13.02.2013 Aufrufe

Der Erste Angriff

Der Erste Angriff

Der Erste Angriff

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

1.6.3 Sicherung des Tatbefundes zu<br />

Beweiszwecken<br />

§ 94StPO (1) Gegenstände, die als Beweismittel für die<br />

Untersuchung von Bedeutung sein können, sind in Verwahrung<br />

zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen.<br />

• Beweissicherung ist Aufgabe polizeilicher Tatortarbeit<br />

• Spurensuche und -sicherung ist Bestandteil des<br />

Beweissicherungsverfahrens

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!