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Erläuterungstext - Bezirksregierung Düsseldorf

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<strong>Bezirksregierung</strong><br />

<strong>Düsseldorf</strong><br />

Die Bilanzräume 27_04 und 27_08 weisen zur Flurabstandsregulierung (Polderwasser) erforderliche<br />

Rechte bzw. Entnahmen auf. Das Grundwasser wird in die Vorfluter eingeleitet,<br />

bzw. durch Reinfiltration dem Grundwasser wieder zugeführt oder zu Bewässerungszwecken,<br />

als Betriebswasser bzw. zur Trinkwassergewinnung genutzt. Durch die Reinfiltration<br />

wird das Grundwasserdargebot lokal erhöht, was in einigen Fällen zur Erhöhung der<br />

Fördermengen umliegender Wasserwerke genutzt werden kann. Dies ist bei der Interpretation<br />

der Auslastung der o.a. Bilanzräume zu berücksichtigen. Da die entsprechenden Entnahmen<br />

ortsgebunden sind, muss bei entsprechendem Bedarf eine Einzelfallprüfung erfolgen.<br />

Gesamtheitlich betrachtet, liegen die tatsächlichen Entnahmemengen - auch für die prognostizierten<br />

Zeitabschnitte - unter den vergebenen Entnahmerechten. Vorbehaltlich jeweiliger<br />

Einzelfallprüfungen bedeutet dies, dass die derzeit vergebenen Rechte einen ausreichenden<br />

quantitativen Spielraum für die zukünftige Wasserbewirtschaftung darstellen. Zur Erkennung<br />

und Steuerung von Überbewirtschaftungen sowie bewirtschaftbaren Kapazitäten ist ein detailliertes<br />

Nachhalten der tatsächlichen Entnahmen und deren fortlaufende Analyse und<br />

Prognose großräumig und kleinräumig erforderlich.<br />

Die quantitative Auslastung des Oberflächenwasserdargebotes ist im Rahmen dieser Wasserbilanzierung<br />

den Entnahmen methodisch gleichgesetzt. Eine quantitative Bilanzierung ist<br />

demgemäß nur eingeschränkt möglich. Flusswasser wird durch die Präsenz des Rheins ausreichend<br />

vorhanden sein; das Dargebot von Talsperrenwasser orientiert sich am Bedarf bzw.<br />

an der Möglichkeit zur Talsperrenhaltung.<br />

Im Fazit zeigt die quantitative Bilanzierung, dass genügend freies Dargebot auch für die<br />

prognostizierten Entwicklungen vorhanden ist.<br />

8 VORGEHEN UND METHODIK ZUN DEN QUALITATIVEN AUSWERTUNGEN<br />

8.1 Datenmaterial<br />

Die qualitativen Auswertungen und Bilanzierungen beziehen sich auf die nach Kapitel 4 .1<br />

erarbeiteten Bilanzräume, deren Grundlage die Grundwasserkörper bilden. Auch hier ist sei<br />

auf die Abbildung 3, die schematisch das pauschale Vorgehen als "Boxmodell" für den Bilanzraum<br />

aufzeigt, verwiesen.<br />

Die Grundlagen sowie die Methodik zur Bestandsanalyse und zur Trendermittlung lehnen<br />

sich reproduzierbar an den Grundwasserbericht 2000 NRW an. Neben dem Hinzuziehen<br />

zusätzlicher Datenquellen und -zeitreihen besteht die wesentliche Ergänzung zum Grundwasserbericht<br />

2000 NRW in der Übertragung der Ergebnisse auf die Fläche.<br />

Seite 38

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