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Emissionsprospekt - Fundus

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Mieteinnahmen<br />

Die Mieteinnahmen der 383 Wohnungen und der Kindertagesstätte<br />

mit insgesamt ca. 27.476 m 2 Wohn-/Nutzfläche<br />

sowie der 39 Stellplätze basieren auf dem Bewilligungsbescheid<br />

des Landes Hessen, Landesbank Hessen-Thüringen<br />

Landestreuhandstelle Hessen, vom 28.08.1992 und dem<br />

Bewilligungsbescheid der Stadt Frankfurt/Main vom<br />

02.06.1992.<br />

Die Wohnungsmiete beträgt 4,20 €/m 2 für geförderten<br />

Wohnraum und 6,14 €/m 2 für frei finanzierten Wohnraum. Die<br />

Miete für die Gewerbefläche beträgt 17,90 €/m 2 und für die Stellplätze<br />

€ 25,56 pro Monat. Die Mietpreisbildung erfolgt nach den<br />

Bestimmungen der II. Berechnungsverordnung (Kostenmiete).<br />

Die Stellplätze sind zu ca. 100 % vermietet (Stand<br />

31.10.2007). Der Vermietungsstand der Wohn- und Gewerbeflächen<br />

beträgt zurzeit 100 % (Stand 31.10.2007).<br />

Der Gesetzgeber hat mit Wirkung vom 01.01.2002 sowohl<br />

hinsichtlich der Verwaltungskosten (II. Berechnungsverordnung<br />

§ 26 Abs. 4) als auch hinsichtlich der pauschalierten<br />

Instandhaltungskosten (II. Berechnungsverordnung § 28 Abs.<br />

5 a) eine Anpassung der o. g. Kostenpositionen an die Entwicklung<br />

des vom statistischen Bundesamt festgestellten Preisindexes<br />

für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland<br />

vorgenommen, und zwar erstmalig zum 1.1.2005 und später<br />

zum 1.1. eines jeden darauf folgenden dritten Jahres. Ferner<br />

wurde eine gleitende Anpassung der Instandhaltungspauschalen<br />

innerhalb von drei Baualtersstufen vorgenommen. Da beide<br />

Pauschalen Bestandteile der gesetzlich definierten Kostenmiete<br />

sind, waren in der Vergangenheit im gleichen Umfang Mieterhöhungen<br />

gesetzlich zulässig. In der Mietentwicklung der Prognoserechnung<br />

wurden die Erhöhungen dieser Kostenpauschalen<br />

daher ab 2008 auf der Grundlage einer angenommenen<br />

Inflationsrate von 2,5 % jährlich angenommen. Weitere Einflussfaktoren<br />

für die Entwicklung der Mieteinnahmen sind die<br />

Entwicklung der Zinsen und Verwaltungskosten für die öffentlich<br />

geförderten bzw. vergleichbaren Darlehen sowie die Zinsentwicklung<br />

für das Kapitalmarktdarlehen. Da sämtliche<br />

Finanzierungsmittel, soweit sie Wohnungsbeständen zuzuordnen<br />

sind, in der ersten von der Behörde am 01.04.1996 genehmigten<br />

Wirtschaftlichkeitsberechnung Berücksichtigung finden,<br />

haben Zinsänderungen unmittelbare Auswirkungen auf<br />

die Höhe der Kostenmiete. Der Anbieter hat hinsichtlich der<br />

Wohnungsbauförderungsdarlehen eine Aufrechterhaltung der<br />

derzeitigen Darlehenskonditionen und bei der zukünftigen<br />

Entwicklung der Kapitalmarktzinsen für das Kapitalmarktdarlehen<br />

unterstellt, dass diese zum Zeitpunkt Zinsfestschreibung<br />

mit den derzeit vereinbarten Zinskonditionen von 6,25 % neu<br />

vereinbart werden können. Höhere Zinsen führen zu höheren<br />

Mieten, niedrigere Zinsen vermindern die Kostenmiete. Die<br />

Entwicklung ist vom Verlauf der Kapitalmarktzinsenentwicklung<br />

am jeweiligen Zinsänderungstermin abhängig. Eine direkte<br />

Auswirkung auf die Ertragssituation ist wegen der gesetzlich<br />

vorgeschriebenen Kopplung der Miete an die tatsächlich anfallenden<br />

Zinskosten (Kostenmiete) nicht gegeben, sofern die<br />

Kostenmiete mit den Mietern vereinbart werden kann.<br />

20<br />

Erläuterungen zur<br />

Prognoserechnung<br />

Guthabenzinsen<br />

Bei der Ermittlung der Guthabenzinsen wurde ein durchschnittlicher<br />

Liquiditätssaldo aus Mietüberschüssen, Liquiditäts-<br />

und Instandhaltungsreserven sowie Barausschüttung<br />

bei langfristiger Anlage des Bodensatzes mit 3,5 % p. a. verzinst.<br />

Soweit die Zinsen der 30 %-igen Zinsabschlagsteuer<br />

unterliegen, wird diese vom Schuldner einbehalten und mindert<br />

die liquiden Ergebnisse der Gesellschaft. Die einbehaltene<br />

Zinsabschlagsteuer-/Solidaritätszuschlagsbeträge sind den<br />

Beteiligten entsprechend ihrer Beteiligungsquote zuzurechnen<br />

und im Rahmen ihrer persönlichen Einkommensteuerveranlagung<br />

als Einkommensteuervorauszahlung mindernd zu<br />

berücksichtigen, so dass sich unter Einbeziehung der persönlichen<br />

Sphäre des Gesellschafters die Beteiligungsergebnisse<br />

nicht verändern. Zinsabschlagsteuer-/Solidaritätszuschlagsbeträge<br />

mindern die in der Prognoserechnung ausgewiesene Ausschüttung,<br />

so dass den Gesellschaftern die Differenz als Barausschüttung<br />

zufließt. Ab dem Jahr 2009 ist die 25 %-ige<br />

Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlags berücksichtigt,<br />

die im Rahmen der persönlichen Einkommensteuerveranlagung<br />

gleichfalls als Einkommensteuervorauszahlung<br />

mindernd zu berücksichtigen ist.<br />

Objektverwaltung<br />

Die Hausverwaltung ist mit € 240,37 pro Wohnung und Jahr<br />

zuzüglich Umsatzsteuer berücksichtigt. Hinzu kommen die<br />

Kosten der Verwaltung der Pkw-Stellplätze, die anfänglich mit<br />

€ 31,35 zuzüglich Umsatzsteuer pro Stellplatz und Jahr<br />

zugrunde gelegt werden. Die zulässigen Kosten der Hausverwaltung<br />

gemäß der unterstellten Erhöhung der Verwaltungskostenpauschalen<br />

werden alle drei Jahre erstmals im Jahr 2008<br />

erhöht (vgl. hierzu Ausführung zur Verwaltungskostenpauschale<br />

unter Mieteinnahmen).<br />

Fondsverwaltung/Treuhandschaft/<br />

Steuerberatung/Komplementärin<br />

Die jährlichen Vergütungen betragen für Fondsverwaltung<br />

2,5 %, für Treuhandschaft und Steuerberatung 3,0 % und für<br />

die Komplementärin 1,5 % der Mieteinnahmen. Die Honorare<br />

verstehen sich jeweils inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

Fondskosten<br />

Die Fondskosten berücksichtigen die Kosten der Jahresabschlussprüfung,<br />

in geringem Umfang Gewerbesteuern sowie<br />

die Kosten der Gesellschafterversammlung und des Verwaltungsrates.<br />

Die Fondskosten sind jährlich mit 2,5 % der Mieteinnahmen<br />

kalkuliert.<br />

Instandhaltung<br />

Der Ansatz der laufenden Instandhaltungsaufwendungen entspricht<br />

den Erfahrungswerten aus der bisherigen Bewirtschaftung<br />

der Fondsimmobilien sowie bei vergleichbaren Objekten.<br />

Die Kosten der laufenden Instandhaltung sind bis 2010 mit<br />

3,25 % der prognostizierten Mieteinnahmen, ab 2011 mit<br />

6,5 %, ab 2017 mit 8,5 % und ab 2027 mit 11,0 % der prognos-

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