in Düsseldorf
150301_Caritas_InfoBroschuere_Fluechtlinge_-_Endfassung
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to <strong>Düsseldorf</strong><br />
bienvenue<br />
Willkommen<br />
à <strong>Düsseldorf</strong><br />
<strong>in</strong> <strong>Düsseldorf</strong><br />
Добро пожаловать<br />
в Дюссельдорф<br />
Ratgeber für das Ehrenamt<br />
Flüchtl<strong>in</strong>ge <strong>in</strong> <strong>Düsseldorf</strong><br />
Tipps und Informationen<br />
für Ehrenamtliche
Vorwort<br />
Liebe freiwillig Engagierte, liebe Interessierte,<br />
<strong>in</strong> den letzten Jahren mussten aufgrund von Bürgerkriegen und <strong>in</strong>dividuellen Notlagen<br />
viele Menschen ihr Land verlassen. Diese Menschen kommen zu uns, sie kommen<br />
mit ihren Hoffnungen und ihren Ressourcen, viele haben Furchtbares erlebt.<br />
Sie brauchen unsere Unterstützung. Umso mehr freue ich mich, dass Sie sich dafür<br />
<strong>in</strong>teressieren, diesen Menschen zu helfen.<br />
So werden wir alle geme<strong>in</strong>sam e<strong>in</strong>e neue Willkommenskultur gestalten. Es ist wieder<br />
Zeit, die Herzen zu öffnen. E<strong>in</strong>e Willkommenskultur, die auf Achtung und Würde<br />
basiert, ist die Grundlage dafür, dass wir alle <strong>in</strong> Frieden mite<strong>in</strong>ander leben können.<br />
Mit dieser kle<strong>in</strong>en Broschüre <strong>in</strong>formiert Sie die Caritas über die H<strong>in</strong>tergründe von<br />
Flucht und gibt Ihnen hilfreiche Tipps für Ihr ehrenamtliches Engagement <strong>in</strong> der<br />
Flüchtl<strong>in</strong>gshilfe.<br />
Die menschlichen Begegnungen s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong> hohes Gut, die Unterstützung von Menschen<br />
<strong>in</strong> Notlagen ist e<strong>in</strong> Zeichen der Nächstenliebe. Papst Franziskus hat uns<br />
allen e<strong>in</strong> großartiges Zeichen gesetzt, als er se<strong>in</strong>e erste Reise nach Lampedusa<br />
unternahm. Machen wir dieses Zeichen der Nächstenliebe für die Flüchtl<strong>in</strong>ge auch<br />
<strong>in</strong> <strong>Düsseldorf</strong> erlebbar.<br />
Herzlichen Dank für Ihr Interesse und Ihren E<strong>in</strong>satz!<br />
Kard<strong>in</strong>al Ra<strong>in</strong>er Maria Woelki<br />
Erzbischof von Köln<br />
Liebe Ehrenamtliche, liebe Interessierte,<br />
wir im Caritasverband <strong>Düsseldorf</strong> s<strong>in</strong>d seit fast 30 Jahren <strong>in</strong> der Flüchtl<strong>in</strong>gshilfe<br />
aktiv. Viele akute Krisenherde <strong>in</strong> der Welt veranlassen e<strong>in</strong>e wachsende Zahl von<br />
Menschen, ihre Heimat zu verlassen und Schutz <strong>in</strong> Westeuropa zu suchen. Die<br />
Flüchtl<strong>in</strong>ge kommen zu uns, um Ruhe und Sicherheit zu f<strong>in</strong>den, sich e<strong>in</strong>e selbständige<br />
Existenz aufzubauen und Teil unserer Gesellschaft werden.<br />
Viele E<strong>in</strong>zelschicksale fordern das Zusammenwirken vieler Kräfte. Wir Caritas-Flüchtl<strong>in</strong>gsberater<br />
freuen uns sehr über die große Welle der Hilfsbereitschaft<br />
der Bürger<strong>in</strong>nen und Bürger <strong>Düsseldorf</strong>s, sich für Flüchtl<strong>in</strong>ge stark zu machen. Die<br />
„Aktion Neue Nachbarn“ des Erzbistums Köln unterstützt dabei großzügig die Initiativen<br />
von Pfarrgeme<strong>in</strong>den und katholischen Sozialverbänden. An dieser Stelle<br />
danken wir auch sehr herzlich dem Caritasverband Köln, der uns umfangreiches<br />
Material für dieses Heft zur Verfügung gestellt hat.<br />
Mit dieser kle<strong>in</strong>en Broschüre möchten wir Ihnen e<strong>in</strong>en Überblick geben über die<br />
Lebenssituation der Flüchtl<strong>in</strong>ge, ihren rechtlichen Status und ihren Hilfebedarf. Wir<br />
geben Ihnen H<strong>in</strong>weise, wie Sie als Ehrenamtliche e<strong>in</strong>en Neustart <strong>in</strong> <strong>Düsseldorf</strong> unterstützen<br />
können, wie Sie Kontakt aufnehmen und die Begegnungen gestalten<br />
können. Auf den Seiten 47/48 f<strong>in</strong>den Sie Ansprechpartner der Caritas zur Flüchtl<strong>in</strong>gshilfe.<br />
Wir freuen uns, wenn wir Sie neugierig machen konnten und Sie uns<br />
anrufen, weil Sie sich e<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gen möchten.<br />
Wir wünschen Ihnen von Herzen viele gute Erfahrungen, aber auch Geduld und<br />
Kraft für Ihr Engagement und dabei viele tolle Begegnungen!<br />
Bett<strong>in</strong>a Hajdu<br />
Leitung Fachdienst für Integration und Migration im Caritasverband <strong>Düsseldorf</strong><br />
für das gesamte Team der Caritas Flüchtl<strong>in</strong>gsberatung
Inhaltsverzeichnis<br />
Inhalte dieses Ratgebers<br />
Erste Orientierung zur Situation von Flüchtl<strong>in</strong>gen<br />
1. Flüchtl<strong>in</strong>ge – wer ist geme<strong>in</strong>t? S. 5<br />
2. Anerkennung? Das Asylverfahren S. 9<br />
3. Zur Wohnsituation von Flüchtl<strong>in</strong>gen <strong>in</strong> <strong>Düsseldorf</strong> S. 13<br />
4. Spezielles Sozialrecht für Flüchtl<strong>in</strong>ge:<br />
Das Asylbewerberleistungsgesetz S. 15<br />
5. Spezielle gesundheitliche Belastungen:<br />
Traumatisierte Flüchtl<strong>in</strong>ge S. 19<br />
Weitere Anregungen für Sie als Ehrenamtliche<br />
Interkulturelle Kompetenz ist gefragt – aber was ist das? S. 37<br />
Sprachliche Brücken schaffen: Der Dolmetscher-Pool S. 39<br />
Die Situation <strong>in</strong> Herkunftsländern – Wo gibt es Informationen? S. 41<br />
„Stolperste<strong>in</strong>e“ im Rahmen des persönlichen Engagements S. 43<br />
Hilfreiche Begleitung/AnsprechpartnerInnen für Ehrenamtliche S. 47<br />
6. Der „Zugang“ zum Arbeitsmarkt S. 23<br />
7. Sprachförderung für Flüchtl<strong>in</strong>ge S. 27<br />
8. Schule und Ausbildung für K<strong>in</strong>der und jugendliche Flüchtl<strong>in</strong>ge S. 29<br />
9. Freizeitgestaltung für Flüchtl<strong>in</strong>ge – jederzeit s<strong>in</strong>d Angebote<br />
willkommen! S. 33
5<br />
Flüchtl<strong>in</strong>ge – Wer ist geme<strong>in</strong>t? 6<br />
Flüchtl<strong>in</strong>ge – wer ist geme<strong>in</strong>t?<br />
Flüchtl<strong>in</strong>ge: Das s<strong>in</strong>d so viele Menschen,<br />
die weltweit ihr Land verlassen haben,<br />
oder verlassen mussten oder <strong>in</strong>nerhalb<br />
ihres Landes als „B<strong>in</strong>nenflüchtl<strong>in</strong>ge“ aus<br />
ihren Wohnorten und Herkunftsgebieten<br />
vertrieben worden s<strong>in</strong>d. Vertriebene,<br />
Kriegsflüchtl<strong>in</strong>ge, Überlebende, Katastrophenopfer,<br />
Schutzsuchende, politische<br />
Flüchtl<strong>in</strong>ge, Armutsflüchtl<strong>in</strong>ge....<br />
Alle<strong>in</strong> für die sich <strong>in</strong> Deutschland aufhaltenden<br />
Flüchtl<strong>in</strong>ge haben wir diverse<br />
Begriffe, die auch H<strong>in</strong>weise auf ihren<br />
rechtlichen Status geben. Wer ist geme<strong>in</strong>t?<br />
Asylsuchende / Asylbewerber<br />
s<strong>in</strong>d Menschen, die durch verschiedene<br />
Länder oder auf dem Luftweg nach<br />
Deutschland geflohen s<strong>in</strong>d, und hier e<strong>in</strong>en<br />
Antrag auf Anerkennung als Flüchtl<strong>in</strong>g<br />
e<strong>in</strong>en Asylantrag gestellt haben. Sie<br />
bef<strong>in</strong>den sich noch im Asylverfahren,<br />
d.h. es wurde noch ke<strong>in</strong>e endgültige<br />
Entscheidung über ihren Antrag gefällt.<br />
Falls sie mit e<strong>in</strong>em Pass e<strong>in</strong>gereist s<strong>in</strong>d,<br />
bef<strong>in</strong>det sich dieser <strong>in</strong> der Regel beim<br />
Ausländeramt oder Bundesamt für die<br />
Anerkennung als Flüchtl<strong>in</strong>g. Sie haben<br />
nur e<strong>in</strong> Aufenthaltspapier als Ersatz, das<br />
„Aufenthaltsgestattung“ heißt.<br />
Asylberechtigte im S<strong>in</strong>ne unseres<br />
Grundgesetzes<br />
s<strong>in</strong>d Menschen, die das Asylverfahren<br />
<strong>in</strong>dividuell mit Erfolg durchlaufen haben,<br />
und nicht – zum<strong>in</strong>dest nicht nachweisbar<br />
- durch andere EU-Länder oder<br />
sichere Drittländer nach Deutschland<br />
gekommen s<strong>in</strong>d, sondern auf direktem<br />
Weg (das geht nur per Flugzeug oder<br />
Schiff) hier e<strong>in</strong>gereist ist. Sie erhalten<br />
e<strong>in</strong>e Aufenthaltserlaubnis nach § 25<br />
Abs. 1 AufenthG.<br />
Asyl-anerkannte Flüchtl<strong>in</strong>ge nach der<br />
Genfer Flüchtl<strong>in</strong>gskonvention<br />
s<strong>in</strong>d Menschen, die das Asylverfahren<br />
<strong>in</strong>dividuell mit Erfolg durchlaufen haben,<br />
zwar teilweise über Drittländer e<strong>in</strong>gereist<br />
s<strong>in</strong>d, aber dorth<strong>in</strong> nicht zurück<br />
überstellt werden konnten. Menschen,<br />
denen diese „Flüchtl<strong>in</strong>gseigenschaft“<br />
zuerkannt wird, wie auch Flüchtl<strong>in</strong>gen,<br />
denen e<strong>in</strong> „subsidiärer Schutz“ gewährt<br />
wird, erhalten e<strong>in</strong>e Aufenthaltserlaubnis<br />
nach § 25 Abs. 2 AufenthG.<br />
Hierbei wird unterschieden zwischen<br />
§ 25 Abs. 2 Satz 1 Alternative 1 (GFK<br />
Flüchtl<strong>in</strong>ge) und § 25 Abs. 2 Satz 1 Alternative<br />
2 (subsidiär).<br />
Asylberechtigte und GFK-Flüchtl<strong>in</strong>ge<br />
erhalten e<strong>in</strong>en Ausweis für Flüchtl<strong>in</strong>ge<br />
(blau), ausgestellt nach den Regelungen<br />
der Genfer Flüchtl<strong>in</strong>gskonvention,<br />
Asylberechtigte und Flüchtl<strong>in</strong>ge mit<br />
zuerkannter Flüchtl<strong>in</strong>gseigenschaft erhalten<br />
m<strong>in</strong>destens für drei Jahre e<strong>in</strong>e<br />
Aufenthaltserlaubnis. Bei Fortbestehen<br />
der Gründe für die Asyl-Anerkennung<br />
können sie dann e<strong>in</strong>e Niederlassungserlaubnis<br />
(unbefristete Aufenthaltsgenehmigung)<br />
erhalten.
7<br />
Flüchtl<strong>in</strong>ge – Wer ist geme<strong>in</strong>t? 8<br />
Im Unterschied hierzu erhalten Flüchtl<strong>in</strong>ge<br />
mit subsidiärem Schutz zunächst<br />
e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>jährige Aufenthaltserlaubnis,<br />
und auch die Niederlassungserlaubnis<br />
ist erst wesentlich später bei weiteren<br />
Auflagen möglich.<br />
Flüchtl<strong>in</strong>ge mit Aufenthalt aus weiteren<br />
humanitären Gründen<br />
s<strong>in</strong>d Menschen, die darüber h<strong>in</strong>aus wegen<br />
allgeme<strong>in</strong>er Gefahr für Leib und Leben<br />
oder wegen spezieller persönlicher<br />
Härtegründe nicht <strong>in</strong> ihr Herkunftsland<br />
zurück geschickt oder abgeschoben<br />
werden können, und die deshalb e<strong>in</strong>e<br />
Aufenthaltserlaubnis nach unterschiedlichen<br />
Paragraphen des Aufenthaltsgesetzes<br />
erhalten. Darunter fallen auch<br />
Flüchtl<strong>in</strong>ge aus Kriegsgebieten. Sie<br />
haben <strong>in</strong> der Regel ihren Nationalpass<br />
oder e<strong>in</strong> deutsches Passersatz-Dokument<br />
und e<strong>in</strong>e Aufenthaltserlaubnis).<br />
Geduldete Flüchtl<strong>in</strong>ge<br />
können aber auch solche Flüchtl<strong>in</strong>ge<br />
se<strong>in</strong>, deren Abschiebung aus <strong>in</strong>dividuellen<br />
gesundheitlichen Gründen zurück<br />
gestellt wird, oder die zunächst nicht<br />
abgeschoben werden können, weil ihre<br />
Pässe nicht organisiert werden können<br />
(z.B. weil für die zuständigen Botschaften<br />
ihre Nationalität/Herkunft unklar<br />
ist, oder weil die Betroffenen ihrer<br />
Mitwirkung nicht ausreichend nachkommen<br />
können).<br />
Kont<strong>in</strong>gentflüchtl<strong>in</strong>ge<br />
s<strong>in</strong>d Flüchtl<strong>in</strong>ge, die im Rahmen <strong>in</strong>ternationaler<br />
Vere<strong>in</strong>barungen nach Deutschland<br />
als „Kont<strong>in</strong>gent“ (festgelegte Anzahl<br />
und / oder weitere festgelegte Merkmale<br />
von Flüchtl<strong>in</strong>gen) übernommen werden<br />
und hier – zum<strong>in</strong>dest vorübergehend –<br />
e<strong>in</strong>e Aufenthaltserlaubnis erhalten. Sie<br />
haben e<strong>in</strong>en ähnlichen Status wie die<br />
asyl-anerkannten Flüchtl<strong>in</strong>ge.<br />
H<strong>in</strong>weis: Der ebenfalls <strong>in</strong> Deutschland<br />
für Flüchtl<strong>in</strong>ge verwendete Begriff<br />
„Asylanten“ ist rechtlich unscharf und<br />
ist erst e<strong>in</strong>geführt worden, als es zunehmende<br />
Ressentiments gegenüber<br />
Flüchtl<strong>in</strong>gen gab. Der Begriff ist deshalb<br />
diskrim<strong>in</strong>ierend, und wir raten von se<strong>in</strong>er<br />
Verwendung ab.<br />
!<br />
Für Sie wichtig zu wissen:<br />
Die Art des Passes und der Aufenthaltsgenehmigung (nach welchem Gesetz<br />
und nach welchem Paragraphen?) entscheidet oft sehr weit reichend über weitere<br />
Rechte und Integrationsmöglichkeiten von Flüchtl<strong>in</strong>gen <strong>in</strong> Deutschland.<br />
Nicht immer s<strong>in</strong>d die Gründe für die Erteilung e<strong>in</strong>er Aufenthaltserlaubnis oder<br />
e<strong>in</strong>er Duldung „trennscharf“, so dass es sich lohnen könnte, genauer herauszuf<strong>in</strong>den,<br />
ob nach Ausstellung e<strong>in</strong>er Duldung der Aufenthaltsstatus unter<br />
bestimmten Bed<strong>in</strong>gungen doch verbessert werden könnte (langer Aufenthalt,<br />
gute Integrationsperspektive, Arbeitsaufnahme, Klärung der Staatsangehörigkeit<br />
etc.).<br />
E<strong>in</strong>e neue „Bleiberechtsregelung“ könnte – bei Nachweis <strong>in</strong>tegrativer Schritte<br />
– Menschen, die nach sechs (Familien) bzw. acht Jahren (E<strong>in</strong>zelne) noch immer<br />
ke<strong>in</strong> Asyl- und Aufenthaltsrecht erhalten haben, dabei spätestens weiterhelfen.
9<br />
Anerkennung? Flüchtl<strong>in</strong>ge im Asylverfahren 10<br />
Anerkennung? Flüchtl<strong>in</strong>ge im Asylverfahren<br />
Wer <strong>in</strong> Deutschland als Flüchtl<strong>in</strong>g „anerkannt“<br />
werden oder Schutz erhalten<br />
möchte, stellt <strong>in</strong> der Regel e<strong>in</strong>en „Asylantrag“.<br />
Flüchtl<strong>in</strong>ge können aber auch<br />
e<strong>in</strong>en „Antrag auf Abschiebeschutz“<br />
(Abschiebeh<strong>in</strong>dernisse nach § 60 Abs.<br />
5 und 7 AufenthG) bei der für sie örtlich<br />
zuständigen Ausländerbehörde stellen,<br />
das schließt e<strong>in</strong>e „Anerkennung“ als<br />
Flüchtl<strong>in</strong>g aber aus.<br />
Der Asylantrag ist e<strong>in</strong>e mündliche oder<br />
schriftliche Äußerung, aus der hervorgeht,<br />
dass der Flüchtl<strong>in</strong>g Schutz vor<br />
politischer Verfolgung sucht. Der Antrag<br />
soll unmittelbar nach Grenzübertritt<br />
gestellt werden. Neu ankommende<br />
Flüchtl<strong>in</strong>ge werden von der Polizei oder<br />
der örtlichen Ausländerbehörde an e<strong>in</strong>e<br />
„Zentrale Ausländerbehörde (ZAB)“ weiter<br />
geleitet. In Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen wird<br />
<strong>in</strong> der Regel an die zentralen Ausländerbehörden<br />
<strong>in</strong> Dortmund und <strong>in</strong> Bielefeld<br />
weiter verwiesen.<br />
Der Asylsuchende wird registriert: F<strong>in</strong>gerabdrücke,<br />
die Aufnahme der Personalien<br />
und die Abgabe von Pass und<br />
weiteren Dokumenten zur Identifizierung<br />
s<strong>in</strong>d obligatorisch. Sehr wichtig: Es<br />
wird auch überprüft, ob der Flüchtl<strong>in</strong>g<br />
möglicherweise bereits <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em anderen<br />
europäischen Land registriert wurde<br />
(Eurodac-Abfrage).<br />
Bei der Zentralen Ausländerbehörde<br />
Dortmund bef<strong>in</strong>det sich auch e<strong>in</strong>e<br />
„Erstaufnahmee<strong>in</strong>richtung“, wo sich der<br />
Flüchtl<strong>in</strong>g zunächst aufhalten muss, bis<br />
über se<strong>in</strong>en Wohnort im Rahmen des<br />
„Zuweisungsverfahrens“ entschieden<br />
wird. Sobald e<strong>in</strong> Asylantrag gestellt<br />
wurde, ist <strong>in</strong> der Regel das Bundesamt<br />
für Migration und Flüchtl<strong>in</strong>ge (BAMF) für<br />
die Prüfung dieses Antrages zuständig.<br />
Außenstellen dieser dem Innenm<strong>in</strong>isterium<br />
unterstellten Behörde bef<strong>in</strong>den sich<br />
häufig <strong>in</strong> den Erstaufnahmee<strong>in</strong>richtungen.<br />
Das BAMF setzt nach der Asylantragstellung<br />
e<strong>in</strong>en „Anhörungsterm<strong>in</strong>“ fest.<br />
Die Flüchtl<strong>in</strong>ge sprechen häufig vom<br />
„Interview“. Die Anhörung be<strong>in</strong>haltet<br />
Fragen zu den Personalien, den Fluchtgründen<br />
und dem Fluchtweg. Im Rahmen<br />
der Anhörung ist es sehr wichtig,<br />
dass der Flüchtl<strong>in</strong>g möglichst umfassend<br />
und detailliert alle Umstände erläutert,<br />
weshalb er aus dem Herkunftsland<br />
fliehen musste, ggf. nicht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Drittland<br />
bleiben konnte, und weshalb ke<strong>in</strong>e<br />
Rückkehrmöglichkeit besteht. Auch ist<br />
es hilfreich, Zeugen oder Beweismittel<br />
zu benennen. Das Interview wird mit<br />
Hilfe von Dolmetschenden durchgeführt<br />
und protokolliert, der Antragsteller (oder<br />
der von ihm beauftragte Rechtsanwalt)<br />
erhält später e<strong>in</strong>e Kopie des Interviews.<br />
Es ist möglich, dass der Rechtsanwalt<br />
oder e<strong>in</strong>e andere Vertrauensperson bei<br />
der Anhörung zugegen ist. Bezüglich<br />
der Vertrauensperson entscheidet aber<br />
letztendlich der anhörende Beamte. Auf<br />
e<strong>in</strong>e persönliche Anhörung wird nur bei<br />
Personen unter 16 Jahren sowie <strong>in</strong> wenigen<br />
anderen Ausnahmefällen verzichtet.<br />
Nach Registrierung des Asylantrags<br />
erhält der Flüchtl<strong>in</strong>g dann die „Aufenthaltsgestattung“,<br />
e<strong>in</strong> Papier, das neben<br />
den Personalien das Datum und Aktenzeichen<br />
des Asylantrages und e<strong>in</strong>e<br />
Wohnsitzauflage (z.B. „Wohnsitz nur <strong>in</strong><br />
<strong>Düsseldorf</strong> gestattet“) enthält.<br />
E<strong>in</strong>e schriftliche Entscheidung über den<br />
Asylantrag wird <strong>in</strong>nerhalb von drei bis<br />
zwölf Monaten vom BAMF gefällt. Die<br />
Bearbeitungszeiten s<strong>in</strong>d schwankend.<br />
Asylbewerber werden für die Dauer des Verfahrens im Rahmen festgelegter Schlüssel auf Bundesländer<br />
und Kommunen verteilt.
11<br />
Anerkennung? Flüchtl<strong>in</strong>ge im Asylverfahren 12<br />
Der Bescheid enthält entweder die Feststellung<br />
e<strong>in</strong>er „Anerkennung“ (z.B. weil<br />
aufgrund politischer Überzeugungen<br />
Verfolgungsmaßnahmen drohen oder<br />
e<strong>in</strong> Abschiebungsverbot wegen der Gefahr<br />
von Folter oder Todesstrafe oder<br />
e<strong>in</strong>er anderen erheblichen Gefährdung<br />
für das Leben des Betroffenen ausgesprochen<br />
wird). Wenn die Rechtskraft<br />
des Bescheides e<strong>in</strong>getreten ist, wendet<br />
sich der Flüchtl<strong>in</strong>g <strong>in</strong> diesen Fällen wegen<br />
Ausstellung der Aufenthaltsgenehmigung<br />
an die Ausländerbehörde. Wenn<br />
der Asylvortrag aus diversen Gründen<br />
nicht überzeugt hat oder bereits <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />
anderen europäischen Land e<strong>in</strong> Asylverfahren<br />
e<strong>in</strong>geleitet wurde, wird der Asylantrag<br />
jedenfalls abgelehnt. Hierfür gibt<br />
es mehrere Varianten: E<strong>in</strong>e Ablehnung<br />
als „offensichtlich unbegründet“, als „<br />
unbegründet“ oder als „unbeachtlich“.<br />
In jedem dieser Fälle sollte umgehend<br />
e<strong>in</strong>e Beratungsstelle oder e<strong>in</strong> sachkundiger<br />
Rechtsanwalt aufgesucht werden,<br />
um Fristen für e<strong>in</strong>e Klage und e<strong>in</strong>en gegebenenfalls<br />
erforderlichen „Antrag auf<br />
aufschiebende Wirkung der Klage“ (Eilantrag)<br />
zu wahren. Das Klageverfahren<br />
gegen die Ablehnung des Asylantrages<br />
wird beim zuständigen Verwaltungsgericht<br />
durchgeführt (hier: Köln).<br />
Das Asylverfahren kann unter Umständen<br />
mehrere Jahre andauern, je nachdem<br />
welche juristischen Schritte e<strong>in</strong>geleitet<br />
werden und wie lange sich die<br />
Bearbeitungszeiten, beim BAMF und<br />
den Gerichten erstrecken.<br />
Um bestimmte Fristen für die erleichterte<br />
Familienzusammenführung von<br />
Asylberechtigten und anerkannten<br />
GFK-Flüchtl<strong>in</strong>gen zu wahren und ggf.<br />
bei „nur“ subsidiärem Schutz auf die<br />
Flüchtl<strong>in</strong>gseigenschaft zu klagen, sollte<br />
auch bei e<strong>in</strong>em positiven Bescheid Kontakt<br />
zu e<strong>in</strong>er Flüchtl<strong>in</strong>gsberatungsstelle<br />
aufgenommen werden.<br />
Der bloße „Antrag auf Abschiebeschutz“<br />
wird <strong>in</strong> der Regel gestellt, wenn<br />
das Asylverfahren als wenig aussichtsreich<br />
betrachtet wird, aber dennoch<br />
Schutz gesucht wird. Hier entscheidet<br />
zunächst alle<strong>in</strong> das Ausländeramt über<br />
den Antrag. Aber auch hier s<strong>in</strong>d weitere<br />
rechtliche Schritte möglich und gegebenenfalls<br />
angezeigt. Auch hier gilt<br />
im E<strong>in</strong>zelfall: Schnelle Reaktionen s<strong>in</strong>d<br />
erforderlich! Im Unterschied zu den zugewiesenen<br />
Asylbewerbern spricht die<br />
Behörde <strong>in</strong> <strong>Düsseldorf</strong> bei den Schutzsuchenden<br />
ohne Asylantragstellung von<br />
„unerlaubt E<strong>in</strong>gereisten““. Der Begriff<br />
ist allerd<strong>in</strong>gs irreführend, da es – bis auf<br />
die Kont<strong>in</strong>gentflüchtl<strong>in</strong>ge – ke<strong>in</strong>e erlaubt<br />
e<strong>in</strong>gereisten Flüchtl<strong>in</strong>ge gibt.<br />
!<br />
Für Sie wichtig zu wissen:<br />
Das Asylverfahren, schon die erste Anhörung, ist für den Flüchtl<strong>in</strong>g von entscheidender<br />
Bedeutung. Es ist unbed<strong>in</strong>gt ratsam, dass der Flüchtl<strong>in</strong>g vor dem<br />
Anhörungsterm<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Flüchtl<strong>in</strong>gsberatungsstelle oder e<strong>in</strong>en auf Asylrecht<br />
spezialisierten Rechtsanwalt aufsucht, um sich vorher fachlich beraten zu<br />
lassen und möglichst ke<strong>in</strong>e wichtigen Details auszulassen. Da die Interviews<br />
schon mal „zweigeteilt“ zu unterschiedlichen Zeiten stattf<strong>in</strong>den können (erster<br />
Term<strong>in</strong> primär Fragen zum Fluchtweg, dann zweiter Term<strong>in</strong> für weitere Fragen<br />
zur Begründung des Asylantrags) ist es möglich, dass Sie als Ehrenamtlicher<br />
diesen H<strong>in</strong>weis noch geben können. Zum Asylverfahren gibt es Informationsblätter<br />
<strong>in</strong> verschiedenen Sprachen, die e<strong>in</strong>e erste Orientierung bieten (siehe<br />
www.asyl.net).<br />
Sehr wichtig und ernst zu nehmen s<strong>in</strong>d auch alle Fristen, die genannt werden.<br />
Der Flüchtl<strong>in</strong>g selbst muss alle amtlichen Papiere im Rahmen des Verfahrens<br />
schnell verstehen können, um für term<strong>in</strong>gerechte Erwiderungen, Anträge und<br />
sehr begründete Klagen sorgen zu können.
13<br />
Zur Wohnsituation von Flüchtl<strong>in</strong>gen <strong>in</strong> <strong>Düsseldorf</strong> 14<br />
Zur Wohnsituation von Flüchtl<strong>in</strong>gen <strong>in</strong> <strong>Düsseldorf</strong><br />
Flüchtl<strong>in</strong>ge mit Aufenthaltsgestattung<br />
oder Duldung können verpflichtet werden,<br />
für die Dauer ihres gesamten Asyloder<br />
Aufenthaltsverfahrens <strong>in</strong> Geme<strong>in</strong>schaftsunterkünften<br />
zu leben.<br />
In <strong>Düsseldorf</strong> werden sie vom Amt für<br />
Soziale Sicherung und Integration <strong>in</strong><br />
Unterkünften, Wohnconta<strong>in</strong>ern und sehr<br />
e<strong>in</strong>fachen Hotels untergebracht.<br />
Die Belegung und Verwaltung der<br />
Flüchtl<strong>in</strong>ge <strong>in</strong> den Unterkünften liegen<br />
<strong>in</strong> Händen des Amtes für Soziale Sicherung<br />
und Integration, freie Träger werden<br />
für die Betreuung beauftragt. In den<br />
Nachtstunden ist meist e<strong>in</strong> Wachdienst<br />
für die Sicherheit der Bewohner<strong>in</strong>nen<br />
und Bewohner engagiert.<br />
Die Größe der Unterkünfte, der bauliche<br />
Standard und auch die Ausstattung der<br />
Häuser divergieren sehr stark. In vielen<br />
E<strong>in</strong>richtungen werden Geme<strong>in</strong>schaftsküchen<br />
und Duschräume geme<strong>in</strong>sam<br />
genutzt Abgeschlossene Wohne<strong>in</strong>heiten<br />
stellen eher die Ausnahme dar.<br />
Für e<strong>in</strong>en Großteil der Flüchtl<strong>in</strong>ge gilt,<br />
dass sie <strong>in</strong> beengten räumlichen Verhältnissen<br />
leben müssen und wenige<br />
Rückzugsmöglichkeiten haben. Manchmal<br />
haben Familien nur e<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>zigen<br />
Raum. Besonders für traumatisierte<br />
Flüchtl<strong>in</strong>ge oder für Flüchtl<strong>in</strong>ge, die an<br />
anderen körperlichen und/oder psychischen<br />
Erkrankungen oder Beh<strong>in</strong>derungen<br />
leiden, stellt diese Form der Unterbr<strong>in</strong>gung<br />
e<strong>in</strong>e zusätzliche Belastung<br />
dar. Es besteht <strong>in</strong> <strong>Düsseldorf</strong> e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>richtung<br />
für traumatisierte, alle<strong>in</strong> stehende<br />
Frauen (mit K<strong>in</strong>dern).<br />
Der Auszug aus den Geme<strong>in</strong>schaftsunterkünften<br />
ist für Flüchtl<strong>in</strong>ge mit unsicherem<br />
Aufenthalt teilweise erlaubt,<br />
z.B. aufgrund von Erkrankungen. Die<br />
Genehmigung erteilt das Amt für Wohnungswesen<br />
<strong>in</strong> enger Kooperation mit<br />
der Ausländerbehörde und dem Amt für<br />
Soziale Sicherung und Integration. In<br />
<strong>Düsseldorf</strong> ist es schwierig, bezahlbaren<br />
Wohnraum zu f<strong>in</strong>den. Ist e<strong>in</strong>e private<br />
Wohnung gefunden, wird geprüft, <strong>in</strong> wie<br />
weit die Wohnungsgröße und die Mietkosten<br />
angemessen s<strong>in</strong>d, bevor e<strong>in</strong>e<br />
Kostenübernahmeerklärung seitens des<br />
Amts für Soziale Sicherung und Integration<br />
erteilt wird.<br />
!<br />
Für Sie wichtig zu wissen:<br />
Die Bereitstellung von f<strong>in</strong>anzierbarem Wohnraum – sei es von privaten oder<br />
öffentlichen wie kirchlichen Vermietern - ist sehr erwünscht, um wieder freie<br />
Kapazitäten <strong>in</strong> den Unterkünften zu schaffen und Flüchtl<strong>in</strong>gen, die Aufenthaltsperspektiven<br />
haben, mehr Privatsphäre zu ermöglichen. Ehrenamtliches<br />
Engagement und Hilfestellung bei der Wohnungssuche ist jederzeit sehr gefragt.<br />
Es gilt, die hierfür erforderlichen Papiere auszufüllen, ggf. Atteste zu besorgen,<br />
zu Behörden zu begleiten, aber auch aktiv Angebote <strong>in</strong> Internet und Zeitungen<br />
auszuwerten und zu Besichtigungsterm<strong>in</strong>en zu begleiten.
15<br />
Spezielles Sozialrecht für Flüchtl<strong>in</strong>ge:<br />
Das Asylbewerberleistungsgesetz 16<br />
Spezielles Sozialrecht für Flüchtl<strong>in</strong>ge:<br />
Das Asylbewerberleistungsgesetz<br />
Flüchtl<strong>in</strong>ge, die e<strong>in</strong>en Asylantrag gestellt<br />
oder e<strong>in</strong>e Duldung erhalten haben und<br />
bedürftig s<strong>in</strong>d, erhalten Sozialleistungen<br />
nach dem „Asylbewerberleistungsgesetz“<br />
(AsylbLG).<br />
Es gibt <strong>in</strong>sbesondere folgende Problemlagen<br />
auf Grund dieser Sonderregelung:<br />
Je nach Kommune wurden und werden<br />
Sozialleistungen, <strong>in</strong>sbesondere<br />
<strong>in</strong> Erstaufnahmee<strong>in</strong>richtungen, nach<br />
dem Asylbewerberleistungsgesetz als<br />
„Sachleistungen“ ausgezahlt. Flüchtl<strong>in</strong>ge<br />
erhalten dann z.B. nur e<strong>in</strong>en kle<strong>in</strong>en<br />
Barbetrag als Taschengeld und zusätzlich<br />
fertig zusammengestellte Lebensmittelpakete,<br />
Sammelverpflegung <strong>in</strong> der<br />
Unterkunft oder Gutsche<strong>in</strong>e, die nur <strong>in</strong><br />
bestimmten Läden e<strong>in</strong>gelöst werden<br />
können. Das wird von Flüchtl<strong>in</strong>gen, Geschäften<br />
und Unterstützern oft als „diskrim<strong>in</strong>ierend“<br />
erlebt und schränkt die<br />
Möglichkeit e<strong>in</strong>er Rest-Selbstständigkeit<br />
durch selbstbestimmte Organisation<br />
e<strong>in</strong>es Alltags mit E<strong>in</strong>kaufen, Kochen<br />
etc. erheblich e<strong>in</strong>. In <strong>Düsseldorf</strong> hat die<br />
Barzahlung Vorrang.<br />
Besonders gravierend s<strong>in</strong>d auch die<br />
nach wie vor bestehenden E<strong>in</strong>schränkungen<br />
<strong>in</strong> der gesundheitlichen Versorgung,<br />
die m<strong>in</strong>destens für die ersten 15<br />
Monate ihres Aufenthalts gelten: Die<br />
Behandlungskosten werden alle<strong>in</strong> über<br />
das Amt für Soziale Sicherung und Integration<br />
f<strong>in</strong>anziert, e<strong>in</strong>e Mitgliedschaft<br />
<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Krankenkasse ist zunächst nicht<br />
vorgesehen – zum<strong>in</strong>dest solange der<br />
Flüchtl<strong>in</strong>g nicht arbeitet. Nach 15 Monaten<br />
des Aufenthalts erhalten Flüchtl<strong>in</strong>ge<br />
mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung<br />
Leistungen analog zum SGB XII<br />
und können dann auch e<strong>in</strong>e Krankenversichertenkarte<br />
erhalten. Dies gilt ab<br />
01.03.2015<br />
In der Regel werden <strong>in</strong> der Anfangszeit<br />
nur die Kosten für die Behandlung<br />
akuter Erkrankungen und Schmerzzustände<br />
übernommen (§ 4 AsylblG). Die<br />
Kosten für Behandlungen von Erkrankungen,<br />
die bereits chronifiziert s<strong>in</strong>d,<br />
oder die nach Me<strong>in</strong>ung der Behörden<br />
„aufschiebbar“ s<strong>in</strong>d, müssen gesondert<br />
nach § 6 AsylblG beantragt werden. Das<br />
ist e<strong>in</strong> langwieriger Prozess: E<strong>in</strong>em Antrag<br />
auf Kostenübernahme beim Amt<br />
für Soziale Sicherung und Integration,<br />
abgesichert durch ärztliche Atteste und<br />
Gutachten, folgt die E<strong>in</strong>schaltung des<br />
zuständigen Gesundheitsamtes zur Beurteilung<br />
der „Notwendigkeit“. Häufig<br />
dauert es Wochen, manchmal Monate,<br />
bis entsprechende Behandlungen e<strong>in</strong>geleitet<br />
werden können. E<strong>in</strong>ige Arztund<br />
therapeutischen Praxen schrecken<br />
vor dem zusätzlichen Verwaltungsaufwand<br />
zurück oder kennen die Wege<br />
nicht, so dass Flüchtl<strong>in</strong>ge mit schlechter<br />
gesundheitlicher Verfassung nicht<br />
immer adäquate Hilfe f<strong>in</strong>den. Besonders<br />
schwierigs<strong>in</strong>d die Versorgung mit<br />
Sehhilfen, Zahnersatz und die Behandlung<br />
psychosomatischer Erkrankungen.
17 Für Sie wichtig zu wissen:<br />
Spezielles Sozialrecht für Flüchtl<strong>in</strong>ge:<br />
Das Asylbewerberleistungsgesetz 18<br />
Zwar sieht das AsylblG für besonders<br />
Bedürftige wie Folter- und Gewaltopfer<br />
oder unbegleitet m<strong>in</strong>derjährig e<strong>in</strong>gereiste<br />
Flüchtl<strong>in</strong>ge (d.h. Jugendliche, die<br />
ohne Schutz ihrer Familie e<strong>in</strong>reisen) <strong>in</strong>zwischen<br />
den Zugang zu erforderlicher<br />
mediz<strong>in</strong>ischer und sonstiger Hilfe vor,<br />
aber der hohe Verwaltungsaufwand bis<br />
zur Behandlung bleibt.<br />
Auch Flüchtl<strong>in</strong>ge <strong>in</strong> unsicheren Situationen<br />
haben e<strong>in</strong> Recht auf Prophylaxe und<br />
Teilnahme an den Schwangeren- sowie<br />
weiteren „gebotenen“ Vorsorgeuntersuchungen<br />
und Impfungen.<br />
Sozialleistungen für Flüchtl<strong>in</strong>ge mit<br />
noch unsicheren Aufenthaltstiteln s<strong>in</strong>d<br />
auch für weitere Leistungen e<strong>in</strong>geschränkt:<br />
Leistungen der Beh<strong>in</strong>dertenhilfe,<br />
Betreutes Wohnen, Schulbegleiter<br />
etc. werden nur mit umfassender Argumentation<br />
bewilligt. Im Pr<strong>in</strong>zip ist <strong>in</strong> vielen<br />
Fällen e<strong>in</strong>e Kostenübernahme möglich,<br />
oft scheuen aber die Anbieter den<br />
zusätzlichen Aufwand der Beantragung<br />
über das Amt für Soziale Sicherung und<br />
Integration und die damit verbundene<br />
Unsicherheit der Kostenübernahme.<br />
!<br />
Flüchtl<strong>in</strong>ge mit e<strong>in</strong>er Aufenthaltsgestattung oder Duldung, teilweise auch mit<br />
e<strong>in</strong>er Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, haben e<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>geschränkten<br />
Zugang zu Sozialleistungen und mediz<strong>in</strong>ischer Versorgung. Zudem<br />
kann e<strong>in</strong> Teil der Erkrankungen – noch - nicht behandelt werden. Das trägt zur<br />
weiteren Chronifizierung oder auch zur Verstärkung von Erkrankungen bei.<br />
Das Asylbewerberleistungsgesetz wurde 1993 e<strong>in</strong>geführt, um die Leistungen<br />
für Flüchtl<strong>in</strong>ge drastisch zu kürzen. Erst nach e<strong>in</strong>er Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts<br />
im Juli 2012, also fast zwanzig Jahre später (!), wurden<br />
die hier vorgesehenen Regelsätze deutlich erhöht und den üblichen Sozialhilfeleistungen<br />
angepasst. Es wurde außerdem darauf verwiesen, dass lebensnotwendige<br />
Leistungen nicht als abschreckendes Instrument der Migrationspolitik<br />
missbraucht werden dürfen. Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Pro Asyl,<br />
amnesty <strong>in</strong>ternational und auch wir als Caritas fordern weiterh<strong>in</strong> die vollständige<br />
Abschaffung dieses Parallelgesetzes für e<strong>in</strong>e besonders benachteiligte<br />
Gruppe bedürftiger Menschen.<br />
Immerh<strong>in</strong> sieht der Gesetzentwurf vom September 2014, der voraussichtlich<br />
zum 01.03.2015 <strong>in</strong> Kraft tritt, weitere Verbesserungen vor durch Verkürzung<br />
von Fristen für die e<strong>in</strong>geschränkten Leistungen und damit frühere Anpassungen<br />
analog dem SGB II.
19<br />
Spezielle gesundheitliche Belastungen:<br />
Traumatisierte Flüchtl<strong>in</strong>ge 20<br />
Spezielle gesundheitliche Belastungen:<br />
Traumatisierte Flüchtl<strong>in</strong>ge<br />
Flüchtl<strong>in</strong>ge haben häufig seelische und körperliche Wunden auf Grund von Menschenrechtsverletzungen,<br />
Kriegserlebnissen, Flucht- und Vertreibungserfahrungen<br />
erlitten. Die Schätzung ist, dass weltweit rund e<strong>in</strong> Drittel aller Flüchtl<strong>in</strong>ge an e<strong>in</strong>er<br />
„post-traumatischen Belastungsstörung“ (PTSD) leiden. Auf Grund der vermehrten<br />
E<strong>in</strong>reise von Menschen mit Kriegserfahrungen dürfte die aktuelle Anzahl <strong>in</strong><br />
Deutschland höher se<strong>in</strong>.<br />
Unter e<strong>in</strong>em „Trauma“ versteht man die Verletzung der Seele durch e<strong>in</strong> tragisches,<br />
erschütterndes, stark belastendes Erlebnis, das außerhalb der üblichen menschlichen<br />
Erfahrung liegt. Kennzeichnend für e<strong>in</strong>e traumatische Situation ist das Erleben<br />
von Bedrohung, Ausgeliefertse<strong>in</strong>, Entsetzen, Hilflosigkeit sowie Todesangst.<br />
Durch e<strong>in</strong> Trauma werden vier existentiell wichtige, psychische Grundannahmen<br />
über das Selbst und die Welt erschüttert:<br />
• Der Glaube an die eigene persönliche Unverletzbarkeit<br />
• Die eigene Sichtweise über das Selbst als etwas Positiven<br />
• Der Glaube an die Welt als e<strong>in</strong>en Ort, der s<strong>in</strong>nvoll und im Wesentlichen<br />
geordnet funktioniert<br />
• Das Vertrauen, dass die Menschen im Grunde gut, verlässlich und vorhersehbar<br />
s<strong>in</strong>d<br />
Die Symptome werden häufig erst sehr spät erkannt und richtig zugeordnet.<br />
Folgende Symptome können jedenfalls H<strong>in</strong>weise für psychische Bee<strong>in</strong>trächtigungen<br />
und Erkrankungen se<strong>in</strong>:<br />
• Ständige Gedanken und Rücker<strong>in</strong>nerungen an das traumatische Erlebnis<br />
• Rückblenden <strong>in</strong> das traumatische Geschehen, „also ob es jetzt passiert“<br />
• Massive Versuche, das traumatische Erlebnis zu ignorieren, nicht darüber zu<br />
reden oder daran zu denken<br />
• Gefühle emotionaler Betäubung<br />
• Andauernde Schlafstörungen<br />
• Albträume, <strong>in</strong>sbesondere vom traumatischen Geschehen<br />
• Grübelneigung / Grübelzwang<br />
• Nervosität / Reizbarkeit / Neigung zu aggressiven Verhaltensweisen<br />
• Ängste<br />
• Schreckhaftigkeit<br />
• niedergedrückte Stimmung, häufiges We<strong>in</strong>en<br />
• Gedächtnis- und Er<strong>in</strong>nerungsstörungen<br />
• Konzentrationsstörungen, Entscheidungsschwierigkeiten<br />
• Interesse- und Lustlosigkeit<br />
• Verändertes Selbsterleben, niedriges Selbstwertgefühl<br />
• Gefühle der Isolation<br />
• Misstrauen<br />
• Angst, verrückt zu se<strong>in</strong> oder verrückt zu werden<br />
• Schuld- und Schamgefühle<br />
• Suizidgedanken, Gefühle von Verzweiflung, Hoffnungslosigkeit, S<strong>in</strong>nlosigkeit<br />
• Vielfältige körperliche Beschwerden (oft verbunden mit chronischen Schmerzen)
Spezielle gesundheitliche Belastungen:<br />
Traumatisierte Flüchtl<strong>in</strong>ge 22<br />
21<br />
Spezielle gesundheitliche Belastungen:<br />
Traumatisierte Flüchtl<strong>in</strong>ge<br />
Für Sie wichtig zu wissen:<br />
Flüchtl<strong>in</strong>ge, die unter diesen Symptomen<br />
leiden, haben manchmal Schwierigkeiten,<br />
sich neu zu orientieren, ihr<br />
Leben aktiv zu bewältigen und Herausforderungen<br />
durchzuhalten. Dies kann<br />
sich auch <strong>in</strong> vielerlei H<strong>in</strong>sicht auswirken.<br />
Sie zweifeln z.B. an sich selbst oder ihren<br />
Fähigkeiten und s<strong>in</strong>d deshalb mutlos,<br />
etwas Neues zu beg<strong>in</strong>nen.<br />
Manchmal fällt es dem Flüchtl<strong>in</strong>g nicht<br />
leicht, um Hilfe nachzusuchen. Oder<br />
er/sie fordert massiv e<strong>in</strong>, dass Sie ihm<br />
vielleicht vieles abnehmen, was er doch<br />
teilweise selbst leisten kann. E<strong>in</strong>ige<br />
Flüchtl<strong>in</strong>ge kontaktieren auf Grund ihres<br />
Misstrauens oder ihrer Unsicherheit<br />
gleich mehrere Berater (erhalten leider<br />
auch oft unterschiedliche Auskünfte)<br />
und wissen dann nicht mehr, woran sie<br />
sich orientieren sollen.<br />
Auch die langjährige Lebenssituation<br />
als Asylbewerber/<strong>in</strong> oder geduldeter<br />
Flüchtl<strong>in</strong>g ist stark belastend und führt<br />
<strong>in</strong> E<strong>in</strong>zelfällen sogar zu „Re-Traumatisierungen“,<br />
dem Gefühl, wieder der gleichen<br />
Hilflosigkeit und Repression ausgesetzt<br />
zu se<strong>in</strong>. Ängste, eventuell doch<br />
<strong>in</strong> das Heimatland zurück zu müssen,<br />
können viel Energie blockieren und den<br />
Lebensmut e<strong>in</strong>schränken.<br />
Symptome treten gelegentlich recht<br />
plötzlich auf, manchmal verstärken sie<br />
sich langsam über e<strong>in</strong>en längeren Zeitraum.<br />
Die Symptomatik kann <strong>in</strong> ihrer<br />
Ausdrucksform kulturell geprägt se<strong>in</strong>.<br />
K<strong>in</strong>der haben teilweise e<strong>in</strong>e andere<br />
Symptomatik als Erwachsene.<br />
E<strong>in</strong>ige Flüchtl<strong>in</strong>ge leiden schon seit Jahren<br />
an Beschwerden, die wegen e<strong>in</strong>geschränkter<br />
Krankenhilfeleistungen,<br />
sprachlicher Probleme, isolierter Unterbr<strong>in</strong>gung<br />
häufig nicht e<strong>in</strong>er ausreichenden<br />
Behandlung zugeführt wurden. Die<br />
Erfahrungen können auch Asylverfahren<br />
sehr bee<strong>in</strong>flussen, wenn Betroffene<br />
nicht <strong>in</strong> der Lage s<strong>in</strong>d, über die schrecklichen<br />
Erlebnisse zu sprechen oder nach<br />
den Erfahrungen im Heimatland Ängste<br />
bestehen, mit e<strong>in</strong>em Beamten zu sprechen<br />
und deshalb viele wichtige Aspekte<br />
verschweigen. Oft wird dann später<br />
e<strong>in</strong>e psychologisch-fachliche Begutachtung<br />
zur gesundheitlichen Situation<br />
des Betroffenen erforderlich.<br />
!<br />
Bei Flüchtl<strong>in</strong>gen werden häufig folgende Erkrankungen <strong>in</strong> unterschiedlicher<br />
Schwere diagnostiziert:<br />
• Posttraumatische Belastungsstörungen<br />
• Depressionen oder Angststörungen<br />
• Psychosomatische Beschwerden<br />
Folter- und Kriegserfahrungen, aber auch langjährige Unterdrückungen und<br />
Diskrim<strong>in</strong>ierungen als Gruppe s<strong>in</strong>d hier besonders massiv Auslöser.<br />
In diesen Fällen braucht es oft fachlichen Rat, um Betroffenen weiter zu helfen.<br />
Das Psychosoziale Zentrum für Flüchtl<strong>in</strong>ge hat Psycholog<strong>in</strong>nen mit fundierten<br />
Zusatzausbildungen, die <strong>in</strong> diesem Bereich besonders geschult s<strong>in</strong>d und Beratung,<br />
Therapie und Begutachtung anbieten oder vermitteln können.<br />
Psychosoziales Zentrum <strong>Düsseldorf</strong><br />
Benrather Str.7<br />
40213 <strong>Düsseldorf</strong><br />
Tel. 0211 - 544 173 - 22<br />
Fax: 0211 - 544 173 - 20<br />
<strong>in</strong>fo@psz-duesseldorf.de
23<br />
Der „Zugang“ zum Arbeitsmarkt 24<br />
Der „Zugang“ zum Arbeitsmarkt<br />
Flüchtl<strong>in</strong>ge, die neu <strong>in</strong> das Bundesgebiet<br />
e<strong>in</strong>gereist und noch nicht im Besitz<br />
e<strong>in</strong>er Aufenthaltserlaubnis s<strong>in</strong>d, haben<br />
zunächst für drei Monate (Verkürzung<br />
der Frist ist neu!) grundsätzlich e<strong>in</strong> Arbeitsverbot.<br />
Nach dieser Frist besteht<br />
für Asylsuchende und Geduldete ejn<br />
e<strong>in</strong>geschränkter Arbeitsmarktzugang.<br />
Dies bedeutet, dass für e<strong>in</strong>e konkrete<br />
Tätigkeit bei e<strong>in</strong>em bestimmten Arbeitgeber<br />
– vor Abschluss e<strong>in</strong>es Arbeitsvertrags<br />
- e<strong>in</strong>e Beschäftigungserlaubnis<br />
bei der zuständigen Ausländerbehörde<br />
beantragt werden muss. Die Ausländerbehörde<br />
prüft dann <strong>in</strong> Zusammenarbeit<br />
mit der Bundesagentur für Arbeit, ob die<br />
Beschäftigungserlaubnis im konkreten<br />
E<strong>in</strong>zelfall erteilt wird. Wichtig: Die Beschäftigung<br />
bei Zeit- und Leiharbeitsfirmen<br />
ist hierbei ausgeschlossen.<br />
In der Regel wird die Erteilung <strong>in</strong> den<br />
ersten 15 Monaten als Asylbewerber<br />
bzw. Geduldete abgelehnt, wenn für<br />
die konkrete Tätigkeit genügend so genannte<br />
‚bevorrechtigte‘ Personen zur<br />
Verfügung stehen (Vorrangprüfung), also<br />
Deutsche, EU-BürgerInnen oder andere<br />
Personen mit e<strong>in</strong>em besseren Aufenthaltsstatus.<br />
Innerhalb von vier Jahren ab<br />
E<strong>in</strong>reise kann die Tätigkeit auch abgelehnt<br />
werden, wenn die Bundesagentur<br />
für Arbeit zu dem Ergebnis kommt, dass<br />
die Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen nicht h<strong>in</strong>reichend<br />
s<strong>in</strong>d (z.B. zu ger<strong>in</strong>ge Entlohnung<br />
im Vergleich zum ortsüblichen Lohnniveau<br />
für vergleichbare Tätigkeiten).<br />
Aus diesem Grund ist es nicht leicht,<br />
mit e<strong>in</strong>em nachrangigen Arbeitsmarktzugang<br />
e<strong>in</strong>e Beschäftigungserlaubnis<br />
für e<strong>in</strong>e Helfertätigkeit zu erhalten. E<strong>in</strong>e<br />
qualifizierte Tätigkeit kommt für die<br />
meisten Flüchtl<strong>in</strong>ge nicht <strong>in</strong> Betracht,<br />
da sie ke<strong>in</strong>e entsprechende Berufsausbildung<br />
nachweisen können, sei es, weil<br />
es im Heimatland ke<strong>in</strong> vergleichbares<br />
Ausbildungssystem gibt, oder weil sie<br />
aufgrund der Fluchtsituation nicht mehr<br />
im Besitz ihrer Zeugnisse s<strong>in</strong>d .<br />
Chancen auf die Erteilung der Beschäftigungserlaubnis<br />
bestehen deshalb vor<br />
allem dann, wenn der potenzielle Arbeitgeber<br />
genau begründen kann, wieso für<br />
die konkrete Arbeitsstelle genau diese<br />
Person am besten geeignet ersche<strong>in</strong>t.<br />
E<strong>in</strong> typisches Beispiel: Die Stelle e<strong>in</strong>es<br />
Spezialitätenkochs <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Restaurant<br />
mit landesspezifischer (z.B. äthiopischer)<br />
Küche, für die e<strong>in</strong>/e Mitarbeiter/<br />
<strong>in</strong> gesucht wird, die mit der Zubereitung<br />
landestypischer Hausmannskost vertraut<br />
ist und die entsprechende Landessprache<br />
beherrscht.<br />
Es gibt wenige Ausnahmen von der<br />
Vorrangprüfung: Bei Ausübung e<strong>in</strong>er<br />
anerkannten Berufsausbildung und für<br />
Hochqualifizierte, bei Vorliegen e<strong>in</strong>er<br />
Traumatisierung oder im Falle der Beschäftigung<br />
von nahen Familienangehörigen<br />
kann hiervon abgesehen werden.<br />
Um zu klären, ob im E<strong>in</strong>zelfall e<strong>in</strong>e Ausnahmeregelung<br />
greift, ist der Kontakt zu<br />
e<strong>in</strong>er kompetenten Beratungsstelle zu<br />
empfehlen .<br />
Grundsätzlich muss auch für das Absolvieren<br />
e<strong>in</strong>es Praktikums im Rahmen<br />
e<strong>in</strong>er beruflichen Ausbildung oder e<strong>in</strong>er<br />
Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>gsmaßnahme e<strong>in</strong>e „Beschäftigungserlaubnis“<br />
beantragt werden.<br />
Flüchtl<strong>in</strong>ge, die sich noch im Asylverfahren<br />
bef<strong>in</strong>den bzw. geduldet s<strong>in</strong>d,<br />
haben nach vier Jahren ununterbrochenen<br />
Aufenthalts <strong>in</strong> der Bundesrepublik<br />
Anspruch auf e<strong>in</strong>e allgeme<strong>in</strong>e Beschäftigungserlaubnis<br />
mit e<strong>in</strong>er Ausnahme:<br />
Die Ausländerbehörde kann Geduldeten<br />
unter bestimmten Voraussetzungen<br />
weiterh<strong>in</strong> e<strong>in</strong> ausländerrechtliches<br />
Beschäftigungsverbot erteilen. In diesem<br />
Fall empfehlen wir, e<strong>in</strong>e Flüchtl<strong>in</strong>gsberatungsstelle<br />
zu kontaktieren.<br />
Die allgeme<strong>in</strong>e Beschäftigungserlaubnis<br />
muss ebenfalls bei der Ausländerbehörde<br />
beantragt werden. Hierzu muss<br />
allerd<strong>in</strong>gs ke<strong>in</strong> konkretes Stellenangebot<br />
vorliegen. Die allgeme<strong>in</strong>e Beschäftigungserlaubnis<br />
wird z.B. mit der<br />
Formulierung „Beschäftigung erlaubt“<br />
<strong>in</strong> der Aufenthaltsgestattung oder der<br />
Duldung e<strong>in</strong>getragen. Von nun an kann<br />
jede Beschäftigung aufgenommen werden,<br />
ohne dass vorab die Genehmigung<br />
der Ausländerbehörde e<strong>in</strong>geholt werden<br />
muss. Aber: Die Beschäftigungserlaubnis<br />
schließt ke<strong>in</strong>e selbstständigen Tätigkeiten<br />
e<strong>in</strong>, sondern umfasst nur abhängige<br />
Beschäftigungsverhältnisse.<br />
Sobald Flüchtl<strong>in</strong>ge e<strong>in</strong>e Aufenthaltserlaubnis<br />
aus humanitären Gründen<br />
erhalten, erhalten sie auch e<strong>in</strong>e<br />
allgeme<strong>in</strong>e Beschäftigungserlaubnis.
25<br />
Der „Zugang“ zum Arbeitsmarkt 26<br />
In bestimmten Fällen wird gleichzeitig auch die selbständige Erwerbstätigkeit erlaubt.<br />
Dies hängt vom konkreten Aufenthaltstitel ab. Die meisten Flüchtl<strong>in</strong>ge erhalten<br />
die allgeme<strong>in</strong>e Beschäftigungserlaubnis (für abhängige Beschäftigungsverhältnisse).<br />
Falls sie sich selbständig machen wollen, müssen sie hierfür die<br />
Genehmigung bei der Ausländerbehörde im konkreten Fall beantragen.<br />
Unterstützung durch die Agentur für Arbeit<br />
Flüchtl<strong>in</strong>ge haben das Recht auf Unterstützung durch die Agentur für Arbeit <strong>in</strong>sbesondere<br />
auf Beratung und Vermittlung, sobald ke<strong>in</strong> Arbeitsverbot (bzw. Beschäftigungsverbot)<br />
mehr vorliegt. Wir empfehlen deshalb die Arbeitslos- bzw. Arbeitssuchend-Meldung<br />
bei der Agentur für Arbeit auch schon beim nachrangigen<br />
Arbeitsmarktzugang.<br />
!<br />
Für Sie wichtig zu wissen:<br />
Meistens lässt sich an der Formulierung im Passersatzpapier erkennen, ob<br />
e<strong>in</strong>e Arbeitsmöglichkeit gegeben ist.<br />
Wenn ja, und wenn der Flüchtl<strong>in</strong>g entsprechend motiviert ist: Ihre Hilfe ist sehr<br />
gefragt bei der Unterstützung auf der Suche nach e<strong>in</strong>em Arbeitsplatz/e<strong>in</strong>er<br />
Arbeitsstelle oder bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen und der Vorbereitung<br />
auf Vorstellungsgespräche wie auch bei der Begleitung zu Behörden<br />
<strong>in</strong> H<strong>in</strong>blick auf Arbeitslosmeldung und die Unterstützung beim Ausfüllen von<br />
Formularen der Agentur für Arbeit.<br />
Natürlich lassen wir Sie dabei nicht alle<strong>in</strong> und beantworten Ihre Fragen gern!
27<br />
Sprachförderung für Flüchtl<strong>in</strong>ge 28<br />
Sprachförderung für Flüchtl<strong>in</strong>ge<br />
Flüchtl<strong>in</strong>ge, die neu <strong>in</strong> das Bundesgebiet<br />
e<strong>in</strong>reist s<strong>in</strong>d und e<strong>in</strong>e Aufenthaltsgestattung<br />
im Rahmen des Asylverfahrens<br />
oder e<strong>in</strong>e Duldung besitzen, haben<br />
nach wie vor ke<strong>in</strong>en Zugang zu e<strong>in</strong>er<br />
staatlich geförderten Sprachförderung.<br />
Da Flüchtl<strong>in</strong>ge <strong>in</strong> der Regel mittellos s<strong>in</strong>d<br />
und deshalb auch ke<strong>in</strong> Geld haben, privat<br />
Sprachkurse zu f<strong>in</strong>anzieren, s<strong>in</strong>d gerade<br />
<strong>in</strong> den ersten Monaten Caritas und<br />
andere freie Träger sowie Ehrenamtliche<br />
und Pfarrgeme<strong>in</strong>den gefragt, kostenlose<br />
Angebote zum Erlernen der deutschen<br />
Sprache und auch zur Alphabetisierung<br />
zu organisieren und anzubieten!<br />
Wir halten das für sehr wichtig, damit<br />
Flüchtl<strong>in</strong>ge sich so rasch wie möglich <strong>in</strong><br />
ihrer neuen Umgebung zurecht f<strong>in</strong>den<br />
können. Gerade zu Beg<strong>in</strong>n ihres Aufenthaltes<br />
<strong>in</strong> Deutschland s<strong>in</strong>d sie meistens<br />
hoch motiviert, die Sprache zu erlernen.<br />
In e<strong>in</strong>igen Stadtbezirken s<strong>in</strong>d der Caritasverband<br />
und das ASG Bildungsforum<br />
deshalb bereits aktiv geworden<br />
und haben Sprachförderangebote für<br />
Flüchtl<strong>in</strong>ge e<strong>in</strong>gerichtet. Weiterer Bedarf<br />
an Sprachförderung ist überall noch<br />
sehr hoch.<br />
Sobald e<strong>in</strong> Arbeitsmarktzugang (auch<br />
„nachrangig“) gegeben ist, gibt es immerh<strong>in</strong><br />
die Möglichkeit für Flüchtl<strong>in</strong>ge<br />
mit Sprachniveau A1 im unsicheren Aufenthalt,<br />
an berufsbezogenen Sprachkursen<br />
teilzunehmen, die durch das<br />
Bundesamt für Migration und Flüchtl<strong>in</strong>ge<br />
(BAMF) aus Mitteln des Europäischen<br />
Sozialfonds gefördert werden.<br />
Für die Durchführung dieser Kurse ist<br />
die ist die Wirtschaftsschule <strong>Düsseldorf</strong><br />
(WIPA) zuständig. zuständig. Diese berufsbezogenen<br />
Sprachkurse umfassen<br />
derzeit 730 Unterrichtsstunden mit e<strong>in</strong>em<br />
beruflichen Praktikum. Nach Absolvierung<br />
des Kurses (gleiches gilt für<br />
Integrationskurse) erhalten die Teilnehmer<strong>in</strong>nen<br />
e<strong>in</strong> Zertifikat mit Benennung<br />
des entsprechenden Sprachniveaus,<br />
das gemäß dem „Europäischen Referenzrahmen“<br />
erreicht wurde (z.B. A2,<br />
B1).<br />
Alphabetisierungskurse werden <strong>in</strong><br />
<strong>Düsseldorf</strong> von der Volkshochschule,<br />
dem ASG Bildungsforum und anderen<br />
Sprachkursträgern angeboten und s<strong>in</strong>d<br />
zum Teil für die Teilnehmenden kostenlos.<br />
Vorab ist e<strong>in</strong> Beratungsgespräch<br />
obligatorisch. Da Flüchtl<strong>in</strong>ge zum Teil<br />
das late<strong>in</strong>ische Alphabet gar nicht kennen<br />
gelernt haben und auch das Hörverständnis<br />
fehlt oder e<strong>in</strong>geschränkt<br />
ist, ist es <strong>in</strong> der Regel s<strong>in</strong>nvoll, wenn<br />
sie zunächst <strong>in</strong> kle<strong>in</strong>en Lerne<strong>in</strong>heiten<br />
das Alphabet erlernen können. Auch<br />
Lernangebote nur für Frauen (mit/ohne<br />
K<strong>in</strong>derbetreuung) s<strong>in</strong>d s<strong>in</strong>nvoll.<br />
!<br />
Für Sie wichtig zu wissen:<br />
Traumatisierte/psychisch bee<strong>in</strong>trächtige<br />
Flüchtl<strong>in</strong>ge leiden häufig unter Konzentrationsproblemen<br />
und Merkstörungen.<br />
Es fällt ihnen unter Umständen sehr<br />
schwer, den Lernstoff abzuspeichern<br />
und wieder abzurufen. Besonders <strong>in</strong><br />
diesen Fällen ist e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>dividuelle Lernförderung<br />
mit E<strong>in</strong>zelunterricht sehr wünschenswert.<br />
Alle Methoden, die e<strong>in</strong>e<br />
Anwendung der deutschen Sprache<br />
mit sich br<strong>in</strong>gen, von e<strong>in</strong>fachen Unterhaltungen,<br />
z.B. während e<strong>in</strong>es Spaziergangs<br />
bis h<strong>in</strong> zu Übungen der Grammatik,<br />
Schrift und Sprache mit Hilfe von<br />
Lehrbüchern s<strong>in</strong>d gefragt.<br />
Sobald sich der Aufenthalt durch Erteilung<br />
e<strong>in</strong>er Aufenthaltserlaubnis verfestigt<br />
hat, kann die Zulassung zu e<strong>in</strong>em<br />
staatlichen Integrationskurs beantragt<br />
werden. Je nachdem, welcher Aufenthaltstitel<br />
nach welcher Norm erteilt<br />
wurde, gibt es entweder e<strong>in</strong>en Teilnahmeanspruch,<br />
oder es liegt im Ermessen<br />
des Jobcenters oder des BAMF, trotz<br />
fehlenden Anspruchs die Teilnahme zuzulassen.<br />
Für e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>dividuelle Beratung zur Sprachförderung stehen die zuständigen<br />
Beratungsstellen der Caritas, der Fachdienst für Integration und Migration, die<br />
Flüchtl<strong>in</strong>gsberatung, das ASG Bildungsforum und andere Träger gern zur Verfügung.<br />
Wenn Sie mit Flüchtl<strong>in</strong>gen <strong>in</strong> Kontakt kommen und sprechen, haben diese<br />
durch Sie bereits die Chance, die deutsche Sprache zu hören und vielleicht<br />
auch selbst zu antworten und sich auszuprobieren.<br />
Wenn Sie sich darüber h<strong>in</strong>aus zutrauen, im E<strong>in</strong>zelfall oder für e<strong>in</strong>e (kle<strong>in</strong>e)<br />
Gruppe Sprachunterricht zu erteilen – werden Flüchtl<strong>in</strong>ge diese Möglichkeit<br />
sehr gern nutzen!
29<br />
Schule und Ausbildung für K<strong>in</strong>der<br />
und jugendliche Flüchtl<strong>in</strong>ge 30<br />
Schule und Ausbildung für K<strong>in</strong>der<br />
und jugendliche Flüchtl<strong>in</strong>ge<br />
Auch Flüchtl<strong>in</strong>gsk<strong>in</strong>der mit perspektivisch unsicherem Aufenthaltsstatus (Aufenthaltsgestattung,<br />
Duldung, ohne Papiere) haben <strong>in</strong> Deutschland das Recht, <strong>in</strong> die<br />
Schule zu gehen. Die Schulpflicht wird hierbei <strong>in</strong> den verschiedenen Bundesländern<br />
unterschiedlich umgesetzt. In Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen wurde die Schulpflicht für<br />
Flüchtl<strong>in</strong>gsk<strong>in</strong>der bereits 2005 geregelt (und 2008 dann auch das Schulrecht für<br />
K<strong>in</strong>der ohne Aufenthaltspapiere).<br />
Auszüge aus dem geltenden nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen Schulgesetz:<br />
Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf se<strong>in</strong>e wirtschaftliche Lage und Herkunft<br />
und se<strong>in</strong> Geschlecht e<strong>in</strong> Recht auf schulische Bildung, Erziehung und <strong>in</strong>dividuelle<br />
Förderung....<br />
Die Schule fördert die Integration von Schüler<strong>in</strong>nen und Schülern, deren Muttersprache<br />
nicht Deutsch ist, durch Angebote zum Erwerb der deutschen Sprache.<br />
Dabei achtet und fördert sie die ethnische, kulturelle und sprachliche Identität (Muttersprache)<br />
dieser Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler.<br />
Schulpflichtig ist, wer <strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen se<strong>in</strong>en Wohnsitz oder se<strong>in</strong>en gewöhnlichen<br />
Aufenthalt oder se<strong>in</strong>e Ausbildungs- oder Arbeitsstätte hat.<br />
Flüchtl<strong>in</strong>gsk<strong>in</strong>der haben ihren Schulbesuch oft schon wegen Vertreibung, Krieg,<br />
Flucht unterbrechen müssen, e<strong>in</strong>ige hatten <strong>in</strong> ihren Herkunftsländern gar nicht<br />
erst die Chance, zur Schule zu gehen. Durch die wechselnden Aufenthaltsorte <strong>in</strong><br />
Deutschland (Erstaufnahmee<strong>in</strong>richtung und weitere diverse Unterkünfte an unterschiedlichen<br />
Adressen) treten weitere Verzögerungen e<strong>in</strong>.<br />
Für die Anmeldung zum Schulbesuch ist im Falle ausländischer K<strong>in</strong>der ohne<br />
Deutschkenntnisse das „Kommunale Integrationszentrum“ der Stadt <strong>Düsseldorf</strong>,<br />
Bertha-von-Suttner-Platz 3, 40227 <strong>Düsseldorf</strong>, Tel. 0211/ 8924061 zuständig.<br />
Dort werden die Vorkenntnisse des K<strong>in</strong>des registriert und die Daten an das<br />
Schulamt weitergegeben, um e<strong>in</strong>en geeigneten Schulplatz zu f<strong>in</strong>den. In der Regel<br />
passiert das durch Aufnahme <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e „Seitene<strong>in</strong>steigerklasse“, d.h. e<strong>in</strong>e Klasse für<br />
ausländische K<strong>in</strong>der, <strong>in</strong> der schwerpunktmäßig Deutschunterricht – neben anderen<br />
Schulfächern - erteilt wird.<br />
Weiterh<strong>in</strong> erforderlich ist die Regelung folgender Behördengänge:<br />
• die Gesundheitsuntersuchung des K<strong>in</strong>des vor Schulbesuch beim<br />
Gesundheitsamt<br />
• die Anmeldung bei der Schule<br />
• bei entsprechend weiter Entfernung des Schulortes von der Unterkunft die<br />
Beantragung e<strong>in</strong>es Schülertickets bei Schule und Sozialamt<br />
• die Beantragung e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>schulungsbeihilfe für die Anschaffung von Ranzen,<br />
Schreibutensilien, Turnzeug beim Sozialamt<br />
• Das s<strong>in</strong>d für Menschen ohne Sprachkenntnisse, die sich zudem mit unserem<br />
Schulsystem, Formularen, Behörden und den Verkehrswegen <strong>in</strong> <strong>Düsseldorf</strong><br />
nicht auskennen, wieder große Herausforderungen und Hürden. Assistenz ist<br />
gefragt.<br />
Für nicht mehr schulpflichtige Jugendliche ist stattdessen die Aufnahme <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e „Internationale<br />
Förderklasse“ (IFK), primär an Berufskollegs möglich. Im Rahmen der<br />
IFK kann ke<strong>in</strong> Schulabschluss erworben werden, aber die SchülerInnen erhalten<br />
aussagekräftige Zeugnisse und können die Empfehlung zum Besuch weiterführender<br />
schulischer Bildungsgänge (z.B. am Berufskolleg) erhalten, um im Anschluss<br />
e<strong>in</strong>en Schulabschluss nachzuholen. Die Beratung und Anmeldung erfolgt über das<br />
Kommunale Integrationszentrum.<br />
Danach kommt der nachholende Besuch e<strong>in</strong>er Regelschule oder – unter bestimmten<br />
Voraussetzungen – e<strong>in</strong>e berufliche Ausbildungsmaßnahme <strong>in</strong> Betracht. Näheres<br />
hierzu erfahren Sie bei den Flüchtl<strong>in</strong>gsberatungsstellen und den Jugendmigrationsdiensten,<br />
letztere s<strong>in</strong>d als Beratungsdienste für junge Migrant<strong>in</strong>nen und Migranten<br />
– primär im Alter zwischen 16 und 27 Jahren – zuständig.
31 Für Sie wichtig zu wissen:<br />
Schule und Ausbildung für K<strong>in</strong>der<br />
und jugendliche Flüchtl<strong>in</strong>ge 32<br />
!<br />
K<strong>in</strong>der und Jugendliche bzw. junge heranwachsende Flüchtl<strong>in</strong>ge können und<br />
sollen <strong>in</strong> <strong>Düsseldorf</strong> den schulischen E<strong>in</strong>stieg f<strong>in</strong>den. Die Schulpflicht besteht<br />
für K<strong>in</strong>der im Alter von 6 Jahren bis 18 Jahren. Dennoch ist darauf zu achten,<br />
dass der Verpflichtung auch Folge geleistet werden kann.<br />
E<strong>in</strong> erster Ansprechpartner für die Vermittlung e<strong>in</strong>es geeigneten Schulplatzes<br />
ist das Kommunale Integrationszentrum der Stadt <strong>Düsseldorf</strong>, Bertha-von-<br />
Suttner-Platz 3, 40227 <strong>Düsseldorf</strong>, Tel. 0211 / 8 92 40 61.<br />
Auf Grund der hohen Informationsbedarfe ist die Begleitung durch den schulischen<br />
Alltag für die meisten Eltern und K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> der Anfangsphase jederzeit<br />
hilfreich und s<strong>in</strong>nvoll.<br />
Der Übergang für jugendliche Flüchtl<strong>in</strong>ge von der Schule <strong>in</strong> den Beruf ist oft<br />
sehr „holprig“, hier muss viel Motivationsarbeit – gegenüber Jugendlichen und<br />
Ausbildungsstätten - geleistet werden. Es lohnt sich!
33<br />
Freizeitgestaltung für Flüchtl<strong>in</strong>ge –<br />
jederzeit s<strong>in</strong>d Angebote willkommen!<br />
34<br />
Freizeitgestaltung für Flüchtl<strong>in</strong>ge –<br />
jederzeit s<strong>in</strong>d Angebote willkommen!<br />
Flüchtl<strong>in</strong>gsk<strong>in</strong>der haben <strong>in</strong> ihren oft sehr<br />
engen Unterkünften fast ke<strong>in</strong>en Raum<br />
zum Spielen, wenig Raum für Bewegung.<br />
Das stellt besonders Familien aus<br />
dem ländlichen Raum, die sich vollkommen<br />
neu auf die Situation <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Großstadt<br />
e<strong>in</strong>stellen müssen, vor große Herausforderungen.<br />
Engagement und e<strong>in</strong>e<br />
Angebotsstruktur für zusätzliche und<br />
ergänzende Spiel- und Sprachförderung<br />
für K<strong>in</strong>der und Jugendliche aus Flüchtl<strong>in</strong>gsfamilien<br />
s<strong>in</strong>d gefragt und reichen<br />
derzeit überhaupt nicht aus.<br />
In Schulen und Unterkünften oder auch<br />
Jugende<strong>in</strong>richtungen <strong>in</strong> der Nähe von<br />
Wohnorten f<strong>in</strong>den sich nur sehr wenige<br />
Angebote, die diese Zielgruppe mit<br />
e<strong>in</strong>beziehen und den Spracherwerb und<br />
das E<strong>in</strong>leben <strong>in</strong> die hiesige Bildungsgesellschaft<br />
und Umgebung weiter erleichtern<br />
könnten.<br />
Dabei gibt es so viele Möglichkeiten.<br />
Vielleicht haben Sie schon Ideen<br />
dazu?<br />
• die Kooperation mit e<strong>in</strong>em Sportvere<strong>in</strong><br />
<strong>in</strong> der Nähe<br />
• Angebote der Hausaufgabenhilfe<br />
• Spielkreise<br />
• Kunstaktionen<br />
• Ausflüge <strong>in</strong> den Stadtwald, Parks,<br />
Zoo und Museen<br />
• die E<strong>in</strong>ladung <strong>in</strong> Jugendfreizeite<strong>in</strong>richtungen<br />
• die Teilnahme von Flüchtl<strong>in</strong>gsk<strong>in</strong>dern<br />
an Ferien- und Freizeitaktivitäten<br />
Die E<strong>in</strong>trittspreise s<strong>in</strong>d für Flüchtl<strong>in</strong>gsk<strong>in</strong>der<br />
und ihre Familien teilweise ermäßigt<br />
oder gar kostenlos, wenn sie<br />
den „Düsselpass“ haben. Auch die f<strong>in</strong>anzielle<br />
Förderung von sportlichen<br />
Aktivitäten, Nachhilfe oder Teilnahme an<br />
H<strong>in</strong>weis: Bei Ausflügen und E<strong>in</strong>ladungen zu Ferienfreizeiten <strong>in</strong> e<strong>in</strong> anderes Bundesland oder gar <strong>in</strong>s<br />
Ausland ist im Auge zu behalten, dass gegebenenfalls mit der Ausländerbehörde wegen der Erweiterung<br />
der Aufenthaltsgestattung/Duldung oder der Erlaubnis, sich vorübergehend im Ausland aufzuhalten,<br />
verhandelt werden muss. Im E<strong>in</strong>zelfall ist – je nach Herkunft des Flüchtl<strong>in</strong>gs – auch e<strong>in</strong> Visum für die<br />
E<strong>in</strong>reise <strong>in</strong> das europäische Nachbarland erforderlich.<br />
Ferienmaßnahmen ist teilweise durch<br />
das „Bildungs- und Teilhabepaket“ für<br />
sozial benachteiligte K<strong>in</strong>der über das<br />
Amt für Soziale Sicherung und Integration<br />
förderfähig. Natürlich müssen auch<br />
hierfür wieder die erforderlichen Anträge<br />
gestellt werden!<br />
Aber auch erwachsene Flüchtl<strong>in</strong>ge<br />
freuen sich, wenn sie dem Alltag im<br />
Wohnheim entkommen und sich an Aktivitäten<br />
beteiligen können: Frauen beispielsweise<br />
haben vielleicht Spaß am<br />
geme<strong>in</strong>samen Handarbeiten, kreativen<br />
Tun, Gesprächen, Lernen und natürlich<br />
auch an der Entdeckung der <strong>Düsseldorf</strong>er<br />
Umgebung. Sie – wie auch die<br />
!<br />
Für Sie wichtig zu wissen:<br />
Männer – entdecken gern mehr von den<br />
neuen Kulturen oder präsentieren ihre<br />
eigene Kultur <strong>in</strong> <strong>Düsseldorf</strong>. Und oft s<strong>in</strong>d<br />
Flüchtl<strong>in</strong>ge hoch motiviert, ihre Sprachkenntnisse<br />
<strong>in</strong> Gesprächskreisen, Sportund<br />
Hobbygruppen erweitern zu können<br />
oder Arbeitsstätten <strong>in</strong> Deutschland<br />
kennen zu lernen. Die Freude an sportlichem<br />
und kulturellem Engagement wird<br />
gern geteilt. Auch Flüchtl<strong>in</strong>ge s<strong>in</strong>d gern<br />
ehrenamtlich aktiv, wenn sie sich s<strong>in</strong>nvoll<br />
und ihren Interessen entsprechend<br />
e<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gen können.<br />
Interkulturelle Begegnungen und Kontaktaufnahme<br />
zu „E<strong>in</strong>heimischen“ s<strong>in</strong>d<br />
dabei hilfreich.<br />
Angebote zur Sprachförderung von Erwachsenen und K<strong>in</strong>dern, Spiel- und<br />
Freizeitgruppen <strong>in</strong> der Unterkunft oder unmittelbarer Nähe s<strong>in</strong>d hilfreich. Aber<br />
auch das Kennenlernen der <strong>Düsseldorf</strong>er Umgebung, z.B. durch Organisation<br />
von Ausflügen und Museumsbesuchen ist für die betroffenen Flüchtl<strong>in</strong>ge oft<br />
e<strong>in</strong> „Highlight“. Ob Sie sich für die Unterstützung e<strong>in</strong>es e<strong>in</strong>zelnen Menschen<br />
oder e<strong>in</strong>er Gruppe entscheiden: Sie werden gebraucht. Es gibt viel zu tun.<br />
Aber Sie müssen nichts alle<strong>in</strong> machen. Wir sorgen gern für Kooperationspartner<br />
und -partner<strong>in</strong>nen und helfen auch bei der Beantragung erforderlicher Mittel...<br />
Übrigens lassen sich Flüchtl<strong>in</strong>ge selbst auch gern zur Organisation von<br />
Aktivitäten ansprechen und e<strong>in</strong>beziehen.
Schule und Ausbildung für K<strong>in</strong>der<br />
und jugendliche Flüchtl<strong>in</strong>ge 19
37<br />
Weitere Anregungen für Sie als Ehrenamtliche 38<br />
Interkulturelle Kompetenz ist gefragt – aber was ist das?<br />
Im Flüchtl<strong>in</strong>gsbereich ist Kommunikationsfähigkeit durch Mehrsprachigkeit, gegebenenfalls<br />
auch nonverbal durch „E<strong>in</strong>satz von Händen und Füßen“ gefordert.<br />
Es gibt aber noch mehr, was Ihre Sprach- und Kommunikationsfähigkeit mit Menschen<br />
unterschiedlichster Kulturen und Religionen bereichern kann...<br />
„Interkulturelle Kompetenz“ verstehen wir als Fähigkeit, zwischen Menschen unterschiedlicher<br />
Kulturen e<strong>in</strong>e Beziehung aufzubauen und Verständnis zu ermöglichen,<br />
Menschen mit vielfältigen Erfahrungen anzusprechen, zu erreichen und e<strong>in</strong>zubeziehen.<br />
Wir alle kennen <strong>in</strong> unseren eigenen Bezügen schon unterschiedliche kulturelle H<strong>in</strong>tergründe,<br />
wie Unterschiede <strong>in</strong> den Sprachformulierungen und Werten bei Akademikern<br />
und Arbeitern, oder bei Senior<strong>in</strong>nen im Unterschied zu Jugendlichen.<br />
und Persönlichkeit, bzw. persönliche Kompetenzen, die den Zugang zu anderen<br />
Menschen erleichtern:<br />
• E<strong>in</strong>fühlungsvermögen<br />
• Offenheit (Neugier)<br />
• Fähigkeit zur Selbstreflexion<br />
• Fähigkeit, Unsicherheit auszuhalten<br />
• Fähigkeit, Missverständnisse auszuhalten<br />
• Flexibilität <strong>in</strong> den Umgangsformen und <strong>in</strong> der Ausdrucksfähigkeit<br />
• Fähigkeit zur Abgrenzung<br />
• Lernfähigkeit<br />
• nicht zuletzt Humor<br />
Interkulturelle Kompetenz ist mehr als Sprache – es ist Wissen!<br />
• Wissen um eigene Werte<br />
• Wissen um eigene Vorannahmen/Vorurteile<br />
• Wissen um unterschiedliche Werte<br />
• Systemisches Wissen<br />
• (Familien-)Geschichtliches Wissen<br />
• Gesellschaftspolitisches Wissen<br />
Interkulturelle Kompetenz verlangt auch Haltung, zum Beispiel<br />
• Respekt<br />
• die Anerkennung von kultureller Vielfalt als Normalität<br />
• Gelassenheit<br />
!<br />
Für Sie wichtig zu wissen:<br />
Ke<strong>in</strong>e Sorge, Sie müssen bei uns ke<strong>in</strong>e Prüfung <strong>in</strong> „Interkultureller Kompetenz“<br />
ablegen!<br />
Wir alle lernen im Alltag - im geme<strong>in</strong>samen Umgang - mit- und vone<strong>in</strong>ander.<br />
Wenn Sie sich aber noch besser vorbereiten oder näher mit dem Thema befassen<br />
möchten: Die Caritas bietet immer wieder <strong>in</strong>terkulturelle Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>gs – auch<br />
für Ehrenamtliche - an.
39<br />
Sprachliche Brücken schaffen 40<br />
Die Sprache ist e<strong>in</strong> Schlüssel, m<strong>in</strong>destens zum Verständnis e<strong>in</strong>er anderen Person.<br />
Nicht immer werden Ihre sprachlichen Kompetenzen zu der sprachlichen Ausdrucksfähigkeit<br />
des Flüchtl<strong>in</strong>gs passen.<br />
Im Rahmen der Förderung <strong>in</strong>terkultureller Kompetenz s<strong>in</strong>d <strong>Düsseldorf</strong>er E<strong>in</strong>richtungen<br />
daran <strong>in</strong>teressiert, mehrsprachige Mitarbeitende zu haben, und arbeiten im<br />
E<strong>in</strong>zelfall – so zum Beispiel das Jobcenter - auch schon mit Dolmetschenden.<br />
Bei der E<strong>in</strong>beziehung von Dolmetschenden s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>ige Regeln zu beachten, zum<br />
Beispiel,<br />
• dass die Person rechtzeitig angefragt und e<strong>in</strong>gebunden wird.<br />
• Sie der dolmetschenden Person erläutern, was das Thema des geme<strong>in</strong>samen<br />
Gespräches oder der erforderlichen Begleitung se<strong>in</strong> wird.<br />
• Sie die Chance nutzen, Gesprächssituationen, die Ihnen etwas unklar erschienen,<br />
kurz mit der dolmetschenden Person zu besprechen.<br />
• Sie während des Gesprächs im Kontakt mit dem Flüchtl<strong>in</strong>g bleiben (halten Sie<br />
Blickkontakt zum Flüchtl<strong>in</strong>g und sehen Sie nicht nur noch den/die Dolmetschende/n<br />
an).<br />
• Sie genügend Zeit für das Gespräch mit Übersetzung e<strong>in</strong>planen, damit der<br />
Flüchtl<strong>in</strong>g Rückfragen stellen kann.<br />
!<br />
Für Sie wichtig zu wissen:<br />
Mehrsprachigkeit ist immer wünschenswert. Die Kommunikation mit Flüchtl<strong>in</strong>gen<br />
braucht <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie Behutsamkeit und Geduld, manchmal aber auch<br />
Klarheit.<br />
Wenn Sie den E<strong>in</strong>druck haben, dass es ohne Dolmetschende nicht geht –<br />
wenden Sie sich gern an uns!
Die Situation <strong>in</strong> Herkunftsländern und vor Ort:<br />
Wo gibt es weitere Informationen? 42<br />
Die Situation <strong>in</strong> Herkunftsländern und vor Ort:<br />
Wo gibt es weitere Informationen?<br />
41<br />
Im Umgang mit Flüchtl<strong>in</strong>gen kann es hilfreich se<strong>in</strong>, mehr über das Herkunftsland<br />
zu erfahren.<br />
Wie wird die politische und wirtschaftliche Situation e<strong>in</strong>geschätzt? Gibt es M<strong>in</strong>derheitenrechte,<br />
oder werden M<strong>in</strong>derheiten unterdrückt und verfolgt? Wie ist die<br />
gesellschaftliche Position von religiösen, sozialen und kulturellen Gruppierungen?<br />
Das kann dazu beitragen, die Situation des Flüchtl<strong>in</strong>gs besser zu verstehen.<br />
Manche ehrenamtlichen Helfer<strong>in</strong>nen und Helfer recherchieren zudem gerne selbst,<br />
um Asylanträge besser zu verstehen, vielleicht aber sogar zu „untermauern“ und<br />
Anwälten hilfreiche Tipps geben zu können.<br />
Folgende Organisationen L<strong>in</strong>ks im Internet können für Sie hilfreich se<strong>in</strong>:<br />
Der Hohe Flüchtl<strong>in</strong>gskommissar der Vere<strong>in</strong>ten Nationen (UNHCR) <strong>in</strong>formiert regelmäßig<br />
über Flüchtl<strong>in</strong>gsentwicklungen weltweit und ist auch für die rechtliche Situation<br />
von Flüchtl<strong>in</strong>gen <strong>in</strong> vielen Ländern zuständig und ansprechbar: www.unhcr.de<br />
Caritas International – e<strong>in</strong>e der vielen Hilfsorganisationen – engagiert sich <strong>in</strong> diversen<br />
Ländern und Flüchtl<strong>in</strong>gslagern und stellt teilweise auch Informationen hierüber<br />
zur Verfügung: www.caritas-<strong>in</strong>ternational.de<br />
Für Sie wichtig zu wissen:<br />
Amnesty International ist e<strong>in</strong>e weltweit agierende Menschenrechtsorganisation,<br />
die regelmäßig Jahresberichte zur Menschenrechtssituation <strong>in</strong> diversen Ländern<br />
mit <strong>in</strong>teressanten und hilfreichen H<strong>in</strong>tergrund<strong>in</strong>formationen herausgibt:<br />
www.amnesty.de<br />
Amnesty International unterhält auch e<strong>in</strong> Beratungsbüro für Flüchtl<strong>in</strong>ge <strong>in</strong> Köln.<br />
Die Flüchtl<strong>in</strong>gshilfe <strong>in</strong> der Schweiz stellt sehr fundierte Informationen zu Herkunftsländern<br />
zur Verfügung www.fluechtl<strong>in</strong>gshilfe.ch<br />
Das Österreichische Rote Kreuz recherchiert ebenfalls zu Herkunftsländern, um<br />
effiziente Informationen für Asylverfahren bereit zu stellen. Diese f<strong>in</strong>den sich unter<br />
www.ecoi.net<br />
Das Bundesamt für Migration und Flüchtl<strong>in</strong>ge (BAMF) <strong>in</strong>formiert zur Flüchtl<strong>in</strong>gssituation<br />
<strong>in</strong> Deutschland und fördert auch – mit Unterstützung aus EU-Fonds - e<strong>in</strong>ige<br />
Projekte zur Unterstützung der rechtlichen und sozialen Situation von Flüchtl<strong>in</strong>gen<br />
www.bamf.de<br />
Pro Asyl ist e<strong>in</strong>e unabhängige Organisation, die zur Flüchtl<strong>in</strong>gssituation der EU<br />
und <strong>in</strong> Deutschland <strong>in</strong>formiert, regelmäßig Kampagnen durchführt und auch H<strong>in</strong>tergrund<strong>in</strong>formationen<br />
zur Verfügung stellt: www.pro-asyl.de<br />
Der Informationsverbund Asyl stellt auf se<strong>in</strong>er Homepage e<strong>in</strong>e Reihe von Informationen,<br />
Arbeitshilfen, das Asylmagaz<strong>in</strong>, Länderberichte und auch das Informationsblatt<br />
zur Anhörung <strong>in</strong> verschiedenen Sprachen zur Verfügung: www.asyl.net<br />
Die „Aktion Neue Nachbarn“ des Kölner Erzbistums stellt zudem Praxisbeispiele<br />
für Engagement und weiteren Hilfsmöglichkeiten katholischer Initiativen dar:<br />
http://www.erzbistum-koeln.de/thema/fluechtl<strong>in</strong>gshilfe/<br />
!<br />
Sie können sich gern <strong>in</strong>formieren, und es gibt viel Material hierfür!<br />
Sie müssen es aber nicht! Also – lassen Sie es langsam angehen...
43<br />
„Stolperste<strong>in</strong>e“ im Rahmen des persönlichen Engagements 44<br />
„Stolperste<strong>in</strong>e“ im Rahmen des persönlichen Engagements<br />
Flüchtl<strong>in</strong>ge können Ihre und unsere Unterstützung wirklich gebrauchen. Das ist<br />
sicher deutlich geworden.<br />
Haben Sie sich aber Gedanken darüber gemacht, ob und warum Sie gerade Flüchtl<strong>in</strong>ge<br />
unterstützen möchten? Vorüberlegungen zu Ihrer persönlichen Motivation, zu<br />
Ihren Erwartungen, zu Ihren zeitlichen Kapazitäten und Vorstellungen <strong>in</strong> H<strong>in</strong>blick<br />
auf die konkreten Aufgaben s<strong>in</strong>d hilfreich, um Enttäuschungen und „Überlastungen“<br />
vorzubeugen. Wir stehen Ihnen auch dafür gern als Ansprechpartner<strong>in</strong>nen zur<br />
Verfügung.<br />
Auch wenn Sie sich bereits engagieren und Sie statt Zufriedenheit eher Unbehagen<br />
oder Verärgerung spüren, ist es gut, der „Sache“ mal auf den Grund zu gehen...<br />
Gerade zu Beg<strong>in</strong>n des Kontaktes ist es ratsam, viel Zeit zum Kennenlernen e<strong>in</strong>zuplanen<br />
und Vertrauen aufzubauen. Hören Sie zu, und stellen Sie nur behutsam Fragen<br />
(nicht „ausfragen“!) Für die meisten Flüchtl<strong>in</strong>ge s<strong>in</strong>d die Signale, dass jemand<br />
echtes Interesse zeigt und sich zuwendet, zunächst vorrangig – und oft auch neu.<br />
Sie benötigen Zeit, um Ängste und Unsicherheiten – oft auch angesichts schlechter<br />
Erfahrungen – abzubauen. Es braucht auch Zeit, traumatische Erlebnisse zu verarbeiten.<br />
Verschlossenheit, Misstrauen, zögerliche Reaktionen werden Ihnen voraussichtlich<br />
gerade im Kontakt mit Verfolgten und Flüchtl<strong>in</strong>gen mit schwer traumatisierenden<br />
Erfahrungen begegnen. Es ist gut, wenn Sie diese Reaktionen akzeptieren<br />
können und nicht als persönliche Zurückweisung e<strong>in</strong>ordnen.<br />
E<strong>in</strong>e der großen Herausforderungen im ehrenamtlichen Engagement mit Flüchtl<strong>in</strong>gen<br />
s<strong>in</strong>d sicher die „Sprachbarrieren“, die aus unterschiedlichen sprachlichen und<br />
schulischen Vorbildungen, aber auch – wie im Kapitel „Interkulturelle Kompetenz“<br />
schon erwähnt - aus unterschiedlichen Formen der Kommunikation, manchmal<br />
auch aus fehlendem Vertrauen herrühren. Rechnen Sie – schon alle<strong>in</strong> deshalb - immer<br />
damit, dass im Umgang mit Flüchtl<strong>in</strong>gen Geduld und Ausdauer gefragt s<strong>in</strong>d.<br />
Es ist auch sehr wahrsche<strong>in</strong>lich, dass Sie Verhaltensweisen oder Gewohnheiten<br />
antreffen, die Ihnen fremd s<strong>in</strong>d oder als „unangemessen“ ersche<strong>in</strong>en. Vielleicht haben<br />
Sie schon e<strong>in</strong> klares Konzept vor Augen, wie sich die Flüchtl<strong>in</strong>ge hier <strong>in</strong>tegrieren<br />
sollten, und stellen fest, dass ihre Erwartungen nicht erfüllt werden. Es könnte<br />
se<strong>in</strong>, dass Ihre Ratschläge und Hilfen nicht angenommen werden…<br />
Dafür können viele Gründe verantwortlich se<strong>in</strong>: Vielleicht ist der Zeitpunkt zu früh,<br />
der Flüchtl<strong>in</strong>g hat andere Prioritäten. Bef<strong>in</strong>det er sich noch <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Schock- oder<br />
Trauerphase? Vielleicht kommt er aus ganz anderen sozialen Verhältnissen, fühlt<br />
sich überfordert oder schämt sich gar, dass er Ihnen – so empf<strong>in</strong>det er es vielleicht<br />
- nichts zurückgeben kann.<br />
Meistens empfiehlt es sich, nicht vorschnell zu urteilen, sondern e<strong>in</strong> wenig abzuwarten<br />
und eventuell zu e<strong>in</strong>em späteren Zeitpunkt auf das Thema oder Anliegen<br />
zurückzukommen.
45<br />
„Stolperste<strong>in</strong>e“ im Rahmen des persönlichen Engagements 46<br />
Sie haben schon gelesen, teilweise auch <strong>in</strong> den Medien verfolgt, dass Sie im Kontakt<br />
mit Flüchtl<strong>in</strong>gen mit vielschichtigen Themen und existentiellen Nöten konfrontiert<br />
werden können: Dramatische Vorflucht- und Fluchterlebnisse, Verlust von<br />
Familienangehörigen, psychische und körperliche Erkrankungen, Armut, Abschiebegefahr,<br />
ungünstige Wohnverhältnisse und vieles mehr. Gerade, wenn Flüchtl<strong>in</strong>ge<br />
Vertrauen zu Ihnen fassen, werden die Themen stärker auf den Tisch kommen. Das<br />
kann auch bei Ihnen zu Betroffenheit und Belastungen führen - jedenfalls wäre das<br />
die ganz normale Reaktion.<br />
Die eigene „Psychohygiene“, der seelische und vielleicht auch körperliche Ausgleich<br />
ist also auch für Sie wichtig und im Blick zu behalten. Scheuen Sie sich nicht,<br />
sich mit Ansprechpartner<strong>in</strong>nen oder weiteren Ehrenamtlichen dazu auszutauschen!<br />
!<br />
Für Sie wichtig zu wissen:<br />
Für den Aufbau von Beziehungen braucht es oft auch Sympathie, um gut mite<strong>in</strong>ander<br />
umgehen zu können. Es kann tatsächlich se<strong>in</strong>, dass Ihnen der Flüchtl<strong>in</strong>g,<br />
die Familie, um die Sie sich zu kümmern vorgenommen haben, nicht<br />
„liegt“. Vielleicht passt der kulturelle Background auch nicht… Dann überlegen<br />
Sie lieber noch e<strong>in</strong>mal – und nehmen vielleicht <strong>in</strong> diesem Fall Abschied und<br />
starten an anderer Stelle neu!
Hilfreiche Begleitung<br />
AnsprechpartnerInnen für Ehrenamtliche 48<br />
Hilfreiche Begleitung<br />
Caritas-AnsprechpartnerInnen für Ehrenamtliche<br />
47 Das ist noch wichtig zu wissen:<br />
Wir bei der Caritas haben uns die Hilfestellung für Flüchtl<strong>in</strong>ge und für ehrenamtliche<br />
Helfer<strong>in</strong>nen und Helfer aufgeteilt:<br />
Wenn Sie Fragen zur Situation von Flüchtl<strong>in</strong>gen haben, können Sie sich an den<br />
Fachdienst für Integration und Migration(FIM) wenden. Die Kolleg<strong>in</strong>nen und die<br />
Kollegen der Flüchtl<strong>in</strong>gsberatung, der Migrationserstberatung sowie der Integrationsagenturen<br />
stehen Ihnen hierbei hilfreich zur Seite.<br />
Caritas Fachdienst für Integration und Migration (FIM)<br />
Oststraße 40<br />
40211 <strong>Düsseldorf</strong><br />
Tel. 0211 / 1602-2220 / -2221<br />
E-Mail: fim@caritas-duesseldorf.de<br />
Wenn Sie sich persönlich ehrenamtlich engagieren möchten, dient Ihnen die<br />
Freiwilligenagentur Impuls des Caritasverbandes als Anlaufstelle:<br />
Caritas Freiwilligenagentur Impuls<br />
Marianne Hojtzyk<br />
Klosterstraße 88<br />
40211 <strong>Düsseldorf</strong><br />
Telefon 0211/16 02 21 33<br />
Telefax 0211/16 02 21 40<br />
E-Mail: fwa.impuls@caritas-duesseldorf.de<br />
Wenn Sie sich als Pfarrgeme<strong>in</strong>de aktiv e<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gen möchten,<br />
wenden Sie sich an:<br />
Caritas Fachberatung Geme<strong>in</strong>decaritas<br />
Carol<strong>in</strong> Vornholt<br />
Klosterstraße 88<br />
40211 <strong>Düsseldorf</strong><br />
Telefon 0211 / 16 02 21 07<br />
Telefax 0211 / 16 02 21 40<br />
geme<strong>in</strong>decaritas@caritas-duesseldorf.de<br />
Neben dem persönlichen Gespräch gibt es die Möglichkeit der Teilnahme an Treffen<br />
von Ehrenamtlichen, die dem geme<strong>in</strong>samen Austausch dienen.<br />
Und jetzt – Haben Sie Mut, mitzumachen?<br />
Wir freuen uns sehr, von Ihnen zu hören!<br />
!<br />
Wir s<strong>in</strong>d gern für Sie da, aber umfangreiche Beratungen brauchen auch Zeit.<br />
Wir arbeiten am liebsten nach Term<strong>in</strong>en.<br />
Manchmal ist viel los – und es kommt zu Wartezeiten...In solchen Fällen vermitteln<br />
wir auch gegebenenfalls gerne andere Ansprechpartner<strong>in</strong>nen und Ansprechpartner,<br />
die Ihnen weiterhelfen können!<br />
Und falls mal etwas nicht „rund“ laufen sollte: Ihre offene Kritik hilft weiter.<br />
Über positive Rückmeldungen freuen wir uns auch.<br />
Herzlichen Dank!
Impressum<br />
Herausgeber:<br />
Caritasverband <strong>Düsseldorf</strong> e. V.<br />
Ronald Vogel, Vorstand (V.i.S.d.P.)<br />
Hubertusstraße 5<br />
40211 <strong>Düsseldorf</strong><br />
Tel: 0211 / 16 0 20<br />
<strong>in</strong>fo@caritas-duesseldorf.de<br />
www.caritas-duesseldorf.de<br />
Konzept / Texte:<br />
Susanne Rabe-Rahman / Doris Kölsch, Caritasverband für die Stadt Köln e.V.<br />
Redaktion:<br />
Sarah Bange, Bett<strong>in</strong>a Hajdu, Fachdienst für Integration und Migration<br />
Cordula Spangenberg, Pressesprecher<strong>in</strong> / Öffentlichkeitsarbeit<br />
Fotos: Caritasverband <strong>Düsseldorf</strong><br />
Gestaltung: luke and friends, www.lukeandfriends.de<br />
Druck: KCS<br />
1. Auflage: 1000<br />
Stand: Februar 2015/10-2015/Auflage: 1.000<br />
Wir danken den Kolleg<strong>in</strong>nen des Caritasverbandes für die Stadt Köln e.V. sehr<br />
herzlich für die Bereitstellung umfangreichen Materials, das dieser Broschüre zugrunde<br />
liegt.<br />
bienvenue<br />
à <strong>Düsseldorf</strong><br />
Willkommen<br />
<strong>in</strong> <strong>Düsseldorf</strong><br />
Welcome<br />
to <strong>Düsseldorf</strong><br />
Добро пожаловать<br />
в Дюссельдорф
Caritasverband <strong>Düsseldorf</strong> e.V.<br />
Hubertusstraße 5<br />
40219 <strong>Düsseldorf</strong><br />
Tel: 0211 / 16 02 - 0<br />
Fax: 0211 / 16 02 - 11 40<br />
www.caritas-duesseldorf.de