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in Düsseldorf

150301_Caritas_InfoBroschuere_Fluechtlinge_-_Endfassung

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Schule und Ausbildung für K<strong>in</strong>der<br />

und jugendliche Flüchtl<strong>in</strong>ge 30<br />

Schule und Ausbildung für K<strong>in</strong>der<br />

und jugendliche Flüchtl<strong>in</strong>ge<br />

Auch Flüchtl<strong>in</strong>gsk<strong>in</strong>der mit perspektivisch unsicherem Aufenthaltsstatus (Aufenthaltsgestattung,<br />

Duldung, ohne Papiere) haben <strong>in</strong> Deutschland das Recht, <strong>in</strong> die<br />

Schule zu gehen. Die Schulpflicht wird hierbei <strong>in</strong> den verschiedenen Bundesländern<br />

unterschiedlich umgesetzt. In Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen wurde die Schulpflicht für<br />

Flüchtl<strong>in</strong>gsk<strong>in</strong>der bereits 2005 geregelt (und 2008 dann auch das Schulrecht für<br />

K<strong>in</strong>der ohne Aufenthaltspapiere).<br />

Auszüge aus dem geltenden nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen Schulgesetz:<br />

Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf se<strong>in</strong>e wirtschaftliche Lage und Herkunft<br />

und se<strong>in</strong> Geschlecht e<strong>in</strong> Recht auf schulische Bildung, Erziehung und <strong>in</strong>dividuelle<br />

Förderung....<br />

Die Schule fördert die Integration von Schüler<strong>in</strong>nen und Schülern, deren Muttersprache<br />

nicht Deutsch ist, durch Angebote zum Erwerb der deutschen Sprache.<br />

Dabei achtet und fördert sie die ethnische, kulturelle und sprachliche Identität (Muttersprache)<br />

dieser Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler.<br />

Schulpflichtig ist, wer <strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen se<strong>in</strong>en Wohnsitz oder se<strong>in</strong>en gewöhnlichen<br />

Aufenthalt oder se<strong>in</strong>e Ausbildungs- oder Arbeitsstätte hat.<br />

Flüchtl<strong>in</strong>gsk<strong>in</strong>der haben ihren Schulbesuch oft schon wegen Vertreibung, Krieg,<br />

Flucht unterbrechen müssen, e<strong>in</strong>ige hatten <strong>in</strong> ihren Herkunftsländern gar nicht<br />

erst die Chance, zur Schule zu gehen. Durch die wechselnden Aufenthaltsorte <strong>in</strong><br />

Deutschland (Erstaufnahmee<strong>in</strong>richtung und weitere diverse Unterkünfte an unterschiedlichen<br />

Adressen) treten weitere Verzögerungen e<strong>in</strong>.<br />

Für die Anmeldung zum Schulbesuch ist im Falle ausländischer K<strong>in</strong>der ohne<br />

Deutschkenntnisse das „Kommunale Integrationszentrum“ der Stadt <strong>Düsseldorf</strong>,<br />

Bertha-von-Suttner-Platz 3, 40227 <strong>Düsseldorf</strong>, Tel. 0211/ 8924061 zuständig.<br />

Dort werden die Vorkenntnisse des K<strong>in</strong>des registriert und die Daten an das<br />

Schulamt weitergegeben, um e<strong>in</strong>en geeigneten Schulplatz zu f<strong>in</strong>den. In der Regel<br />

passiert das durch Aufnahme <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e „Seitene<strong>in</strong>steigerklasse“, d.h. e<strong>in</strong>e Klasse für<br />

ausländische K<strong>in</strong>der, <strong>in</strong> der schwerpunktmäßig Deutschunterricht – neben anderen<br />

Schulfächern - erteilt wird.<br />

Weiterh<strong>in</strong> erforderlich ist die Regelung folgender Behördengänge:<br />

• die Gesundheitsuntersuchung des K<strong>in</strong>des vor Schulbesuch beim<br />

Gesundheitsamt<br />

• die Anmeldung bei der Schule<br />

• bei entsprechend weiter Entfernung des Schulortes von der Unterkunft die<br />

Beantragung e<strong>in</strong>es Schülertickets bei Schule und Sozialamt<br />

• die Beantragung e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>schulungsbeihilfe für die Anschaffung von Ranzen,<br />

Schreibutensilien, Turnzeug beim Sozialamt<br />

• Das s<strong>in</strong>d für Menschen ohne Sprachkenntnisse, die sich zudem mit unserem<br />

Schulsystem, Formularen, Behörden und den Verkehrswegen <strong>in</strong> <strong>Düsseldorf</strong><br />

nicht auskennen, wieder große Herausforderungen und Hürden. Assistenz ist<br />

gefragt.<br />

Für nicht mehr schulpflichtige Jugendliche ist stattdessen die Aufnahme <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e „Internationale<br />

Förderklasse“ (IFK), primär an Berufskollegs möglich. Im Rahmen der<br />

IFK kann ke<strong>in</strong> Schulabschluss erworben werden, aber die SchülerInnen erhalten<br />

aussagekräftige Zeugnisse und können die Empfehlung zum Besuch weiterführender<br />

schulischer Bildungsgänge (z.B. am Berufskolleg) erhalten, um im Anschluss<br />

e<strong>in</strong>en Schulabschluss nachzuholen. Die Beratung und Anmeldung erfolgt über das<br />

Kommunale Integrationszentrum.<br />

Danach kommt der nachholende Besuch e<strong>in</strong>er Regelschule oder – unter bestimmten<br />

Voraussetzungen – e<strong>in</strong>e berufliche Ausbildungsmaßnahme <strong>in</strong> Betracht. Näheres<br />

hierzu erfahren Sie bei den Flüchtl<strong>in</strong>gsberatungsstellen und den Jugendmigrationsdiensten,<br />

letztere s<strong>in</strong>d als Beratungsdienste für junge Migrant<strong>in</strong>nen und Migranten<br />

– primär im Alter zwischen 16 und 27 Jahren – zuständig.

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