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DWS Vorsorge

Verkaufsprospekt - Riester Rente

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Allgemeine RegelungenDiesem Verkaufsprospekt ist das Verwaltungsreglementdes Fonds beigefügt. Verkaufsprospektund Verwaltungsreglement bilden eine sinngemäßeEinheit und ergänzen sich deshalb.Das nachfolgend aufgeführte Verwaltungsreglementist in einen Allgemeinen Teil und in einen BesonderenTeil aufgegliedert. Im Allgemeinen Teilsind allgemeine rechtliche Grundlagen definiert,im Besonderen Teil sind die fondsspezifischen Angabenund die Anlagepolitik definiert.Verkaufsprospekt, vereinfachter Verkaufsprospektund Verwaltungsreglement, sowie Halbjahres- undJahresberichte sind kostenlos bei der Verwaltungsgesellschaftund den Zahlstellen erhältlich.Sonstige wichtige Informationen werden den Anteilinhabernin geeigneter Form von der Verwaltungsgesellschaftmitgeteilt.VerwaltungsgesellschaftDer Fonds wird von der <strong>DWS</strong> Investment S.A., Luxemburg(„Verwaltungsgesellschaft"), verwaltet,welche die Bedingungen des Kapitels 13 des Gesetzesvom 20. Dezember 2002 und somit die Bestimmungender Richtlinie 2001/107/EG des EuropäischenParlaments und des Rates vom 21. Januar2002 zur Änderung der Richtlinie 85/611/EWG zurKoordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriftenbetreffend bestimmte Organismen für gemeinsameAnlagen in Wertpapieren („OGAW“)zwecks Festlegung von Bestimmungen für Verwaltungsgesellschaftenund vereinfachte Prospekteerfüllt.Die Verwaltungsgesellschaft wurde am 15. April1987 gegründet, die Veröffentlichung im MémorialC erfolgte am 4. Mai 1987. Das gezeichneteund eingezahlte Kapital beträgt 30.677.400 Euro.Die Tätigkeit der Verwaltung von Investmentfondsschließt die Aufgaben ein, die in Anhang II desGesetzes vom 20. Dezember 2002 genannt sind,deren Aufzählung nicht abschließend ist.Die Verwaltungsgesellschaft kann in Übereinstimmungmit den Vorschriften des Luxemburger Gesetzesvom 20. Dezember 2002 und des Rundschreibensder Commission de Surveillance duSecteur Financier Nr. 03/108 eine oder mehrereAufgaben unter ihrer Aufsicht und Kontrolle anDritte delegieren.(i) AnlageverwaltungFür den Fonds hat die Verwaltungsgesellschaftunter eigener Verantwortung und Kontrolle sowieauf eigene Kosten einen Fondsmanagementvertragmit der <strong>DWS</strong> Investment GmbH, Frankfurt,geschlossen. Die <strong>DWS</strong> Investment GmbH ist eineKapitalanlagegesellschaft nach deutschemRecht. Der Vertrag kann von jeder der vertragsschließendenParteien unter Einhaltung einer Fristvon drei Monaten gekündigt werden.Das Fondsmanagement umfasst dabei die täglicheUmsetzung der Anlagepolitik und die unmittelbareAnlageentscheidung. Der benannteFondsmanager kann Fondsmanagementleistungenunter seiner Aufsicht, Kontrolle und Verantwortungund auf eigene Kosten vollständig oderteilweise delegieren.Der Fondsmanager kann darüber hinaus auf eigeneKosten, Kontrolle und Verantwortung Anlageberaterhinzuziehen. Die Anlageberatung umfasstdabei insbesondere die Analyse und Empfehlungvon Anlageinstrumenten hinsichtlich der Anlagendes Fonds. Der Fondsmanager ist nicht an Anlageempfehlungendes Anlageberaters gebunden.Eventuell vom Fondsmanager benannte Anlageberaterwerden im Abschnitt „Geschäftsführungund Verwaltung“ aufgeführt. Benannte Anlageberaterverfügen über die entsprechenden aufsichtsrechtlichenGenehmigungen.(ii) Administration, Register- und TransferstelleDie Verwaltungsgesellschaft <strong>DWS</strong> InvestmentS.A. übernimmt zunächst die Funktionen der Zentralverwaltung,insbesondere die Fondsbuchhaltungsowie die Nettoinventarwertberechnung.Darüber hinaus ist die <strong>DWS</strong> Investment S.A. fürdie weiteren administrativen Tätigkeiten verantwortlich.Hierzu zählen unter anderem die nachträglicheÜberwachung von Anlagegrenzen und-restriktionen sowie die Funktion als Domiziliarstelleund als Register- und Transferstelle.Im Hinblick auf die Funktion als Register- undTransferstelle hat die <strong>DWS</strong> Investment S.A. eineSub-Transfer Agent Vereinbarung mit der StateStreet Bank GmbH in München geschlossen. ImRahmen dieser Vereinbarung übernimmt die StateStreet Bank GmbH insbesondere die Aufgabender Verwaltung der Globalurkunde, die bei der ClearstreamBanking AG, Frankfurt, hinterlegt wird.(iii) VertriebDie <strong>DWS</strong> Investment S.A. fungiert als Hauptvertriebsgesellschaft.Die <strong>DWS</strong> Investment S.A. kann mit Instituten, d.h.Professionellen des Finanzsektors und/oder nachausländischem Recht vergleichbaren Unternehmen,die zur Identifizierung der Anteilinhaber verpflichtetsind, Nominee-Vereinbarungen abschließen. DieseNominee-Vereinbarungen berechtigen die Institute,Anteile zu vertreiben und selber als Nominee in dasAnteilregister eingetragen zu werden. Die Namender Nominees können jederzeit bei der <strong>DWS</strong> InvestmentS.A. erfragt werden. Der Nominee nimmtKauf-, Verkaufs- und Umtauschaufträge der von ihmbetreuten Anleger entgegen und veranlasst die erforderlichenÄnderungen im Anteilregister. Insoweitist der Nominee insbesondere verpflichtet, eventuellgesonderte Erwerbsvoraussetzungen zu beachten.Soweit nicht zwingende gesetzliche oder praktischeGründe entgegenstehen, kann ein Anleger,der durch einen Nominee Anteile erworben hat, jederzeitdurch Erklärung gegenüber der <strong>DWS</strong> InvestmentS.A. bzw. des Transfer Agenten verlangen, selberals Anteilinhaber im Register eingetragen zuwerden, wenn sämtliche Legitimationserfordernisseerfüllt sind.DepotbankDepotbank ist die State Street Bank LuxembourgS.A.. Sie verwahrt die Vermögensgegenständedes Fonds und erfüllt die weiteren Pflichten einerDepotbank, wie sie vom Luxemburger Gesetz vorgeschriebensind.Allgemeine RisikohinweiseEine Anlage in die Anteile ist mit Risiken verbunden.Die Risiken können u. a. Aktien- und Rentenmarktrisiken,Zins-, Kredit-, Adressenausfall-, LiquiditätsundKontrahentenrisiken sowie Wechselkurs-, Volatilitätsrisikenoder politische Risiken umfassenbzw. damit verbunden sein. Jedes dieser Risikenkann auch zusammen mit anderen Risiken auftreten.Auf einige dieser Risiken wird nachstehendkurz eingegangen. Potenzielle Anleger sollten überErfahrung mit Anlagen in Instrumente, die im Rahmender vorgesehenen Anlagepolitik eingesetztwerden, verfügen. Auch sollten sich Anleger überdie mit einer Anlage in die Anteile verbundenenRisiken im Klaren sein und erst dann eine Anlageentscheidungtreffen, wenn sie sich von ihrenRechts-, Steuer- und Finanzberatern, Wirtschaftsprüfernoder sonstigen Beratern umfassend über(i) die Eignung einer Anlage in die Anteile unterBerücksichtigung ihrer persönlichen Finanz- bzw.Steuersituation und sonstiger Umstände, (ii) dieim vorliegenden Verkaufsprospekt enthaltenen Informationenund (iii) die Anlagepolitik des Fondshaben beraten lassen.Es ist zu beachten, dass Anlagen eines Fondsneben den Chancen auf Kurssteigerungenauch Risiken enthalten. Die Anteile des Fondssind Wertpapiere, deren Wert durch die Kursschwankungender in ihm enthaltenen Vermögenswertebestimmt wird. Der Wert der Anteilekann dementsprechend gegenüber demEinstandspreis steigen oder fallen.Es kann daher keine Zusicherung gegebenwerden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreichtwerden.MarktrisikoDie Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanzproduktenhängt insbesondere von der Entwicklungder Kapitalmärkte ab, die wiederum von der allgemeinenLage der Weltwirtschaft sowie den wirtschaftlichenund politischen Rahmenbedingungenin den jeweiligen Ländern beeinflusst werden. Aufdie allgemeine Kursentwicklung insbesondere an einerBörse können auch irrationale Faktoren wieStimmungen, Meinungen und Gerüchte einwirken.Länder- oder TransferrisikoVom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischerSchuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrundfehlender Transferfähigkeit oder -bereitschaft seinesSitzlandes Leistungen nicht fristgerecht oderüberhaupt nicht erbringen kann. So können z. B.Zahlungen, auf die der Fonds Anspruch hat, ausbleiben,oder in einer Währung erfolgen, die aufgrundvon Devisenbeschränkungen nicht mehrkonvertierbar ist.AbwicklungsrisikoInsbesondere bei der Investition in nicht notierteWertpapiere besteht das Risiko, dass die Abwicklungdurch ein Transfersystem aufgrund einerverzögerten oder nicht vereinbarungsgemäßenZahlung oder Lieferung nicht erwartungsgemäßausgeführt wird.Rechtliches und steuerliches RisikoDie rechtliche und steuerliche Behandlung vonFonds kann sich in unabsehbarer und nicht beeinflussbarerWeise ändern. Eine Änderung fehlerhaftfestgestellter Besteuerungsgrundlagen desFonds für vorangegangene Geschäftsjahre kannfür den Fall einer für den Anleger steuerlichgrundsätzlich nachteiligen Korrektur zur Folge ha-8

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