Emissionsprospekt - Fundus
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Mieteinnahmen<br />
Die Mieteinnahmen der 383 Wohnungen und der Kindertagesstätte<br />
mit insgesamt ca. 27.476 m 2 Wohn-/Nutzfläche<br />
sowie der 39 Stellplätze basieren auf dem Bewilligungsbescheid<br />
des Landes Hessen, Landesbank Hessen-Thüringen<br />
Landestreuhandstelle Hessen, vom 28.08.1992 und dem<br />
Bewilligungsbescheid der Stadt Frankfurt/Main vom<br />
02.06.1992.<br />
Die Wohnungsmiete beträgt 4,20 €/m 2 für geförderten<br />
Wohnraum und 6,14 €/m 2 für frei finanzierten Wohnraum. Die<br />
Miete für die Gewerbefläche beträgt 17,90 €/m 2 und für die Stellplätze<br />
€ 25,56 pro Monat. Die Mietpreisbildung erfolgt nach den<br />
Bestimmungen der II. Berechnungsverordnung (Kostenmiete).<br />
Die Stellplätze sind zu ca. 100 % vermietet (Stand<br />
31.10.2007). Der Vermietungsstand der Wohn- und Gewerbeflächen<br />
beträgt zurzeit 100 % (Stand 31.10.2007).<br />
Der Gesetzgeber hat mit Wirkung vom 01.01.2002 sowohl<br />
hinsichtlich der Verwaltungskosten (II. Berechnungsverordnung<br />
§ 26 Abs. 4) als auch hinsichtlich der pauschalierten<br />
Instandhaltungskosten (II. Berechnungsverordnung § 28 Abs.<br />
5 a) eine Anpassung der o. g. Kostenpositionen an die Entwicklung<br />
des vom statistischen Bundesamt festgestellten Preisindexes<br />
für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland<br />
vorgenommen, und zwar erstmalig zum 1.1.2005 und später<br />
zum 1.1. eines jeden darauf folgenden dritten Jahres. Ferner<br />
wurde eine gleitende Anpassung der Instandhaltungspauschalen<br />
innerhalb von drei Baualtersstufen vorgenommen. Da beide<br />
Pauschalen Bestandteile der gesetzlich definierten Kostenmiete<br />
sind, waren in der Vergangenheit im gleichen Umfang Mieterhöhungen<br />
gesetzlich zulässig. In der Mietentwicklung der Prognoserechnung<br />
wurden die Erhöhungen dieser Kostenpauschalen<br />
daher ab 2008 auf der Grundlage einer angenommenen<br />
Inflationsrate von 2,5 % jährlich angenommen. Weitere Einflussfaktoren<br />
für die Entwicklung der Mieteinnahmen sind die<br />
Entwicklung der Zinsen und Verwaltungskosten für die öffentlich<br />
geförderten bzw. vergleichbaren Darlehen sowie die Zinsentwicklung<br />
für das Kapitalmarktdarlehen. Da sämtliche<br />
Finanzierungsmittel, soweit sie Wohnungsbeständen zuzuordnen<br />
sind, in der ersten von der Behörde am 01.04.1996 genehmigten<br />
Wirtschaftlichkeitsberechnung Berücksichtigung finden,<br />
haben Zinsänderungen unmittelbare Auswirkungen auf<br />
die Höhe der Kostenmiete. Der Anbieter hat hinsichtlich der<br />
Wohnungsbauförderungsdarlehen eine Aufrechterhaltung der<br />
derzeitigen Darlehenskonditionen und bei der zukünftigen<br />
Entwicklung der Kapitalmarktzinsen für das Kapitalmarktdarlehen<br />
unterstellt, dass diese zum Zeitpunkt Zinsfestschreibung<br />
mit den derzeit vereinbarten Zinskonditionen von 6,25 % neu<br />
vereinbart werden können. Höhere Zinsen führen zu höheren<br />
Mieten, niedrigere Zinsen vermindern die Kostenmiete. Die<br />
Entwicklung ist vom Verlauf der Kapitalmarktzinsenentwicklung<br />
am jeweiligen Zinsänderungstermin abhängig. Eine direkte<br />
Auswirkung auf die Ertragssituation ist wegen der gesetzlich<br />
vorgeschriebenen Kopplung der Miete an die tatsächlich anfallenden<br />
Zinskosten (Kostenmiete) nicht gegeben, sofern die<br />
Kostenmiete mit den Mietern vereinbart werden kann.<br />
20<br />
Erläuterungen zur<br />
Prognoserechnung<br />
Guthabenzinsen<br />
Bei der Ermittlung der Guthabenzinsen wurde ein durchschnittlicher<br />
Liquiditätssaldo aus Mietüberschüssen, Liquiditäts-<br />
und Instandhaltungsreserven sowie Barausschüttung<br />
bei langfristiger Anlage des Bodensatzes mit 3,5 % p. a. verzinst.<br />
Soweit die Zinsen der 30 %-igen Zinsabschlagsteuer<br />
unterliegen, wird diese vom Schuldner einbehalten und mindert<br />
die liquiden Ergebnisse der Gesellschaft. Die einbehaltene<br />
Zinsabschlagsteuer-/Solidaritätszuschlagsbeträge sind den<br />
Beteiligten entsprechend ihrer Beteiligungsquote zuzurechnen<br />
und im Rahmen ihrer persönlichen Einkommensteuerveranlagung<br />
als Einkommensteuervorauszahlung mindernd zu<br />
berücksichtigen, so dass sich unter Einbeziehung der persönlichen<br />
Sphäre des Gesellschafters die Beteiligungsergebnisse<br />
nicht verändern. Zinsabschlagsteuer-/Solidaritätszuschlagsbeträge<br />
mindern die in der Prognoserechnung ausgewiesene Ausschüttung,<br />
so dass den Gesellschaftern die Differenz als Barausschüttung<br />
zufließt. Ab dem Jahr 2009 ist die 25 %-ige<br />
Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlags berücksichtigt,<br />
die im Rahmen der persönlichen Einkommensteuerveranlagung<br />
gleichfalls als Einkommensteuervorauszahlung<br />
mindernd zu berücksichtigen ist.<br />
Objektverwaltung<br />
Die Hausverwaltung ist mit € 240,37 pro Wohnung und Jahr<br />
zuzüglich Umsatzsteuer berücksichtigt. Hinzu kommen die<br />
Kosten der Verwaltung der Pkw-Stellplätze, die anfänglich mit<br />
€ 31,35 zuzüglich Umsatzsteuer pro Stellplatz und Jahr<br />
zugrunde gelegt werden. Die zulässigen Kosten der Hausverwaltung<br />
gemäß der unterstellten Erhöhung der Verwaltungskostenpauschalen<br />
werden alle drei Jahre erstmals im Jahr 2008<br />
erhöht (vgl. hierzu Ausführung zur Verwaltungskostenpauschale<br />
unter Mieteinnahmen).<br />
Fondsverwaltung/Treuhandschaft/<br />
Steuerberatung/Komplementärin<br />
Die jährlichen Vergütungen betragen für Fondsverwaltung<br />
2,5 %, für Treuhandschaft und Steuerberatung 3,0 % und für<br />
die Komplementärin 1,5 % der Mieteinnahmen. Die Honorare<br />
verstehen sich jeweils inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />
Fondskosten<br />
Die Fondskosten berücksichtigen die Kosten der Jahresabschlussprüfung,<br />
in geringem Umfang Gewerbesteuern sowie<br />
die Kosten der Gesellschafterversammlung und des Verwaltungsrates.<br />
Die Fondskosten sind jährlich mit 2,5 % der Mieteinnahmen<br />
kalkuliert.<br />
Instandhaltung<br />
Der Ansatz der laufenden Instandhaltungsaufwendungen entspricht<br />
den Erfahrungswerten aus der bisherigen Bewirtschaftung<br />
der Fondsimmobilien sowie bei vergleichbaren Objekten.<br />
Die Kosten der laufenden Instandhaltung sind bis 2010 mit<br />
3,25 % der prognostizierten Mieteinnahmen, ab 2011 mit<br />
6,5 %, ab 2017 mit 8,5 % und ab 2027 mit 11,0 % der prognos-