Landschaftsplanes "Coesfelder Heide - Flamschen" - Kreis Coesfeld
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Geschützte Landschaftsbestandteile (§ 23 LG NRW) 42<br />
C Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen<br />
Bei der Nutzung von Gehölzbeständen sind ausschließlich bodenständige Gehölzarten nachzupflanzen.<br />
D Befreiungen<br />
1. Die Untere Landschaftsbehörde kann auf Antrag nach § 69 Abs. 1 LG Befreiungen erteilen,<br />
wenn<br />
a) die Durchführung der Vorschrift im Einzelfall<br />
oder<br />
oder<br />
aa) zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung mit den<br />
Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu vereinbaren ist<br />
bb) zu einer nicht gewollten Beeinträchtigung von Natur und Landschaft führen würde<br />
b) überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern.<br />
§ 5 gilt entsprechend.<br />
Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde kann einer beabsichtigten Befreiung mit der<br />
Folge widersprechen, dass die Vertretungskörperschaft des <strong>Kreis</strong>es oder ein von ihr<br />
beauftragter Ausschuss über den Widerspruch zu unterrichten ist. Hält die Vertretungskörperschaft<br />
oder der Ausschuss den Widerspruch für berechtigt, muss die Untere Landschaftsbehörde<br />
die Befreiung versagen: Wird der Widerspruch für unberechtigt gehalten, darf<br />
die Befreiung nur mit Zustimmung der Höheren Landschaftsbehörde erteilt werden.<br />
2. Mit Erteilung der Befreiung können Nebenbestimmungen zur Sicherung der Belange des<br />
Landschaftsschutzes verbunden werden.<br />
E Ordnungswidrigkeiten<br />
Ordnungswidrig handelt nach § 70 Abs. 1 Nr. 2 LG, wer vorsätzlich oder fahrlässig den<br />
Geboten und Verboten der jeweiligen Schutzkategorie (Landschaftsschutzgebiete / Naturdenkmale/<br />
geschützte Landschaftsbestandteile) zuwiderhandelt. Diese Ordnungswidrigkeiten<br />
können gemäß § 71 Abs. 1 LG mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € geahndet werden.<br />
2.4.1 Hecke<br />
Die Hecke liegt nördlich von Oberstockum an der nördlichen Grenze des Geltungsbereiches.<br />
Gemarkung: <strong>Coesfeld</strong>-Kspl.<br />
Flur: 23<br />
Flurstück: 256<br />
Erläuterungen:<br />
Die Hecke ist im Erläuterungsbericht zur GK II b (Kap. 3.5, S. 162, Nr. 1) beschrieben.<br />
Länge: ca. 140 m