Erläuterungstext - Bezirksregierung Düsseldorf
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<strong>Bezirksregierung</strong><br />
<strong>Düsseldorf</strong><br />
Bei den o.a. Bilanzierungen wird das Dargebot von 2001 zugrunde gelegt. Eine Prognose<br />
des Dargebotes findet nicht statt. Die Auswertungen beziehen sich nur auf die Angaben zu<br />
Rechten ≥ 20.000 m³/a. Gem. Kapitel 6.3 entsprechen die tatsächlichen Entnahmen für das<br />
Jahr 2001 dem Mittelwert der Jahre 1996 bis 2001.<br />
Für die Bilanzierung erfolgt eine differenzierte Berücksichtigung der Rechte hinsichtlich einer<br />
Wiedereinleitung in den Grundwasserraum, da hierdurch das Grundwasserdargebot<br />
nicht, bzw. nicht wesentlich beansprucht wird. Dazu zählen die im folgenden aufgeführten<br />
Nutzungen:<br />
- Bewässerung<br />
- Sümpfung<br />
- Wärmepumpen<br />
- Beregnung.<br />
Bis auf die Beregnung werden die genannten Nutzungen nicht in die Bilanzen mit aufgenommen.<br />
Wasserrechte, die der Beregnung dienen, werden mit 90 % ihrer Höhe in der Bilanz<br />
berücksichtigt. Der angenommene Wiederversickerungswert von 10 % wurde gem. der<br />
Wasserbilanz von 1989 angesetzt. Analog zu den Ausführungen in Kapitel 6 werden Polderwassermengen<br />
nicht berücksichtigt.<br />
Neben der Differenzierung der Entnahmerechte werden Einleitungen in das Grundwasser,<br />
die nicht auf eine der o.a. Nutzungen zurückzuführen sind, von den Rechten subtrahiert und<br />
indirekt dem Dargebot zugerechnet. Hierdurch können negative Werte in den differenzierten<br />
Rechten für einzelne Bilanzräume auftreten.<br />
Durch die Differenzierung der Wasserrechte und Wasserentnahmen reduziert sich innerhalb<br />
des Untersuchungsgebietes die Höhe der bei den Bilanzen angesetzten Rechte und Entnahmen<br />
um etwa 76 Mio. m³/a bzw. 43 Mio. m³/a.<br />
7.1 Wasserbilanz 2003<br />
Die Wasserbilanz 2003 stellt den Ist-Zustand bzw. Ausgangszustand für die Betrachtungen<br />
dieser Gesamtuntersuchung dar. Die Bilanzzahlen ergeben sich aus der Betrachtung des<br />
Datenstandes zum Stichtag 31.12.2001.<br />
7.1.1 Gegenüberstellung des Dargebotes und der Wasserrechte<br />
Für das Untersuchungsgebiet ergibt sich ein Gesamtdargebot in Höhe von 4.679 Mio. m³/a.<br />
Dem stehen 4.318 Mio. m³/a an vergebenen Rechten gegenüber. Ohne Berücksichtigung<br />
der Polderwasserrechte beläuft sich die Höhe der Rechte auf 4.282 Mio. m³/a.<br />
Unterschiede bei der Gegenüberstellung des Dargebotes und der Rechte gibt es bei der<br />
Wasserart Grundwasser. Bei den Wasserarten Uferfiltrat und Grundwasseranreicherung er-<br />
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