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PDF, 1.00 MB - Fraubrunnen

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Gemeindeversammlung<br />

2. Beurteilung der bestehenden Schulgebäude und Ausweichstandorte und deren Nutzung<br />

2.1 Bestehende Schulanlage<br />

Mit der Schulleitung und dem Hauswart haben wir die Raumnutzung aller bestehenden Schulanlagen<br />

inkl. derjenigen des Oberstufenschulverbandes neu beurteilt. Dabei zeigte sich, dass die bestehenden<br />

Räume voll genutzt werden. Es sind keine Reserveräume vorhanden. Es besteht keine<br />

Möglichkeit, die erforderlichen Räume in die bestehenden Gebäude zu integrieren.<br />

2.2 Bestehender Kindergarten Schlossweg<br />

Die Erweiterung des Kindergartens macht aus finanziellen, architektonischen und energietechnischen<br />

Gründen keinen Sinn.<br />

2.2.1 Die Architektur (Raumeinteilung, Lage im Gelände) des heutigen Kindergartens lässt eine<br />

Erweiterung nur sehr schwer und unter grosser Kostenfolge zu.<br />

2.2.2 Die Dämmwerte der einzelnen Bauteile wie Aussenwände, Dach und Fenster entsprechen<br />

nicht mehr den heutigen Vorschriften. Bei einer Erweiterung müssten die neuen Energiekennzahlen<br />

eingehalten werden. Mit dem vorgesehenen Neubau des Doppelkindergartens<br />

verdoppeln sich die Dämmwerte der Aussenhülle gegenüber des heutigen Kindergartens<br />

(= Reduktion der Heizkosten).<br />

2.3 Gemeindehaus und Schloss <strong>Fraubrunnen</strong><br />

Diese beiden Gebäude eignen sich für eine definitive Lösung für Kindergärten nicht. Die bestehenden<br />

Räumlichkeiten könnten nur mit unverhältnismässig hohen Kosten so umgebaut werden, dass<br />

sie für den Betrieb eines Kindergartens benutzt werden könnten. Beim Schloss wären zusätzlich<br />

Auflagen der kantonalen Denkmalpflege einzuhalten. Es wird voraussichtlich auch teilweise weiterhin<br />

durch die Kantonale Verwaltung benutzt, was sich ungünstig auf den Einbau von Schulräumen<br />

auswirkt (z.B. Publikumsverkehr Amtsstellen/Pause der Kinder: Erstellen eines separaten Eingangs<br />

und separater WC-Anlagen etc.). Das Gemeindehaus verfügt über keinen für den Aufenthalt von<br />

Kindern geeigneten Aussenraum. Zudem befindet es sich direkt neben der stark befahrenen<br />

Staatsstrasse.<br />

2.4 Neubau Kindergarten im Schlosspark<br />

In Hinblick auf eine möglichst rasche Realisierung des dringend notwendigen Doppelkindergartens<br />

wurde das zur Diskussion stehende Grundstück beim Schloss nicht in Betracht gezogen. Eine kurzfristige<br />

Nutzung ist wegen den Auflagen der Denkmalpflege und der staatlichen Eigentümerschaft<br />

nicht möglich.<br />

2.5 Andere bestehende Gebäude<br />

Verschiedenste Gebäude wurden auf ihre Eignung geprüft. Jedoch konnte kein geeignetes Objekt<br />

gefunden werden.<br />

3. Projekt Neubau Doppelkindergarten, Tagesschule und Geräteraum<br />

Der Gemeinderat empfiehlt nach eingehender Prüfung, den bestehenden Kindergarten am<br />

Schlossweg abzureissen und einen neuen Doppelkindergarten inkl. heilpädagogischem Ambulatorium,<br />

das Gebäude für die Tagesschule sowie den Geräteraum zu realisieren.<br />

3.1 Doppelkindergarten<br />

Der Standort wurde für den neuen Doppelkindergarten so gewählt, dass er kommende Erweiterungsbauten<br />

der bestehenden Gebäude oder aber weitere Neubauten nicht behindert. Das Gebäude<br />

ist parallel zu der bestehenden Schulanlage ausgerichtet. Um den Doppelkindergarten und das<br />

heilpädagogische Amublatorium raumplanerisch sinnvoll realisieren zu können, ist ein südseitiger<br />

Grundstückserwerb durch die Einwohnergemeinde von ca. 335 m2 notwendig.<br />

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