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Landschaftsplanes "Coesfelder Heide - Flamschen" - Kreis Coesfeld

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Geschützte Landschaftsbestandteile (§ 23 LG NRW) 42<br />

C Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen<br />

Bei der Nutzung von Gehölzbeständen sind ausschließlich bodenständige Gehölzarten nachzupflanzen.<br />

D Befreiungen<br />

1. Die Untere Landschaftsbehörde kann auf Antrag nach § 69 Abs. 1 LG Befreiungen erteilen,<br />

wenn<br />

a) die Durchführung der Vorschrift im Einzelfall<br />

oder<br />

oder<br />

aa) zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung mit den<br />

Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu vereinbaren ist<br />

bb) zu einer nicht gewollten Beeinträchtigung von Natur und Landschaft führen würde<br />

b) überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern.<br />

§ 5 gilt entsprechend.<br />

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde kann einer beabsichtigten Befreiung mit der<br />

Folge widersprechen, dass die Vertretungskörperschaft des <strong>Kreis</strong>es oder ein von ihr<br />

beauftragter Ausschuss über den Widerspruch zu unterrichten ist. Hält die Vertretungskörperschaft<br />

oder der Ausschuss den Widerspruch für berechtigt, muss die Untere Landschaftsbehörde<br />

die Befreiung versagen: Wird der Widerspruch für unberechtigt gehalten, darf<br />

die Befreiung nur mit Zustimmung der Höheren Landschaftsbehörde erteilt werden.<br />

2. Mit Erteilung der Befreiung können Nebenbestimmungen zur Sicherung der Belange des<br />

Landschaftsschutzes verbunden werden.<br />

E Ordnungswidrigkeiten<br />

Ordnungswidrig handelt nach § 70 Abs. 1 Nr. 2 LG, wer vorsätzlich oder fahrlässig den<br />

Geboten und Verboten der jeweiligen Schutzkategorie (Landschaftsschutzgebiete / Naturdenkmale/<br />

geschützte Landschaftsbestandteile) zuwiderhandelt. Diese Ordnungswidrigkeiten<br />

können gemäß § 71 Abs. 1 LG mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € geahndet werden.<br />

2.4.1 Hecke<br />

Die Hecke liegt nördlich von Oberstockum an der nördlichen Grenze des Geltungsbereiches.<br />

Gemarkung: <strong>Coesfeld</strong>-Kspl.<br />

Flur: 23<br />

Flurstück: 256<br />

Erläuterungen:<br />

Die Hecke ist im Erläuterungsbericht zur GK II b (Kap. 3.5, S. 162, Nr. 1) beschrieben.<br />

Länge: ca. 140 m

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