Erläuterungstext - Bezirksregierung Düsseldorf
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<strong>Bezirksregierung</strong><br />
<strong>Düsseldorf</strong><br />
geben sich nur durch die differenzierte Berücksichtigung der Rechte marginale Unterschiede.<br />
Die Wasserarten Flusswasser und Talsperrenwasser weisen aufgrund des methodischen<br />
Ansatzes keine Unterschiede auf.<br />
Für das Gesamtbilanzgebiet ergibt sich für die Wasserart Grundwasser eine Auslastung von<br />
74 % des Dargebotes durch die Vergabe von Rechten. Wird das Polderwasser nicht berücksichtigt,<br />
so verringert sich die Auslastung im Untersuchungsgebiet auf rund 72 %. Bezogen<br />
auf die Porengrundwasserleiter im Untersuchungsgebiet ergibt sich eine Gesamtauslastung<br />
von 80 %. Finden auch hier die Polderwasserrechte keine Berücksichtigung, so reduziert<br />
sich die Auslastung auf 77 %. In der Karte 03 ist die Auslastung des Dargebotes durch die<br />
Rechte kartographisch dargestellt. Die Polderwassergewinnungen sind bei dieser Darstellung<br />
nicht erfasst.<br />
Die höchsten Defizite treten im Wuppertaler Massenkalk, innerhalb der im Kreis Mettmann<br />
und der Stadt Wuppertal gelegenen Bilanzräumen 27_15 und 27_16, auf. Zurückzuführen ist<br />
dies auf die großräumigen Wasserhaltungsmaßnahmen durch die Kalksteinindustrie. Die<br />
genaue Quantifizierung ist im Rahmen dieser Bilanz aufgrund des Grundwasserneubildungsansatzes<br />
nach Kapitel 4.2.1 nicht möglich.<br />
Auslastungen > 100 % treten in dem im Kreis Viersen und der Stadt Krefeld gelegenen Bilanzraum<br />
286_05 auf. Eine Überbelegung mit Rechten zeigt weiterhin der in der Stadt Essen<br />
und Mülheim gelegene Bilanzraum 276_03.<br />
Auslastungen von über 100% sind daneben noch in den Bilanzräumen 27_06 (Kreis Wesel),<br />
286_07 (Kreis Viersen und Stadt Mönchengladbach), 276_01 (Duisburg und Mülheim),<br />
27_20 (Kreis Neuss) sowie 27_09 (Krefeld und Kreis Neuss) anzutreffen.<br />
Für die Bilanzräume 27_04 und 27_08 sind Polderwasserentnahmen von 7 bzw.<br />
29 Mio. m³/a als zusätzlicher Abschlag angesetzt. Unter Berücksichtigung dieser Polderwasserentnahmen<br />
ergibt sich eine Auslastung von 74 % für den Bilanzraum 27_04 und 123 %<br />
für den Bilanzraum 27_08. In den Polderwasserrechten ist jedoch Dargebot gebunden, von<br />
dem ggf. bei entsprechendem Bedarf und ausreichender Qualität ein Teil zur weiteren Nutzung<br />
zur Verfügung gestellt werden könnte. Ohne Berücksichtigung der Polderwasserentnahmen<br />
beläuft sich die Auslastung auf 48 % für den Bilanzraum 27_04 und 83 % für den<br />
Bilanzraum 27_08.<br />
7.1.2 Gegenüberstellung des Dargebotes und der Entnahmen<br />
Nach Differenzierung der Entnahmen ergeben sich für das Untersuchungsgebiet Entnahmen<br />
(bei Rechten ≥ 20.000 m³/a) in einer Höhe von 2.600 Mio. m³/a. Innerhalb der Lockergesteinsbereiche<br />
belaufen sich die Entnahmen auf eine Höhe von 2.501 Mio. m³/a. Ohne Berücksichtigung<br />
der Polderwasserentnahmen ergeben sich Entnahmen von 2.564 Mio. m³/a<br />
im Untersuchungsgebiet sowie 2.465 Mio. m³/a innerhalb des Lockergesteinsbereiches.<br />
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