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CAHIER DES CLAUSES ADMINISTRATIVES PARTICULIERES CCAP

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1/ den berechneten Anteil der zu leistenden Vergütung (Grundpreis vor Steuern) unter<br />

Berücksichtigung der erbrachten Leistungen;<br />

2/ die gegebenenfalls fälligen Verzugsstrafen sowie sämtliche weitere Vertragsstrafen,<br />

Prämien oder Preisminderungen, deren Berechnungsgrundlagen bekannt sind,<br />

einschließlich der Rückzahlungen von Vorauszahlungen, jedoch nicht die pauschale<br />

Vorauszahlung;<br />

3/ Die Preise sind Festpreise und unterliegen keiner Preisgleitung;<br />

4/ der Wert der MWSt. des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist;<br />

5/ der Gesamtbetrag der zu leistenden Teilzahlung, wobei in diese die unter 1., 2., 3. und<br />

4. genannten Beträge einfließen, gegebenenfalls zuvor um Verzugszinsen erhöht<br />

16.2 Saldoausgleich und endgültige Teilzahlungen<br />

a) Abrechnungsentwürfe<br />

Die Abrechnungsentwürfe über die endgültigen Teilzahlungen und den Saldoausgleich<br />

enthalten zwei Teile:<br />

- eine Auflistung der Teilzahlungen, die für sämtliche Phasen des Auftragsanteils, der<br />

Gegenstand des Abrechnungsentwurfs ist, geleistet wurden, d. h. für sämtliche Phasen<br />

außer der letzten;<br />

- eine Zahlungsaufforderung für die letzte (noch nicht bezahlte) Phase mit Angabe der<br />

erbrachten Leistungen sowie deren Preis, kalkuliert als Grundpreis ohne MWSt.<br />

b) Endabrechnungen<br />

Die Endabrechnung wird von der zuständigen Behörde erstellt und enthält die Summe<br />

der Forderungen des Auftragnehmers aus dem Auftrag bzw. den betreffenden<br />

Auftragsanteil.<br />

Sie wird ausgehend vom Abrechnungsentwurf des Auftragnehmers erstellt. Derjenige Teil<br />

des Entwurfs, der die Auflistung der früheren Teilzahlungen enthält, wird in der Regel<br />

nicht angetastet, es sei denn, es sind Fehler zu korrigieren. Derjenige Teil, der eine<br />

Zahlungsaufforderung darstellt, wird insoweit abgeändert, als die in Artikel 16.1 unter b)<br />

genannten Berechnungsgrundlagen hinzugenommen werden.<br />

Angenommen, dass eine zusätzliche Preisänderung vorzusehen ist, oder irgendeine<br />

weitere Berechnungsgrundlage fehlt, wird in der Abrechnung der Vermerk aufgenommen,<br />

dass eine ergänzende Berechnung notwendig wird.<br />

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