Erläuterungstext - Bezirksregierung Düsseldorf
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<strong>Bezirksregierung</strong><br />
<strong>Düsseldorf</strong><br />
Die Bilanzräume 27_04 und 27_08 weisen zur Flurabstandsregulierung (Polderwasser) erforderliche<br />
Rechte bzw. Entnahmen auf. Das Grundwasser wird in die Vorfluter eingeleitet,<br />
bzw. durch Reinfiltration dem Grundwasser wieder zugeführt oder zu Bewässerungszwecken,<br />
als Betriebswasser bzw. zur Trinkwassergewinnung genutzt. Durch die Reinfiltration<br />
wird das Grundwasserdargebot lokal erhöht, was in einigen Fällen zur Erhöhung der<br />
Fördermengen umliegender Wasserwerke genutzt werden kann. Dies ist bei der Interpretation<br />
der Auslastung der o.a. Bilanzräume zu berücksichtigen. Da die entsprechenden Entnahmen<br />
ortsgebunden sind, muss bei entsprechendem Bedarf eine Einzelfallprüfung erfolgen.<br />
Gesamtheitlich betrachtet, liegen die tatsächlichen Entnahmemengen - auch für die prognostizierten<br />
Zeitabschnitte - unter den vergebenen Entnahmerechten. Vorbehaltlich jeweiliger<br />
Einzelfallprüfungen bedeutet dies, dass die derzeit vergebenen Rechte einen ausreichenden<br />
quantitativen Spielraum für die zukünftige Wasserbewirtschaftung darstellen. Zur Erkennung<br />
und Steuerung von Überbewirtschaftungen sowie bewirtschaftbaren Kapazitäten ist ein detailliertes<br />
Nachhalten der tatsächlichen Entnahmen und deren fortlaufende Analyse und<br />
Prognose großräumig und kleinräumig erforderlich.<br />
Die quantitative Auslastung des Oberflächenwasserdargebotes ist im Rahmen dieser Wasserbilanzierung<br />
den Entnahmen methodisch gleichgesetzt. Eine quantitative Bilanzierung ist<br />
demgemäß nur eingeschränkt möglich. Flusswasser wird durch die Präsenz des Rheins ausreichend<br />
vorhanden sein; das Dargebot von Talsperrenwasser orientiert sich am Bedarf bzw.<br />
an der Möglichkeit zur Talsperrenhaltung.<br />
Im Fazit zeigt die quantitative Bilanzierung, dass genügend freies Dargebot auch für die<br />
prognostizierten Entwicklungen vorhanden ist.<br />
8 VORGEHEN UND METHODIK ZUN DEN QUALITATIVEN AUSWERTUNGEN<br />
8.1 Datenmaterial<br />
Die qualitativen Auswertungen und Bilanzierungen beziehen sich auf die nach Kapitel 4 .1<br />
erarbeiteten Bilanzräume, deren Grundlage die Grundwasserkörper bilden. Auch hier ist sei<br />
auf die Abbildung 3, die schematisch das pauschale Vorgehen als "Boxmodell" für den Bilanzraum<br />
aufzeigt, verwiesen.<br />
Die Grundlagen sowie die Methodik zur Bestandsanalyse und zur Trendermittlung lehnen<br />
sich reproduzierbar an den Grundwasserbericht 2000 NRW an. Neben dem Hinzuziehen<br />
zusätzlicher Datenquellen und -zeitreihen besteht die wesentliche Ergänzung zum Grundwasserbericht<br />
2000 NRW in der Übertragung der Ergebnisse auf die Fläche.<br />
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