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150301_Caritas_InfoBroschuere_Fluechtlinge_-_Endfassung

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17 Für Sie wichtig zu wissen:<br />

Spezielles Sozialrecht für Flüchtl<strong>in</strong>ge:<br />

Das Asylbewerberleistungsgesetz 18<br />

Zwar sieht das AsylblG für besonders<br />

Bedürftige wie Folter- und Gewaltopfer<br />

oder unbegleitet m<strong>in</strong>derjährig e<strong>in</strong>gereiste<br />

Flüchtl<strong>in</strong>ge (d.h. Jugendliche, die<br />

ohne Schutz ihrer Familie e<strong>in</strong>reisen) <strong>in</strong>zwischen<br />

den Zugang zu erforderlicher<br />

mediz<strong>in</strong>ischer und sonstiger Hilfe vor,<br />

aber der hohe Verwaltungsaufwand bis<br />

zur Behandlung bleibt.<br />

Auch Flüchtl<strong>in</strong>ge <strong>in</strong> unsicheren Situationen<br />

haben e<strong>in</strong> Recht auf Prophylaxe und<br />

Teilnahme an den Schwangeren- sowie<br />

weiteren „gebotenen“ Vorsorgeuntersuchungen<br />

und Impfungen.<br />

Sozialleistungen für Flüchtl<strong>in</strong>ge mit<br />

noch unsicheren Aufenthaltstiteln s<strong>in</strong>d<br />

auch für weitere Leistungen e<strong>in</strong>geschränkt:<br />

Leistungen der Beh<strong>in</strong>dertenhilfe,<br />

Betreutes Wohnen, Schulbegleiter<br />

etc. werden nur mit umfassender Argumentation<br />

bewilligt. Im Pr<strong>in</strong>zip ist <strong>in</strong> vielen<br />

Fällen e<strong>in</strong>e Kostenübernahme möglich,<br />

oft scheuen aber die Anbieter den<br />

zusätzlichen Aufwand der Beantragung<br />

über das Amt für Soziale Sicherung und<br />

Integration und die damit verbundene<br />

Unsicherheit der Kostenübernahme.<br />

!<br />

Flüchtl<strong>in</strong>ge mit e<strong>in</strong>er Aufenthaltsgestattung oder Duldung, teilweise auch mit<br />

e<strong>in</strong>er Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, haben e<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>geschränkten<br />

Zugang zu Sozialleistungen und mediz<strong>in</strong>ischer Versorgung. Zudem<br />

kann e<strong>in</strong> Teil der Erkrankungen – noch - nicht behandelt werden. Das trägt zur<br />

weiteren Chronifizierung oder auch zur Verstärkung von Erkrankungen bei.<br />

Das Asylbewerberleistungsgesetz wurde 1993 e<strong>in</strong>geführt, um die Leistungen<br />

für Flüchtl<strong>in</strong>ge drastisch zu kürzen. Erst nach e<strong>in</strong>er Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts<br />

im Juli 2012, also fast zwanzig Jahre später (!), wurden<br />

die hier vorgesehenen Regelsätze deutlich erhöht und den üblichen Sozialhilfeleistungen<br />

angepasst. Es wurde außerdem darauf verwiesen, dass lebensnotwendige<br />

Leistungen nicht als abschreckendes Instrument der Migrationspolitik<br />

missbraucht werden dürfen. Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Pro Asyl,<br />

amnesty <strong>in</strong>ternational und auch wir als Caritas fordern weiterh<strong>in</strong> die vollständige<br />

Abschaffung dieses Parallelgesetzes für e<strong>in</strong>e besonders benachteiligte<br />

Gruppe bedürftiger Menschen.<br />

Immerh<strong>in</strong> sieht der Gesetzentwurf vom September 2014, der voraussichtlich<br />

zum 01.03.2015 <strong>in</strong> Kraft tritt, weitere Verbesserungen vor durch Verkürzung<br />

von Fristen für die e<strong>in</strong>geschränkten Leistungen und damit frühere Anpassungen<br />

analog dem SGB II.

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