PDF, 1.00 MB - Fraubrunnen
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Gemeindeversammlung<br />
2. Beurteilung der bestehenden Schulgebäude und Ausweichstandorte und deren Nutzung<br />
2.1 Bestehende Schulanlage<br />
Mit der Schulleitung und dem Hauswart haben wir die Raumnutzung aller bestehenden Schulanlagen<br />
inkl. derjenigen des Oberstufenschulverbandes neu beurteilt. Dabei zeigte sich, dass die bestehenden<br />
Räume voll genutzt werden. Es sind keine Reserveräume vorhanden. Es besteht keine<br />
Möglichkeit, die erforderlichen Räume in die bestehenden Gebäude zu integrieren.<br />
2.2 Bestehender Kindergarten Schlossweg<br />
Die Erweiterung des Kindergartens macht aus finanziellen, architektonischen und energietechnischen<br />
Gründen keinen Sinn.<br />
2.2.1 Die Architektur (Raumeinteilung, Lage im Gelände) des heutigen Kindergartens lässt eine<br />
Erweiterung nur sehr schwer und unter grosser Kostenfolge zu.<br />
2.2.2 Die Dämmwerte der einzelnen Bauteile wie Aussenwände, Dach und Fenster entsprechen<br />
nicht mehr den heutigen Vorschriften. Bei einer Erweiterung müssten die neuen Energiekennzahlen<br />
eingehalten werden. Mit dem vorgesehenen Neubau des Doppelkindergartens<br />
verdoppeln sich die Dämmwerte der Aussenhülle gegenüber des heutigen Kindergartens<br />
(= Reduktion der Heizkosten).<br />
2.3 Gemeindehaus und Schloss <strong>Fraubrunnen</strong><br />
Diese beiden Gebäude eignen sich für eine definitive Lösung für Kindergärten nicht. Die bestehenden<br />
Räumlichkeiten könnten nur mit unverhältnismässig hohen Kosten so umgebaut werden, dass<br />
sie für den Betrieb eines Kindergartens benutzt werden könnten. Beim Schloss wären zusätzlich<br />
Auflagen der kantonalen Denkmalpflege einzuhalten. Es wird voraussichtlich auch teilweise weiterhin<br />
durch die Kantonale Verwaltung benutzt, was sich ungünstig auf den Einbau von Schulräumen<br />
auswirkt (z.B. Publikumsverkehr Amtsstellen/Pause der Kinder: Erstellen eines separaten Eingangs<br />
und separater WC-Anlagen etc.). Das Gemeindehaus verfügt über keinen für den Aufenthalt von<br />
Kindern geeigneten Aussenraum. Zudem befindet es sich direkt neben der stark befahrenen<br />
Staatsstrasse.<br />
2.4 Neubau Kindergarten im Schlosspark<br />
In Hinblick auf eine möglichst rasche Realisierung des dringend notwendigen Doppelkindergartens<br />
wurde das zur Diskussion stehende Grundstück beim Schloss nicht in Betracht gezogen. Eine kurzfristige<br />
Nutzung ist wegen den Auflagen der Denkmalpflege und der staatlichen Eigentümerschaft<br />
nicht möglich.<br />
2.5 Andere bestehende Gebäude<br />
Verschiedenste Gebäude wurden auf ihre Eignung geprüft. Jedoch konnte kein geeignetes Objekt<br />
gefunden werden.<br />
3. Projekt Neubau Doppelkindergarten, Tagesschule und Geräteraum<br />
Der Gemeinderat empfiehlt nach eingehender Prüfung, den bestehenden Kindergarten am<br />
Schlossweg abzureissen und einen neuen Doppelkindergarten inkl. heilpädagogischem Ambulatorium,<br />
das Gebäude für die Tagesschule sowie den Geräteraum zu realisieren.<br />
3.1 Doppelkindergarten<br />
Der Standort wurde für den neuen Doppelkindergarten so gewählt, dass er kommende Erweiterungsbauten<br />
der bestehenden Gebäude oder aber weitere Neubauten nicht behindert. Das Gebäude<br />
ist parallel zu der bestehenden Schulanlage ausgerichtet. Um den Doppelkindergarten und das<br />
heilpädagogische Amublatorium raumplanerisch sinnvoll realisieren zu können, ist ein südseitiger<br />
Grundstückserwerb durch die Einwohnergemeinde von ca. 335 m2 notwendig.<br />
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