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PUNKT

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TITELTHEMA<br />

Fortbildungsverpflichtung:<br />

So können Sie punkten<br />

Der Gesetzgeber hat die Fortbildungsverpflichtung für Ärzte und Psychotherapeuten<br />

festgelegt, die Landesärztekammer Hessen dokumentiert die Punkte, die KV<br />

Hessen kontrolliert sie. Und: Unterstützt und informiert Sie! Möglichkeiten, um<br />

Fortbildungspunkte zu erwerben, gibt es viele. Und wer gerne dazulernt, kann<br />

vom umfangreichen Fortbildungsangebot der KV Hessen nur profitieren.<br />

Die Fortbildungspflicht für alle vertragsärztlich und<br />

therapeutisch Niedergelassenen wurde 2004 im SGB V<br />

gesetzlich verankert. Jeder niedergelassene Arzt und<br />

Psychotherapeut muss in fünf Jahren 250 Fortbildungspunkte<br />

sammeln. Das klingt erstmal sehr viel, ist aber<br />

halb so schlimm. Denn pro Jahr müssen nur 50 Punkte<br />

erreicht werden. Davon werden zehn Punkte automatisch<br />

für das Selbststudium gutgeschrieben, also müssen<br />

eigentlich nur noch 40 Punkte pro Jahr erreicht<br />

werden.<br />

UNSER ANGEBOT FÜR SIE<br />

Die KV Hessen bietet Ihnen viele von den Kammern<br />

zertifizierte Fortbildungen an, das heißt Veranstaltungen,<br />

für die Fortbildungspunkte gewährt werden.<br />

Schauen Sie doch einfach mal in unser neues Veranstaltungsprogramm,<br />

das aktuell erschienen ist oder<br />

auf unsere Internetseite. Hier gibt es garantiert passende<br />

Angebote für Sie als Arzt oder Psychotherapeut<br />

sowie auch für Ihre Praxismitarbeiter. Sie können auch<br />

regelmäßig an einem Qualitätszirkel teilnehmen. Auch<br />

eine Hospitation in der Praxis eines Kollegen bringt<br />

Ihnen Punkte.<br />

FEHLT DA NOCH WAS?<br />

Die von Ihnen gesammelten Fortbildungspunkte<br />

werden auf einem Konto, das bei der Hessischen Landesärztekammer<br />

geführt wird, verbucht. Die KV Hessen<br />

überprüft dann, wann Ihr Fünf-Jahres-Intervall abgelaufen<br />

ist. Die Zeit läuft ab dem Datum Ihrer vertragsärztlichen<br />

oder therapeutischen Niederlassung. Bei längeren<br />

Unterbrechungen wegen Krankheit oder bei Ruhen der<br />

Zulassung kann sich eventuell der Zeitraum verlängern.<br />

Am Ende des Fünf-Jahres-Intervalls fragt die KV Hessen<br />

bei den Kammern Ihren individuellen Fortbildungspunktestand<br />

für Ihren Fortbildungszeitraum an und<br />

stellt fest, ob Sie die 250 Punkte erreicht haben. Wir<br />

informieren Sie frühzeitig – 15 Wochen vorher – über<br />

den Ablauf Ihres Intervalls und teilen Ihnen mit, wenn<br />

Punkte fehlen. So haben Sie noch genug Zeit, um die<br />

fehlenden Punkte rechtzeitig zu erwerben.<br />

GUT INFORMIERT<br />

Wenn Sie die Fortbildungspunkte erreicht haben, teilen<br />

wir Ihnen das schriftlich mit und informieren Sie, wann<br />

Ihr nächstes Fünf-Jahres-Intervall beginnt. Fast 98 Prozent<br />

unserer Mitglieder erfüllen problemlos Ihre Fortbildungsverpflichtung<br />

und müssen nicht mit unangenehmen<br />

Sanktionierungen rechnen.<br />

WIRD`S DOCH MAL ENG?<br />

Und falls es doch mal eng wird und Sie Sorge haben,<br />

dass Sie die Fortbildungspunkte bis zur Frist nicht erreichen<br />

können, dann wenden Sie sich an uns, damit wir<br />

gemeinsam eine Lösung finden. Auf Wunsch können<br />

wir Ihnen auch ein persönliches Beratungsgespräch mit<br />

erfahrenen ärztlichen oder psychotherapeutischen Kollegen<br />

vermitteln, die Ihnen weitere Wege zum Erwerb<br />

von Fortbildungspunkten aufzeigen können. •<br />

Evelyn Vollmer<br />

Weitere Informationen unter:<br />

www.kvhessen.de/fortbildungsprogramm<br />

www.kvhessen.de/qzsuche<br />

AUF DEN <strong>PUNKT</strong> NR.6 / DEZ 2015 29

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