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RUBRIK<br />
der Sprechstunde und bekommen die Patienten<br />
dies mit, besteht die Gefahr, dass sich das schnell<br />
herumspricht und der Ruf eines betroffenen Arztes<br />
in der Öffentlichkeit Schaden nimmt. Manuel<br />
Maier setzt daher unmissverständlich auf Prävention<br />
vor Repression. Hierzu schlägt er vor, das „Clearingstellenverfahren<br />
Rechtskonformität“ wiederzubeleben.<br />
Es wurde eingeführt, um Verträge über<br />
die Zusammenarbeit zwischen Vertragsärzten und<br />
Krankenhäusern auf ihre Zulässigkeit zu prüfen. Hier<br />
sollen dann neben der Landesärztekammer Hessen,<br />
der KV Hessen und der Hessischen Krankenhausgesellschaft<br />
auch die Krankenkassen einbezogen<br />
werden.<br />
Auf Prävention durch Transparenz setzt auch Oberstaatsanwalt<br />
Alexander Badle. Er appelliert an die<br />
Ärzte, Angebote aus der Industrie sowie damit verbundene<br />
Vergütungsstrukturen immer kritisch zu<br />
hinterfragen und auf Angemessenheit zu prüfen.<br />
Kein Unternehmen verschenke etwas ohne Hintergedanken.<br />
Des Weiteren empfiehlt er den niedergelassenen<br />
Ärzten, die einen Honorararztvertrag mit<br />
einem Krankenhaus abgeschlossen haben, diesen<br />
Vertrag juristisch prüfen zu lassen.<br />
Christof Diefenbach, Leiter des Hessischen Landesprüfungs-<br />
und Untersuchungsamts im Gesundheitswesen<br />
(HLPUG), weist zudem auf einen weiteren Aspekt hin,<br />
der zwar nicht neu ist, aber in der Erleichterung über<br />
Infobox<br />
8<br />
Bundesjustizminister Heiko Maas sagt zum Regierungsentwurf: „Die weit überwiegende<br />
Mehrzahl der Ärzte sowie sonstiger Erbringer von Gesundheitsleistungen sind ehrlich und<br />
setzen sich täglich für das Wohl ihrer Patienten ein. Diese wollen wir schützen. Daher schaffen<br />
wir klare Regeln für strafbares Verhalten und geben so den Ermittlungsbehörden die<br />
Möglichkeit an die Hand, allein gegen die ,schwarzen Schafe’ im Markt einzuschreiten.“<br />
AUF DEN <strong>PUNKT</strong> NR.6 / DEZ 2015