in Düsseldorf
150301_Caritas_InfoBroschuere_Fluechtlinge_-_Endfassung
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17 Für Sie wichtig zu wissen:<br />
Spezielles Sozialrecht für Flüchtl<strong>in</strong>ge:<br />
Das Asylbewerberleistungsgesetz 18<br />
Zwar sieht das AsylblG für besonders<br />
Bedürftige wie Folter- und Gewaltopfer<br />
oder unbegleitet m<strong>in</strong>derjährig e<strong>in</strong>gereiste<br />
Flüchtl<strong>in</strong>ge (d.h. Jugendliche, die<br />
ohne Schutz ihrer Familie e<strong>in</strong>reisen) <strong>in</strong>zwischen<br />
den Zugang zu erforderlicher<br />
mediz<strong>in</strong>ischer und sonstiger Hilfe vor,<br />
aber der hohe Verwaltungsaufwand bis<br />
zur Behandlung bleibt.<br />
Auch Flüchtl<strong>in</strong>ge <strong>in</strong> unsicheren Situationen<br />
haben e<strong>in</strong> Recht auf Prophylaxe und<br />
Teilnahme an den Schwangeren- sowie<br />
weiteren „gebotenen“ Vorsorgeuntersuchungen<br />
und Impfungen.<br />
Sozialleistungen für Flüchtl<strong>in</strong>ge mit<br />
noch unsicheren Aufenthaltstiteln s<strong>in</strong>d<br />
auch für weitere Leistungen e<strong>in</strong>geschränkt:<br />
Leistungen der Beh<strong>in</strong>dertenhilfe,<br />
Betreutes Wohnen, Schulbegleiter<br />
etc. werden nur mit umfassender Argumentation<br />
bewilligt. Im Pr<strong>in</strong>zip ist <strong>in</strong> vielen<br />
Fällen e<strong>in</strong>e Kostenübernahme möglich,<br />
oft scheuen aber die Anbieter den<br />
zusätzlichen Aufwand der Beantragung<br />
über das Amt für Soziale Sicherung und<br />
Integration und die damit verbundene<br />
Unsicherheit der Kostenübernahme.<br />
!<br />
Flüchtl<strong>in</strong>ge mit e<strong>in</strong>er Aufenthaltsgestattung oder Duldung, teilweise auch mit<br />
e<strong>in</strong>er Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, haben e<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>geschränkten<br />
Zugang zu Sozialleistungen und mediz<strong>in</strong>ischer Versorgung. Zudem<br />
kann e<strong>in</strong> Teil der Erkrankungen – noch - nicht behandelt werden. Das trägt zur<br />
weiteren Chronifizierung oder auch zur Verstärkung von Erkrankungen bei.<br />
Das Asylbewerberleistungsgesetz wurde 1993 e<strong>in</strong>geführt, um die Leistungen<br />
für Flüchtl<strong>in</strong>ge drastisch zu kürzen. Erst nach e<strong>in</strong>er Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts<br />
im Juli 2012, also fast zwanzig Jahre später (!), wurden<br />
die hier vorgesehenen Regelsätze deutlich erhöht und den üblichen Sozialhilfeleistungen<br />
angepasst. Es wurde außerdem darauf verwiesen, dass lebensnotwendige<br />
Leistungen nicht als abschreckendes Instrument der Migrationspolitik<br />
missbraucht werden dürfen. Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Pro Asyl,<br />
amnesty <strong>in</strong>ternational und auch wir als Caritas fordern weiterh<strong>in</strong> die vollständige<br />
Abschaffung dieses Parallelgesetzes für e<strong>in</strong>e besonders benachteiligte<br />
Gruppe bedürftiger Menschen.<br />
Immerh<strong>in</strong> sieht der Gesetzentwurf vom September 2014, der voraussichtlich<br />
zum 01.03.2015 <strong>in</strong> Kraft tritt, weitere Verbesserungen vor durch Verkürzung<br />
von Fristen für die e<strong>in</strong>geschränkten Leistungen und damit frühere Anpassungen<br />
analog dem SGB II.