14.02.2013 Aufrufe

Erläuterungstext - Bezirksregierung Düsseldorf

Erläuterungstext - Bezirksregierung Düsseldorf

Erläuterungstext - Bezirksregierung Düsseldorf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Bezirksregierung</strong><br />

<strong>Düsseldorf</strong><br />

geben sich nur durch die differenzierte Berücksichtigung der Rechte marginale Unterschiede.<br />

Die Wasserarten Flusswasser und Talsperrenwasser weisen aufgrund des methodischen<br />

Ansatzes keine Unterschiede auf.<br />

Für das Gesamtbilanzgebiet ergibt sich für die Wasserart Grundwasser eine Auslastung von<br />

74 % des Dargebotes durch die Vergabe von Rechten. Wird das Polderwasser nicht berücksichtigt,<br />

so verringert sich die Auslastung im Untersuchungsgebiet auf rund 72 %. Bezogen<br />

auf die Porengrundwasserleiter im Untersuchungsgebiet ergibt sich eine Gesamtauslastung<br />

von 80 %. Finden auch hier die Polderwasserrechte keine Berücksichtigung, so reduziert<br />

sich die Auslastung auf 77 %. In der Karte 03 ist die Auslastung des Dargebotes durch die<br />

Rechte kartographisch dargestellt. Die Polderwassergewinnungen sind bei dieser Darstellung<br />

nicht erfasst.<br />

Die höchsten Defizite treten im Wuppertaler Massenkalk, innerhalb der im Kreis Mettmann<br />

und der Stadt Wuppertal gelegenen Bilanzräumen 27_15 und 27_16, auf. Zurückzuführen ist<br />

dies auf die großräumigen Wasserhaltungsmaßnahmen durch die Kalksteinindustrie. Die<br />

genaue Quantifizierung ist im Rahmen dieser Bilanz aufgrund des Grundwasserneubildungsansatzes<br />

nach Kapitel 4.2.1 nicht möglich.<br />

Auslastungen > 100 % treten in dem im Kreis Viersen und der Stadt Krefeld gelegenen Bilanzraum<br />

286_05 auf. Eine Überbelegung mit Rechten zeigt weiterhin der in der Stadt Essen<br />

und Mülheim gelegene Bilanzraum 276_03.<br />

Auslastungen von über 100% sind daneben noch in den Bilanzräumen 27_06 (Kreis Wesel),<br />

286_07 (Kreis Viersen und Stadt Mönchengladbach), 276_01 (Duisburg und Mülheim),<br />

27_20 (Kreis Neuss) sowie 27_09 (Krefeld und Kreis Neuss) anzutreffen.<br />

Für die Bilanzräume 27_04 und 27_08 sind Polderwasserentnahmen von 7 bzw.<br />

29 Mio. m³/a als zusätzlicher Abschlag angesetzt. Unter Berücksichtigung dieser Polderwasserentnahmen<br />

ergibt sich eine Auslastung von 74 % für den Bilanzraum 27_04 und 123 %<br />

für den Bilanzraum 27_08. In den Polderwasserrechten ist jedoch Dargebot gebunden, von<br />

dem ggf. bei entsprechendem Bedarf und ausreichender Qualität ein Teil zur weiteren Nutzung<br />

zur Verfügung gestellt werden könnte. Ohne Berücksichtigung der Polderwasserentnahmen<br />

beläuft sich die Auslastung auf 48 % für den Bilanzraum 27_04 und 83 % für den<br />

Bilanzraum 27_08.<br />

7.1.2 Gegenüberstellung des Dargebotes und der Entnahmen<br />

Nach Differenzierung der Entnahmen ergeben sich für das Untersuchungsgebiet Entnahmen<br />

(bei Rechten ≥ 20.000 m³/a) in einer Höhe von 2.600 Mio. m³/a. Innerhalb der Lockergesteinsbereiche<br />

belaufen sich die Entnahmen auf eine Höhe von 2.501 Mio. m³/a. Ohne Berücksichtigung<br />

der Polderwasserentnahmen ergeben sich Entnahmen von 2.564 Mio. m³/a<br />

im Untersuchungsgebiet sowie 2.465 Mio. m³/a innerhalb des Lockergesteinsbereiches.<br />

Seite 35

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!