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CAHIER DES CLAUSES ADMINISTRATIVES PARTICULIERES CCAP

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Gemäß Artikel 14.3 der Allgemeinen Verdingungsordnung für geistige Leistungen wird der<br />

Auftragnehmer von der Zahlung der Vertragsstrafen befreit, wenn deren Gesamtbetrag für den<br />

Auftrag insgesamt 1.000,- € vor Steuern nicht überschreitet.<br />

12. Leitung der Leistungen<br />

Für jedes Los muss der mit der Leitung der Leistungen beauftragte Fachmann namentlich benannt<br />

werden. Wenn dieser Fachmann nicht mehr in der Lage ist, seine Aufgabe zu erfüllen, kommt<br />

Artikel 3.4.3 der Allgemeinen Verdingungsordnung für geistige Leistungen zur Anwendung.<br />

13. Sicherheitsleistung – Gewährleistungseinbehalt<br />

Der Auftragnehmer ist davon befreit, eine Sicherheitsleistung bzw. einen Gewährleistungseinbehalt<br />

vorzuweisen.<br />

14. Vorauszahlung<br />

Dem Auftragnehmer kann bei einem Auftragswert von mehr als 50.000,- € vor Steuern und bei einer<br />

Auftragsausführungsfrist von über zwei Monaten eine Vorauszahlung gewährt werden.<br />

Diese Vorauszahlung steht dem Auftragnehmer nur für den Teil des Auftrags zu, der nicht<br />

Gegenstand eines Unterauftrags ist.<br />

Der Bewerber hat in der Verpflichtungserklärung eindeutig anzugeben, ob er diese Vorauszahlung in<br />

Anspruch nehmen möchte oder nicht (Artikel 4 der Verpflichtungserklärung).<br />

Der Betrag der Vorauszahlung wird auf 5 % des ursprünglichen Auftragsvolumens bzw. des<br />

Volumens der festen Tranche, einschließlich aller Steuern und Abgaben, festgesetzt, wenn die<br />

Dauer der Auftragsausführung bis zu zwölf Monaten beträgt; wenn die Dauer zwölf Monate<br />

überschreitet, ist die Vorauszahlung gleich dem Zwölffachen des Auftragsvolumens bzw. des<br />

Volumens der festen Tranche geteilt durch die Dauer des Auftrags bzw. der Tranche in Monaten<br />

gerechnet.<br />

Die Rückerstattung (Verrechnung) der Vorauszahlung beginnt, wenn der Betrag der für den Auftrag<br />

fälligen Zahlungen 65 % des ursprünglichen Auftragsvolumens, einschließlich aller Steuern und<br />

Abgaben, erreicht hat und muss beendet sein, wenn der Zahlungsbetrag 80 % des ursprünglichen<br />

Auftragsvolumens, einschließlich aller Steuern und Abgaben, erreicht hat.<br />

Für die Vorauszahlung wird keinerlei Bürgschaft auf erstes Anfordern verlangt.<br />

Die Unterauftragnehmer, die Direktzahlungen erhalten, können auf Antrag eine Vorauszahlung<br />

erhalten.<br />

Für die Berechnung der Höhe dieser Vorauszahlung werden die o. a. Grenzen nach dem auf den<br />

Unterauftragnehmer entfallenden Leistungsumfang, so wie er in der Sondervereinbarung über die<br />

Unterauftragvergabe festgelegt ist, bewertet.<br />

Das Anrecht des Unterauftragnehmers auf eine Vorauszahlung besteht ab dem Zeitpunkt, an dem<br />

der Zuschlag für den Auftrag durch die Vergabestelle erfolgt ist bzw. die Sondervereinbarung<br />

zugestellt wurde.<br />

Die Verrechnung dieser Vorauszahlung erfolgt nach den gleichen Modalitäten wie weiter oben<br />

beschrieben.<br />

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