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in Düsseldorf

150301_Caritas_InfoBroschuere_Fluechtlinge_-_Endfassung

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to <strong>Düsseldorf</strong><br />

bienvenue<br />

Willkommen<br />

à <strong>Düsseldorf</strong><br />

<strong>in</strong> <strong>Düsseldorf</strong><br />

Добро пожаловать<br />

в Дюссельдорф<br />

Ratgeber für das Ehrenamt<br />

Flüchtl<strong>in</strong>ge <strong>in</strong> <strong>Düsseldorf</strong><br />

Tipps und Informationen<br />

für Ehrenamtliche


Vorwort<br />

Liebe freiwillig Engagierte, liebe Interessierte,<br />

<strong>in</strong> den letzten Jahren mussten aufgrund von Bürgerkriegen und <strong>in</strong>dividuellen Notlagen<br />

viele Menschen ihr Land verlassen. Diese Menschen kommen zu uns, sie kommen<br />

mit ihren Hoffnungen und ihren Ressourcen, viele haben Furchtbares erlebt.<br />

Sie brauchen unsere Unterstützung. Umso mehr freue ich mich, dass Sie sich dafür<br />

<strong>in</strong>teressieren, diesen Menschen zu helfen.<br />

So werden wir alle geme<strong>in</strong>sam e<strong>in</strong>e neue Willkommenskultur gestalten. Es ist wieder<br />

Zeit, die Herzen zu öffnen. E<strong>in</strong>e Willkommenskultur, die auf Achtung und Würde<br />

basiert, ist die Grundlage dafür, dass wir alle <strong>in</strong> Frieden mite<strong>in</strong>ander leben können.<br />

Mit dieser kle<strong>in</strong>en Broschüre <strong>in</strong>formiert Sie die Caritas über die H<strong>in</strong>tergründe von<br />

Flucht und gibt Ihnen hilfreiche Tipps für Ihr ehrenamtliches Engagement <strong>in</strong> der<br />

Flüchtl<strong>in</strong>gshilfe.<br />

Die menschlichen Begegnungen s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong> hohes Gut, die Unterstützung von Menschen<br />

<strong>in</strong> Notlagen ist e<strong>in</strong> Zeichen der Nächstenliebe. Papst Franziskus hat uns<br />

allen e<strong>in</strong> großartiges Zeichen gesetzt, als er se<strong>in</strong>e erste Reise nach Lampedusa<br />

unternahm. Machen wir dieses Zeichen der Nächstenliebe für die Flüchtl<strong>in</strong>ge auch<br />

<strong>in</strong> <strong>Düsseldorf</strong> erlebbar.<br />

Herzlichen Dank für Ihr Interesse und Ihren E<strong>in</strong>satz!<br />

Kard<strong>in</strong>al Ra<strong>in</strong>er Maria Woelki<br />

Erzbischof von Köln<br />

Liebe Ehrenamtliche, liebe Interessierte,<br />

wir im Caritasverband <strong>Düsseldorf</strong> s<strong>in</strong>d seit fast 30 Jahren <strong>in</strong> der Flüchtl<strong>in</strong>gshilfe<br />

aktiv. Viele akute Krisenherde <strong>in</strong> der Welt veranlassen e<strong>in</strong>e wachsende Zahl von<br />

Menschen, ihre Heimat zu verlassen und Schutz <strong>in</strong> Westeuropa zu suchen. Die<br />

Flüchtl<strong>in</strong>ge kommen zu uns, um Ruhe und Sicherheit zu f<strong>in</strong>den, sich e<strong>in</strong>e selbständige<br />

Existenz aufzubauen und Teil unserer Gesellschaft werden.<br />

Viele E<strong>in</strong>zelschicksale fordern das Zusammenwirken vieler Kräfte. Wir Caritas-Flüchtl<strong>in</strong>gsberater<br />

freuen uns sehr über die große Welle der Hilfsbereitschaft<br />

der Bürger<strong>in</strong>nen und Bürger <strong>Düsseldorf</strong>s, sich für Flüchtl<strong>in</strong>ge stark zu machen. Die<br />

„Aktion Neue Nachbarn“ des Erzbistums Köln unterstützt dabei großzügig die Initiativen<br />

von Pfarrgeme<strong>in</strong>den und katholischen Sozialverbänden. An dieser Stelle<br />

danken wir auch sehr herzlich dem Caritasverband Köln, der uns umfangreiches<br />

Material für dieses Heft zur Verfügung gestellt hat.<br />

Mit dieser kle<strong>in</strong>en Broschüre möchten wir Ihnen e<strong>in</strong>en Überblick geben über die<br />

Lebenssituation der Flüchtl<strong>in</strong>ge, ihren rechtlichen Status und ihren Hilfebedarf. Wir<br />

geben Ihnen H<strong>in</strong>weise, wie Sie als Ehrenamtliche e<strong>in</strong>en Neustart <strong>in</strong> <strong>Düsseldorf</strong> unterstützen<br />

können, wie Sie Kontakt aufnehmen und die Begegnungen gestalten<br />

können. Auf den Seiten 47/48 f<strong>in</strong>den Sie Ansprechpartner der Caritas zur Flüchtl<strong>in</strong>gshilfe.<br />

Wir freuen uns, wenn wir Sie neugierig machen konnten und Sie uns<br />

anrufen, weil Sie sich e<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gen möchten.<br />

Wir wünschen Ihnen von Herzen viele gute Erfahrungen, aber auch Geduld und<br />

Kraft für Ihr Engagement und dabei viele tolle Begegnungen!<br />

Bett<strong>in</strong>a Hajdu<br />

Leitung Fachdienst für Integration und Migration im Caritasverband <strong>Düsseldorf</strong><br />

für das gesamte Team der Caritas Flüchtl<strong>in</strong>gsberatung


Inhaltsverzeichnis<br />

Inhalte dieses Ratgebers<br />

Erste Orientierung zur Situation von Flüchtl<strong>in</strong>gen<br />

1. Flüchtl<strong>in</strong>ge – wer ist geme<strong>in</strong>t? S. 5<br />

2. Anerkennung? Das Asylverfahren S. 9<br />

3. Zur Wohnsituation von Flüchtl<strong>in</strong>gen <strong>in</strong> <strong>Düsseldorf</strong> S. 13<br />

4. Spezielles Sozialrecht für Flüchtl<strong>in</strong>ge:<br />

Das Asylbewerberleistungsgesetz S. 15<br />

5. Spezielle gesundheitliche Belastungen:<br />

Traumatisierte Flüchtl<strong>in</strong>ge S. 19<br />

Weitere Anregungen für Sie als Ehrenamtliche<br />

Interkulturelle Kompetenz ist gefragt – aber was ist das? S. 37<br />

Sprachliche Brücken schaffen: Der Dolmetscher-Pool S. 39<br />

Die Situation <strong>in</strong> Herkunftsländern – Wo gibt es Informationen? S. 41<br />

„Stolperste<strong>in</strong>e“ im Rahmen des persönlichen Engagements S. 43<br />

Hilfreiche Begleitung/AnsprechpartnerInnen für Ehrenamtliche S. 47<br />

6. Der „Zugang“ zum Arbeitsmarkt S. 23<br />

7. Sprachförderung für Flüchtl<strong>in</strong>ge S. 27<br />

8. Schule und Ausbildung für K<strong>in</strong>der und jugendliche Flüchtl<strong>in</strong>ge S. 29<br />

9. Freizeitgestaltung für Flüchtl<strong>in</strong>ge – jederzeit s<strong>in</strong>d Angebote<br />

willkommen! S. 33


5<br />

Flüchtl<strong>in</strong>ge – Wer ist geme<strong>in</strong>t? 6<br />

Flüchtl<strong>in</strong>ge – wer ist geme<strong>in</strong>t?<br />

Flüchtl<strong>in</strong>ge: Das s<strong>in</strong>d so viele Menschen,<br />

die weltweit ihr Land verlassen haben,<br />

oder verlassen mussten oder <strong>in</strong>nerhalb<br />

ihres Landes als „B<strong>in</strong>nenflüchtl<strong>in</strong>ge“ aus<br />

ihren Wohnorten und Herkunftsgebieten<br />

vertrieben worden s<strong>in</strong>d. Vertriebene,<br />

Kriegsflüchtl<strong>in</strong>ge, Überlebende, Katastrophenopfer,<br />

Schutzsuchende, politische<br />

Flüchtl<strong>in</strong>ge, Armutsflüchtl<strong>in</strong>ge....<br />

Alle<strong>in</strong> für die sich <strong>in</strong> Deutschland aufhaltenden<br />

Flüchtl<strong>in</strong>ge haben wir diverse<br />

Begriffe, die auch H<strong>in</strong>weise auf ihren<br />

rechtlichen Status geben. Wer ist geme<strong>in</strong>t?<br />

Asylsuchende / Asylbewerber<br />

s<strong>in</strong>d Menschen, die durch verschiedene<br />

Länder oder auf dem Luftweg nach<br />

Deutschland geflohen s<strong>in</strong>d, und hier e<strong>in</strong>en<br />

Antrag auf Anerkennung als Flüchtl<strong>in</strong>g<br />

e<strong>in</strong>en Asylantrag gestellt haben. Sie<br />

bef<strong>in</strong>den sich noch im Asylverfahren,<br />

d.h. es wurde noch ke<strong>in</strong>e endgültige<br />

Entscheidung über ihren Antrag gefällt.<br />

Falls sie mit e<strong>in</strong>em Pass e<strong>in</strong>gereist s<strong>in</strong>d,<br />

bef<strong>in</strong>det sich dieser <strong>in</strong> der Regel beim<br />

Ausländeramt oder Bundesamt für die<br />

Anerkennung als Flüchtl<strong>in</strong>g. Sie haben<br />

nur e<strong>in</strong> Aufenthaltspapier als Ersatz, das<br />

„Aufenthaltsgestattung“ heißt.<br />

Asylberechtigte im S<strong>in</strong>ne unseres<br />

Grundgesetzes<br />

s<strong>in</strong>d Menschen, die das Asylverfahren<br />

<strong>in</strong>dividuell mit Erfolg durchlaufen haben,<br />

und nicht – zum<strong>in</strong>dest nicht nachweisbar<br />

- durch andere EU-Länder oder<br />

sichere Drittländer nach Deutschland<br />

gekommen s<strong>in</strong>d, sondern auf direktem<br />

Weg (das geht nur per Flugzeug oder<br />

Schiff) hier e<strong>in</strong>gereist ist. Sie erhalten<br />

e<strong>in</strong>e Aufenthaltserlaubnis nach § 25<br />

Abs. 1 AufenthG.<br />

Asyl-anerkannte Flüchtl<strong>in</strong>ge nach der<br />

Genfer Flüchtl<strong>in</strong>gskonvention<br />

s<strong>in</strong>d Menschen, die das Asylverfahren<br />

<strong>in</strong>dividuell mit Erfolg durchlaufen haben,<br />

zwar teilweise über Drittländer e<strong>in</strong>gereist<br />

s<strong>in</strong>d, aber dorth<strong>in</strong> nicht zurück<br />

überstellt werden konnten. Menschen,<br />

denen diese „Flüchtl<strong>in</strong>gseigenschaft“<br />

zuerkannt wird, wie auch Flüchtl<strong>in</strong>gen,<br />

denen e<strong>in</strong> „subsidiärer Schutz“ gewährt<br />

wird, erhalten e<strong>in</strong>e Aufenthaltserlaubnis<br />

nach § 25 Abs. 2 AufenthG.<br />

Hierbei wird unterschieden zwischen<br />

§ 25 Abs. 2 Satz 1 Alternative 1 (GFK<br />

Flüchtl<strong>in</strong>ge) und § 25 Abs. 2 Satz 1 Alternative<br />

2 (subsidiär).<br />

Asylberechtigte und GFK-Flüchtl<strong>in</strong>ge<br />

erhalten e<strong>in</strong>en Ausweis für Flüchtl<strong>in</strong>ge<br />

(blau), ausgestellt nach den Regelungen<br />

der Genfer Flüchtl<strong>in</strong>gskonvention,<br />

Asylberechtigte und Flüchtl<strong>in</strong>ge mit<br />

zuerkannter Flüchtl<strong>in</strong>gseigenschaft erhalten<br />

m<strong>in</strong>destens für drei Jahre e<strong>in</strong>e<br />

Aufenthaltserlaubnis. Bei Fortbestehen<br />

der Gründe für die Asyl-Anerkennung<br />

können sie dann e<strong>in</strong>e Niederlassungserlaubnis<br />

(unbefristete Aufenthaltsgenehmigung)<br />

erhalten.


7<br />

Flüchtl<strong>in</strong>ge – Wer ist geme<strong>in</strong>t? 8<br />

Im Unterschied hierzu erhalten Flüchtl<strong>in</strong>ge<br />

mit subsidiärem Schutz zunächst<br />

e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>jährige Aufenthaltserlaubnis,<br />

und auch die Niederlassungserlaubnis<br />

ist erst wesentlich später bei weiteren<br />

Auflagen möglich.<br />

Flüchtl<strong>in</strong>ge mit Aufenthalt aus weiteren<br />

humanitären Gründen<br />

s<strong>in</strong>d Menschen, die darüber h<strong>in</strong>aus wegen<br />

allgeme<strong>in</strong>er Gefahr für Leib und Leben<br />

oder wegen spezieller persönlicher<br />

Härtegründe nicht <strong>in</strong> ihr Herkunftsland<br />

zurück geschickt oder abgeschoben<br />

werden können, und die deshalb e<strong>in</strong>e<br />

Aufenthaltserlaubnis nach unterschiedlichen<br />

Paragraphen des Aufenthaltsgesetzes<br />

erhalten. Darunter fallen auch<br />

Flüchtl<strong>in</strong>ge aus Kriegsgebieten. Sie<br />

haben <strong>in</strong> der Regel ihren Nationalpass<br />

oder e<strong>in</strong> deutsches Passersatz-Dokument<br />

und e<strong>in</strong>e Aufenthaltserlaubnis).<br />

Geduldete Flüchtl<strong>in</strong>ge<br />

können aber auch solche Flüchtl<strong>in</strong>ge<br />

se<strong>in</strong>, deren Abschiebung aus <strong>in</strong>dividuellen<br />

gesundheitlichen Gründen zurück<br />

gestellt wird, oder die zunächst nicht<br />

abgeschoben werden können, weil ihre<br />

Pässe nicht organisiert werden können<br />

(z.B. weil für die zuständigen Botschaften<br />

ihre Nationalität/Herkunft unklar<br />

ist, oder weil die Betroffenen ihrer<br />

Mitwirkung nicht ausreichend nachkommen<br />

können).<br />

Kont<strong>in</strong>gentflüchtl<strong>in</strong>ge<br />

s<strong>in</strong>d Flüchtl<strong>in</strong>ge, die im Rahmen <strong>in</strong>ternationaler<br />

Vere<strong>in</strong>barungen nach Deutschland<br />

als „Kont<strong>in</strong>gent“ (festgelegte Anzahl<br />

und / oder weitere festgelegte Merkmale<br />

von Flüchtl<strong>in</strong>gen) übernommen werden<br />

und hier – zum<strong>in</strong>dest vorübergehend –<br />

e<strong>in</strong>e Aufenthaltserlaubnis erhalten. Sie<br />

haben e<strong>in</strong>en ähnlichen Status wie die<br />

asyl-anerkannten Flüchtl<strong>in</strong>ge.<br />

H<strong>in</strong>weis: Der ebenfalls <strong>in</strong> Deutschland<br />

für Flüchtl<strong>in</strong>ge verwendete Begriff<br />

„Asylanten“ ist rechtlich unscharf und<br />

ist erst e<strong>in</strong>geführt worden, als es zunehmende<br />

Ressentiments gegenüber<br />

Flüchtl<strong>in</strong>gen gab. Der Begriff ist deshalb<br />

diskrim<strong>in</strong>ierend, und wir raten von se<strong>in</strong>er<br />

Verwendung ab.<br />

!<br />

Für Sie wichtig zu wissen:<br />

Die Art des Passes und der Aufenthaltsgenehmigung (nach welchem Gesetz<br />

und nach welchem Paragraphen?) entscheidet oft sehr weit reichend über weitere<br />

Rechte und Integrationsmöglichkeiten von Flüchtl<strong>in</strong>gen <strong>in</strong> Deutschland.<br />

Nicht immer s<strong>in</strong>d die Gründe für die Erteilung e<strong>in</strong>er Aufenthaltserlaubnis oder<br />

e<strong>in</strong>er Duldung „trennscharf“, so dass es sich lohnen könnte, genauer herauszuf<strong>in</strong>den,<br />

ob nach Ausstellung e<strong>in</strong>er Duldung der Aufenthaltsstatus unter<br />

bestimmten Bed<strong>in</strong>gungen doch verbessert werden könnte (langer Aufenthalt,<br />

gute Integrationsperspektive, Arbeitsaufnahme, Klärung der Staatsangehörigkeit<br />

etc.).<br />

E<strong>in</strong>e neue „Bleiberechtsregelung“ könnte – bei Nachweis <strong>in</strong>tegrativer Schritte<br />

– Menschen, die nach sechs (Familien) bzw. acht Jahren (E<strong>in</strong>zelne) noch immer<br />

ke<strong>in</strong> Asyl- und Aufenthaltsrecht erhalten haben, dabei spätestens weiterhelfen.


9<br />

Anerkennung? Flüchtl<strong>in</strong>ge im Asylverfahren 10<br />

Anerkennung? Flüchtl<strong>in</strong>ge im Asylverfahren<br />

Wer <strong>in</strong> Deutschland als Flüchtl<strong>in</strong>g „anerkannt“<br />

werden oder Schutz erhalten<br />

möchte, stellt <strong>in</strong> der Regel e<strong>in</strong>en „Asylantrag“.<br />

Flüchtl<strong>in</strong>ge können aber auch<br />

e<strong>in</strong>en „Antrag auf Abschiebeschutz“<br />

(Abschiebeh<strong>in</strong>dernisse nach § 60 Abs.<br />

5 und 7 AufenthG) bei der für sie örtlich<br />

zuständigen Ausländerbehörde stellen,<br />

das schließt e<strong>in</strong>e „Anerkennung“ als<br />

Flüchtl<strong>in</strong>g aber aus.<br />

Der Asylantrag ist e<strong>in</strong>e mündliche oder<br />

schriftliche Äußerung, aus der hervorgeht,<br />

dass der Flüchtl<strong>in</strong>g Schutz vor<br />

politischer Verfolgung sucht. Der Antrag<br />

soll unmittelbar nach Grenzübertritt<br />

gestellt werden. Neu ankommende<br />

Flüchtl<strong>in</strong>ge werden von der Polizei oder<br />

der örtlichen Ausländerbehörde an e<strong>in</strong>e<br />

„Zentrale Ausländerbehörde (ZAB)“ weiter<br />

geleitet. In Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen wird<br />

<strong>in</strong> der Regel an die zentralen Ausländerbehörden<br />

<strong>in</strong> Dortmund und <strong>in</strong> Bielefeld<br />

weiter verwiesen.<br />

Der Asylsuchende wird registriert: F<strong>in</strong>gerabdrücke,<br />

die Aufnahme der Personalien<br />

und die Abgabe von Pass und<br />

weiteren Dokumenten zur Identifizierung<br />

s<strong>in</strong>d obligatorisch. Sehr wichtig: Es<br />

wird auch überprüft, ob der Flüchtl<strong>in</strong>g<br />

möglicherweise bereits <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em anderen<br />

europäischen Land registriert wurde<br />

(Eurodac-Abfrage).<br />

Bei der Zentralen Ausländerbehörde<br />

Dortmund bef<strong>in</strong>det sich auch e<strong>in</strong>e<br />

„Erstaufnahmee<strong>in</strong>richtung“, wo sich der<br />

Flüchtl<strong>in</strong>g zunächst aufhalten muss, bis<br />

über se<strong>in</strong>en Wohnort im Rahmen des<br />

„Zuweisungsverfahrens“ entschieden<br />

wird. Sobald e<strong>in</strong> Asylantrag gestellt<br />

wurde, ist <strong>in</strong> der Regel das Bundesamt<br />

für Migration und Flüchtl<strong>in</strong>ge (BAMF) für<br />

die Prüfung dieses Antrages zuständig.<br />

Außenstellen dieser dem Innenm<strong>in</strong>isterium<br />

unterstellten Behörde bef<strong>in</strong>den sich<br />

häufig <strong>in</strong> den Erstaufnahmee<strong>in</strong>richtungen.<br />

Das BAMF setzt nach der Asylantragstellung<br />

e<strong>in</strong>en „Anhörungsterm<strong>in</strong>“ fest.<br />

Die Flüchtl<strong>in</strong>ge sprechen häufig vom<br />

„Interview“. Die Anhörung be<strong>in</strong>haltet<br />

Fragen zu den Personalien, den Fluchtgründen<br />

und dem Fluchtweg. Im Rahmen<br />

der Anhörung ist es sehr wichtig,<br />

dass der Flüchtl<strong>in</strong>g möglichst umfassend<br />

und detailliert alle Umstände erläutert,<br />

weshalb er aus dem Herkunftsland<br />

fliehen musste, ggf. nicht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Drittland<br />

bleiben konnte, und weshalb ke<strong>in</strong>e<br />

Rückkehrmöglichkeit besteht. Auch ist<br />

es hilfreich, Zeugen oder Beweismittel<br />

zu benennen. Das Interview wird mit<br />

Hilfe von Dolmetschenden durchgeführt<br />

und protokolliert, der Antragsteller (oder<br />

der von ihm beauftragte Rechtsanwalt)<br />

erhält später e<strong>in</strong>e Kopie des Interviews.<br />

Es ist möglich, dass der Rechtsanwalt<br />

oder e<strong>in</strong>e andere Vertrauensperson bei<br />

der Anhörung zugegen ist. Bezüglich<br />

der Vertrauensperson entscheidet aber<br />

letztendlich der anhörende Beamte. Auf<br />

e<strong>in</strong>e persönliche Anhörung wird nur bei<br />

Personen unter 16 Jahren sowie <strong>in</strong> wenigen<br />

anderen Ausnahmefällen verzichtet.<br />

Nach Registrierung des Asylantrags<br />

erhält der Flüchtl<strong>in</strong>g dann die „Aufenthaltsgestattung“,<br />

e<strong>in</strong> Papier, das neben<br />

den Personalien das Datum und Aktenzeichen<br />

des Asylantrages und e<strong>in</strong>e<br />

Wohnsitzauflage (z.B. „Wohnsitz nur <strong>in</strong><br />

<strong>Düsseldorf</strong> gestattet“) enthält.<br />

E<strong>in</strong>e schriftliche Entscheidung über den<br />

Asylantrag wird <strong>in</strong>nerhalb von drei bis<br />

zwölf Monaten vom BAMF gefällt. Die<br />

Bearbeitungszeiten s<strong>in</strong>d schwankend.<br />

Asylbewerber werden für die Dauer des Verfahrens im Rahmen festgelegter Schlüssel auf Bundesländer<br />

und Kommunen verteilt.


11<br />

Anerkennung? Flüchtl<strong>in</strong>ge im Asylverfahren 12<br />

Der Bescheid enthält entweder die Feststellung<br />

e<strong>in</strong>er „Anerkennung“ (z.B. weil<br />

aufgrund politischer Überzeugungen<br />

Verfolgungsmaßnahmen drohen oder<br />

e<strong>in</strong> Abschiebungsverbot wegen der Gefahr<br />

von Folter oder Todesstrafe oder<br />

e<strong>in</strong>er anderen erheblichen Gefährdung<br />

für das Leben des Betroffenen ausgesprochen<br />

wird). Wenn die Rechtskraft<br />

des Bescheides e<strong>in</strong>getreten ist, wendet<br />

sich der Flüchtl<strong>in</strong>g <strong>in</strong> diesen Fällen wegen<br />

Ausstellung der Aufenthaltsgenehmigung<br />

an die Ausländerbehörde. Wenn<br />

der Asylvortrag aus diversen Gründen<br />

nicht überzeugt hat oder bereits <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

anderen europäischen Land e<strong>in</strong> Asylverfahren<br />

e<strong>in</strong>geleitet wurde, wird der Asylantrag<br />

jedenfalls abgelehnt. Hierfür gibt<br />

es mehrere Varianten: E<strong>in</strong>e Ablehnung<br />

als „offensichtlich unbegründet“, als „<br />

unbegründet“ oder als „unbeachtlich“.<br />

In jedem dieser Fälle sollte umgehend<br />

e<strong>in</strong>e Beratungsstelle oder e<strong>in</strong> sachkundiger<br />

Rechtsanwalt aufgesucht werden,<br />

um Fristen für e<strong>in</strong>e Klage und e<strong>in</strong>en gegebenenfalls<br />

erforderlichen „Antrag auf<br />

aufschiebende Wirkung der Klage“ (Eilantrag)<br />

zu wahren. Das Klageverfahren<br />

gegen die Ablehnung des Asylantrages<br />

wird beim zuständigen Verwaltungsgericht<br />

durchgeführt (hier: Köln).<br />

Das Asylverfahren kann unter Umständen<br />

mehrere Jahre andauern, je nachdem<br />

welche juristischen Schritte e<strong>in</strong>geleitet<br />

werden und wie lange sich die<br />

Bearbeitungszeiten, beim BAMF und<br />

den Gerichten erstrecken.<br />

Um bestimmte Fristen für die erleichterte<br />

Familienzusammenführung von<br />

Asylberechtigten und anerkannten<br />

GFK-Flüchtl<strong>in</strong>gen zu wahren und ggf.<br />

bei „nur“ subsidiärem Schutz auf die<br />

Flüchtl<strong>in</strong>gseigenschaft zu klagen, sollte<br />

auch bei e<strong>in</strong>em positiven Bescheid Kontakt<br />

zu e<strong>in</strong>er Flüchtl<strong>in</strong>gsberatungsstelle<br />

aufgenommen werden.<br />

Der bloße „Antrag auf Abschiebeschutz“<br />

wird <strong>in</strong> der Regel gestellt, wenn<br />

das Asylverfahren als wenig aussichtsreich<br />

betrachtet wird, aber dennoch<br />

Schutz gesucht wird. Hier entscheidet<br />

zunächst alle<strong>in</strong> das Ausländeramt über<br />

den Antrag. Aber auch hier s<strong>in</strong>d weitere<br />

rechtliche Schritte möglich und gegebenenfalls<br />

angezeigt. Auch hier gilt<br />

im E<strong>in</strong>zelfall: Schnelle Reaktionen s<strong>in</strong>d<br />

erforderlich! Im Unterschied zu den zugewiesenen<br />

Asylbewerbern spricht die<br />

Behörde <strong>in</strong> <strong>Düsseldorf</strong> bei den Schutzsuchenden<br />

ohne Asylantragstellung von<br />

„unerlaubt E<strong>in</strong>gereisten““. Der Begriff<br />

ist allerd<strong>in</strong>gs irreführend, da es – bis auf<br />

die Kont<strong>in</strong>gentflüchtl<strong>in</strong>ge – ke<strong>in</strong>e erlaubt<br />

e<strong>in</strong>gereisten Flüchtl<strong>in</strong>ge gibt.<br />

!<br />

Für Sie wichtig zu wissen:<br />

Das Asylverfahren, schon die erste Anhörung, ist für den Flüchtl<strong>in</strong>g von entscheidender<br />

Bedeutung. Es ist unbed<strong>in</strong>gt ratsam, dass der Flüchtl<strong>in</strong>g vor dem<br />

Anhörungsterm<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Flüchtl<strong>in</strong>gsberatungsstelle oder e<strong>in</strong>en auf Asylrecht<br />

spezialisierten Rechtsanwalt aufsucht, um sich vorher fachlich beraten zu<br />

lassen und möglichst ke<strong>in</strong>e wichtigen Details auszulassen. Da die Interviews<br />

schon mal „zweigeteilt“ zu unterschiedlichen Zeiten stattf<strong>in</strong>den können (erster<br />

Term<strong>in</strong> primär Fragen zum Fluchtweg, dann zweiter Term<strong>in</strong> für weitere Fragen<br />

zur Begründung des Asylantrags) ist es möglich, dass Sie als Ehrenamtlicher<br />

diesen H<strong>in</strong>weis noch geben können. Zum Asylverfahren gibt es Informationsblätter<br />

<strong>in</strong> verschiedenen Sprachen, die e<strong>in</strong>e erste Orientierung bieten (siehe<br />

www.asyl.net).<br />

Sehr wichtig und ernst zu nehmen s<strong>in</strong>d auch alle Fristen, die genannt werden.<br />

Der Flüchtl<strong>in</strong>g selbst muss alle amtlichen Papiere im Rahmen des Verfahrens<br />

schnell verstehen können, um für term<strong>in</strong>gerechte Erwiderungen, Anträge und<br />

sehr begründete Klagen sorgen zu können.


13<br />

Zur Wohnsituation von Flüchtl<strong>in</strong>gen <strong>in</strong> <strong>Düsseldorf</strong> 14<br />

Zur Wohnsituation von Flüchtl<strong>in</strong>gen <strong>in</strong> <strong>Düsseldorf</strong><br />

Flüchtl<strong>in</strong>ge mit Aufenthaltsgestattung<br />

oder Duldung können verpflichtet werden,<br />

für die Dauer ihres gesamten Asyloder<br />

Aufenthaltsverfahrens <strong>in</strong> Geme<strong>in</strong>schaftsunterkünften<br />

zu leben.<br />

In <strong>Düsseldorf</strong> werden sie vom Amt für<br />

Soziale Sicherung und Integration <strong>in</strong><br />

Unterkünften, Wohnconta<strong>in</strong>ern und sehr<br />

e<strong>in</strong>fachen Hotels untergebracht.<br />

Die Belegung und Verwaltung der<br />

Flüchtl<strong>in</strong>ge <strong>in</strong> den Unterkünften liegen<br />

<strong>in</strong> Händen des Amtes für Soziale Sicherung<br />

und Integration, freie Träger werden<br />

für die Betreuung beauftragt. In den<br />

Nachtstunden ist meist e<strong>in</strong> Wachdienst<br />

für die Sicherheit der Bewohner<strong>in</strong>nen<br />

und Bewohner engagiert.<br />

Die Größe der Unterkünfte, der bauliche<br />

Standard und auch die Ausstattung der<br />

Häuser divergieren sehr stark. In vielen<br />

E<strong>in</strong>richtungen werden Geme<strong>in</strong>schaftsküchen<br />

und Duschräume geme<strong>in</strong>sam<br />

genutzt Abgeschlossene Wohne<strong>in</strong>heiten<br />

stellen eher die Ausnahme dar.<br />

Für e<strong>in</strong>en Großteil der Flüchtl<strong>in</strong>ge gilt,<br />

dass sie <strong>in</strong> beengten räumlichen Verhältnissen<br />

leben müssen und wenige<br />

Rückzugsmöglichkeiten haben. Manchmal<br />

haben Familien nur e<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>zigen<br />

Raum. Besonders für traumatisierte<br />

Flüchtl<strong>in</strong>ge oder für Flüchtl<strong>in</strong>ge, die an<br />

anderen körperlichen und/oder psychischen<br />

Erkrankungen oder Beh<strong>in</strong>derungen<br />

leiden, stellt diese Form der Unterbr<strong>in</strong>gung<br />

e<strong>in</strong>e zusätzliche Belastung<br />

dar. Es besteht <strong>in</strong> <strong>Düsseldorf</strong> e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>richtung<br />

für traumatisierte, alle<strong>in</strong> stehende<br />

Frauen (mit K<strong>in</strong>dern).<br />

Der Auszug aus den Geme<strong>in</strong>schaftsunterkünften<br />

ist für Flüchtl<strong>in</strong>ge mit unsicherem<br />

Aufenthalt teilweise erlaubt,<br />

z.B. aufgrund von Erkrankungen. Die<br />

Genehmigung erteilt das Amt für Wohnungswesen<br />

<strong>in</strong> enger Kooperation mit<br />

der Ausländerbehörde und dem Amt für<br />

Soziale Sicherung und Integration. In<br />

<strong>Düsseldorf</strong> ist es schwierig, bezahlbaren<br />

Wohnraum zu f<strong>in</strong>den. Ist e<strong>in</strong>e private<br />

Wohnung gefunden, wird geprüft, <strong>in</strong> wie<br />

weit die Wohnungsgröße und die Mietkosten<br />

angemessen s<strong>in</strong>d, bevor e<strong>in</strong>e<br />

Kostenübernahmeerklärung seitens des<br />

Amts für Soziale Sicherung und Integration<br />

erteilt wird.<br />

!<br />

Für Sie wichtig zu wissen:<br />

Die Bereitstellung von f<strong>in</strong>anzierbarem Wohnraum – sei es von privaten oder<br />

öffentlichen wie kirchlichen Vermietern - ist sehr erwünscht, um wieder freie<br />

Kapazitäten <strong>in</strong> den Unterkünften zu schaffen und Flüchtl<strong>in</strong>gen, die Aufenthaltsperspektiven<br />

haben, mehr Privatsphäre zu ermöglichen. Ehrenamtliches<br />

Engagement und Hilfestellung bei der Wohnungssuche ist jederzeit sehr gefragt.<br />

Es gilt, die hierfür erforderlichen Papiere auszufüllen, ggf. Atteste zu besorgen,<br />

zu Behörden zu begleiten, aber auch aktiv Angebote <strong>in</strong> Internet und Zeitungen<br />

auszuwerten und zu Besichtigungsterm<strong>in</strong>en zu begleiten.


15<br />

Spezielles Sozialrecht für Flüchtl<strong>in</strong>ge:<br />

Das Asylbewerberleistungsgesetz 16<br />

Spezielles Sozialrecht für Flüchtl<strong>in</strong>ge:<br />

Das Asylbewerberleistungsgesetz<br />

Flüchtl<strong>in</strong>ge, die e<strong>in</strong>en Asylantrag gestellt<br />

oder e<strong>in</strong>e Duldung erhalten haben und<br />

bedürftig s<strong>in</strong>d, erhalten Sozialleistungen<br />

nach dem „Asylbewerberleistungsgesetz“<br />

(AsylbLG).<br />

Es gibt <strong>in</strong>sbesondere folgende Problemlagen<br />

auf Grund dieser Sonderregelung:<br />

Je nach Kommune wurden und werden<br />

Sozialleistungen, <strong>in</strong>sbesondere<br />

<strong>in</strong> Erstaufnahmee<strong>in</strong>richtungen, nach<br />

dem Asylbewerberleistungsgesetz als<br />

„Sachleistungen“ ausgezahlt. Flüchtl<strong>in</strong>ge<br />

erhalten dann z.B. nur e<strong>in</strong>en kle<strong>in</strong>en<br />

Barbetrag als Taschengeld und zusätzlich<br />

fertig zusammengestellte Lebensmittelpakete,<br />

Sammelverpflegung <strong>in</strong> der<br />

Unterkunft oder Gutsche<strong>in</strong>e, die nur <strong>in</strong><br />

bestimmten Läden e<strong>in</strong>gelöst werden<br />

können. Das wird von Flüchtl<strong>in</strong>gen, Geschäften<br />

und Unterstützern oft als „diskrim<strong>in</strong>ierend“<br />

erlebt und schränkt die<br />

Möglichkeit e<strong>in</strong>er Rest-Selbstständigkeit<br />

durch selbstbestimmte Organisation<br />

e<strong>in</strong>es Alltags mit E<strong>in</strong>kaufen, Kochen<br />

etc. erheblich e<strong>in</strong>. In <strong>Düsseldorf</strong> hat die<br />

Barzahlung Vorrang.<br />

Besonders gravierend s<strong>in</strong>d auch die<br />

nach wie vor bestehenden E<strong>in</strong>schränkungen<br />

<strong>in</strong> der gesundheitlichen Versorgung,<br />

die m<strong>in</strong>destens für die ersten 15<br />

Monate ihres Aufenthalts gelten: Die<br />

Behandlungskosten werden alle<strong>in</strong> über<br />

das Amt für Soziale Sicherung und Integration<br />

f<strong>in</strong>anziert, e<strong>in</strong>e Mitgliedschaft<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Krankenkasse ist zunächst nicht<br />

vorgesehen – zum<strong>in</strong>dest solange der<br />

Flüchtl<strong>in</strong>g nicht arbeitet. Nach 15 Monaten<br />

des Aufenthalts erhalten Flüchtl<strong>in</strong>ge<br />

mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung<br />

Leistungen analog zum SGB XII<br />

und können dann auch e<strong>in</strong>e Krankenversichertenkarte<br />

erhalten. Dies gilt ab<br />

01.03.2015<br />

In der Regel werden <strong>in</strong> der Anfangszeit<br />

nur die Kosten für die Behandlung<br />

akuter Erkrankungen und Schmerzzustände<br />

übernommen (§ 4 AsylblG). Die<br />

Kosten für Behandlungen von Erkrankungen,<br />

die bereits chronifiziert s<strong>in</strong>d,<br />

oder die nach Me<strong>in</strong>ung der Behörden<br />

„aufschiebbar“ s<strong>in</strong>d, müssen gesondert<br />

nach § 6 AsylblG beantragt werden. Das<br />

ist e<strong>in</strong> langwieriger Prozess: E<strong>in</strong>em Antrag<br />

auf Kostenübernahme beim Amt<br />

für Soziale Sicherung und Integration,<br />

abgesichert durch ärztliche Atteste und<br />

Gutachten, folgt die E<strong>in</strong>schaltung des<br />

zuständigen Gesundheitsamtes zur Beurteilung<br />

der „Notwendigkeit“. Häufig<br />

dauert es Wochen, manchmal Monate,<br />

bis entsprechende Behandlungen e<strong>in</strong>geleitet<br />

werden können. E<strong>in</strong>ige Arztund<br />

therapeutischen Praxen schrecken<br />

vor dem zusätzlichen Verwaltungsaufwand<br />

zurück oder kennen die Wege<br />

nicht, so dass Flüchtl<strong>in</strong>ge mit schlechter<br />

gesundheitlicher Verfassung nicht<br />

immer adäquate Hilfe f<strong>in</strong>den. Besonders<br />

schwierigs<strong>in</strong>d die Versorgung mit<br />

Sehhilfen, Zahnersatz und die Behandlung<br />

psychosomatischer Erkrankungen.


17 Für Sie wichtig zu wissen:<br />

Spezielles Sozialrecht für Flüchtl<strong>in</strong>ge:<br />

Das Asylbewerberleistungsgesetz 18<br />

Zwar sieht das AsylblG für besonders<br />

Bedürftige wie Folter- und Gewaltopfer<br />

oder unbegleitet m<strong>in</strong>derjährig e<strong>in</strong>gereiste<br />

Flüchtl<strong>in</strong>ge (d.h. Jugendliche, die<br />

ohne Schutz ihrer Familie e<strong>in</strong>reisen) <strong>in</strong>zwischen<br />

den Zugang zu erforderlicher<br />

mediz<strong>in</strong>ischer und sonstiger Hilfe vor,<br />

aber der hohe Verwaltungsaufwand bis<br />

zur Behandlung bleibt.<br />

Auch Flüchtl<strong>in</strong>ge <strong>in</strong> unsicheren Situationen<br />

haben e<strong>in</strong> Recht auf Prophylaxe und<br />

Teilnahme an den Schwangeren- sowie<br />

weiteren „gebotenen“ Vorsorgeuntersuchungen<br />

und Impfungen.<br />

Sozialleistungen für Flüchtl<strong>in</strong>ge mit<br />

noch unsicheren Aufenthaltstiteln s<strong>in</strong>d<br />

auch für weitere Leistungen e<strong>in</strong>geschränkt:<br />

Leistungen der Beh<strong>in</strong>dertenhilfe,<br />

Betreutes Wohnen, Schulbegleiter<br />

etc. werden nur mit umfassender Argumentation<br />

bewilligt. Im Pr<strong>in</strong>zip ist <strong>in</strong> vielen<br />

Fällen e<strong>in</strong>e Kostenübernahme möglich,<br />

oft scheuen aber die Anbieter den<br />

zusätzlichen Aufwand der Beantragung<br />

über das Amt für Soziale Sicherung und<br />

Integration und die damit verbundene<br />

Unsicherheit der Kostenübernahme.<br />

!<br />

Flüchtl<strong>in</strong>ge mit e<strong>in</strong>er Aufenthaltsgestattung oder Duldung, teilweise auch mit<br />

e<strong>in</strong>er Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, haben e<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>geschränkten<br />

Zugang zu Sozialleistungen und mediz<strong>in</strong>ischer Versorgung. Zudem<br />

kann e<strong>in</strong> Teil der Erkrankungen – noch - nicht behandelt werden. Das trägt zur<br />

weiteren Chronifizierung oder auch zur Verstärkung von Erkrankungen bei.<br />

Das Asylbewerberleistungsgesetz wurde 1993 e<strong>in</strong>geführt, um die Leistungen<br />

für Flüchtl<strong>in</strong>ge drastisch zu kürzen. Erst nach e<strong>in</strong>er Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts<br />

im Juli 2012, also fast zwanzig Jahre später (!), wurden<br />

die hier vorgesehenen Regelsätze deutlich erhöht und den üblichen Sozialhilfeleistungen<br />

angepasst. Es wurde außerdem darauf verwiesen, dass lebensnotwendige<br />

Leistungen nicht als abschreckendes Instrument der Migrationspolitik<br />

missbraucht werden dürfen. Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Pro Asyl,<br />

amnesty <strong>in</strong>ternational und auch wir als Caritas fordern weiterh<strong>in</strong> die vollständige<br />

Abschaffung dieses Parallelgesetzes für e<strong>in</strong>e besonders benachteiligte<br />

Gruppe bedürftiger Menschen.<br />

Immerh<strong>in</strong> sieht der Gesetzentwurf vom September 2014, der voraussichtlich<br />

zum 01.03.2015 <strong>in</strong> Kraft tritt, weitere Verbesserungen vor durch Verkürzung<br />

von Fristen für die e<strong>in</strong>geschränkten Leistungen und damit frühere Anpassungen<br />

analog dem SGB II.


19<br />

Spezielle gesundheitliche Belastungen:<br />

Traumatisierte Flüchtl<strong>in</strong>ge 20<br />

Spezielle gesundheitliche Belastungen:<br />

Traumatisierte Flüchtl<strong>in</strong>ge<br />

Flüchtl<strong>in</strong>ge haben häufig seelische und körperliche Wunden auf Grund von Menschenrechtsverletzungen,<br />

Kriegserlebnissen, Flucht- und Vertreibungserfahrungen<br />

erlitten. Die Schätzung ist, dass weltweit rund e<strong>in</strong> Drittel aller Flüchtl<strong>in</strong>ge an e<strong>in</strong>er<br />

„post-traumatischen Belastungsstörung“ (PTSD) leiden. Auf Grund der vermehrten<br />

E<strong>in</strong>reise von Menschen mit Kriegserfahrungen dürfte die aktuelle Anzahl <strong>in</strong><br />

Deutschland höher se<strong>in</strong>.<br />

Unter e<strong>in</strong>em „Trauma“ versteht man die Verletzung der Seele durch e<strong>in</strong> tragisches,<br />

erschütterndes, stark belastendes Erlebnis, das außerhalb der üblichen menschlichen<br />

Erfahrung liegt. Kennzeichnend für e<strong>in</strong>e traumatische Situation ist das Erleben<br />

von Bedrohung, Ausgeliefertse<strong>in</strong>, Entsetzen, Hilflosigkeit sowie Todesangst.<br />

Durch e<strong>in</strong> Trauma werden vier existentiell wichtige, psychische Grundannahmen<br />

über das Selbst und die Welt erschüttert:<br />

• Der Glaube an die eigene persönliche Unverletzbarkeit<br />

• Die eigene Sichtweise über das Selbst als etwas Positiven<br />

• Der Glaube an die Welt als e<strong>in</strong>en Ort, der s<strong>in</strong>nvoll und im Wesentlichen<br />

geordnet funktioniert<br />

• Das Vertrauen, dass die Menschen im Grunde gut, verlässlich und vorhersehbar<br />

s<strong>in</strong>d<br />

Die Symptome werden häufig erst sehr spät erkannt und richtig zugeordnet.<br />

Folgende Symptome können jedenfalls H<strong>in</strong>weise für psychische Bee<strong>in</strong>trächtigungen<br />

und Erkrankungen se<strong>in</strong>:<br />

• Ständige Gedanken und Rücker<strong>in</strong>nerungen an das traumatische Erlebnis<br />

• Rückblenden <strong>in</strong> das traumatische Geschehen, „also ob es jetzt passiert“<br />

• Massive Versuche, das traumatische Erlebnis zu ignorieren, nicht darüber zu<br />

reden oder daran zu denken<br />

• Gefühle emotionaler Betäubung<br />

• Andauernde Schlafstörungen<br />

• Albträume, <strong>in</strong>sbesondere vom traumatischen Geschehen<br />

• Grübelneigung / Grübelzwang<br />

• Nervosität / Reizbarkeit / Neigung zu aggressiven Verhaltensweisen<br />

• Ängste<br />

• Schreckhaftigkeit<br />

• niedergedrückte Stimmung, häufiges We<strong>in</strong>en<br />

• Gedächtnis- und Er<strong>in</strong>nerungsstörungen<br />

• Konzentrationsstörungen, Entscheidungsschwierigkeiten<br />

• Interesse- und Lustlosigkeit<br />

• Verändertes Selbsterleben, niedriges Selbstwertgefühl<br />

• Gefühle der Isolation<br />

• Misstrauen<br />

• Angst, verrückt zu se<strong>in</strong> oder verrückt zu werden<br />

• Schuld- und Schamgefühle<br />

• Suizidgedanken, Gefühle von Verzweiflung, Hoffnungslosigkeit, S<strong>in</strong>nlosigkeit<br />

• Vielfältige körperliche Beschwerden (oft verbunden mit chronischen Schmerzen)


Spezielle gesundheitliche Belastungen:<br />

Traumatisierte Flüchtl<strong>in</strong>ge 22<br />

21<br />

Spezielle gesundheitliche Belastungen:<br />

Traumatisierte Flüchtl<strong>in</strong>ge<br />

Für Sie wichtig zu wissen:<br />

Flüchtl<strong>in</strong>ge, die unter diesen Symptomen<br />

leiden, haben manchmal Schwierigkeiten,<br />

sich neu zu orientieren, ihr<br />

Leben aktiv zu bewältigen und Herausforderungen<br />

durchzuhalten. Dies kann<br />

sich auch <strong>in</strong> vielerlei H<strong>in</strong>sicht auswirken.<br />

Sie zweifeln z.B. an sich selbst oder ihren<br />

Fähigkeiten und s<strong>in</strong>d deshalb mutlos,<br />

etwas Neues zu beg<strong>in</strong>nen.<br />

Manchmal fällt es dem Flüchtl<strong>in</strong>g nicht<br />

leicht, um Hilfe nachzusuchen. Oder<br />

er/sie fordert massiv e<strong>in</strong>, dass Sie ihm<br />

vielleicht vieles abnehmen, was er doch<br />

teilweise selbst leisten kann. E<strong>in</strong>ige<br />

Flüchtl<strong>in</strong>ge kontaktieren auf Grund ihres<br />

Misstrauens oder ihrer Unsicherheit<br />

gleich mehrere Berater (erhalten leider<br />

auch oft unterschiedliche Auskünfte)<br />

und wissen dann nicht mehr, woran sie<br />

sich orientieren sollen.<br />

Auch die langjährige Lebenssituation<br />

als Asylbewerber/<strong>in</strong> oder geduldeter<br />

Flüchtl<strong>in</strong>g ist stark belastend und führt<br />

<strong>in</strong> E<strong>in</strong>zelfällen sogar zu „Re-Traumatisierungen“,<br />

dem Gefühl, wieder der gleichen<br />

Hilflosigkeit und Repression ausgesetzt<br />

zu se<strong>in</strong>. Ängste, eventuell doch<br />

<strong>in</strong> das Heimatland zurück zu müssen,<br />

können viel Energie blockieren und den<br />

Lebensmut e<strong>in</strong>schränken.<br />

Symptome treten gelegentlich recht<br />

plötzlich auf, manchmal verstärken sie<br />

sich langsam über e<strong>in</strong>en längeren Zeitraum.<br />

Die Symptomatik kann <strong>in</strong> ihrer<br />

Ausdrucksform kulturell geprägt se<strong>in</strong>.<br />

K<strong>in</strong>der haben teilweise e<strong>in</strong>e andere<br />

Symptomatik als Erwachsene.<br />

E<strong>in</strong>ige Flüchtl<strong>in</strong>ge leiden schon seit Jahren<br />

an Beschwerden, die wegen e<strong>in</strong>geschränkter<br />

Krankenhilfeleistungen,<br />

sprachlicher Probleme, isolierter Unterbr<strong>in</strong>gung<br />

häufig nicht e<strong>in</strong>er ausreichenden<br />

Behandlung zugeführt wurden. Die<br />

Erfahrungen können auch Asylverfahren<br />

sehr bee<strong>in</strong>flussen, wenn Betroffene<br />

nicht <strong>in</strong> der Lage s<strong>in</strong>d, über die schrecklichen<br />

Erlebnisse zu sprechen oder nach<br />

den Erfahrungen im Heimatland Ängste<br />

bestehen, mit e<strong>in</strong>em Beamten zu sprechen<br />

und deshalb viele wichtige Aspekte<br />

verschweigen. Oft wird dann später<br />

e<strong>in</strong>e psychologisch-fachliche Begutachtung<br />

zur gesundheitlichen Situation<br />

des Betroffenen erforderlich.<br />

!<br />

Bei Flüchtl<strong>in</strong>gen werden häufig folgende Erkrankungen <strong>in</strong> unterschiedlicher<br />

Schwere diagnostiziert:<br />

• Posttraumatische Belastungsstörungen<br />

• Depressionen oder Angststörungen<br />

• Psychosomatische Beschwerden<br />

Folter- und Kriegserfahrungen, aber auch langjährige Unterdrückungen und<br />

Diskrim<strong>in</strong>ierungen als Gruppe s<strong>in</strong>d hier besonders massiv Auslöser.<br />

In diesen Fällen braucht es oft fachlichen Rat, um Betroffenen weiter zu helfen.<br />

Das Psychosoziale Zentrum für Flüchtl<strong>in</strong>ge hat Psycholog<strong>in</strong>nen mit fundierten<br />

Zusatzausbildungen, die <strong>in</strong> diesem Bereich besonders geschult s<strong>in</strong>d und Beratung,<br />

Therapie und Begutachtung anbieten oder vermitteln können.<br />

Psychosoziales Zentrum <strong>Düsseldorf</strong><br />

Benrather Str.7<br />

40213 <strong>Düsseldorf</strong><br />

Tel. 0211 - 544 173 - 22<br />

Fax: 0211 - 544 173 - 20<br />

<strong>in</strong>fo@psz-duesseldorf.de


23<br />

Der „Zugang“ zum Arbeitsmarkt 24<br />

Der „Zugang“ zum Arbeitsmarkt<br />

Flüchtl<strong>in</strong>ge, die neu <strong>in</strong> das Bundesgebiet<br />

e<strong>in</strong>gereist und noch nicht im Besitz<br />

e<strong>in</strong>er Aufenthaltserlaubnis s<strong>in</strong>d, haben<br />

zunächst für drei Monate (Verkürzung<br />

der Frist ist neu!) grundsätzlich e<strong>in</strong> Arbeitsverbot.<br />

Nach dieser Frist besteht<br />

für Asylsuchende und Geduldete ejn<br />

e<strong>in</strong>geschränkter Arbeitsmarktzugang.<br />

Dies bedeutet, dass für e<strong>in</strong>e konkrete<br />

Tätigkeit bei e<strong>in</strong>em bestimmten Arbeitgeber<br />

– vor Abschluss e<strong>in</strong>es Arbeitsvertrags<br />

- e<strong>in</strong>e Beschäftigungserlaubnis<br />

bei der zuständigen Ausländerbehörde<br />

beantragt werden muss. Die Ausländerbehörde<br />

prüft dann <strong>in</strong> Zusammenarbeit<br />

mit der Bundesagentur für Arbeit, ob die<br />

Beschäftigungserlaubnis im konkreten<br />

E<strong>in</strong>zelfall erteilt wird. Wichtig: Die Beschäftigung<br />

bei Zeit- und Leiharbeitsfirmen<br />

ist hierbei ausgeschlossen.<br />

In der Regel wird die Erteilung <strong>in</strong> den<br />

ersten 15 Monaten als Asylbewerber<br />

bzw. Geduldete abgelehnt, wenn für<br />

die konkrete Tätigkeit genügend so genannte<br />

‚bevorrechtigte‘ Personen zur<br />

Verfügung stehen (Vorrangprüfung), also<br />

Deutsche, EU-BürgerInnen oder andere<br />

Personen mit e<strong>in</strong>em besseren Aufenthaltsstatus.<br />

Innerhalb von vier Jahren ab<br />

E<strong>in</strong>reise kann die Tätigkeit auch abgelehnt<br />

werden, wenn die Bundesagentur<br />

für Arbeit zu dem Ergebnis kommt, dass<br />

die Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen nicht h<strong>in</strong>reichend<br />

s<strong>in</strong>d (z.B. zu ger<strong>in</strong>ge Entlohnung<br />

im Vergleich zum ortsüblichen Lohnniveau<br />

für vergleichbare Tätigkeiten).<br />

Aus diesem Grund ist es nicht leicht,<br />

mit e<strong>in</strong>em nachrangigen Arbeitsmarktzugang<br />

e<strong>in</strong>e Beschäftigungserlaubnis<br />

für e<strong>in</strong>e Helfertätigkeit zu erhalten. E<strong>in</strong>e<br />

qualifizierte Tätigkeit kommt für die<br />

meisten Flüchtl<strong>in</strong>ge nicht <strong>in</strong> Betracht,<br />

da sie ke<strong>in</strong>e entsprechende Berufsausbildung<br />

nachweisen können, sei es, weil<br />

es im Heimatland ke<strong>in</strong> vergleichbares<br />

Ausbildungssystem gibt, oder weil sie<br />

aufgrund der Fluchtsituation nicht mehr<br />

im Besitz ihrer Zeugnisse s<strong>in</strong>d .<br />

Chancen auf die Erteilung der Beschäftigungserlaubnis<br />

bestehen deshalb vor<br />

allem dann, wenn der potenzielle Arbeitgeber<br />

genau begründen kann, wieso für<br />

die konkrete Arbeitsstelle genau diese<br />

Person am besten geeignet ersche<strong>in</strong>t.<br />

E<strong>in</strong> typisches Beispiel: Die Stelle e<strong>in</strong>es<br />

Spezialitätenkochs <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Restaurant<br />

mit landesspezifischer (z.B. äthiopischer)<br />

Küche, für die e<strong>in</strong>/e Mitarbeiter/<br />

<strong>in</strong> gesucht wird, die mit der Zubereitung<br />

landestypischer Hausmannskost vertraut<br />

ist und die entsprechende Landessprache<br />

beherrscht.<br />

Es gibt wenige Ausnahmen von der<br />

Vorrangprüfung: Bei Ausübung e<strong>in</strong>er<br />

anerkannten Berufsausbildung und für<br />

Hochqualifizierte, bei Vorliegen e<strong>in</strong>er<br />

Traumatisierung oder im Falle der Beschäftigung<br />

von nahen Familienangehörigen<br />

kann hiervon abgesehen werden.<br />

Um zu klären, ob im E<strong>in</strong>zelfall e<strong>in</strong>e Ausnahmeregelung<br />

greift, ist der Kontakt zu<br />

e<strong>in</strong>er kompetenten Beratungsstelle zu<br />

empfehlen .<br />

Grundsätzlich muss auch für das Absolvieren<br />

e<strong>in</strong>es Praktikums im Rahmen<br />

e<strong>in</strong>er beruflichen Ausbildung oder e<strong>in</strong>er<br />

Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>gsmaßnahme e<strong>in</strong>e „Beschäftigungserlaubnis“<br />

beantragt werden.<br />

Flüchtl<strong>in</strong>ge, die sich noch im Asylverfahren<br />

bef<strong>in</strong>den bzw. geduldet s<strong>in</strong>d,<br />

haben nach vier Jahren ununterbrochenen<br />

Aufenthalts <strong>in</strong> der Bundesrepublik<br />

Anspruch auf e<strong>in</strong>e allgeme<strong>in</strong>e Beschäftigungserlaubnis<br />

mit e<strong>in</strong>er Ausnahme:<br />

Die Ausländerbehörde kann Geduldeten<br />

unter bestimmten Voraussetzungen<br />

weiterh<strong>in</strong> e<strong>in</strong> ausländerrechtliches<br />

Beschäftigungsverbot erteilen. In diesem<br />

Fall empfehlen wir, e<strong>in</strong>e Flüchtl<strong>in</strong>gsberatungsstelle<br />

zu kontaktieren.<br />

Die allgeme<strong>in</strong>e Beschäftigungserlaubnis<br />

muss ebenfalls bei der Ausländerbehörde<br />

beantragt werden. Hierzu muss<br />

allerd<strong>in</strong>gs ke<strong>in</strong> konkretes Stellenangebot<br />

vorliegen. Die allgeme<strong>in</strong>e Beschäftigungserlaubnis<br />

wird z.B. mit der<br />

Formulierung „Beschäftigung erlaubt“<br />

<strong>in</strong> der Aufenthaltsgestattung oder der<br />

Duldung e<strong>in</strong>getragen. Von nun an kann<br />

jede Beschäftigung aufgenommen werden,<br />

ohne dass vorab die Genehmigung<br />

der Ausländerbehörde e<strong>in</strong>geholt werden<br />

muss. Aber: Die Beschäftigungserlaubnis<br />

schließt ke<strong>in</strong>e selbstständigen Tätigkeiten<br />

e<strong>in</strong>, sondern umfasst nur abhängige<br />

Beschäftigungsverhältnisse.<br />

Sobald Flüchtl<strong>in</strong>ge e<strong>in</strong>e Aufenthaltserlaubnis<br />

aus humanitären Gründen<br />

erhalten, erhalten sie auch e<strong>in</strong>e<br />

allgeme<strong>in</strong>e Beschäftigungserlaubnis.


25<br />

Der „Zugang“ zum Arbeitsmarkt 26<br />

In bestimmten Fällen wird gleichzeitig auch die selbständige Erwerbstätigkeit erlaubt.<br />

Dies hängt vom konkreten Aufenthaltstitel ab. Die meisten Flüchtl<strong>in</strong>ge erhalten<br />

die allgeme<strong>in</strong>e Beschäftigungserlaubnis (für abhängige Beschäftigungsverhältnisse).<br />

Falls sie sich selbständig machen wollen, müssen sie hierfür die<br />

Genehmigung bei der Ausländerbehörde im konkreten Fall beantragen.<br />

Unterstützung durch die Agentur für Arbeit<br />

Flüchtl<strong>in</strong>ge haben das Recht auf Unterstützung durch die Agentur für Arbeit <strong>in</strong>sbesondere<br />

auf Beratung und Vermittlung, sobald ke<strong>in</strong> Arbeitsverbot (bzw. Beschäftigungsverbot)<br />

mehr vorliegt. Wir empfehlen deshalb die Arbeitslos- bzw. Arbeitssuchend-Meldung<br />

bei der Agentur für Arbeit auch schon beim nachrangigen<br />

Arbeitsmarktzugang.<br />

!<br />

Für Sie wichtig zu wissen:<br />

Meistens lässt sich an der Formulierung im Passersatzpapier erkennen, ob<br />

e<strong>in</strong>e Arbeitsmöglichkeit gegeben ist.<br />

Wenn ja, und wenn der Flüchtl<strong>in</strong>g entsprechend motiviert ist: Ihre Hilfe ist sehr<br />

gefragt bei der Unterstützung auf der Suche nach e<strong>in</strong>em Arbeitsplatz/e<strong>in</strong>er<br />

Arbeitsstelle oder bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen und der Vorbereitung<br />

auf Vorstellungsgespräche wie auch bei der Begleitung zu Behörden<br />

<strong>in</strong> H<strong>in</strong>blick auf Arbeitslosmeldung und die Unterstützung beim Ausfüllen von<br />

Formularen der Agentur für Arbeit.<br />

Natürlich lassen wir Sie dabei nicht alle<strong>in</strong> und beantworten Ihre Fragen gern!


27<br />

Sprachförderung für Flüchtl<strong>in</strong>ge 28<br />

Sprachförderung für Flüchtl<strong>in</strong>ge<br />

Flüchtl<strong>in</strong>ge, die neu <strong>in</strong> das Bundesgebiet<br />

e<strong>in</strong>reist s<strong>in</strong>d und e<strong>in</strong>e Aufenthaltsgestattung<br />

im Rahmen des Asylverfahrens<br />

oder e<strong>in</strong>e Duldung besitzen, haben<br />

nach wie vor ke<strong>in</strong>en Zugang zu e<strong>in</strong>er<br />

staatlich geförderten Sprachförderung.<br />

Da Flüchtl<strong>in</strong>ge <strong>in</strong> der Regel mittellos s<strong>in</strong>d<br />

und deshalb auch ke<strong>in</strong> Geld haben, privat<br />

Sprachkurse zu f<strong>in</strong>anzieren, s<strong>in</strong>d gerade<br />

<strong>in</strong> den ersten Monaten Caritas und<br />

andere freie Träger sowie Ehrenamtliche<br />

und Pfarrgeme<strong>in</strong>den gefragt, kostenlose<br />

Angebote zum Erlernen der deutschen<br />

Sprache und auch zur Alphabetisierung<br />

zu organisieren und anzubieten!<br />

Wir halten das für sehr wichtig, damit<br />

Flüchtl<strong>in</strong>ge sich so rasch wie möglich <strong>in</strong><br />

ihrer neuen Umgebung zurecht f<strong>in</strong>den<br />

können. Gerade zu Beg<strong>in</strong>n ihres Aufenthaltes<br />

<strong>in</strong> Deutschland s<strong>in</strong>d sie meistens<br />

hoch motiviert, die Sprache zu erlernen.<br />

In e<strong>in</strong>igen Stadtbezirken s<strong>in</strong>d der Caritasverband<br />

und das ASG Bildungsforum<br />

deshalb bereits aktiv geworden<br />

und haben Sprachförderangebote für<br />

Flüchtl<strong>in</strong>ge e<strong>in</strong>gerichtet. Weiterer Bedarf<br />

an Sprachförderung ist überall noch<br />

sehr hoch.<br />

Sobald e<strong>in</strong> Arbeitsmarktzugang (auch<br />

„nachrangig“) gegeben ist, gibt es immerh<strong>in</strong><br />

die Möglichkeit für Flüchtl<strong>in</strong>ge<br />

mit Sprachniveau A1 im unsicheren Aufenthalt,<br />

an berufsbezogenen Sprachkursen<br />

teilzunehmen, die durch das<br />

Bundesamt für Migration und Flüchtl<strong>in</strong>ge<br />

(BAMF) aus Mitteln des Europäischen<br />

Sozialfonds gefördert werden.<br />

Für die Durchführung dieser Kurse ist<br />

die ist die Wirtschaftsschule <strong>Düsseldorf</strong><br />

(WIPA) zuständig. zuständig. Diese berufsbezogenen<br />

Sprachkurse umfassen<br />

derzeit 730 Unterrichtsstunden mit e<strong>in</strong>em<br />

beruflichen Praktikum. Nach Absolvierung<br />

des Kurses (gleiches gilt für<br />

Integrationskurse) erhalten die Teilnehmer<strong>in</strong>nen<br />

e<strong>in</strong> Zertifikat mit Benennung<br />

des entsprechenden Sprachniveaus,<br />

das gemäß dem „Europäischen Referenzrahmen“<br />

erreicht wurde (z.B. A2,<br />

B1).<br />

Alphabetisierungskurse werden <strong>in</strong><br />

<strong>Düsseldorf</strong> von der Volkshochschule,<br />

dem ASG Bildungsforum und anderen<br />

Sprachkursträgern angeboten und s<strong>in</strong>d<br />

zum Teil für die Teilnehmenden kostenlos.<br />

Vorab ist e<strong>in</strong> Beratungsgespräch<br />

obligatorisch. Da Flüchtl<strong>in</strong>ge zum Teil<br />

das late<strong>in</strong>ische Alphabet gar nicht kennen<br />

gelernt haben und auch das Hörverständnis<br />

fehlt oder e<strong>in</strong>geschränkt<br />

ist, ist es <strong>in</strong> der Regel s<strong>in</strong>nvoll, wenn<br />

sie zunächst <strong>in</strong> kle<strong>in</strong>en Lerne<strong>in</strong>heiten<br />

das Alphabet erlernen können. Auch<br />

Lernangebote nur für Frauen (mit/ohne<br />

K<strong>in</strong>derbetreuung) s<strong>in</strong>d s<strong>in</strong>nvoll.<br />

!<br />

Für Sie wichtig zu wissen:<br />

Traumatisierte/psychisch bee<strong>in</strong>trächtige<br />

Flüchtl<strong>in</strong>ge leiden häufig unter Konzentrationsproblemen<br />

und Merkstörungen.<br />

Es fällt ihnen unter Umständen sehr<br />

schwer, den Lernstoff abzuspeichern<br />

und wieder abzurufen. Besonders <strong>in</strong><br />

diesen Fällen ist e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>dividuelle Lernförderung<br />

mit E<strong>in</strong>zelunterricht sehr wünschenswert.<br />

Alle Methoden, die e<strong>in</strong>e<br />

Anwendung der deutschen Sprache<br />

mit sich br<strong>in</strong>gen, von e<strong>in</strong>fachen Unterhaltungen,<br />

z.B. während e<strong>in</strong>es Spaziergangs<br />

bis h<strong>in</strong> zu Übungen der Grammatik,<br />

Schrift und Sprache mit Hilfe von<br />

Lehrbüchern s<strong>in</strong>d gefragt.<br />

Sobald sich der Aufenthalt durch Erteilung<br />

e<strong>in</strong>er Aufenthaltserlaubnis verfestigt<br />

hat, kann die Zulassung zu e<strong>in</strong>em<br />

staatlichen Integrationskurs beantragt<br />

werden. Je nachdem, welcher Aufenthaltstitel<br />

nach welcher Norm erteilt<br />

wurde, gibt es entweder e<strong>in</strong>en Teilnahmeanspruch,<br />

oder es liegt im Ermessen<br />

des Jobcenters oder des BAMF, trotz<br />

fehlenden Anspruchs die Teilnahme zuzulassen.<br />

Für e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>dividuelle Beratung zur Sprachförderung stehen die zuständigen<br />

Beratungsstellen der Caritas, der Fachdienst für Integration und Migration, die<br />

Flüchtl<strong>in</strong>gsberatung, das ASG Bildungsforum und andere Träger gern zur Verfügung.<br />

Wenn Sie mit Flüchtl<strong>in</strong>gen <strong>in</strong> Kontakt kommen und sprechen, haben diese<br />

durch Sie bereits die Chance, die deutsche Sprache zu hören und vielleicht<br />

auch selbst zu antworten und sich auszuprobieren.<br />

Wenn Sie sich darüber h<strong>in</strong>aus zutrauen, im E<strong>in</strong>zelfall oder für e<strong>in</strong>e (kle<strong>in</strong>e)<br />

Gruppe Sprachunterricht zu erteilen – werden Flüchtl<strong>in</strong>ge diese Möglichkeit<br />

sehr gern nutzen!


29<br />

Schule und Ausbildung für K<strong>in</strong>der<br />

und jugendliche Flüchtl<strong>in</strong>ge 30<br />

Schule und Ausbildung für K<strong>in</strong>der<br />

und jugendliche Flüchtl<strong>in</strong>ge<br />

Auch Flüchtl<strong>in</strong>gsk<strong>in</strong>der mit perspektivisch unsicherem Aufenthaltsstatus (Aufenthaltsgestattung,<br />

Duldung, ohne Papiere) haben <strong>in</strong> Deutschland das Recht, <strong>in</strong> die<br />

Schule zu gehen. Die Schulpflicht wird hierbei <strong>in</strong> den verschiedenen Bundesländern<br />

unterschiedlich umgesetzt. In Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen wurde die Schulpflicht für<br />

Flüchtl<strong>in</strong>gsk<strong>in</strong>der bereits 2005 geregelt (und 2008 dann auch das Schulrecht für<br />

K<strong>in</strong>der ohne Aufenthaltspapiere).<br />

Auszüge aus dem geltenden nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen Schulgesetz:<br />

Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf se<strong>in</strong>e wirtschaftliche Lage und Herkunft<br />

und se<strong>in</strong> Geschlecht e<strong>in</strong> Recht auf schulische Bildung, Erziehung und <strong>in</strong>dividuelle<br />

Förderung....<br />

Die Schule fördert die Integration von Schüler<strong>in</strong>nen und Schülern, deren Muttersprache<br />

nicht Deutsch ist, durch Angebote zum Erwerb der deutschen Sprache.<br />

Dabei achtet und fördert sie die ethnische, kulturelle und sprachliche Identität (Muttersprache)<br />

dieser Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler.<br />

Schulpflichtig ist, wer <strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen se<strong>in</strong>en Wohnsitz oder se<strong>in</strong>en gewöhnlichen<br />

Aufenthalt oder se<strong>in</strong>e Ausbildungs- oder Arbeitsstätte hat.<br />

Flüchtl<strong>in</strong>gsk<strong>in</strong>der haben ihren Schulbesuch oft schon wegen Vertreibung, Krieg,<br />

Flucht unterbrechen müssen, e<strong>in</strong>ige hatten <strong>in</strong> ihren Herkunftsländern gar nicht<br />

erst die Chance, zur Schule zu gehen. Durch die wechselnden Aufenthaltsorte <strong>in</strong><br />

Deutschland (Erstaufnahmee<strong>in</strong>richtung und weitere diverse Unterkünfte an unterschiedlichen<br />

Adressen) treten weitere Verzögerungen e<strong>in</strong>.<br />

Für die Anmeldung zum Schulbesuch ist im Falle ausländischer K<strong>in</strong>der ohne<br />

Deutschkenntnisse das „Kommunale Integrationszentrum“ der Stadt <strong>Düsseldorf</strong>,<br />

Bertha-von-Suttner-Platz 3, 40227 <strong>Düsseldorf</strong>, Tel. 0211/ 8924061 zuständig.<br />

Dort werden die Vorkenntnisse des K<strong>in</strong>des registriert und die Daten an das<br />

Schulamt weitergegeben, um e<strong>in</strong>en geeigneten Schulplatz zu f<strong>in</strong>den. In der Regel<br />

passiert das durch Aufnahme <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e „Seitene<strong>in</strong>steigerklasse“, d.h. e<strong>in</strong>e Klasse für<br />

ausländische K<strong>in</strong>der, <strong>in</strong> der schwerpunktmäßig Deutschunterricht – neben anderen<br />

Schulfächern - erteilt wird.<br />

Weiterh<strong>in</strong> erforderlich ist die Regelung folgender Behördengänge:<br />

• die Gesundheitsuntersuchung des K<strong>in</strong>des vor Schulbesuch beim<br />

Gesundheitsamt<br />

• die Anmeldung bei der Schule<br />

• bei entsprechend weiter Entfernung des Schulortes von der Unterkunft die<br />

Beantragung e<strong>in</strong>es Schülertickets bei Schule und Sozialamt<br />

• die Beantragung e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>schulungsbeihilfe für die Anschaffung von Ranzen,<br />

Schreibutensilien, Turnzeug beim Sozialamt<br />

• Das s<strong>in</strong>d für Menschen ohne Sprachkenntnisse, die sich zudem mit unserem<br />

Schulsystem, Formularen, Behörden und den Verkehrswegen <strong>in</strong> <strong>Düsseldorf</strong><br />

nicht auskennen, wieder große Herausforderungen und Hürden. Assistenz ist<br />

gefragt.<br />

Für nicht mehr schulpflichtige Jugendliche ist stattdessen die Aufnahme <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e „Internationale<br />

Förderklasse“ (IFK), primär an Berufskollegs möglich. Im Rahmen der<br />

IFK kann ke<strong>in</strong> Schulabschluss erworben werden, aber die SchülerInnen erhalten<br />

aussagekräftige Zeugnisse und können die Empfehlung zum Besuch weiterführender<br />

schulischer Bildungsgänge (z.B. am Berufskolleg) erhalten, um im Anschluss<br />

e<strong>in</strong>en Schulabschluss nachzuholen. Die Beratung und Anmeldung erfolgt über das<br />

Kommunale Integrationszentrum.<br />

Danach kommt der nachholende Besuch e<strong>in</strong>er Regelschule oder – unter bestimmten<br />

Voraussetzungen – e<strong>in</strong>e berufliche Ausbildungsmaßnahme <strong>in</strong> Betracht. Näheres<br />

hierzu erfahren Sie bei den Flüchtl<strong>in</strong>gsberatungsstellen und den Jugendmigrationsdiensten,<br />

letztere s<strong>in</strong>d als Beratungsdienste für junge Migrant<strong>in</strong>nen und Migranten<br />

– primär im Alter zwischen 16 und 27 Jahren – zuständig.


31 Für Sie wichtig zu wissen:<br />

Schule und Ausbildung für K<strong>in</strong>der<br />

und jugendliche Flüchtl<strong>in</strong>ge 32<br />

!<br />

K<strong>in</strong>der und Jugendliche bzw. junge heranwachsende Flüchtl<strong>in</strong>ge können und<br />

sollen <strong>in</strong> <strong>Düsseldorf</strong> den schulischen E<strong>in</strong>stieg f<strong>in</strong>den. Die Schulpflicht besteht<br />

für K<strong>in</strong>der im Alter von 6 Jahren bis 18 Jahren. Dennoch ist darauf zu achten,<br />

dass der Verpflichtung auch Folge geleistet werden kann.<br />

E<strong>in</strong> erster Ansprechpartner für die Vermittlung e<strong>in</strong>es geeigneten Schulplatzes<br />

ist das Kommunale Integrationszentrum der Stadt <strong>Düsseldorf</strong>, Bertha-von-<br />

Suttner-Platz 3, 40227 <strong>Düsseldorf</strong>, Tel. 0211 / 8 92 40 61.<br />

Auf Grund der hohen Informationsbedarfe ist die Begleitung durch den schulischen<br />

Alltag für die meisten Eltern und K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> der Anfangsphase jederzeit<br />

hilfreich und s<strong>in</strong>nvoll.<br />

Der Übergang für jugendliche Flüchtl<strong>in</strong>ge von der Schule <strong>in</strong> den Beruf ist oft<br />

sehr „holprig“, hier muss viel Motivationsarbeit – gegenüber Jugendlichen und<br />

Ausbildungsstätten - geleistet werden. Es lohnt sich!


33<br />

Freizeitgestaltung für Flüchtl<strong>in</strong>ge –<br />

jederzeit s<strong>in</strong>d Angebote willkommen!<br />

34<br />

Freizeitgestaltung für Flüchtl<strong>in</strong>ge –<br />

jederzeit s<strong>in</strong>d Angebote willkommen!<br />

Flüchtl<strong>in</strong>gsk<strong>in</strong>der haben <strong>in</strong> ihren oft sehr<br />

engen Unterkünften fast ke<strong>in</strong>en Raum<br />

zum Spielen, wenig Raum für Bewegung.<br />

Das stellt besonders Familien aus<br />

dem ländlichen Raum, die sich vollkommen<br />

neu auf die Situation <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Großstadt<br />

e<strong>in</strong>stellen müssen, vor große Herausforderungen.<br />

Engagement und e<strong>in</strong>e<br />

Angebotsstruktur für zusätzliche und<br />

ergänzende Spiel- und Sprachförderung<br />

für K<strong>in</strong>der und Jugendliche aus Flüchtl<strong>in</strong>gsfamilien<br />

s<strong>in</strong>d gefragt und reichen<br />

derzeit überhaupt nicht aus.<br />

In Schulen und Unterkünften oder auch<br />

Jugende<strong>in</strong>richtungen <strong>in</strong> der Nähe von<br />

Wohnorten f<strong>in</strong>den sich nur sehr wenige<br />

Angebote, die diese Zielgruppe mit<br />

e<strong>in</strong>beziehen und den Spracherwerb und<br />

das E<strong>in</strong>leben <strong>in</strong> die hiesige Bildungsgesellschaft<br />

und Umgebung weiter erleichtern<br />

könnten.<br />

Dabei gibt es so viele Möglichkeiten.<br />

Vielleicht haben Sie schon Ideen<br />

dazu?<br />

• die Kooperation mit e<strong>in</strong>em Sportvere<strong>in</strong><br />

<strong>in</strong> der Nähe<br />

• Angebote der Hausaufgabenhilfe<br />

• Spielkreise<br />

• Kunstaktionen<br />

• Ausflüge <strong>in</strong> den Stadtwald, Parks,<br />

Zoo und Museen<br />

• die E<strong>in</strong>ladung <strong>in</strong> Jugendfreizeite<strong>in</strong>richtungen<br />

• die Teilnahme von Flüchtl<strong>in</strong>gsk<strong>in</strong>dern<br />

an Ferien- und Freizeitaktivitäten<br />

Die E<strong>in</strong>trittspreise s<strong>in</strong>d für Flüchtl<strong>in</strong>gsk<strong>in</strong>der<br />

und ihre Familien teilweise ermäßigt<br />

oder gar kostenlos, wenn sie<br />

den „Düsselpass“ haben. Auch die f<strong>in</strong>anzielle<br />

Förderung von sportlichen<br />

Aktivitäten, Nachhilfe oder Teilnahme an<br />

H<strong>in</strong>weis: Bei Ausflügen und E<strong>in</strong>ladungen zu Ferienfreizeiten <strong>in</strong> e<strong>in</strong> anderes Bundesland oder gar <strong>in</strong>s<br />

Ausland ist im Auge zu behalten, dass gegebenenfalls mit der Ausländerbehörde wegen der Erweiterung<br />

der Aufenthaltsgestattung/Duldung oder der Erlaubnis, sich vorübergehend im Ausland aufzuhalten,<br />

verhandelt werden muss. Im E<strong>in</strong>zelfall ist – je nach Herkunft des Flüchtl<strong>in</strong>gs – auch e<strong>in</strong> Visum für die<br />

E<strong>in</strong>reise <strong>in</strong> das europäische Nachbarland erforderlich.<br />

Ferienmaßnahmen ist teilweise durch<br />

das „Bildungs- und Teilhabepaket“ für<br />

sozial benachteiligte K<strong>in</strong>der über das<br />

Amt für Soziale Sicherung und Integration<br />

förderfähig. Natürlich müssen auch<br />

hierfür wieder die erforderlichen Anträge<br />

gestellt werden!<br />

Aber auch erwachsene Flüchtl<strong>in</strong>ge<br />

freuen sich, wenn sie dem Alltag im<br />

Wohnheim entkommen und sich an Aktivitäten<br />

beteiligen können: Frauen beispielsweise<br />

haben vielleicht Spaß am<br />

geme<strong>in</strong>samen Handarbeiten, kreativen<br />

Tun, Gesprächen, Lernen und natürlich<br />

auch an der Entdeckung der <strong>Düsseldorf</strong>er<br />

Umgebung. Sie – wie auch die<br />

!<br />

Für Sie wichtig zu wissen:<br />

Männer – entdecken gern mehr von den<br />

neuen Kulturen oder präsentieren ihre<br />

eigene Kultur <strong>in</strong> <strong>Düsseldorf</strong>. Und oft s<strong>in</strong>d<br />

Flüchtl<strong>in</strong>ge hoch motiviert, ihre Sprachkenntnisse<br />

<strong>in</strong> Gesprächskreisen, Sportund<br />

Hobbygruppen erweitern zu können<br />

oder Arbeitsstätten <strong>in</strong> Deutschland<br />

kennen zu lernen. Die Freude an sportlichem<br />

und kulturellem Engagement wird<br />

gern geteilt. Auch Flüchtl<strong>in</strong>ge s<strong>in</strong>d gern<br />

ehrenamtlich aktiv, wenn sie sich s<strong>in</strong>nvoll<br />

und ihren Interessen entsprechend<br />

e<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gen können.<br />

Interkulturelle Begegnungen und Kontaktaufnahme<br />

zu „E<strong>in</strong>heimischen“ s<strong>in</strong>d<br />

dabei hilfreich.<br />

Angebote zur Sprachförderung von Erwachsenen und K<strong>in</strong>dern, Spiel- und<br />

Freizeitgruppen <strong>in</strong> der Unterkunft oder unmittelbarer Nähe s<strong>in</strong>d hilfreich. Aber<br />

auch das Kennenlernen der <strong>Düsseldorf</strong>er Umgebung, z.B. durch Organisation<br />

von Ausflügen und Museumsbesuchen ist für die betroffenen Flüchtl<strong>in</strong>ge oft<br />

e<strong>in</strong> „Highlight“. Ob Sie sich für die Unterstützung e<strong>in</strong>es e<strong>in</strong>zelnen Menschen<br />

oder e<strong>in</strong>er Gruppe entscheiden: Sie werden gebraucht. Es gibt viel zu tun.<br />

Aber Sie müssen nichts alle<strong>in</strong> machen. Wir sorgen gern für Kooperationspartner<br />

und -partner<strong>in</strong>nen und helfen auch bei der Beantragung erforderlicher Mittel...<br />

Übrigens lassen sich Flüchtl<strong>in</strong>ge selbst auch gern zur Organisation von<br />

Aktivitäten ansprechen und e<strong>in</strong>beziehen.


Schule und Ausbildung für K<strong>in</strong>der<br />

und jugendliche Flüchtl<strong>in</strong>ge 19


37<br />

Weitere Anregungen für Sie als Ehrenamtliche 38<br />

Interkulturelle Kompetenz ist gefragt – aber was ist das?<br />

Im Flüchtl<strong>in</strong>gsbereich ist Kommunikationsfähigkeit durch Mehrsprachigkeit, gegebenenfalls<br />

auch nonverbal durch „E<strong>in</strong>satz von Händen und Füßen“ gefordert.<br />

Es gibt aber noch mehr, was Ihre Sprach- und Kommunikationsfähigkeit mit Menschen<br />

unterschiedlichster Kulturen und Religionen bereichern kann...<br />

„Interkulturelle Kompetenz“ verstehen wir als Fähigkeit, zwischen Menschen unterschiedlicher<br />

Kulturen e<strong>in</strong>e Beziehung aufzubauen und Verständnis zu ermöglichen,<br />

Menschen mit vielfältigen Erfahrungen anzusprechen, zu erreichen und e<strong>in</strong>zubeziehen.<br />

Wir alle kennen <strong>in</strong> unseren eigenen Bezügen schon unterschiedliche kulturelle H<strong>in</strong>tergründe,<br />

wie Unterschiede <strong>in</strong> den Sprachformulierungen und Werten bei Akademikern<br />

und Arbeitern, oder bei Senior<strong>in</strong>nen im Unterschied zu Jugendlichen.<br />

und Persönlichkeit, bzw. persönliche Kompetenzen, die den Zugang zu anderen<br />

Menschen erleichtern:<br />

• E<strong>in</strong>fühlungsvermögen<br />

• Offenheit (Neugier)<br />

• Fähigkeit zur Selbstreflexion<br />

• Fähigkeit, Unsicherheit auszuhalten<br />

• Fähigkeit, Missverständnisse auszuhalten<br />

• Flexibilität <strong>in</strong> den Umgangsformen und <strong>in</strong> der Ausdrucksfähigkeit<br />

• Fähigkeit zur Abgrenzung<br />

• Lernfähigkeit<br />

• nicht zuletzt Humor<br />

Interkulturelle Kompetenz ist mehr als Sprache – es ist Wissen!<br />

• Wissen um eigene Werte<br />

• Wissen um eigene Vorannahmen/Vorurteile<br />

• Wissen um unterschiedliche Werte<br />

• Systemisches Wissen<br />

• (Familien-)Geschichtliches Wissen<br />

• Gesellschaftspolitisches Wissen<br />

Interkulturelle Kompetenz verlangt auch Haltung, zum Beispiel<br />

• Respekt<br />

• die Anerkennung von kultureller Vielfalt als Normalität<br />

• Gelassenheit<br />

!<br />

Für Sie wichtig zu wissen:<br />

Ke<strong>in</strong>e Sorge, Sie müssen bei uns ke<strong>in</strong>e Prüfung <strong>in</strong> „Interkultureller Kompetenz“<br />

ablegen!<br />

Wir alle lernen im Alltag - im geme<strong>in</strong>samen Umgang - mit- und vone<strong>in</strong>ander.<br />

Wenn Sie sich aber noch besser vorbereiten oder näher mit dem Thema befassen<br />

möchten: Die Caritas bietet immer wieder <strong>in</strong>terkulturelle Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>gs – auch<br />

für Ehrenamtliche - an.


39<br />

Sprachliche Brücken schaffen 40<br />

Die Sprache ist e<strong>in</strong> Schlüssel, m<strong>in</strong>destens zum Verständnis e<strong>in</strong>er anderen Person.<br />

Nicht immer werden Ihre sprachlichen Kompetenzen zu der sprachlichen Ausdrucksfähigkeit<br />

des Flüchtl<strong>in</strong>gs passen.<br />

Im Rahmen der Förderung <strong>in</strong>terkultureller Kompetenz s<strong>in</strong>d <strong>Düsseldorf</strong>er E<strong>in</strong>richtungen<br />

daran <strong>in</strong>teressiert, mehrsprachige Mitarbeitende zu haben, und arbeiten im<br />

E<strong>in</strong>zelfall – so zum Beispiel das Jobcenter - auch schon mit Dolmetschenden.<br />

Bei der E<strong>in</strong>beziehung von Dolmetschenden s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>ige Regeln zu beachten, zum<br />

Beispiel,<br />

• dass die Person rechtzeitig angefragt und e<strong>in</strong>gebunden wird.<br />

• Sie der dolmetschenden Person erläutern, was das Thema des geme<strong>in</strong>samen<br />

Gespräches oder der erforderlichen Begleitung se<strong>in</strong> wird.<br />

• Sie die Chance nutzen, Gesprächssituationen, die Ihnen etwas unklar erschienen,<br />

kurz mit der dolmetschenden Person zu besprechen.<br />

• Sie während des Gesprächs im Kontakt mit dem Flüchtl<strong>in</strong>g bleiben (halten Sie<br />

Blickkontakt zum Flüchtl<strong>in</strong>g und sehen Sie nicht nur noch den/die Dolmetschende/n<br />

an).<br />

• Sie genügend Zeit für das Gespräch mit Übersetzung e<strong>in</strong>planen, damit der<br />

Flüchtl<strong>in</strong>g Rückfragen stellen kann.<br />

!<br />

Für Sie wichtig zu wissen:<br />

Mehrsprachigkeit ist immer wünschenswert. Die Kommunikation mit Flüchtl<strong>in</strong>gen<br />

braucht <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie Behutsamkeit und Geduld, manchmal aber auch<br />

Klarheit.<br />

Wenn Sie den E<strong>in</strong>druck haben, dass es ohne Dolmetschende nicht geht –<br />

wenden Sie sich gern an uns!


Die Situation <strong>in</strong> Herkunftsländern und vor Ort:<br />

Wo gibt es weitere Informationen? 42<br />

Die Situation <strong>in</strong> Herkunftsländern und vor Ort:<br />

Wo gibt es weitere Informationen?<br />

41<br />

Im Umgang mit Flüchtl<strong>in</strong>gen kann es hilfreich se<strong>in</strong>, mehr über das Herkunftsland<br />

zu erfahren.<br />

Wie wird die politische und wirtschaftliche Situation e<strong>in</strong>geschätzt? Gibt es M<strong>in</strong>derheitenrechte,<br />

oder werden M<strong>in</strong>derheiten unterdrückt und verfolgt? Wie ist die<br />

gesellschaftliche Position von religiösen, sozialen und kulturellen Gruppierungen?<br />

Das kann dazu beitragen, die Situation des Flüchtl<strong>in</strong>gs besser zu verstehen.<br />

Manche ehrenamtlichen Helfer<strong>in</strong>nen und Helfer recherchieren zudem gerne selbst,<br />

um Asylanträge besser zu verstehen, vielleicht aber sogar zu „untermauern“ und<br />

Anwälten hilfreiche Tipps geben zu können.<br />

Folgende Organisationen L<strong>in</strong>ks im Internet können für Sie hilfreich se<strong>in</strong>:<br />

Der Hohe Flüchtl<strong>in</strong>gskommissar der Vere<strong>in</strong>ten Nationen (UNHCR) <strong>in</strong>formiert regelmäßig<br />

über Flüchtl<strong>in</strong>gsentwicklungen weltweit und ist auch für die rechtliche Situation<br />

von Flüchtl<strong>in</strong>gen <strong>in</strong> vielen Ländern zuständig und ansprechbar: www.unhcr.de<br />

Caritas International – e<strong>in</strong>e der vielen Hilfsorganisationen – engagiert sich <strong>in</strong> diversen<br />

Ländern und Flüchtl<strong>in</strong>gslagern und stellt teilweise auch Informationen hierüber<br />

zur Verfügung: www.caritas-<strong>in</strong>ternational.de<br />

Für Sie wichtig zu wissen:<br />

Amnesty International ist e<strong>in</strong>e weltweit agierende Menschenrechtsorganisation,<br />

die regelmäßig Jahresberichte zur Menschenrechtssituation <strong>in</strong> diversen Ländern<br />

mit <strong>in</strong>teressanten und hilfreichen H<strong>in</strong>tergrund<strong>in</strong>formationen herausgibt:<br />

www.amnesty.de<br />

Amnesty International unterhält auch e<strong>in</strong> Beratungsbüro für Flüchtl<strong>in</strong>ge <strong>in</strong> Köln.<br />

Die Flüchtl<strong>in</strong>gshilfe <strong>in</strong> der Schweiz stellt sehr fundierte Informationen zu Herkunftsländern<br />

zur Verfügung www.fluechtl<strong>in</strong>gshilfe.ch<br />

Das Österreichische Rote Kreuz recherchiert ebenfalls zu Herkunftsländern, um<br />

effiziente Informationen für Asylverfahren bereit zu stellen. Diese f<strong>in</strong>den sich unter<br />

www.ecoi.net<br />

Das Bundesamt für Migration und Flüchtl<strong>in</strong>ge (BAMF) <strong>in</strong>formiert zur Flüchtl<strong>in</strong>gssituation<br />

<strong>in</strong> Deutschland und fördert auch – mit Unterstützung aus EU-Fonds - e<strong>in</strong>ige<br />

Projekte zur Unterstützung der rechtlichen und sozialen Situation von Flüchtl<strong>in</strong>gen<br />

www.bamf.de<br />

Pro Asyl ist e<strong>in</strong>e unabhängige Organisation, die zur Flüchtl<strong>in</strong>gssituation der EU<br />

und <strong>in</strong> Deutschland <strong>in</strong>formiert, regelmäßig Kampagnen durchführt und auch H<strong>in</strong>tergrund<strong>in</strong>formationen<br />

zur Verfügung stellt: www.pro-asyl.de<br />

Der Informationsverbund Asyl stellt auf se<strong>in</strong>er Homepage e<strong>in</strong>e Reihe von Informationen,<br />

Arbeitshilfen, das Asylmagaz<strong>in</strong>, Länderberichte und auch das Informationsblatt<br />

zur Anhörung <strong>in</strong> verschiedenen Sprachen zur Verfügung: www.asyl.net<br />

Die „Aktion Neue Nachbarn“ des Kölner Erzbistums stellt zudem Praxisbeispiele<br />

für Engagement und weiteren Hilfsmöglichkeiten katholischer Initiativen dar:<br />

http://www.erzbistum-koeln.de/thema/fluechtl<strong>in</strong>gshilfe/<br />

!<br />

Sie können sich gern <strong>in</strong>formieren, und es gibt viel Material hierfür!<br />

Sie müssen es aber nicht! Also – lassen Sie es langsam angehen...


43<br />

„Stolperste<strong>in</strong>e“ im Rahmen des persönlichen Engagements 44<br />

„Stolperste<strong>in</strong>e“ im Rahmen des persönlichen Engagements<br />

Flüchtl<strong>in</strong>ge können Ihre und unsere Unterstützung wirklich gebrauchen. Das ist<br />

sicher deutlich geworden.<br />

Haben Sie sich aber Gedanken darüber gemacht, ob und warum Sie gerade Flüchtl<strong>in</strong>ge<br />

unterstützen möchten? Vorüberlegungen zu Ihrer persönlichen Motivation, zu<br />

Ihren Erwartungen, zu Ihren zeitlichen Kapazitäten und Vorstellungen <strong>in</strong> H<strong>in</strong>blick<br />

auf die konkreten Aufgaben s<strong>in</strong>d hilfreich, um Enttäuschungen und „Überlastungen“<br />

vorzubeugen. Wir stehen Ihnen auch dafür gern als Ansprechpartner<strong>in</strong>nen zur<br />

Verfügung.<br />

Auch wenn Sie sich bereits engagieren und Sie statt Zufriedenheit eher Unbehagen<br />

oder Verärgerung spüren, ist es gut, der „Sache“ mal auf den Grund zu gehen...<br />

Gerade zu Beg<strong>in</strong>n des Kontaktes ist es ratsam, viel Zeit zum Kennenlernen e<strong>in</strong>zuplanen<br />

und Vertrauen aufzubauen. Hören Sie zu, und stellen Sie nur behutsam Fragen<br />

(nicht „ausfragen“!) Für die meisten Flüchtl<strong>in</strong>ge s<strong>in</strong>d die Signale, dass jemand<br />

echtes Interesse zeigt und sich zuwendet, zunächst vorrangig – und oft auch neu.<br />

Sie benötigen Zeit, um Ängste und Unsicherheiten – oft auch angesichts schlechter<br />

Erfahrungen – abzubauen. Es braucht auch Zeit, traumatische Erlebnisse zu verarbeiten.<br />

Verschlossenheit, Misstrauen, zögerliche Reaktionen werden Ihnen voraussichtlich<br />

gerade im Kontakt mit Verfolgten und Flüchtl<strong>in</strong>gen mit schwer traumatisierenden<br />

Erfahrungen begegnen. Es ist gut, wenn Sie diese Reaktionen akzeptieren<br />

können und nicht als persönliche Zurückweisung e<strong>in</strong>ordnen.<br />

E<strong>in</strong>e der großen Herausforderungen im ehrenamtlichen Engagement mit Flüchtl<strong>in</strong>gen<br />

s<strong>in</strong>d sicher die „Sprachbarrieren“, die aus unterschiedlichen sprachlichen und<br />

schulischen Vorbildungen, aber auch – wie im Kapitel „Interkulturelle Kompetenz“<br />

schon erwähnt - aus unterschiedlichen Formen der Kommunikation, manchmal<br />

auch aus fehlendem Vertrauen herrühren. Rechnen Sie – schon alle<strong>in</strong> deshalb - immer<br />

damit, dass im Umgang mit Flüchtl<strong>in</strong>gen Geduld und Ausdauer gefragt s<strong>in</strong>d.<br />

Es ist auch sehr wahrsche<strong>in</strong>lich, dass Sie Verhaltensweisen oder Gewohnheiten<br />

antreffen, die Ihnen fremd s<strong>in</strong>d oder als „unangemessen“ ersche<strong>in</strong>en. Vielleicht haben<br />

Sie schon e<strong>in</strong> klares Konzept vor Augen, wie sich die Flüchtl<strong>in</strong>ge hier <strong>in</strong>tegrieren<br />

sollten, und stellen fest, dass ihre Erwartungen nicht erfüllt werden. Es könnte<br />

se<strong>in</strong>, dass Ihre Ratschläge und Hilfen nicht angenommen werden…<br />

Dafür können viele Gründe verantwortlich se<strong>in</strong>: Vielleicht ist der Zeitpunkt zu früh,<br />

der Flüchtl<strong>in</strong>g hat andere Prioritäten. Bef<strong>in</strong>det er sich noch <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Schock- oder<br />

Trauerphase? Vielleicht kommt er aus ganz anderen sozialen Verhältnissen, fühlt<br />

sich überfordert oder schämt sich gar, dass er Ihnen – so empf<strong>in</strong>det er es vielleicht<br />

- nichts zurückgeben kann.<br />

Meistens empfiehlt es sich, nicht vorschnell zu urteilen, sondern e<strong>in</strong> wenig abzuwarten<br />

und eventuell zu e<strong>in</strong>em späteren Zeitpunkt auf das Thema oder Anliegen<br />

zurückzukommen.


45<br />

„Stolperste<strong>in</strong>e“ im Rahmen des persönlichen Engagements 46<br />

Sie haben schon gelesen, teilweise auch <strong>in</strong> den Medien verfolgt, dass Sie im Kontakt<br />

mit Flüchtl<strong>in</strong>gen mit vielschichtigen Themen und existentiellen Nöten konfrontiert<br />

werden können: Dramatische Vorflucht- und Fluchterlebnisse, Verlust von<br />

Familienangehörigen, psychische und körperliche Erkrankungen, Armut, Abschiebegefahr,<br />

ungünstige Wohnverhältnisse und vieles mehr. Gerade, wenn Flüchtl<strong>in</strong>ge<br />

Vertrauen zu Ihnen fassen, werden die Themen stärker auf den Tisch kommen. Das<br />

kann auch bei Ihnen zu Betroffenheit und Belastungen führen - jedenfalls wäre das<br />

die ganz normale Reaktion.<br />

Die eigene „Psychohygiene“, der seelische und vielleicht auch körperliche Ausgleich<br />

ist also auch für Sie wichtig und im Blick zu behalten. Scheuen Sie sich nicht,<br />

sich mit Ansprechpartner<strong>in</strong>nen oder weiteren Ehrenamtlichen dazu auszutauschen!<br />

!<br />

Für Sie wichtig zu wissen:<br />

Für den Aufbau von Beziehungen braucht es oft auch Sympathie, um gut mite<strong>in</strong>ander<br />

umgehen zu können. Es kann tatsächlich se<strong>in</strong>, dass Ihnen der Flüchtl<strong>in</strong>g,<br />

die Familie, um die Sie sich zu kümmern vorgenommen haben, nicht<br />

„liegt“. Vielleicht passt der kulturelle Background auch nicht… Dann überlegen<br />

Sie lieber noch e<strong>in</strong>mal – und nehmen vielleicht <strong>in</strong> diesem Fall Abschied und<br />

starten an anderer Stelle neu!


Hilfreiche Begleitung<br />

AnsprechpartnerInnen für Ehrenamtliche 48<br />

Hilfreiche Begleitung<br />

Caritas-AnsprechpartnerInnen für Ehrenamtliche<br />

47 Das ist noch wichtig zu wissen:<br />

Wir bei der Caritas haben uns die Hilfestellung für Flüchtl<strong>in</strong>ge und für ehrenamtliche<br />

Helfer<strong>in</strong>nen und Helfer aufgeteilt:<br />

Wenn Sie Fragen zur Situation von Flüchtl<strong>in</strong>gen haben, können Sie sich an den<br />

Fachdienst für Integration und Migration(FIM) wenden. Die Kolleg<strong>in</strong>nen und die<br />

Kollegen der Flüchtl<strong>in</strong>gsberatung, der Migrationserstberatung sowie der Integrationsagenturen<br />

stehen Ihnen hierbei hilfreich zur Seite.<br />

Caritas Fachdienst für Integration und Migration (FIM)<br />

Oststraße 40<br />

40211 <strong>Düsseldorf</strong><br />

Tel. 0211 / 1602-2220 / -2221<br />

E-Mail: fim@caritas-duesseldorf.de<br />

Wenn Sie sich persönlich ehrenamtlich engagieren möchten, dient Ihnen die<br />

Freiwilligenagentur Impuls des Caritasverbandes als Anlaufstelle:<br />

Caritas Freiwilligenagentur Impuls<br />

Marianne Hojtzyk<br />

Klosterstraße 88<br />

40211 <strong>Düsseldorf</strong><br />

Telefon 0211/16 02 21 33<br />

Telefax 0211/16 02 21 40<br />

E-Mail: fwa.impuls@caritas-duesseldorf.de<br />

Wenn Sie sich als Pfarrgeme<strong>in</strong>de aktiv e<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gen möchten,<br />

wenden Sie sich an:<br />

Caritas Fachberatung Geme<strong>in</strong>decaritas<br />

Carol<strong>in</strong> Vornholt<br />

Klosterstraße 88<br />

40211 <strong>Düsseldorf</strong><br />

Telefon 0211 / 16 02 21 07<br />

Telefax 0211 / 16 02 21 40<br />

geme<strong>in</strong>decaritas@caritas-duesseldorf.de<br />

Neben dem persönlichen Gespräch gibt es die Möglichkeit der Teilnahme an Treffen<br />

von Ehrenamtlichen, die dem geme<strong>in</strong>samen Austausch dienen.<br />

Und jetzt – Haben Sie Mut, mitzumachen?<br />

Wir freuen uns sehr, von Ihnen zu hören!<br />

!<br />

Wir s<strong>in</strong>d gern für Sie da, aber umfangreiche Beratungen brauchen auch Zeit.<br />

Wir arbeiten am liebsten nach Term<strong>in</strong>en.<br />

Manchmal ist viel los – und es kommt zu Wartezeiten...In solchen Fällen vermitteln<br />

wir auch gegebenenfalls gerne andere Ansprechpartner<strong>in</strong>nen und Ansprechpartner,<br />

die Ihnen weiterhelfen können!<br />

Und falls mal etwas nicht „rund“ laufen sollte: Ihre offene Kritik hilft weiter.<br />

Über positive Rückmeldungen freuen wir uns auch.<br />

Herzlichen Dank!


Impressum<br />

Herausgeber:<br />

Caritasverband <strong>Düsseldorf</strong> e. V.<br />

Ronald Vogel, Vorstand (V.i.S.d.P.)<br />

Hubertusstraße 5<br />

40211 <strong>Düsseldorf</strong><br />

Tel: 0211 / 16 0 20<br />

<strong>in</strong>fo@caritas-duesseldorf.de<br />

www.caritas-duesseldorf.de<br />

Konzept / Texte:<br />

Susanne Rabe-Rahman / Doris Kölsch, Caritasverband für die Stadt Köln e.V.<br />

Redaktion:<br />

Sarah Bange, Bett<strong>in</strong>a Hajdu, Fachdienst für Integration und Migration<br />

Cordula Spangenberg, Pressesprecher<strong>in</strong> / Öffentlichkeitsarbeit<br />

Fotos: Caritasverband <strong>Düsseldorf</strong><br />

Gestaltung: luke and friends, www.lukeandfriends.de<br />

Druck: KCS<br />

1. Auflage: 1000<br />

Stand: Februar 2015/10-2015/Auflage: 1.000<br />

Wir danken den Kolleg<strong>in</strong>nen des Caritasverbandes für die Stadt Köln e.V. sehr<br />

herzlich für die Bereitstellung umfangreichen Materials, das dieser Broschüre zugrunde<br />

liegt.<br />

bienvenue<br />

à <strong>Düsseldorf</strong><br />

Willkommen<br />

<strong>in</strong> <strong>Düsseldorf</strong><br />

Welcome<br />

to <strong>Düsseldorf</strong><br />

Добро пожаловать<br />

в Дюссельдорф


Caritasverband <strong>Düsseldorf</strong> e.V.<br />

Hubertusstraße 5<br />

40219 <strong>Düsseldorf</strong><br />

Tel: 0211 / 16 02 - 0<br />

Fax: 0211 / 16 02 - 11 40<br />

www.caritas-duesseldorf.de

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