Erläuterungstext - Bezirksregierung Düsseldorf
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<strong>Bezirksregierung</strong><br />
<strong>Düsseldorf</strong><br />
4.2.2 Oberflächenwasser<br />
In der vorliegenden Wasserbilanz wird unter Oberflächenwasser Flusswasser und Talsperrenwasser<br />
verstanden. Im Regierungsbezirk werden hauptsächlich die Vorfluter Rhein und<br />
Ruhr, untergeordnet Wupper und Erft, im Hinblick auf eine Nutzung von Oberflächenwasser<br />
beansprucht. Daneben erfolgt eine Entnahme aus Kanälen und Bächen.<br />
Der Rhein weist mit einem mittleren Volumenstrom von mehr als 2.000 m³/s ein sehr großes<br />
Dargebot auf. Jedoch ist trotz der ständigen Verbesserung der Wasserqualität des Rheins<br />
nicht damit zu rechnen, dass verstärkt das Flusswasser unmittelbar für die Wasserversorgung<br />
des Raumes herangezogen werden kann. Analog zur Wasserbilanz von 1989 wurde<br />
das Flusswasserdargebot den bestehenden Rechten gleichgesetzt.<br />
Das Dargebot an Talsperrenwasser wird analog zum Flusswasser den bestehenden Rechten<br />
gleichgesetzt. Im Regierungsbezirk handelt es sich um die Talsperren:<br />
- Eschbach-Talsperre<br />
- Obere Herbringhauser-Talsperre<br />
- Sengbachtalsperre.<br />
4.3 Grundlagen der Bestandsanalyse<br />
Die im Rahmen der Wasserbilanz 2003 erfassten Rechte basieren auf den Angaben im<br />
Wasserbuch der <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Düsseldorf</strong>. Es wurden bestehende Wasserechte<br />
erhoben.<br />
- zu Entnahmen und Einleitungen in das Grundwasser<br />
- zu oberirdischen Gewässern, die an Wasserrechte zum Grundwasser gekoppelt<br />
sind, sowie<br />
- Einzelrechte zu oberirdischen Gewässern, die eine Jahresmenge von<br />
100.000 m³/a überschreiten<br />
Zusätzlich wurden die bei den Unteren Wasserbehörden (UWB) der kreisfreien Städte und<br />
Kreise sowie den Staatlichen Umweltämtern (StUA) vorliegenden Angaben zu Wasserrechten<br />
und tatsächlichen Entnahmen erfasst und abgeglichen. Die Erhebung der Wasserrechte<br />
erfolgte im Jahr 2002 bis zu einem Redaktionsschluss am 31.10.2002.<br />
Die Rechte wurden für die quantitative Betrachtung in die Gruppen:<br />
- Entnahmen mit einer Jahresmenge ≥ 20.000 m³/a und<br />
- Kleinentnahmen mit einer Jahresmenge < 20.000 m³/a<br />
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