5. Wartung und Überprüfung (Generalinspektion)Das Kapitel Sicherheitshinweise ist zu beachten!8.1 Wartung● Die Abscheideranlage ist jährlich durch einen Sachkundigen1) zu warten.Neben den Maßnahmen der Entsorgung sind dabei folgendeArbeiten durchzuführen:- Kontrolle der Innenwandflächen des Schlammfanges unddes Fettabscheiders,- Funktionskontrolle der elektrischen Einrichtungen undInstallationen, sofern vorhanden.- Die Feststellungen und durchgeführten Arbeiten sind imBetriebstagebuch zu erfassen und zu bewerten.● Sofern vorhanden, sind die elektromechanischen Baugruppen,wie Pumpen, Ventile, Absperrorgane usw. zweimalim Jahr nach den Herstellerangaben zu warten.8.2 Überprüfung (Generalinspektion)Vor der Inbetriebnahme und danach in regelmäßigenAbständen von nicht länger als 5 Jahren ist die Abscheideranlage,nach vorheriger vollständiger Entleerung und Reinigung,durch einen Fachkundigen 2) auf ihren ordnungsgemäßenZustand und sachgemäßen Betrieb zu prüfen.Es müssen dabei mindestens folgende Punkte geprüft bzw.erfasst werden:- Bemessung der Abscheideranlage- baulicher Zustand und Dichtheit der Abscheideranlage- Zustand der Innenwandflächen der Einbauteile und derelektrischen Einrichtungen, falls vorhanden- Ausführung der Zulaufleitung der Abscheideranlage alsLüftungsleitung über Dach- Vollständigkeit und Plausibilität der Aufzeichnungen imBetriebstagebuch- Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung der entnommenenInhaltsstoffe der Abscheideranlage- Vorhandensein und Vollständigkeit erforderlicher Zulassungenund Unterlagen (Genehmigungen, Entwässerungspläne,Bedienungs- und WartungsanleitungenÜber die durchgeführte Überprüfung ist ein Prüfberichtunter Angabe eventueller Mängel zu erstellen. WurdenMängel festgestellt, sind diese unverzüglich zu beseitigen.1) Als „sachkundig“ werden Personen des Betreibers oderbeauftragter Dritter angesehen, die auf Grund ihrer Ausbildung,ihrer Kenntnisse und ihrer durch praktische Tätigkeitgewonnenen Erfahrungen sicherstellen, dass sie Bewertungenoder Prüfungen im jeweiligen Sachgebiet sachgerechtdurchführen.Die sachkundige Person kann die Sachkunde für Betriebund Wartung von Abscheideranlagen auf einem Lehrgangmit nachfolgender Vororteinweisung erwerben, den z. B. dieeinschlägigen Hersteller, Berufsverbände, Handwerkskammernsowie die auf dem Gebiet der Abscheidertechnik tätigenSachverständigenorganisationen anbieten.2) Fachkundige Personen sind Mitarbeiter betreiberunabhängigerBetriebe, Sachverständige oder sonstige Institutionen,die nachweislich über die erforderlichen Fachkenntnissefür Betrieb, Wartung und Überprüfung von Abscheideranlagenverfügen. Im Einzelfall können diese Prüfungenbei größeren Betriebseinheiten auch von intern unabhängigen,bezüglich ihres Aufgabengebietes nicht weisungsgebundenenenFachkundigen des Betreibers mit gleicherQualifikation und gerätetechnischer Ausstattung durchgeführtwerden.ArtikelBest.Nr.Generalinspektion Fettabscheider 917 411Betriebstagebuch Fettabscheider 917 409Dichtheit der Rohrstränge 917 41710
6. Gewährleistung1. Ist eine Lieferung oder Leistung mangelhaft, so hat <strong>KESSEL</strong>nach Ihrer Wahl den Mangel durch Nachbesserung zu beseitigenoder eine mangelfreie Sache zu liefern. Schlägt die Nachbesserungzweimal fehl oder ist sie wirtschaftlich nicht vertretbar,so hat der Käufer/Auftraggeber das Recht, vom Vertragzurückzutreten oder seine Zahlungspflicht entsprechend zumindern. Die Feststellung von offensichtlichen Mängeln mussunverzüglich, bei nicht erkennbaren oder verdeckten Mängelnunverzüglich nach ihrer Erkennbarkeit schriftlich mitgeteilt werden.Für Nachbesserungen und Nachlieferungen haftet KES-SEL in gleichem Umfang wie für den ursprünglichen Vertragsgegenstand.Für Neulieferungen beginnt die Gewährleis-tungsfristneu zu laufen, jedoch nur im Umfang der Neulieferung.Es wird nur für neu hergestellte Sachen eine Gewährleistungübernommen.Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Auslieferung anunseren Vertragspartner.§ 377 HGB findet weiterhin Anwendung.Über die gesetzliche Regelung hinaus erhöht die <strong>KESSEL</strong> AGdie Gewährleistungsfrist für Leichtflüssigkeitsabscheider, Fettabscheider,Schächte, Kleinkläranlagen und Regenwasserzisternenauf 20 Jahre bezüglich Behälter. Dies bezieht sich aufdie Dichtheit, Gebrauchstauglichkeit und statische Sicherheit.Voraussetzung hierfür ist eine fachmännische Montage sowieein bestimmungsgemäßer Betrieb entsprechend den aktuellgültigen Einbau- und Bedienungsanleitungen und den gültigenNormen.2. <strong>KESSEL</strong> stellt ausdrücklich klar, dass Verschleiß kein Mangelist. Gleiches gilt für Fehler, die aufgrund mangelhafter Wartungauftreten.Hinweis: Das Öffnen von versiegelten Komponenten oder Verschraubungendarf nur durch den Hersteller erfolgen. Andernfallskönnen Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sein.Stand 01. 06. 201011