATURHAUSHALT UND<br />
LANDSCHAFTBILD<br />
Acker<br />
43.700 m²<br />
ARTEN UND<br />
BIOTOPE<br />
Kategorie I oberer<br />
Wert<br />
• Ackerfläche<br />
BODEN<br />
Kategorie I oberer<br />
Wert<br />
• Anthropogen überprägte<br />
Ackerfläche mit<br />
durchschnittlichen Erzeugungsbedingungen<br />
WASSER<br />
Kategorie II unterer<br />
Wert<br />
• grundwasserferner<br />
Boden mit hoher<br />
Durchlässigkeit und<br />
geringem Filtervermögen<br />
(laut StandortkundlicherBodenkarte);<br />
Eintragsrisiko von<br />
Nähr- und Schadstoffen<br />
ins Grundwasser<br />
vorhanden<br />
KLIMA / LUFT<br />
Kategorie I oberer<br />
Wert<br />
• Fläche ohne kleinkl<strong>im</strong>atisch<br />
wirksame<br />
Luftaustauschbahnen<br />
Kategorie I: Acker 43.700<br />
LANDSCHAFTSBILD<br />
Kategorie I oberer<br />
Wert<br />
• Ausgeräumte, strukturarmeAgrarlandschaft,<br />
geprägt von<br />
Siedlung und Infrastruktur<br />
m²<br />
GESAMTWERT<br />
Kategorie I<br />
oberer<br />
Wert<br />
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kissing</strong>, <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 43 – <strong>Begründung</strong> 14<br />
5.3.1 Vermeidungs- und Min<strong>im</strong>ierungsmaßnahmen innerhalb der Eingriffsfläche<br />
Potential Leitbilder / Funktions-<br />
und Wertelemente<br />
BODENPO-<br />
TENTIAL<br />
WASSER-<br />
POTENTIAL<br />
• Filter- und Pufferfunk-<br />
tion gegen Eintrag von<br />
Schadstoffen<br />
• Abflußregulation<br />
• Belebter Oberboden als<br />
Standort für natürliche<br />
Vegetation und Kulturpflanzen<br />
• Intakter Wasserkreislauf<br />
• Grundwasserneubildung<br />
• Retention von Oberflächenwasser<br />
Allg. Beeinträchtigungen<br />
gegenüber geplanter<br />
Baumaßnahme<br />
• Flächenverlust und<br />
-verdichtung<br />
• Veränderung des Wasserhaushaltes<br />
durch Versiegelung<br />
• Schadstoffeintrag <strong>im</strong><br />
direkten Umfeld<br />
• Verringerung der Grundwasserneubildung<br />
• reduzierte Retention des<br />
Oberflächenwassers<br />
• Eingriff in den natürlichen<br />
Wasserhaushalt, evtl.<br />
Schadstoffeintrag<br />
Baubedingt:<br />
Vorkehrungen zur Vermeidung und Minderung von Beeinträchtigungen<br />
• Sachgemäße Lagerung und Trennung des Mutterbodens vom Unterboden (nach DIN 18300)<br />
• Vermeidung von Schadstoffeintrag<br />
• Schutz angrenzender Flächen vor Verdichtung und Zerstörung<br />
• Flächensparende Ablagerung von Erdmassen und Baustoffen etc.<br />
• Reduzierung der Versiegelung und der Erdmassenbewegungen auf ein Mindestmaß<br />
Anlagebedingt:<br />
• Verwendung wasserdurchlässiger Beläge auf den kontaminationsfreien und versickerungsfähigen<br />
Lager-, Stell- und Verkehrsflächen.<br />
Baubedingt:<br />
• Sorgfältige Handhabe von Maschinen und Baustoffen zur Vermeidung von Schadstoffversickerung<br />
Anlagebedingt:<br />
• Rückhaltung bzw. Versickerung des Niederschlagswassers von den Dachflächen und wenig<br />
frequentierten Verkehrsflächen vor Ort (z.B. über Zisternen, Rigolen, Sickermulden oder –<br />
Schächte, Versickerung über offenes Grabensystem oder über die belebte, bewachsene Bodenzone<br />
<strong>im</strong> Bereich der Grünflächen vor Ort )<br />
• Verwendung wasserdurchlässiger Beläge auf den kontaminationsfreien und versickerungsfähigen<br />
Lager-, Stell- und Verkehrsflächen<br />
• Vermeidung von Grundwasseranschnitt und –absenkung<br />
• Verminderung des Oberflächenabflusses durch Bepflanzung<br />
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Hauptstraße 20, 86438 <strong>Kissing</strong>, Tel. 08233/7915-0
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kissing</strong>, <strong>Bebauungsplan</strong><br />
Nr. 43 – <strong>Begründung</strong><br />
Potential Leitbilder / Funktions-<br />
und Wertelemente<br />
KLIMA-<br />
POTENTIAL<br />
BIOTOPPO-<br />
TENTIAL<br />
LANDSCHAFTS-<br />
BILD, ERHO-<br />
LUNG<br />
• Erhalt kl<strong>im</strong>aaktiver<br />
Flächen<br />
• Steigerung der Frischluftproduktion<br />
• Sicherung und Erhalt<br />
von Kalt- und Frischluftabflußbahnen<br />
<strong>im</strong> Siedlungs-<br />
und siedlungsnahen<br />
Bereich<br />
• Standort für Biotope in<br />
der Kulturlandschaft als<br />
Rückzugsraum für Flora<br />
und Fauna<br />
• landschaftliche Vielfalt<br />
und Eigenart<br />
• standorttypisches<br />
Landschaftsbild<br />
• Erholungsfunktion<br />
Allg. Beeinträchtigungen<br />
gegenüber geplanter<br />
Baumaßnahme<br />
• Verlust an kl<strong>im</strong>aaktiven<br />
Flächen<br />
• Verringerung der Frischluftproduktion<br />
und -<br />
zufuhr<br />
• Veränderung des Kleinkl<strong>im</strong>as<br />
<strong>im</strong> siedlungsnahen<br />
Raum<br />
• Verlust und Zerschneidung<br />
von Biotopflächen<br />
und Landschaftsraum<br />
• Veränderung des bestehendenLandschaftsbildes<br />
• Verlust von Freiraum für<br />
die Naherholung<br />
Vorkehrungen zur Vermeidung und Minderung von Beeinträchtigungen<br />
Anlagebedingt:<br />
• Vermeidung eines hohen Emissionsausstoßes<br />
• Schaffung kl<strong>im</strong>afördernder Strukturen (Gehölzpflanzungen)<br />
Baubedingt:<br />
• Flächensparende Ablagerung von Erdmassen und Baustoffen<br />
• Schutz vor Emissionen, Auswaschung und Versickerung von Schadstoffen<br />
Anlagebedingt:<br />
• Verzicht auf große Ablagerungen und Aufschüttungen sowie Grundwasserveränderungen<br />
• Pflanzung von standortgerechten Gehölzen auf den öffentlichen und privaten Grünflächen<br />
laut Artenliste<br />
• Verwendung von UV-armer Straßenbeleuchtung<br />
Anlagebedingt<br />
• Opt<strong>im</strong>ale Einpassung des Wohngebietes in das Gelände<br />
• Einbindung der Bauwerke und des Wohngebietes in das Orts- und Landschaftsbild durch<br />
Bepflanzung mit standorthe<strong>im</strong>ischen Gehölzen sowohl <strong>im</strong> öffentlichen als auch privaten Bereich<br />
Arnold, Beratende Ingenieure für<br />
das Bauwesen O:\Fotos etc\Internetseite\Bebauungspläne\BPL<br />
Nr. 43\<strong>Begründung</strong>.doc<br />
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15
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kissing</strong>, <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 32 – <strong>Begründung</strong> 16<br />
5.4 Ermitteln des Umfangs erforderlicher Ausgleichsflächen<br />
Im vorliegenden Fall ist die Bebauung bzw. Versiegelung der Fläche die<br />
prägende Größe bezüglich der Intensität des Eingriffs. Durch die Baumaßnahme<br />
gehen nahezu alle Schutzgutfunktionen verloren. Anhand des Leitfadens<br />
des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und<br />
Umweltfragen „Bauen <strong>im</strong> Einklang mit Natur und Landschaft“ (StMLU<br />
1999) kann die Schwere des Eingriffs und der Bedarf an Kompensationsflächen<br />
ermittelt werden.<br />
Mit einer Grundflächenzahl von > 0,35 wird das geplante Wohngebiet als<br />
„Fläche mit hohem Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad“ betrachtet (Typ A).<br />
Die Ackerflächen werden in Kategorie I - Gebiete mit geringer Bedeutung<br />
für Naturhaushalt – eingestuft (vgl. Kapitel Bewertung). Daraus ergibt sich<br />
für die Ackerflächen ein Kompensationsfaktor von 0,3 - 0,6. Da das geplante<br />
Wohngebiet von drei Seiten durch angrenzende Wohngebiete bzw.<br />
nach Norden durch die neue Entlastungsstrasse umgeben wird (die vierte<br />
Seite öffnet sich zu einer derzeit noch landwirtschaftlich genutzten Fläche),<br />
wird ein niedriger Wert als Faktor festgesetzt. Aufgrund der festgesetzten<br />
Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung der Beeinträchtigung von Natur<br />
und Landschaft (vgl. Tabelle 2) sowie der grünordnerische Maßnahmen<br />
zur Wohnumfeldgestaltung kann damit ein Kompensationsfaktor von 0,4<br />
für die Ausgleichsbemessung herangezogen werden.<br />
Daraus ergibt sich folgende Berechnung:<br />
Fläche in m² Flächennutzungstyp Kompensationsfläche in m²<br />
43.700 Landwirtschaftliche<br />
Flächen, intensiv genutzt<br />
(Acker)<br />
= 17.480<br />
Kompensationsfläche gesamt = 17.480<br />
Nach dieser Kalkulation ist für den Ausgleich des geplanten Eingriffs<br />
<strong>im</strong> Rahmen des Bauvorhaben „Am Waldweg“ eine Kompensationsfläche<br />
von 17.480 m² notwendig.<br />
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kissing</strong>, <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 43 „Am Waldweg“ - <strong>Begründung</strong> 17<br />
5.5 Kompensationsmaßnahme<br />
Als Ausgleich für den entstehenden Eingriff in Natur und Landschaft sind<br />
ca. 17.400 m² Ausgleichsfläche bereitzustellen. Gemäß Leitfaden „Bauen<br />
<strong>im</strong> Einklang mit Natur“ muss die Ausgleichsfläche um mindestens eine Kategorie<br />
aufgewertet werden (§ 9 (1a) BauGB).<br />
Die Kompensation des Eingriffs kann durch Maßnahmen <strong>im</strong> Geltungsbereich<br />
des <strong>Bebauungsplan</strong>es, aber auch außerhalb des Baugebietes erbracht<br />
werden. Da innerhalb und <strong>im</strong> direkten Umfeld des Bebauungsgebietes<br />
„Am Waldweg“ aufgrund der mangelnden Ausgleichseignung keine<br />
Kompensation für die Beeinträchtigung der verschiedenen Schutzgüter erreicht<br />
werden kann, muss der Eingriff durch die Aufwertung von außerhalb<br />
des Eingriffsbereichs liegenden Flächen erfolgen.<br />
As Kompensation werden die in der Paaraue gelegenen Flurstücke 2907<br />
und 2908 herangezogen. Die Flächen grenzen an den Geltungsbereich<br />
des <strong>Bebauungsplan</strong>es Nr. 14 und die vorgesehenen Maßnahmen ergänzen<br />
somit dessen Ausgleichsflächen zur Aufwertung der Paaraue.<br />
5.5.1 Derzeitiger Zustand der Ausgleichsflächen (s. auch Teilplan 1.2)<br />
Ausgleichsfläche Derzeitiger Zustand<br />
Fl. Nr. 2907, 16.740m²<br />
Gmd. <strong>Kissing</strong>, Paaraue<br />
Intensiv genutztes Grünland<br />
das Flurstück wird durch einen Nord-Süd verlaufenden<br />
Graben getrennt:<br />
• der westliche Teil unterliegt derzeit einer<br />
intensiven Grünlandnutzung<br />
• der Abschnitt östlich des Grabens wird<br />
wiederum von einem Wirtschaftsweg geteilt,<br />
der Bereich östlich hiervon weist <strong>im</strong><br />
Artenbestand Feuchtezeiger auf und<br />
grenzt an einen nördlich gelegenen Großseggenbestand.<br />
An seiner Ostgrenze<br />
stösst er an den Waldbestand der Paarleite,<br />
nach Süden an ein Grundstück mit<br />
Kleingartennutzung und Gehölzen.<br />
Bewertung der Fläche insgesamt gemäß Leit-<br />
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kissing</strong>, <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 43 „Am Waldweg“ - <strong>Begründung</strong> 18<br />
Ausgleichsfläche Derzeitiger Zustand<br />
faden (BAYSTMLU 1999):<br />
Geringe Bedeutung für Naturhaushalt und<br />
Landschaftsbild<br />
Fl. Nr. 2908 , 6.410 m²<br />
Gmd. <strong>Kissing</strong>, Paaraue<br />
Intensiv genutztes Grünland<br />
das Flurstück liegt nördlich des o.g. und wird<br />
ebenfalls durch einen Nord-Süd verlaufenden<br />
Graben getrennt:<br />
• das westliche Gelände ist Teil einer ehemaligen<br />
Weide (gemeinsam mit Flurstück<br />
2908/2). Es ist nach Süden und Osten hin<br />
eingezäunt und teilweise von einer<br />
Scheune bestanden(ca. 3,5 x 5 m), die<br />
Westgrenze bildet ein Wirtschaftsweg entlang<br />
der Paar.<br />
• der östliche Abschnitt unterliegt intensiver<br />
Grünlandnutzung, weist östlich des zweiten<br />
Feldweges jedoch einen hohen Anteil<br />
an Feuchtezeigern auf. Er grenzt an seiner<br />
Ostgrenze an den Waldbestand der Paarleite.<br />
Bewertung der Fläche insgesamt gemäß Leitfaden<br />
(BAYSTMLU 1999):<br />
westlicher Teil:<br />
geringe Bedeutung für Naturhaushalt und<br />
Landschaftsbild<br />
östlicher Teil:<br />
mittlere Bedeutung für Naturhaushalt und<br />
Landschaft<br />
23.150 m 2 Gesamtsumme der Kompensation<br />
Eine Aufwertung der oben genannten Flächen ist aus naturschutzfachlicher<br />
Sicht sinnvoll.<br />
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5.5.2 Beschreibung der Ausgleichsmaßnahmen<br />
Schutzgut Ausgleichsmaßnahme<br />
Arten und Lebensräume<br />
Anlage und Entwicklung eines strukturreichen Grabensystems<br />
unter Berücksichtigung des natürlichen<br />
Standortpotentials, Verbesserung der aquatischen<br />
und terrestrischen Biotopstrukturen, Extensivierung<br />
der Nutzung<br />
Boden Reduzierung der Bodenbewirtschaftung<br />
Wasser Aufwertung des bestehenden Grabenlaufs<br />
Kl<strong>im</strong>a und Luft Keine<br />
Landschaftsbild Wiederherstellung naturraumtypischer Auenutzung<br />
und historischer Landnutzungsformen (Grabensysteme)<br />
Anlage und Entwicklung eines stukturreichen Grabensystems:<br />
In den Flurstücken 2907 und 2908 werden in Ost-West-Richtung und<br />
senkrecht <strong>zum</strong> derzeitigen Entwässerungsgraben Gräben bis max.<br />
0,50 m Tiefe angelegt. Bei der Ausführung ist darauf zu achten, dass<br />
die Längs- und Querprofile abwechslungsreich ausgebildet werden<br />
und die Böschungsneigungen der neuen Uferböschungen variieren<br />
(1:1 bis 1 : 10) (siehe auch Beispiel Grabenprofil). Im Bereich flacher<br />
Uferböschungen ist somit eine Mahd bis an die Grabenoberkante<br />
möglich; die steileren Böschungen können einen breiteren Stauden-<br />
und Röhrichtsaum entwickeln. Der <strong>im</strong> Rahmen der Baumassnahme<br />
abzutragende Oberboden ist von der Kompensationsfläche zu entfernen<br />
und auf Ackerflächen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kissing</strong>, z.B. <strong>im</strong> Bereich<br />
der Lechaue, auszubringen.<br />
Die Nutzung des gesamten Grünlandes erfolgt extensiv in 2-maliger<br />
Mahd <strong>im</strong> Jahr (1. Mahd ab Mitte Juni) sowie mit Verzicht auf Düngung.<br />
Im Bereich der neu entstehenden Böschungsbereiche und<br />
Rohbodenstandorte sind stellenweise (bis 25%) Intialansaaten<br />
(feuchte Hochstauden, Röhrichte aus autochtonen Beständen)<br />
durchzuführen, ansonsten sind die Uferbereiche der natürlichen Besiedlung<br />
durch Arten aus den umliegenden Biotopen zu überlassen.<br />
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Dominanter Gehölzaufwuchs ist durch angepasste Pflege zu unterbinden<br />
Entwicklung von Feuchtwiesenbeständen:<br />
Die Wiesenbereiche östlich des Wirtschaftsweges (Ost) weisen derzeit<br />
bereits ein hohes Feuchtepotential auf und sind zu artenreichen<br />
Feuchtwiesen – Typ Kohldistelwiese - zu entwickeln. Hierzu ist die<br />
Nutzung durch Reduzierung der Mahd auf 2x / Jahr zu extensivieren<br />
(1. Schnitt ab Mitte Juni) sowie auf Düngung zu verzichten.<br />
Weitere Maßnahmen:<br />
In der auf Flurstück 2908 vorhandenen Scheune ist ein Schleiereulenkasten<br />
<strong>im</strong> Dachgebälk anzubringen, um die Ansiedlung dieser Art zu fördern.<br />
Darüber hinaus ist darauf zu achten, dass die Scheune auch weiterhin in<br />
ihrer baulichen Substanz für Kleintiere und –säuger zugängig bleibt.<br />
Der Zaun um Flurstück 2908 ist rückzubauen.<br />
Beipiel für Grabenprofil:<br />
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5.6 Kompensationsbeurteilung<br />
Die vorgesehenen Maßnahmen dienen der Steigerung der Strukturvielfalt,<br />
der Verbesserung der natürlichen Standortverhältnisse, dem Verbund vorhandener<br />
Biotope des Naturraumes Paaraue sowie der Verbesserung der<br />
aquatischen Lebensräume.<br />
Nach den aufgeführten Maßnahmen zu Vermeidung und Minderung auf<br />
der Baufläche und der Aufwertung der standörtlichen Eigenschaften auf<br />
den Ersatzflächen kann der zu erwartende Eingriff in den Naturhaushalt<br />
aus naturschutzfachlicher Sicht kompensiert werden.<br />
Da kleinere Teilbereiche der Kompensationsfläche (Grünland mit Feuchtezeigern<br />
östlich des Feldwegs) bereits als höherwertig einzustufen sind, ist<br />
keine Aufwertung der Gesamtfläche um ein Kategorie möglich (s. Leitfaden<br />
„Bauen <strong>im</strong> Einklang mit Natur“). Die vorgesehenen Ersatzmaßnahmen<br />
werden daher zu 80% als Kompensation angerechnet.<br />
1. Ersatzfläche<br />
Gesamtfläche 23.150 m 2<br />
80% als Kompensation anrechenbar: 18.520 m 2<br />
2. Benötigte Kompensationsfläche: 17.480 m 2<br />
Kompensationsüberschuss 1.040 m 2<br />
Die Bilanzierung ergibt einen Überschuss von 1.040 m². Diese Summe ist<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kissing</strong> bei Umsetzung der Maßnahme gutzuschreiben<br />
(Stichwort Ökokonto).<br />
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6. Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
Nach § 2 a BauGB ist für Vorhaben, für die nach dem Gesetz über die<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
(UVP) durchzuführen ist, ein Umweltbericht in die <strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong><br />
aufzunehmen. Inwieweit eine UVP durchzuführen ist oder<br />
nicht, ist <strong>im</strong> UVPG geregelt.<br />
Nachdem davon ausgegangen werden kann, dass mit den für das geplante<br />
Wohngebiet getroffenen Festsetzungen zur Überbauung der Grundstücke<br />
die in Anlage 1, Nr. 18.7.2 aufgeführte Größe der Grundfläche von<br />
insgesamt 20.000 m² nicht erreicht wird, ergibt sich für das geplante Vorhaben<br />
keine Erfordernis zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
oder einer allgemeinen Vorprüfung.<br />
7. Immissionsschutz<br />
7.1 Verkehrslärm<br />
Zur Beurteilung der von der Entlastungsstraße auf das Plangebiet einwirkenden<br />
Schall<strong>im</strong>missionen wurde von der Arnold Consult AG, Beratende<br />
Ingenieure und Architekten, <strong>Kissing</strong>, ein Schallgutachten (Nr. 1.03.529<br />
vom 01.10.2003) erstellt.<br />
Bei dieser schalltechnischen Berechnung wurden gemäß den rechtlichen<br />
Vorgaben die Auswirkungen der Verkehrsgeräusche auf die geplanten<br />
Wohngebäude untersucht und die erforderlichen Maßnahmen <strong>zum</strong> Schutz<br />
der Bebauung vor diesen Verkehrsgeräuschen festgelegt.<br />
Im Vergleich der an den untersuchten maßgebenden Immissionsorten der<br />
<strong>im</strong> Baugebiet „Am Waldweg“ geplanten Wohngebäude auftretenden Beurteilungspegeln<br />
mit den schalltechnischen Orientierungswerten der DIN<br />
18005 können folgende Aussagen getroffen werden.<br />
• Bei Betrachtung der zukünftigen Verkehrsbelastung auf der benachbarten<br />
Entlastungsstraße Nord, werden für die geplanten Wohnge-<br />
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bäude <strong>im</strong> Untersuchungsgebiet ohne Ansatz einer zusätzlichen<br />
Lärmschutzeinrichtung entlang der Entlastungsstraße die Orientierungswerte<br />
der DIN 18 005 an mehreren der untersuchten Immissionsorte<br />
<strong>im</strong> EG und 1. OG tagsüber um bis zu 8,4 dB (A) und nachts<br />
um bis zu 10,1 dB (A) überschritten.<br />
• Bei Ansatz einer 3,0 m hohen Lärmschutzwand entlang der Nordseite<br />
des Plangebietes, werden für die geplanten Wohngebäude <strong>im</strong> Untersuchungsgebiet,<br />
bei Betrachtung der zukünftigen Verkehrsbelastung<br />
auf der benachbarten Entlastungsstraße, die Orientierungswerte<br />
der DIN 18005 <strong>im</strong> Erdgeschossbereich mit Ausnahme einer geringen<br />
Überschreitung von jeweils 0,1 dB(A) an der Nordseite von zwei<br />
geplanten Gebäuden, an allen anderen maßgebenden Punkten eingehalten.<br />
Nachdem für die maßgebende Verkehrsschallquellen (Entlastungsstraße)<br />
nur <strong>zum</strong> Schutz der Freibereiche <strong>im</strong> Erdgeschoss eine Abschirmung durch<br />
eine 3,0 m hohe Lärmschutzwand entlang der Nordseite des Gebietes realisierbar<br />
ist, sind an den beeinträchtigten Außenfassaden der geplanten<br />
Wohngebäude <strong>im</strong> 1. Obergeschoss, anhand der ermittelten Überschreitungen,<br />
Anforderungen an das resultierende Schalldämmmaß erf. R’w.res<br />
der Außenbauteile gemäß DIN 4109, Tabelle 8, zu stellen.<br />
Unter Berücksichtigung eines Zuschlages von 3 dB (A) <strong>zum</strong> ermittelten<br />
„maßgeblichen Außenlärmpegel“ sind nach DIN 4109 an den jeweiligen<br />
Außenbauteilen von Wohn- und Schlafräumen folgende erforderlichen resultierenden<br />
Schalldämmmaße erf. R’W.res einzuhalten:<br />
Tabelle 4: Übersicht der erforderlichen Schalldämmmaße<br />
Lage der Außenbauteile gemäß<br />
Anlage „Ergebnisdarstellung“<br />
Haus 1, Nordfassade, 1.OG<br />
Haus 1, Westfassade, 1.OG<br />
Haus 2, Nordfassade, 1.OG<br />
Haus 2, Westfassade, 1.OG<br />
Haus 3, Nordfassade, 1.OG<br />
Haus 4, Nordfassade, 1.OG<br />
Haus 5, Nordfassade, 1.OG<br />
Haus 6, Nordfassade, 1.OG<br />
Haus 7, Nordfassade, 1.OG<br />
Maßgeblicher Außenlärmpegel<br />
dB (A), Lärmpegelbereich<br />
61 bis 65, III<br />
61 bis 65, III<br />
61 bis 65, III<br />
56 bis 60, II<br />
61 bis 65, III<br />
61 bis 65, III<br />
61 bis 65, III<br />
61 bis 65, III<br />
61 bis 65, III<br />
erf. R’ W.res des Außenbauteils<br />
in dB bei Wohn- u.<br />
Schlafräumen<br />
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Hauptstraße 20, 86438 <strong>Kissing</strong>, Telefon 08233/7915-0<br />
35<br />
35<br />
35<br />
30<br />
35<br />
35<br />
35<br />
35<br />
35
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kissing</strong>, <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 43 „Am Waldweg“ - <strong>Begründung</strong> 24<br />
Lage der Außenbauteile gemäß<br />
Anlage „Ergebnisdarstellung“<br />
Haus 8, Nordfassade, 1.OG<br />
Haus 9, Nordfassade, 1.OG<br />
Haus 10, Nordfassade, 1.OG<br />
Haus 11, Nordfassade, 1.OG<br />
Haus 12, Nordfassade, 1.OG<br />
Haus 13, Nordfassade, 1.OG<br />
Haus 13, Ostfassade, 1.OG<br />
Maßgeblicher Außenlärmpegel<br />
dB (A), Lärmpegelbereich<br />
61 bis 65, III<br />
61 bis 65, III<br />
61 bis 65, III<br />
61 bis 65, III<br />
61 bis 65, III<br />
61 bis 65, III<br />
56 bis 60, II<br />
erf. R’ W.res des Außenbauteils<br />
in dB bei Wohn- u.<br />
Schlafräumen<br />
Unter der Voraussetzung, dass die in dieser schalltechnischen Untersuchung<br />
vorgegebenen Empfehlungen für die Satzung <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong><br />
übernommen und die vorgegebenen Maßnahmen auch umgesetzt werden,<br />
kann davon ausgegangen werden, dass die Anforderungen an gesunde<br />
Wohnverhältnisse an den geplanten Wohngebäuden <strong>im</strong> Plangebiet<br />
auch eingehalten werden können.<br />
7.2 Landwirtschaft<br />
Durch die ortsübliche landwirtschaftliche Nutzung der <strong>im</strong> Norden und Osten<br />
angrenzenden weiterhin landwirtschaftlich genutzten Grundstücke sind<br />
Geruchs-, Lärm- und Staubbelästigungen nicht auszuschließen. Diese sind<br />
durch die Bauwerber hinzunehmen.<br />
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Hauptstraße 20, 86438 <strong>Kissing</strong>, Telefon 08233/7915-0<br />
35<br />
35<br />
35<br />
35<br />
35<br />
35<br />
30
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kissing</strong>, <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 43 „Am Waldweg“ - <strong>Begründung</strong> 25<br />
8. Verkehrserschließung des<br />
Plangebietes<br />
8.1 Örtliche und überörtliche Verkehrsanbindung<br />
Hierzu soll eine Hauptverkehrsachse vom Waldweg <strong>im</strong> Westen zur Landsberger<br />
Straße <strong>im</strong> Osten in West-Ost-Richtung durch das Plangebiet geführt<br />
werden. Vor dieser Straße aus zweigen insgesamt drei Stichstraßen<br />
nach Norden bzw. Süden ab, die die innere Erschließung der weiteren<br />
Bauflächen <strong>im</strong> Plangebiet sicherstellen sollen. Im Osten des Plangebiets<br />
wird darüber hinaus die Trasse der Friedberger Straße bis zur neuen Entlastungsstraße<br />
verlängert.<br />
Das Baugebiet erhält über die Waldstraße <strong>im</strong> Westen und die neue Verlängerung<br />
der Friedberger Straße <strong>im</strong> Osten einen direkten Anschluss an<br />
die Entlastungsstraße Nord. Über diese wiederum ist weiterführend über<br />
die B 2 die überörtliche Verkehrsanbindung des Plangebiets in ausreichendem<br />
Umfang sichergestellt.<br />
8.2 Ruhender Verkehr<br />
Die für die Bewohner des Gebietes erforderlichen Stellplätze sollen grundsätzlich<br />
auf den privaten Grundstücken errichtet werden.<br />
Für die zu erwartende Anzahl von Besuchern und Gästen werden darüber<br />
hinaus öffentliche Stellplätze <strong>im</strong> Plangebiet ausgewiesen.<br />
Mit diesen Stellplätzen kann sichergestellt werden, dass der für die geplante<br />
Nutzung erforderliche Bedarf an Flächen für den ruhenden Verkehr in<br />
ausreichendem Maße abgedeckt ist.<br />
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9. Ver- und Entsorgung<br />
9.1 Wasserversorgung<br />
Die Wasserversorgung wird sichergestellt durch Anschluss an das anliegende<br />
Netz der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kissing</strong>. Im Rahmen der Erschließungsplanung<br />
ist eine ausreichende Löschwasserversorgung sicherzustellen.<br />
9.2 Abwasserentsorgung<br />
Die Abwasserentsorgung wird sichergestellt durch Anschluss an das Abwassernetz<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kissing</strong>.<br />
9.3 Oberflächen- und Niederschlagswasserbeseitigung<br />
Das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser ist nach Möglichkeit<br />
über Rigolen zu versickern. Lassen die Untergrundverhältnisse eine<br />
Versickerung nicht zu, ist das Niederschlagswasser durch geeignete<br />
Maßnahmen möglichst auf den privaten Grundstücken zurückzuhalten.<br />
9.4 Stromversorgung<br />
Die Stromversorgung wird sichergestellt durch Anschluss an das Leitungsnetz<br />
der Lechwerke AG Augsburg.<br />
ARNOLD CONSULT AG O:\Fotos etc\Internetseite\Bebauungspläne\BPL Nr. 43\<strong>Begründung</strong>.doc<br />
Hauptstraße 20, 86438 <strong>Kissing</strong>, Telefon 08233/7915-0
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kissing</strong>, <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 43 „Am Waldweg“ - <strong>Begründung</strong> 27<br />
9.5 Gasversorgung<br />
Die Gasversorgung wird sichergestellt durch Anschluss an das Leitungsnetz<br />
der Stadtwerke Augsburg.<br />
9.6 Fernmeldeanlagen<br />
Die fernmeldetechnische Versorgung des Plangebietes wird sichergestellt<br />
durch Anschluss an das Netz des zukünftigen Betriebes. Hierzu ist die Verlegung<br />
neuer Telekommunikationslinien erforderlich.<br />
9.7 Abfallbeseitigung<br />
Die Beseitigung der Abfälle kann über die bestehenden und geplanten<br />
Straßen sichergestellt werden.<br />
10. Städtebauliche Statistik<br />
Fläche (Teilbereich 1.1) Gesamter Geltungsbereich<br />
in ha in %<br />
Überbaubare Flächen<br />
� Wohngebiet 2,97 67,9<br />
Verkehrsflächen<br />
� Verkehrsflächen zur inneren Erschließung 0,89 20,4<br />
Grün- und Freiflächen<br />
� Öffentliche Grünflächen 0,30 6,9<br />
� Flächen für Lärmschutzanlagen 0,21 4,8<br />
Gesamtfläche 4,37 100,0<br />
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Hauptstraße 20, 86438 <strong>Kissing</strong>, Telefon 08233/7915-0
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kissing</strong>, <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 43 „Am Waldweg“ - <strong>Begründung</strong> 28<br />
Fläche (Teilbereich 1.2) Gesamter Geltungsbereich<br />
in ha in %<br />
Grün- und Freiflächen<br />
� Flächen für Maßnahmen <strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege<br />
und zur Entwicklung von Natur und Landschaft<br />
2,32 100,0<br />
Gesamtfläche 2,32 100,0<br />
11. Altlasten<br />
Konkrete Anhaltspunkte für eine schädliche Bodenverunreinigung (z.B.<br />
auffällige Verfärbungen, auffälliger Geruch) oder Altlasten (z.B. künstliche<br />
Auffüllungen mit Abfällen) unterliegen der Mitteillungspflicht nach Art. 1<br />
Satz 1 Bayer. Bodenschutzgesetz. Sie sind dem Landratsamt Aichach-<br />
Friedberg, Sachgebiet 60, unverzüglich anzuzeigen.<br />
12. Inkrafttreten<br />
Aufgestellt:<br />
<strong>Kissing</strong>, 23.10.2003<br />
Arnold Consult AG<br />
Der <strong>Bebauungsplan</strong> tritt nach ortsüblicher Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses<br />
in Kraft, da er gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan<br />
der <strong>Gemeinde</strong> entwickelt ist und somit keiner Genehmigung<br />
durch die höhere Verwaltungsbehörde bedarf.<br />
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Hauptstraße 20, 86438 <strong>Kissing</strong>, Telefon 08233/7915-0