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Erläuterungstext - Bezirksregierung Düsseldorf

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<strong>Bezirksregierung</strong><br />

<strong>Düsseldorf</strong><br />

4.2.2 Oberflächenwasser<br />

In der vorliegenden Wasserbilanz wird unter Oberflächenwasser Flusswasser und Talsperrenwasser<br />

verstanden. Im Regierungsbezirk werden hauptsächlich die Vorfluter Rhein und<br />

Ruhr, untergeordnet Wupper und Erft, im Hinblick auf eine Nutzung von Oberflächenwasser<br />

beansprucht. Daneben erfolgt eine Entnahme aus Kanälen und Bächen.<br />

Der Rhein weist mit einem mittleren Volumenstrom von mehr als 2.000 m³/s ein sehr großes<br />

Dargebot auf. Jedoch ist trotz der ständigen Verbesserung der Wasserqualität des Rheins<br />

nicht damit zu rechnen, dass verstärkt das Flusswasser unmittelbar für die Wasserversorgung<br />

des Raumes herangezogen werden kann. Analog zur Wasserbilanz von 1989 wurde<br />

das Flusswasserdargebot den bestehenden Rechten gleichgesetzt.<br />

Das Dargebot an Talsperrenwasser wird analog zum Flusswasser den bestehenden Rechten<br />

gleichgesetzt. Im Regierungsbezirk handelt es sich um die Talsperren:<br />

- Eschbach-Talsperre<br />

- Obere Herbringhauser-Talsperre<br />

- Sengbachtalsperre.<br />

4.3 Grundlagen der Bestandsanalyse<br />

Die im Rahmen der Wasserbilanz 2003 erfassten Rechte basieren auf den Angaben im<br />

Wasserbuch der <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Düsseldorf</strong>. Es wurden bestehende Wasserechte<br />

erhoben.<br />

- zu Entnahmen und Einleitungen in das Grundwasser<br />

- zu oberirdischen Gewässern, die an Wasserrechte zum Grundwasser gekoppelt<br />

sind, sowie<br />

- Einzelrechte zu oberirdischen Gewässern, die eine Jahresmenge von<br />

100.000 m³/a überschreiten<br />

Zusätzlich wurden die bei den Unteren Wasserbehörden (UWB) der kreisfreien Städte und<br />

Kreise sowie den Staatlichen Umweltämtern (StUA) vorliegenden Angaben zu Wasserrechten<br />

und tatsächlichen Entnahmen erfasst und abgeglichen. Die Erhebung der Wasserrechte<br />

erfolgte im Jahr 2002 bis zu einem Redaktionsschluss am 31.10.2002.<br />

Die Rechte wurden für die quantitative Betrachtung in die Gruppen:<br />

- Entnahmen mit einer Jahresmenge ≥ 20.000 m³/a und<br />

- Kleinentnahmen mit einer Jahresmenge < 20.000 m³/a<br />

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