PUNKT
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TITELTHEMA<br />
Fortbildungsverpflichtung:<br />
So können Sie punkten<br />
Der Gesetzgeber hat die Fortbildungsverpflichtung für Ärzte und Psychotherapeuten<br />
festgelegt, die Landesärztekammer Hessen dokumentiert die Punkte, die KV<br />
Hessen kontrolliert sie. Und: Unterstützt und informiert Sie! Möglichkeiten, um<br />
Fortbildungspunkte zu erwerben, gibt es viele. Und wer gerne dazulernt, kann<br />
vom umfangreichen Fortbildungsangebot der KV Hessen nur profitieren.<br />
Die Fortbildungspflicht für alle vertragsärztlich und<br />
therapeutisch Niedergelassenen wurde 2004 im SGB V<br />
gesetzlich verankert. Jeder niedergelassene Arzt und<br />
Psychotherapeut muss in fünf Jahren 250 Fortbildungspunkte<br />
sammeln. Das klingt erstmal sehr viel, ist aber<br />
halb so schlimm. Denn pro Jahr müssen nur 50 Punkte<br />
erreicht werden. Davon werden zehn Punkte automatisch<br />
für das Selbststudium gutgeschrieben, also müssen<br />
eigentlich nur noch 40 Punkte pro Jahr erreicht<br />
werden.<br />
UNSER ANGEBOT FÜR SIE<br />
Die KV Hessen bietet Ihnen viele von den Kammern<br />
zertifizierte Fortbildungen an, das heißt Veranstaltungen,<br />
für die Fortbildungspunkte gewährt werden.<br />
Schauen Sie doch einfach mal in unser neues Veranstaltungsprogramm,<br />
das aktuell erschienen ist oder<br />
auf unsere Internetseite. Hier gibt es garantiert passende<br />
Angebote für Sie als Arzt oder Psychotherapeut<br />
sowie auch für Ihre Praxismitarbeiter. Sie können auch<br />
regelmäßig an einem Qualitätszirkel teilnehmen. Auch<br />
eine Hospitation in der Praxis eines Kollegen bringt<br />
Ihnen Punkte.<br />
FEHLT DA NOCH WAS?<br />
Die von Ihnen gesammelten Fortbildungspunkte<br />
werden auf einem Konto, das bei der Hessischen Landesärztekammer<br />
geführt wird, verbucht. Die KV Hessen<br />
überprüft dann, wann Ihr Fünf-Jahres-Intervall abgelaufen<br />
ist. Die Zeit läuft ab dem Datum Ihrer vertragsärztlichen<br />
oder therapeutischen Niederlassung. Bei längeren<br />
Unterbrechungen wegen Krankheit oder bei Ruhen der<br />
Zulassung kann sich eventuell der Zeitraum verlängern.<br />
Am Ende des Fünf-Jahres-Intervalls fragt die KV Hessen<br />
bei den Kammern Ihren individuellen Fortbildungspunktestand<br />
für Ihren Fortbildungszeitraum an und<br />
stellt fest, ob Sie die 250 Punkte erreicht haben. Wir<br />
informieren Sie frühzeitig – 15 Wochen vorher – über<br />
den Ablauf Ihres Intervalls und teilen Ihnen mit, wenn<br />
Punkte fehlen. So haben Sie noch genug Zeit, um die<br />
fehlenden Punkte rechtzeitig zu erwerben.<br />
GUT INFORMIERT<br />
Wenn Sie die Fortbildungspunkte erreicht haben, teilen<br />
wir Ihnen das schriftlich mit und informieren Sie, wann<br />
Ihr nächstes Fünf-Jahres-Intervall beginnt. Fast 98 Prozent<br />
unserer Mitglieder erfüllen problemlos Ihre Fortbildungsverpflichtung<br />
und müssen nicht mit unangenehmen<br />
Sanktionierungen rechnen.<br />
WIRD`S DOCH MAL ENG?<br />
Und falls es doch mal eng wird und Sie Sorge haben,<br />
dass Sie die Fortbildungspunkte bis zur Frist nicht erreichen<br />
können, dann wenden Sie sich an uns, damit wir<br />
gemeinsam eine Lösung finden. Auf Wunsch können<br />
wir Ihnen auch ein persönliches Beratungsgespräch mit<br />
erfahrenen ärztlichen oder psychotherapeutischen Kollegen<br />
vermitteln, die Ihnen weitere Wege zum Erwerb<br />
von Fortbildungspunkten aufzeigen können. •<br />
Evelyn Vollmer<br />
Weitere Informationen unter:<br />
www.kvhessen.de/fortbildungsprogramm<br />
www.kvhessen.de/qzsuche<br />
AUF DEN <strong>PUNKT</strong> NR.6 / DEZ 2015 29