CAHIER DES CLAUSES ADMINISTRATIVES PARTICULIERES CCAP
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Gemäß Artikel 14.3 der Allgemeinen Verdingungsordnung für geistige Leistungen wird der<br />
Auftragnehmer von der Zahlung der Vertragsstrafen befreit, wenn deren Gesamtbetrag für den<br />
Auftrag insgesamt 1.000,- € vor Steuern nicht überschreitet.<br />
12. Leitung der Leistungen<br />
Für jedes Los muss der mit der Leitung der Leistungen beauftragte Fachmann namentlich benannt<br />
werden. Wenn dieser Fachmann nicht mehr in der Lage ist, seine Aufgabe zu erfüllen, kommt<br />
Artikel 3.4.3 der Allgemeinen Verdingungsordnung für geistige Leistungen zur Anwendung.<br />
13. Sicherheitsleistung – Gewährleistungseinbehalt<br />
Der Auftragnehmer ist davon befreit, eine Sicherheitsleistung bzw. einen Gewährleistungseinbehalt<br />
vorzuweisen.<br />
14. Vorauszahlung<br />
Dem Auftragnehmer kann bei einem Auftragswert von mehr als 50.000,- € vor Steuern und bei einer<br />
Auftragsausführungsfrist von über zwei Monaten eine Vorauszahlung gewährt werden.<br />
Diese Vorauszahlung steht dem Auftragnehmer nur für den Teil des Auftrags zu, der nicht<br />
Gegenstand eines Unterauftrags ist.<br />
Der Bewerber hat in der Verpflichtungserklärung eindeutig anzugeben, ob er diese Vorauszahlung in<br />
Anspruch nehmen möchte oder nicht (Artikel 4 der Verpflichtungserklärung).<br />
Der Betrag der Vorauszahlung wird auf 5 % des ursprünglichen Auftragsvolumens bzw. des<br />
Volumens der festen Tranche, einschließlich aller Steuern und Abgaben, festgesetzt, wenn die<br />
Dauer der Auftragsausführung bis zu zwölf Monaten beträgt; wenn die Dauer zwölf Monate<br />
überschreitet, ist die Vorauszahlung gleich dem Zwölffachen des Auftragsvolumens bzw. des<br />
Volumens der festen Tranche geteilt durch die Dauer des Auftrags bzw. der Tranche in Monaten<br />
gerechnet.<br />
Die Rückerstattung (Verrechnung) der Vorauszahlung beginnt, wenn der Betrag der für den Auftrag<br />
fälligen Zahlungen 65 % des ursprünglichen Auftragsvolumens, einschließlich aller Steuern und<br />
Abgaben, erreicht hat und muss beendet sein, wenn der Zahlungsbetrag 80 % des ursprünglichen<br />
Auftragsvolumens, einschließlich aller Steuern und Abgaben, erreicht hat.<br />
Für die Vorauszahlung wird keinerlei Bürgschaft auf erstes Anfordern verlangt.<br />
Die Unterauftragnehmer, die Direktzahlungen erhalten, können auf Antrag eine Vorauszahlung<br />
erhalten.<br />
Für die Berechnung der Höhe dieser Vorauszahlung werden die o. a. Grenzen nach dem auf den<br />
Unterauftragnehmer entfallenden Leistungsumfang, so wie er in der Sondervereinbarung über die<br />
Unterauftragvergabe festgelegt ist, bewertet.<br />
Das Anrecht des Unterauftragnehmers auf eine Vorauszahlung besteht ab dem Zeitpunkt, an dem<br />
der Zuschlag für den Auftrag durch die Vergabestelle erfolgt ist bzw. die Sondervereinbarung<br />
zugestellt wurde.<br />
Die Verrechnung dieser Vorauszahlung erfolgt nach den gleichen Modalitäten wie weiter oben<br />
beschrieben.<br />
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