PUNKT
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TITELTHEMA<br />
Die Übersicht behalten:<br />
Jetzt wird abgerechnet<br />
Zum ersten Mal abrechnen: Nach dem ersten Quartal der neuen vertragsärztlichen<br />
oder -psychotherapeutischen Tätigkeit ist die Aufregung groß. Wie sehen<br />
die Unterlagen aus? Komme ich mit der Abrechnung klar? Wie fällt das Ergebnis<br />
aus? Wir geben Ihnen im Folgenden einen ersten Eindruck davon, was Sie<br />
erwartet.<br />
24<br />
Zur Finanzierung des laufenden Betriebs Ihrer Praxis<br />
haben Sie bereits monatliche Abschlagszahlungen<br />
auf das zu erwartende Nettohonorar im Quartal erhalten,<br />
die um den 25. eines Monats für den laufenden<br />
Monat überwiesen werden (siehe Abbildung<br />
1). Die Höhe der Abschlagszahlung haben wir auf<br />
Basis der von Ihnen gemeldeten Statistikdaten zum<br />
Leistungsgeschehen seit Ihrer Tätigkeitsaufnahme<br />
kalkuliert. Die monatliche Vorauszahlung macht 25<br />
Prozent des zu erwartenden Nettohonorars aus, die<br />
Restzahlung nach Erstellung der Honorarabrechnung<br />
soll also ebenfalls 25 Prozent betragen.<br />
Die Restzahlung geht um den 20. Tag im vierten<br />
Monat nach Abschluss des betroffenen Quartals<br />
AUF DEN <strong>PUNKT</strong> NR.6 / DEZ 2015<br />
ein. Der Versand der Unterlagen zu Ihrer Honorarabrechnung<br />
erfolgt dann circa drei bis vier Wochen<br />
später. Ihre Honorarunterlagen stellen wir Ihnen<br />
zeitgleich in Ihrem internen, passwortgeschützten<br />
Mitgliederbereich unter www.kvhessen.de als elektronische<br />
Dokumente zur Verfügung.<br />
DIE UNTERLAGEN<br />
Schauen wir uns einzelne Unterlagen zu Ihrer<br />
Honorarabrechnung einmal genauer an: Der Kontoauszug<br />
(siehe Abbildung 2) und der Honorarbescheid<br />
sind wichtige Unterlagen für Ihre<br />
Steuererklärung.